Ausland kann man von dort aus durch Vermittlung der Banken leicht große Geldsummen oder Effekten ins Ausland bringen. Die Summe der während des Krieges ins Ausland gewanderten deutschen Vermögen ist auf 2 bis 3 Milliarden Mark geschäht worden. Ich bin der Ansicht, daß man die Vermögensauswanderung für längere Zeit nach dem Kriege sehr wohl verbieten könnte, ganz ebenso wie man die Auswanderung Wehrpflichtiger verbietet. Einfach mit der Begründung, daß wer jetzt im Kriege den Schutz seiner Person und seines Vermögens durch unser Leer und damit durch einen großen Teil des Volkes genossen hat, nun auch verpflichtet ist, durch eine Reihe von Jahren noch auch mit seiner flnanziellen Leistungsfähigkeit an den Opfern sich zu beteiligen, die dafür ge bracht werden müssen, und denen er sich nicht durch Auswanderung und Verbringung seines Vermögens ins Ausland entziehen darf. Wir sind aber auch mit der Beschlagnahme der feindlichen Vermögen zu langsam vorgegangen und haben insbesondere nach der Kriegserklärung Amerikas noch Millionen amerikanisches Vermögen, deren Besitzer wohl meist deutscher Abstammung waren, unbehelligt ins Ausland wandern lassen. Der Gedanke, daß man unseren ausländischen Effektenbesih nur durch eine einheitliche Organisation zur Lebung bzw. Aufrechterhaltung des Kurses unserer Valuta verwenden könne, führte erst im Frühjahr 1917 zu tatsächlichen Maßregeln. Durch die Verordnung vom 22. März 1917 wurde das Publikum auf gefordert, dem Reiche ausländische Wertpapiere gegen eine Leih gebühr von Vs des Zins- oder Dividendenerträgnisses, mindestens aber von 1 % zur Verfügung zu stellen. Das Reich verspricht die Rücklieferung solcher ihm leihweise überlassenen Papiere spätestens drei Jahre nach Abschluß des Friedensvertrages mit England, be hält sich aber das Recht vor, sie jederzeit wieder zurückzugeben. Der Eigentünier kann verlangen, daß das Reich die Papiere käuflich übernimmt, sofern es nicht vorzieht, sie zurückzugeben. Als Kaufpreis gilt der Kurs des für das Wertpapier maßgebenden ausländischen Börsenplatzes am Tage der Übernahmeerklärung h'urch das Reich. Damit soll spekulativen Übernahmeanttägen der Besitzer, die sich sonst gerade die Momente des niedrigsten Kurs standes der deutschen Valuta aussuchen würden, entgegengewirkt werden. Es sind so sehr bedeutende Summen von Wertpapieren Aulammengekommen, deren Verwaltung der Bank des Berliner 135