Unter keinen Umständen darf das KreditbedürfinS und der Wunsch der Erwerbstätigen, durch Übernahme oder Verpfändung der von ihnen gezeichneten Kriegsanleihen wieder zu ihrem Kapital zu kommen, durch Geldvermehrung in irgendeiner Form be friedigt werden. Vor der Anwendung derartiger, ja so außer ordentlich naheliegender Hilfsmittel kann im Interesse der künftigen Preisbildung nicht dringend genug gewarnt werden. Denn aus Unkenntnis über deren Folgen und die wirtschaftlichen Zusaminen- hänge sind solche Pläne sehr beliebt und werden offenbar auch von den maßgebenden Personen eingehend erwogen und sogar von vielen empfohlen. Davon darf aber unter keinen Umständen die Rede sein. Insbesondere ist auch jede weitere Ausgabe von Darlehenskassenscheinen zu unterlassen. Das Bedenk liche dieser Zahlungsmittel liegt, wie sich aus nleiner Geldtheorie ergibt und wie ich in „Geld und Gold" ausführlich dargelegt habe, nicht sowohl darin, daß diese Darlehenskaffenscheine bei uns auch zur Deckung der Banknoten benützt werden und daher auf solche eventuell das Dreifache an Banknoten ausgegeben werden darf— das ist ein übrigens ganz unnötiger Schönheitsfehler unserer Deckungs vorschriften, der unserem Geldwesen viel Angriffe eingetragen hat; aber er ist, wie das ganze Prinzip der Notendeckung, von unter geordneter Bedeutung. — Das Bedenkliche der Ausgabe von Dar- lehenskaffenscheinen liegt vielmehr allein darin, daß sie nicht mit einer Vermehrung der aus Leistungen im Tauschverkehr er zielten Erträge in Zusammenhang stehen, daß sie daher eine neue künstliche Kaufkraft schaffen. Der Fehler war eben, daß man auf der Grundlage falscher Geldtheorien und wegen ungenügender Einsicht in den Mechanismus des Tauschverkehrs glaubte, einfach auf der Grundlage von „Werten", wie die Reichsbank sagte, Zahlungsmittel ausgeben zu dürfen. Diese Darlehenskassenscheine sollten also möglichst bald ver schwinden, zmnal sie ja prinzipiell nur auf kurzfristige Darlehen ausgegeben werden sollten. Daher wäre es auch ganz verkehrt, ja geradezu verhängnisvoll, wenn die Mitwirkung der Darlehens kassen nach Friedensschluß zur Kapitalbeschaffung für Industrie und Handel, von der oft die Rede gewesen ist (auch in einem öffent lichen Vortrage des Reichsbankpräsidenten im September 1917 >n Frankfurt a. M.), zu irgendeiner Vermehrung der Darlehens kaffenscheine führen würde. Es können die maßgebenden Stellen 151