die Reichsbank, auf die Lerausziehung des Goldes aus dem Ver kehr hingewirkt. Schon um die Bevölkerung an den Gedanken zu gewöhnen, daß der Wert des Geldes nicht auf dem Golde beruhe und daß nicht nur die Goldmünzen Geld und alles andere nur „Geldsurrogate" sind, wie auch die Wissenschaft bis vor kurzein noch glaubte, muß man auf Goldmünzen verzichten. Die Zehn und Zwanzigmarkstücke können durch Papier, sehr wohl aber auch durch Scheidemünzen ersetzt werden. Ebenso muß aber der zweite Grundsatz der Goldwährung, die freie Goldausprägung, beseitigt werden. Man könnte zwar sagen, daß nach dem Kriege einstweilen keine Gefahr drohe, daß wir mit Gold überschwemmt werden. Aber trotzdem erscheinr es erwünscht, daß wir ausdrücklich durch einen Akt der Gesetzgebung erklären, daß wir in Zukunft die Entscheidung darüber, ob die Notenbank oder das Reichswährungsamt Gold ankaufen soll, dem jeweiligeil Ermessen der Regierung überlassen und daß nienland mehr das Recht hat, gegeir Goldablieferung Banknoten zu ver langen. Wir zeigen damit auch beit neutralen Ländern, die sich jetzt sehr zu ihrenr Schaden mit Gold haben überschwemmen lassen, daß wir es hinfort incht mehr dem Auslande überlassen wollen, durch Goldzufuhr aus die inländische Preisbildung einzuwirken, uird daß wir jene Maßregel, als ausschließlich im Interesse der Gold- produktionsländer liegend, in Zukunft unterbinden. Auch alle Vorschriften über die Deckung des inländischen Papiergeldes durch Gold haben in Zukunft wegzufallen. Wer es noch nicht wrlßte, den, zeigte die Erfahrung, sogar unter den un günstigsten Verhältnissen, wie sie im Weltkriege vorlagen, daß ein Papiergeld, lvenn es nur incht uferlos vermehrt wird, auch ohire Deckung vollkommenes Vertrauen genießt und seinen Wert behält. In geordneten wirtschaftlichen Zuständen ist das natürlich noch viel mehr der Fall. Wenn man will, so kann inan trotzdem Vorräte an gewisseil Rohstoffen, die die Regierung in Zukunft halten sollte, als eine Deckung des Papiergeldes bezeichnen. Viel wichtiger ist aber, daß strenge Vorschriften gegen Inflation, gegen jede Geldver mehrung im abstrakten Sinne unserer obigen Ausführungen erlassen werden, also Begrenzung des Papiergeldumlaufs, Anpas sung des Vankilotenumlaufs an die Steigerung der Erträge im Tauschverkehr, eventuell auch Deckung derselben durch Warenwechsel aber auch Verhinderung einerKreditaufblähung durch Finanzwechsel- 184