37 stehen ist, so daß es in diesem Sinn unabhängig von jedem solchen Kodex — der nur ein Versuch ist, die reale Sittlichkeit zu formulieren und zu beeinflussen — existiert und jedem solchen Kodex gegenüberge stellt werden kann. Das Phänomen hat seine eigene Logik, seine eigenen Bestimmtheiten, die wir er forschen können wie eine Naturerscheinung. Da diese Bestimmtheiten sich aus der „Natur“ des Menschen und des sozialen Zusammenlebens ergeben, kann man von einer „natürlichen“ Sittenlehre im Gegensatz zu einer gebotenen sprechen, und da diese Bestimmt heiten erfahrungsmäßig erforscht werden können, von einer natürlichen Sittenlehre im Gegensatz zur theologischen oder überhaupt metaphysischen. In diesen beiden Gegenüberstellungen drückt sich der tiefere Sinn aus, in dem das Wort „natürlich“ damals gebraucht wurde und der ungeheure Fortschritt, der darin lag. Freilich kam dazu die eben behandelte Ver irrung, die gleichzeitig von einem inhaltlich bestimm ten natürlichen Idealzustand sprechen ließ, der den Dingen immer und überall entspreche und praktisch durchgeführt werden müsse, und die Assoziation mit dieser Verirrung wurde dem großen Gedanken selbst gefährlich. In ganz demselben Sinn sprach man nun damals von einem „Naturrecht“ — leider auch hier die Idee eines darauf zu basierenden ewigen Gesetzbuchs damit verbindend. Das Naturrecht in dem Sinn, in dem es für uns allein in Betracht kommt, beruhte auf der Erkenntnis, daß das Kecht aus den sozialen Not wendigkeiten geboren und durch sie zu verstehen