eines Kalendermonats; ferner sind zulässig innerhalb eines Tages im Gesamtbeträge von höchstens 1000 Mark, innerhalb eines Kalendermonats aber nicht über 3000 Mark: die sonstigen oben erwähnten Geschäfte. Auch diese Bestimmungen genügten aber in keiner Weise, das weitere Sinken unserer Valuta aufzuhalten. Sie hatten über haupt keine bemerkbare Wirkung auf den Kurs, der in der Schweiz von 84 Centimes Anfang Februar 1917 auf 75 Centimes Ende Mai sank. Innerhalb von 14 Tagen fiel er dann weiter um nahezu 10 Punkte auf 66 Centimes Mitte Juni und erreichte nach vorüber gehender unbedeutender Erholung feinen Tiefpunkt Anfang August mit 62 Centimes, das sind beinahe 50% der Parität. Nach einer scharfen Aufwärtsbewegung bis 69 Centimes, die aber nur wenige Tage anhielt, stellte sich der Kurs mit geringen Schwankungen auf etwa 65 Centimes, um dann im Oktober mit 61 1 / 2 Centimes vor übergehend einen Stand zu erreicheil, der unter der löälfte der Parität war. Die Gründe dafür liegen einmal darin, daß die Devisenord nung als solche überhaupt nicht ausreicht, ein Sinken des Kurses zu verhindern, geschweige denn ein Wiederansteigen herbeizuführen, dann aber auch darin, daß sie nicht einheitlich und energisch genug angewendet wurde. Für die Kontrolle über die Durchführung des Gesetzes waren keine Bestimmungen getroffen. Die militärischen Postüberwachungsstellen übernahmen die dazu erforderliche Brief kontrolle eigentlich ohne Auftrag und wichen in der Auslegung uild Ausführuilg sehr voneinander ab. Eine Zentralisation unt> Auf sicht über diese militärische Tätigkeit, die den verschiedenen General kommandos llnterstellt war, fehlte, denn diese hatten für diese Tätig- keit naturgemäß lvenig Verständnis. Die bei der Reichsbank ge schaffene Devisenzentrale bzw. das Reichsbankdirektorium waren aber in ihren Auslegungen der Devisenordnung und ihren Ent- scheidlmgen keineswegs einheitlich. Durch Reisen ins Ausland, dort getroffene persönliche Verabredungen, durch den Grenz verkehr, vor allem aber durch die Tätigkeit der militärischen Ein käufer im Ausland entzog sich ein erheblicher Teil des Zahlungs verkehrs der Kontrolle der militärischen Postüberwachungssielle» und damit, selbst wenn diese die Handhabung der Devisenordnung eirergisch betrieben, was, wie gesagt, keineswegs überall der Fall war, der Aufsicht und Genehmigung der Devisenzentrale. Außer- 128