die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, den Schuldnern, wenn sie sich in einer Notlage befinden oder ihre Kredite erneuern müssen, bei der Regelung ihrer Verpflichtungen unsichere deutsche, im Besitz ihrer Auftraggeber befindliche Hypotheken aufzuhalsen. Die größte Bedeutung bei dem Abschluß neuer Kredite im neutralen Auslande seitens deutscher Schuldner hat natürlich die Valutaklausel. Fast alle Schuldner müssen sich zur Rückzahlung in ausländischer Währung oder zum früheren Parikurse der Mark, also z. B. bei Schweizer Franken zu einer Rückzahlung zum Kurse von 123*/2 Centimes für 100 Mark verpflichten. Auf dieser Grund lage, und zwar mit einer Rückzahlungspflicht in 8 bis 10 Jahren sind in der ersten Hälfte des Jahres 1917 von Dutzenden deutscher Städte Anleihen in der Schweiz im Betrage von vielen Millionen aufgenommen worden. Auch in Lolland und Skandinavien sind solche Anleihen aufgenommen worden, und erst in den letzten Mo naten scheint man seitens der Regierung dem Abschluß von Anleihen seitens deutscher Städte mit derartigen Rückzahlungsverpflichtungen Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Dabei sind auch die Ver mittlerprovisionen sehr hoch, z. B. 1 /. i % jährliche Abschlußprovision und eine einmalige Vermittlungsgebühr von 1 Va °/o- Die Schweizer Banken, die solche Darlehen gewähren, verschafften sich dabei die Mark für etwa 65 Centimes und erhalten in 8 bis 10 Jahren dafiir 1231/2 Centimes zuriick. Kein Wunder, daß die Schweizer gern solche Städteanleihen übernehmen und daß sich auch deutsche Kapi talisten auf dem Llmwege über Schweizer Banken daran zu be teiligen silchen. Dabei ist es bemerkenswert, daß alle diese Anleihen zur Hebung der deutschen Valuta gar nichts beigetragen haben. Denn sie wurden regelmäßig aus schon vorhandenen Schweizer Guthaben in Deutschland gewährt. Neuestens sind übrigens auch große Anleihen ohne die Valutaklausel, also unter Riickzahlung in Mark abgeschlossen worden, wobei die Kredite natürlich auch in Mark gewährt wurden. Fiir private Schuldner sind aber die ihnen von ausländischen Zanken gewährten Bedingungen oft noch viel ungünstiger. Wenn sie zu Zahlungen in der Schweiz einen Frankenkredit gebrauchen, müssen sie sich oft verpflichten, auch gleichzeitig einen Markkredit ^ übernehmen. Diesen beschafft sich der Gläubiger zu etwa 65 und läßt sich Rückzahlung zu 123V« versprechen. Dabei sind die ^sückzahlungstermine aber manchmal noch viel kürzer als bei den 137