326  Joseph  Schumpeter,
von  der  Gesamtheit  der  Unternehmerschaft  gelöst  —  tief  in  das
Räderwerk  der  Volkswirtschaft  eingreift,  weil  das  gewonnene
Urteil  und  die  darauf  basierte  kreditpolitische  Entscheidung  die
ganze  Geschäftslage  bestimmt.  Bankwelt  und  Geschäftswelt  und
innerhalb  der  ersteren  das  Zentralinstitut  und  die  übrigen  Banken
stehen  einander  dann  nicht  mehr  als  selbständige  Faktoren
gegenüber,  deren  in  weitem  Maße  automatisches  Zusammenwirken ­
  die  Resultate  der  tatsächlichen  Entwicklung  zeugt.  Die
Geschäftswelt  steht  dann  vielmehr  einer  nach  außergeschäftlichen ­
  Gesichtspunkten  —  die  zwar  auch  heute  nicht  fehlen,
aber  normalerweise  auf  das  Währungsinteresse  beschränkt
sind  —  handelnden  und  eben  deshalb  geschäftlich  nicht  immer
berechenbaren  Instanz  gegenüber.  Und  das  muß  weiter  führen.
Die  Zentralstelle  kann  sich  in  jeder  konkreten  Situation  schwer
auf  die  Beurteilung  der  allgemeinen  Wirtschaftslage  und  auf
deren  Beeinflussung  beschränken.  Sie  wird  die  einzelnen  Symptome ­
  analysieren  und  mit  spezifischen  Mitteln  behandeln.  Ist
z.  B.  eine  abnormale  Arbeitslosigkeit  eines  dieser  Symptome  und
ist  diese  Arbeitslosigkeit  durch  die  Verhältnisse  einer  bestimmten
Industrie  veranlaßt,  so  liegt  es  nahe  dieser  Industrie  durch
Kreditgewährung  aufzuhelfen  und  die  Kreditgewährung  an
andere  Industrien  zu  bremsen.  Leidet  eine  Industrie  unter
Schleuderkonkurrenz  des  Auslandes,  so  wird  sich  die  Aufgabe
kaum  abweisen  lassen,  ihr  das  Durchhalten  im  Kampfe  kreditpolitisch ­
  zu  erleichtern.  Kommt  die  Zentralinstanz  auf  Grund
ihrer  Uebersicht  über  die  Weltwirtschaft  zu  dem  Resultat,  daß
die  Zukunftschancen  einer  bestimmten  Industrie  schlecht  sind,
wird  sie  vielleicht  eine  Pflicht  erfüllen,  wenn  sie  weitere  Entwicklungen ­
  in  dieser  Industrie  beizeiten  hemmt,  indem  sie  ihr
Kredite  verweigert.  Weiters  kann  sie  Industrien,  deren  Produktion ­
  dem  Gesetz  des  zunehmenden  Ertrags  folgt  und  deren  Expansion ­
  von  nationaler  Bedeutung  wäre,  durch  geeignete  Kredithilfe ­
  über  die  toten  Punkte  hinwegheben,  welche  durch  temporäre ­
  Gleichgewichtslagen  gebildet  werden.  Sie  kann  überhaupt
Industrien  solchen  Charakters  gegenüber  Industrien,  deren  Möglichkeiten ­
  sich  zu  erschöpfen  tendieren,  begünstigen.  Schließlich ­
  kann  sie  ganz  allgemein  nationalen,  sozialpolitischen,  volkshygienischen
  usw.  Gesichtspunkten  Geltung  verschaffen,  indem
sie  nach  diesen  Gesichtspunkten  bei  ihrer  Kreditgewährung  an
die  einzelnen  Industriezweige  diskriminiert.