82 vom Recht? Erfüllt sich da, was die um Savigny und Eichhorn wollten? Nun, da sehen wir vor allem natürlich die dogmatische Diskussion — das Produkt des praktischen Bedürfnisses der Rechtsprechung — sie hat immer bestanden und interessiert uns hier nicht weiter. Daneben sehen wir die Einzelarbeit an der Rechtsgeschichte im Sinn der historischen Schule. Aber beherrscht und erschöpft sie das wissenschaft liche Interesse, ist sie heute die Methode wissen schaftlicher Arbeit? Im Gegenteil — mühsam ver teidigt sie sich gegen energische, zum Teil ganz un berechtigte Angriffe, gegen den Vorwurf der Un fruchtbarkeit, Gedankenarmut usw. Und das Inter esse des Tages gilt einem Wildbach von Produktionen, die mit unglaublicher Schnelligkeit und Fülle hervor brechen und alle Gesichtspunkte und Wegweiser dieses Gebietes in wenigen Jahren verschoben, alles Denken und Streben reformiert haben — alle Auf merksamkeit gilt der lnteressenjurisprudenz, der so ziologischen Jurisprudenz, dem „lebenden Recht“, der Rechtspsychologie und manchen praktischen Aus läufern dieser Bewegungen, wie der „freien Rechts findung“. Und so bunt und wirr alles das durchein anderstürmt, der Sinn, die Richtung aller dieser Be wegungen, soweit sie rein wissenschaftlich sind, ist leicht zu formulieren: Man will Vordringen zum Ver ständnis des Rechtsphänomens aus dem Wesen der Gesellschaft heraus einerseits und aus der Art und Weise wie unser Denken und Fühlen arbeitet andrer seits: Man will die Rechtswissenschaft, wenn ich so sagen darf, soziologisieren und psychologisieren;