Ein weiteres Mittel, die Kapitalbildung zu fördern, das noch erörtert werden soll, ist die Erhöhung des Bankdiskonts. Es ist ein Zeichen ungünstiger Einkomnrensverschiebungen, unzweck mäßiger Art der Kapitalbildung und ungenügender Erfassung der Kriegsgewinne, wenn im Kriege der kurzfristige Börsenleihzins, wie er sich im Privatdiskont ausspricht und wie ihin der Bank diskont im wesentlichen folgt, nur 5 % oder weniger beträgt, wäb- rend Anlagekapital, langfristiger Kredit selbst für sicherste Air lagen auch zu einenr wesentlich höheren Zinssatz überhaupt kaum zu beschaffen ist. Bon einem niedrigen Diskontsatz, der den: tatsäch lichen Kapitalvorrat und dem Kapitalbedürfnis in der Volkswirt schast nicht entspricht, profitieren nur beschränkte Kreise, vor allem die Spekulation. Der langfristige Kredit, z. B. der Äypotheken- zinsfuß, wird sich einem niedrigen Diskont doch nicht anpassen, wie wir das schon seit langem beobachten können. Man muß, wie schon gesagt, diese flüssigen Kapitalien m irgendeiner Weise vor allem dem Kapitalbedürfnis kleiner Gewerbetreibenden, die Kriegsanleihe realisieren wollen, zuführen, außerdem aber durch Erhöhung des Bankdiskonts dafür sorgen, daß mehr Anlage kapital geschaffen und daß vor allem der Spekulation der Kredit verteuert wird. Allerdings wirkt ein niederer Zinsfuß inr allgemeinen preisver mindernd. Aber gegenwärtig entspricht ein solcher imn einmal nicht den tatsächlichen Kapitalverhältnissen in der Volkswirtschaft, und es ist wichtig, auch durch dieses Mittel die Einschränkung des Konsums und die Kapitalbildung anzuregen. Äier, in der Diskont politik, liegt die wichtigste wirtschaftspolitische Aufgabe einer Noten bank, der man aber nicht gerecht wird, wenn sie im Interesse ihres "Status" nur die Erhaltung eines möglichst großen Goldschatzes Auge hat. Die Heranziehung des Goldes zur Reichsbank zu Ordern, war früher einmal sehr schön und verdienstlich. Jetzt aber und auch nach dem Kriege hat sie andere Aufgaben, als nach der ^eckungsquote ihrer Noten zu sehen. Eine eingehende Überwachung der Kapitalbildung und Regelung der Kreditgewährung ist nötig, ^nfür aber genügt die Reichsbank allein nicht, denn sie ist kein wirkliches Staatsamt, keine Behörde; die Sorge für Kapital- und Kreditgewährung aber muß dem Staate als solchem obliegen, und uher müssen alle seine wirtschaftlichen Behörden, das Reichs- wwtichastsamt mit dem Reichsamt für Übergangswirtschaft, das 153