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Kreditkontrolle.
Von
JOSEPH  SCHUMPETER.

I.
Die  Grundsätze,  von  denen  sich  die  Zentralbanken  aller
Länder  leiten  lassen  und  welche  zum  Teil  bankgesetzlich  formuliert, ­
  zum  Teil  einfache  Erfahrungsregeln  sind,  haben  sich  im
Laufe  der  letzten  hundert  Jahre  aus  den  Bedürfnissen  des  Geldund
  Kapitalverkehrs  ergeben  und  zeigen  in  allen  Ländern  die
gleichen  prinzipiellen  Linien,  trotz  zahlreicher  Verschiedenheiten
im  einzelnen,  die  Kinder  der  oft  durch  historische  und  politische
Zufälle  und  noch  mehr  durch  Eigenarten  der  wirtschaftlichen
Struktur  bestimmten  Verhältnisse  jedes  Landes  sind.  Sie  sind
weder  Geschöpfe  eines  systematischen,  den  Gegenstand  frei
bestimmenden  Wollens  der  Praxis  noch  Geschöpfe  theoretischer
Erkenntnis.  Politiker  und  Parlamente  haben  gewiß  diese  Grundsätze ­
  geradeso  wie  die  Organisationen  der  betreffenden  Zentralbanken ­
  selbst  vom  Standpunkt  der  Interessen,  die  sie  vertreten,
zu  gestalten  versucht,  Bankleute  in  jeder  Situation  die  Gesichtspunkte ­
  der  geschäftlichen  Praxis  zur  Geltung  gebracht,  Gelehrte
das  Wesen  und  die  Funktionen  der  Zentralbanken  analysiert
und  dabei  auch  des  öfteren  praktische  Richtlinien  gewiesen  —
aber  immer  wurde  die  Wirkung  dieses  bewußten  Wollens  überschattet ­
  von  der  inneren  Logik  und  den  Notwendigkeiten  der
gegebenen  Sachlage  und  vom  Gang  der  Entwicklung.  Gerade
deshalb  haben  sich  gewisse  Grundsätze  überall  durchgesetzt,  gerade ­
  deshalb  stirbt  jede  abweichende  Praxis  einer  einzelnen
Notenbank  entweder  ab  oder  setzt  sie  sich  allgemein  durch  und
gerade  deshalb  sind  diese  Grundsätze  ein  so  getreuer  Reflex  der
Lebensnotwendigkeit  der  kapitalistischen  Wirtschaft,  wertvoller
Archiv  für  Sozialwissenschaft  und  Sozialpolitik.  54.  2.  IQ
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