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        <title>The nature of capital and income</title>
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            <forname>Irving</forname>
            <surname>Fisher</surname>
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            <idno>102659555X</idno>
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      <div>352 NATURE OF CAPITAL AND INCOME

Qeldeswert bestehenden Einnakmen, gleichgiltiq aus welcher Quelle
sie geflossen.” Da nun in unserer heutigen auf der Grundlage
des Privateigentums und der Individualwirtschaft aufgebauten
Volkswirtschaft
1. alle erdenklichen Sachgiiter,
92. alle erdenklichen Nutzungen dieser Sachgiiter und
3. alle erdenklichen personlichen Dienstleistungen um Geld
verkauft und gekauft werden kénnen und demgemiiss  Geldeswert
 haben,” so ergiebt sich, dass der Gesetzgeber alle materiellen
 und immateriellen Giiter, die in die Wirtschaft des
Einzelnen treten, unter den Begriff des Einkommens subsumiert
 wissen will. . . . Das heisst also mit anderen Worten:
der Gesetzgeber definiert den Einkommensbegriff in der nimlichen
 Weise, wie es oben definiert wurde, und zwar so, dass
unter “Einkommen” alle Giiter verstanden werden sollen,
welche entweder in die eigene Wirtschaft von aussen hereinkommen,
 oder welche innerhalb der eigenen Wirtschaft neu
entstehen, und zwar gleichgiltig ob diese Gitter materielle (oder
Sach-) Giiter, oder ob sie immaterielle Giiter (d.i. Nutzungen
von Sachgiitern oder personliche Dienstleistungen) sind.
To include in income all newly acquired or newly produced goods is
clearly to include too much. To restrict income to money receipts is, as
shown in the text, to err both in inclusion and exclusion. To require that

the income shall be ‘rein?’ or ‘“‘net’ without defining the deduction
required to make it so is to leave the definition incomplete.

Kleinwiichter, op. cit., pp. 22-23.

An dieser Stelle geniigt die Bemerkung, dass die Her-MANN-SCHMOLLERSCHE
 Definition oder Auffassung des
(Einzel-) Einkommens bis auf den heutigen Tag so ziemlich
(die abweichenden Meinungen sollen weiter unten erwihnt
werden) die herrschende geblieben ist. HerMANN (“Staatswirtschaftliche
 Untersuchungen.” 2. Aufl, Minchen, 1870,
S. 582 u. 583) definiert das (Einzel-) Einkommen wie folgt:

«So wenig jede Ausgabe Verbrauch ist, so wenig ist jede
Einnahme Einkommen. Dieses ist vielmehr die Summe der
wirtschaftlichen oder Tauschgiiter, welche in einer gewissen
Zeit zu dem ungeschmilert fortbestehenden Stammgut einer
Person neu hinzutreten, die sie daher beliebig verwenden kann.</div>
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