77 * exakte Forschung seien, und ohne die man keinen Schritt tun könne — es sollten die Sozialwissenschaf ten zu Darstellungen der historischen Tatsachen eines jeden Gebiets werden und alles übrige etwa den Cha rakter jener Bemerkungen annehmen, die die Histori ker schon immer ihren Erzählungen hinzugefügt hatten. So definiert man vielleicht am besten den ursprünglichen Standpunkt jener Männer, deren Werke im Zentrum der Bewegung stehen, obgleich es natürlich nicht möglich ist, das Wollen und Stre ben einer so großen Kichtung, in der sich so viel Verschiedenes mischte, in einen Satz zu fassen. Wichtig ist für uns vor allem, daß auch diese Eichtung sich als etwas Neues fühlte, und daß sie tabula rasa machen wollte mit dem Vorhandenen. Dieses Vorhandene erschien ihr völlig unwissen schaftlich, kaum ernster Betrachtung wert und sie zeigte alle Lust, von ihrem Auftreten erst die Existenz der Sozialwissenschaften zu datieren. Wiederum ging niemand auf den Sinn der Vorgänger ein, wiederum verurteilte» man sie lediglich auf Grund gewisser allgemeiner Prinzipien oder allgemeiner Schlagworte. Das zeigte sich söhr bald innerhalb der historischen Schule der Jurisprudenz. Savigny und Eichhorn usw. hatten freilich ihre Vorgänger. Nie mals hatte der Sammler juristischen Materials ge fehlt und niemals hatte er viel von der Bechts- theorie, von der Theorie des Bechtsphänomens, ge halten — natürlich, denn beide Aufgaben haben me thodisch sehr wenig gemein und beide Aufgaben appellieren an ganz verschiedene Typen von Men