Verluste der Mark und daher vom deutschen Standpunkte aus höchst bedenklich. Sie müßte daher unbedingt verhindert werden, und das ist nach unserer Auffassung auch wieder schon auf Grund der Devisen- ordnung möglich, indem die Amwandlung in Franken als ein An kauf von Geldsorten usw. in ausländischer Währung aufgefaßt wird. Immerhin aber wäre eine entsprechende Ausgestaltung der Devisen ordnung, die darüber volle Klarheit schafft, erwünscht. Ein dritter Fall ist der sehr häufig vorkommende, daß eine deutsche Exportfirma zwar in Franken fakturiert, der Schweizer Schuldner aber durch eine deutsche Bank in Mark zahlt. Dabei spielen die großen Schweizer Guthaben bei deutschen Banken natür lich eine Rolle (deshalb sind auch die zahlreichen deutschen Städten in der Schweiz gewährten Darlehen meist aus solchen Guthaben bezahlt worden, s. unten). Auch diese Transaktion dürfte von dem Gesichtspunkt aus zu beurteilen sein, daß wenn dabei überhaupt die Nachfrage nach deutschen Zahlungsmitteln im Auslande ver stärkt wird, dies doch nicht so günstig wirkt wie eine vermehrte Verfügung über ausländische Zahlungsmittel im Inlande. Auch hier kann man sich aber aus den Standpunkt stellen, daß eine schon nach der Devisenordnung unzulässige Verfügung über ein Guthaben in ausländischer Währung vorliege. Ein vierter Fall, auch sehr häufig vorkommend, ist der, daß ein Deutscher Waren von einem Schweizer kauft, auf dessen Wunsch in Franken. Da der Käufer aber weiß, daß er für den Ankauf keine Schweizer Devise erhält, kommen beide überein, daß an eine deutsche Bank in Mark gezahlt wird, über die dann der Schweizer beliebig verfügt. Der Zusammenhang mit dein Importgeschäft ist dabei gar nicht mehr festzustellen. Die Gutschrift des Markbe trages selbst ist nicht zu beanstanden. Es ist klar, daß diese Verhältnisse nur gebessert werden können und ein weiteres Sinken unserer Valuta verhindert werden kann, wenn der gesamte Zahlungsverkehr von und nach dem Aus lande vollständig überwacht und einheitlich organisiert und zentrali siert wird. Am einfachsten ist es wohl, dahin zu wirken, daß für jeden Export nach dem Auslande ausländische Valuta einer deutschen Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden muH, die sie dann ein heitlich wieder zu Ankäufen im Auslande verwendet. Da das Aus land jetzt doch nur von uns kauft, was es notwendig von uns be ziehen muß, wäre eine derartige Bestimmung wohl unschwierig 13!