Nährsalze

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Nahrungsmittel

lichen  Proteinnährmitteln,  welche  das  Eiweiß ­
  in  unveränderter  Form,  nur  in  isoliertem
Zustande,  enthalten.  Sie  werden  aus  billigen
pflanzlichen  und  tierischen  Stoffen,  Weizenkleber,
  Abfällen  der  Fleischereien  u.  dgl.  durch
Entfetten  und  durch  Bleichen,  sei  es  mit  Wasserstoffsuperoxyd ­
  oder  auf  andere  Weise  hergestellt ­
  und  sollen  z.  T.  dazu  dienen,  den  Eiweißmangel ­
  in  der  Nahrung  der  ärmeren  Bevölkerungskreise ­
  auszugleichen.  Daß  sie  hierfür ­
  meist  zu  teuer  sind,  ist  in  einigen  der  besonderen ­
  Aufsätze  über  Plasmon,  Roborin,  Soson,
  Tropon  näher  ausgeführt  worden.
Nährsalze.  Die  von  einigen  Ärzten  vertretene
Anschauung,  daß  der  menschliche  Organismus
ganz  allgemein  an  einem  Mineralstoffmangel
leide,  hat  zur  Entstehung  sog.  Nährsalze  geführt, ­
  welche  den  Menschen,  ganz  gleichgültig,
ob  sie  gesund  oder  krank  sind,  zum  Kauf  angeboten ­
  werden.  Am  bekanntesten  sind  die
Lahmannschen  Pflanzennährsalze,  welche
aus  Extrakten  von  Vegetabilien  (Obst,  Gemüsen) ­
  bestehen  sollen  und  sonach  die  Mineralstoffe ­
  in  organischer  Bindung  an  Äpfelsäure,
Weinsäure  oder  Zitronensäure  enthalten.  Im
Gegensatz  zu  diesen,  welche  immerhin  auf  einer,
wenn  auch  bestrittenen,  wissenschaftlichen  Anschauung ­
  beruhen,  stellen  die  meisten  übrigen
Nährsalze  willkürlich  zusammengeworfene  Mischungen ­
  von  Mineralstoffen  ohne  jede  wissenschaftliche ­
  Grundlage  dar.  Insbesondere  bestehen ­
  die  zahlreichen  Präparate  des  sog.  Physiologen ­
  Julius  Mensel  zum  Teil  bis  zur  Hälfte
aus  Kochsalz  und  enthalten  vielfach  sogar  gewöhnliche ­
  Infusorienerde  (Kieselgur).  Ohne  die
Bedeutung  der  Mineralstoffe  für  die  Ernährung
irgendwie  zu  verkennen,  wird  man  doch  im
allgemeinen  die  Zufuhr  von  Nährsalzen  als
zwecklos  bezeichnen  können.  Eine  sachgemäß
zusammengesetzte  Nahrung  enthält  hinreichende
Mineralstoffmengen  für  den  gesunden  Organismus, ­
  und  für  den  Kranken  muß  der  Arzt  von
Fall  zu  Fall  das  passende  Mittel  auswählen.
Naftalan  (Nafalan)  besteht  aus  einer  Lösung
von  3—40/0  Seife  in  gewissen  Rückständen  der
Petroleumdestillation  und  bildet  eine  dunkelgefärbte ­
  salbenartige  Masse,  die  erhebliche
Mengen  Wasser  aufzunehmen  vermag  und  gegen
Verbrennungen  und  Hautkrankheiten  Verwendung ­
  findet.
Nahrungsmittel  nennt  der  Chemiker  die  zur
Ernährung  des  menschlichen  Körpers  geeigneten ­
  zusammengesetzten  Stoffe,  wie  Fleisch,
Milch,  Brot,  Gemüse,  während  er  ihre  einzelnen ­
  Bestandteile  als  Nährstoffe  bezeichnet.
Das  Nahrungsmittel  Fleisch  besteht  z.  B.  aus
den  Nährstoffen  Wasser,  Eiweiß  und  Fett;  die
Milch  aus  Wasser,  Kasein,  Fett  und  Milchzucker ­
  usf.  Das  alltägliche  Leben  und  die
Rechtsprechung  macht  diesen  Unterschied  im
allgemeinen  nicht,  sondern  betrachtet  als  Nahrungsmittel ­
  alle  Stoffe,  welche  —  sei  es  in
fester  oder  flüssiger  Gestalt  —  der  Ernährung
des  menschlichen  Körpers  dienen.  In  diesem
erweiterten  Sinne  würden  also  auch  Butterfett,
Stärke,  Zucker,  welche  der  Chemiker  als  Nährstoffe ­
  bezeichnet,  Nahrungsmittel  sein.  Die  Nahrungsmittel ­
  können  nach  ihrem  Ursprung  und
ihrer  Zusammensetzung  in  verschiedene  Gruppen

eingeteilt  werden.  Nach  dem  ersten  Gesichtspunkt ­
  unterscheidet  man  animalische  (dem
Tierreiche  entstammende)  und  vegetabilische
N.,  von  denen  die  ersteren,  als  meist  leichter
verdaulich,  höher  bewertet  werden.  Für  die
Zusammensetzung  kommen  hauptsächlich  drei
Gruppen  von  Bestandteilen  in  Betracht:  Stickstoffhaltige ­
  oder  Proteinstoffe  (Eiweißverbindungen), ­
  Fette  und  Kohlenhydrate  (Stärke
und  Zucker),  von  denen  die  ersteren,  wertvollsten,
als  fleisch-  und  blutbildende  oder  plastische,
die  letzteren  als  kraft-  und  wärmebildende  oder
Respirationsmittel  bezeichnet  werden.  Von
den  animalischen  N.  ist  die  Milch,  welche  Eiweiß, ­
  Fett  und  Zucker  enthält,  als  ein  Universalnahrungsmittel ­
  anzusehen.  Fleisch,  Käse,  Eier
sind  hauptsächlich  Protein-N.;  Butter,  Talg,
Schweineschmalz  fetthaltige  Nahrungsmittel.  Die
vegetabilischen  N.  zeichnen  sich  demgegenüber
durch  ihren  Gehalt  an  Kohlenhydraten  aus.
Kartoffeln  bestehen  fast  nur  aus  Stärke,  Brot
und  Hülsenfrüchte  enthalten  daneben  noch  erhebliche ­
  Mengen  Stickstoffsubstanzen.  Als  fetthaltige ­
  Vegetabilien  sind  Oliven,  Erdnüsse,
Sesam  u.  a.  zu  erwähnen.  Außer  den  N.  nimmt
der  Mensch  noch  eine  große  Zahl  anderer  Stoffe
zu  sich,  welche  zwar  nicht  direkt  den  Zwecken
der  Ernährung,  d.  h.  dem  Stoffersatz  und  -ansatz
  sowie  der  Wärme-  und  Krafterzeugung
dienen,  welche  aber  doch  zu  seinem  Wohlbefinden ­
  unentbehrlich  sind:  die  Genußmittel.  Zu
ihnen  gehören  die  Gewürze,  die  alkoholischen
Getränke  (Wein,  Bier,  Branntwein)  und  die
narkotischen  Genußmittel  (Kaffee,  Tee,  Tabak,
Matö).  Auf  der  Grenze  zwischen  Nahrungsund ­
  Genußmitteln  stehen  zahlreiche  Stoffe,
welche  zwar  einen  gewissen,  wenn  auch  geringen ­
  Gehalt  an  Nährstoffen  aufweisen,  hauptsächlich ­
  aber  wegen  ihres  Gehaltes  an  diätetisch ­
  wirkenden,  anregenden  Bestandteilen  genossen ­
  werden,  wie  Fruchtsäfte,  Obst,  Kakao
und  gewisse  Gemüse.  —  Im  Hinblick  auf  die
außerordentliche  volkswirtschaftliche  Bedeutung
einer  einwandfreien  Ernährung  ist  der  Verkehr
mit  Nahrungs-  und  Genußmitteln  gesetzlich  geregelt ­
  worden.  Die  für  Wein,  Butter  u.  a.  erlassenen ­
  Sondergesetze  sind  in  besonderen  Kapiteln ­
  besprochen  worden.  Es  seien  daher  hier
nur  einige  Mitteilungen  über  das  allgemeine
Gesetz  betr.  den  Verkehr  mit  Nahrungsmitteln,
Genußmitteln  und  Gebrauchsgegenständen  vom
&gt;4-  Mai  1879  angefügt.  Nach  §  10  dieses  Gesetzes ­
  ist  es  verboten,  Nahrungs-  und  Genußmittel ­
  zum  Zwecke  der  Täuschung  im  Handel
und  Verkehr  nachzumachen  oder  zu  verfälschen
sowie  verdorbene,  verfälschte  oder  nachgemachte
Nahrungsmittel  unter  Verschweigung  dieses  Umstandes ­
  zu  verkaufen  oder  unter  einer  zur  Täuschung ­
  geeigneten  Bezeichnung  feilzuhalten.  Als
verfälscht  haben  Nahrungsmittel  zu  gelten,
welche  durch  Zusatz  wertloser  Stoffe  oder  durch
Entnahme  wertvoller  Bestandteile  verschlechtert
worden  sind,  oder  welchen  der  täuschende  Anschein ­
  einer  besseren  Beschaffenheit  verliehen
worden  ist.  Ein  Zusatz  von  Wasser  zu  Milch
oder  Bier  ist  also  ebensowohl  eine  Verfälschung,
als  die  Abrahmung  von  Milch  oder  das  Auslesen
der  besten  Teile  einer  Rohdroge  (Pfeffer)  in
der  Absicht,  den  Rückstand  als  normalen  Pfeffer