79 Aber der Kern der Abneigung gegen das Natur - recht, das man so einfach erledigen und aus der Wissenschaft für immer verweisen zu können glaubte, lag in dem Ekel vor dem gesetzgeberischen Reform eifer vieler Naturrechtslehrer und deren Tendenz, die lebendigen Rechtszustände eines Volks in einer allgemeingültigen Weise modeln zu wollen. Wie die Naturrechtslehrer ihrerseits nicht die Größe der Kluft zwischen einer Theorie des Rechts und einem Uni versalgesetzbuch für alle Orte und Zeiten geahnt hat ten, sondern ganz sorglos von der einen zur anderen Aufgabe übergegangen waren, so ahnten wieder die Rechtshistoriker, die mit vollem Recht die Idee von einem sein sollenden allgemeingültigen System von Rechtssätzen bekämpften, nicht, daß neben und unter dieser unglücklichen Idee im Lehrgebäude der Natur rechtslehrer ein Schatz von theoretischem Wissen über das Rechtsphänomen lag, und so schütteten sie das Kind mit dem Bade fort. Und eine neue Rechts wissenschaft sollte entstehen. In dem zuletzt erwähnten Punkt liegt zugleich die wichtigste Berührung mit der historischen Schule der Nationalökonomie. Auch hier wandten sich die Geister vor allem gegen das liberale Wirtschafts programm — gegen die Verkündung von Selbstver antwortung, Freiheit, Nichteingreifen des Staats als allgemeingültiger Ideale. Und auch hier mit Recht — wenngleich die Historiker mitunter ebenfalls Ideale aufstellten, und außerdem sich deren strenger histori scher Bedingtheit nicht immer voll bewußt blieben. Aber auch hier vermochte man dieses Beiwerk nicht