94 Einfuhr fast bedeutungsloses Zollgut/') so daß auch be reits der letzte Zolltarif hierfür wieder den Gewichtszoll zur Anwendung brachte; im zweiten Falle beschränkt sich der für Pferde (Pos. 100 des geltenden Zolltarifs) ange wendete, nach Wertklassen gestaffelte, also nicht pro zentuale, Wertzoll im Wesentlichen — wie durch eine Gliederung des Gesamtzollertrages nach den von den einzelnen Zollsätzen aufkommenden Teilerträgen erkennt lich — darauf, daß für ein Pferd im Werte von unter 1000 Mark ein Zoll von 80 Mark, für ein Pferd im Werte von über 1000 Mark ein Zoll von 72 Mark er hoben wird?*) Gegen eine grundsätzliche Anwendung des Wert- staffelzolls möchten schon an dieser Stelle ernste Be denken in der Richtung geltend gemacht werden, daß er mehrfach die ausländischen Versender zur Er- sinnung gesetzlicher oder ungesetzlicher Wege veranlaßt hat, um den Wert der Ware unter die Obergrenze der niederen Wertklasse herabzudrücken. Auf diesem Gebiete hat es schon mancherlei peinliche Konflikte und Schere reien zwischen der Zollverwaltung der amerikanischen Union und unseren Exporteuren gegeben; auf diesem Gebiete lagen auch die bekannten Mißhelligkeiten bei einigen Zolldeklara tionen für die Einfuhr von Solinger Stahlwaren nach der *) Der wertzollpflichtige Wert betrug im Durchschnitte der drei Jahre 1903/05 411000 Mark insgesamt. **) Im übrigen vgl. Troje-Düsfe, Vereinszollgesetz, 7.Aufl., Har burg a. E. 1910; Anm. 2 zu § 93, Sinnt. 6 zu tz 27, Sinnt. 12 zu § 135.