übermäßig Hobe Preise verhindern, d. h. man muß verhindern, daß in einem ganzen Gewerbe überdurchschnittliche Einkommen er zielt werden oder, in unserer Terminologie schärfer formuliert, daß in einem Gewerbe der Preis anders als durch den tauschwirtschaft lichen Grenzertrag der teuersten Produzenten bestimmt wird. ' Den Pandel sollte man in seiner preisausgleichenden Tätig- keit im inländischen Verkehr möglichst wenig einschränken, wohl aber auch auf diesenr Gebiete Monopoltendenzen entgegentreten und ebenso der schon vor dem Kriege vorhandenen, jetzt aber volks wirtschaftlich so viel nachteiligeren Übersetzung dieses Erwerbs zweiges, welche der Pauptgrund für seine ungünstige Lage und eine Verschwendung an Arbeitskräften in der Volkswirtschaft ist. Für manche Detailhandelszweige, vor allem Zigarrenhandlungen, die, aber ohne weitere Vermehrung, Kriegsbeschädigten vorzubehalten wären, Wirtschaften und zahlreiche Lebensmittelhandlungen wäre ein Konzessionszwang einzuführen oder schärfer als bisher zu handhaben. Auch der Zugang zu den liberalen Berufen, zu akademischen und künstlerischen Studien, in denen wir vor dem Kriege meist eine Überfüllung hatten, wäre einzuschränken und überall dafür zu wrgen, daß möglichst viele Kräfte zunächst der Produktion zu geführt werden. — 3m übrigen kann der Staat zur direkten Ermäßigung der Preise nach dem Kriege nicht sehr viel tun. Seine wichtigste Auf gabe ist, Monopolbildungen, die die hohen Kriegsssreise stabili sieren möchten, zu verhindern. Eine scharfe Überwachung der Kartelle ist nach dieser Richtung hin notwendig, und der Staat darf dabei auch vor den Industriezweigen nicht haltmachen, irr denen cv selbst wegen eigener Werke an hohen Preisen interessiert ist. vielmehr gilt gerade für den Kohlen- und Kalibergbau jene For derung ganz besonders, aber auch für das Spiritussyndikat, die Eisenkartelle und die anderen wichtigen Monopolbildungen in der deutschen Volkswirtschaft, einschließlich der trustartigen, wie in der elektrischen und der chemischen Industrie. Die Regelung des Kartellwesens, nicht dadurch, daß man sie in irgendwelche juristische Formen preßt, sondern die wirtschaftliche Überwachung ihrer Preis festsetzungen, gewinnt daher nach dem Kriege eine Bedeutung, don der man auch bisher leider noch keine klare Vorstellung gehabt SU haben scheint. Sonst hätte man auch auf diesem Gebiete die 157