— mögen die einzelnen das wissen und wollen oder nicht. Aber das, was die Gegner der Arbeit des acht zehnten Jahrhunderts geleistet haben, das lag doch in einer ganz anderen, ganz neuen Entwicklungs linie? Wenn sie das Alte nicht vernichtet haben, so haben sie doch daneben etwas ganz anderes gebaut — die historische Nationalökonomie, die historische Rechtswissenschaft usw., das sind doch neue Gebilde, die neue Bahnen gebrochen haben? Wenn auch viele Forscher in den alten Bahnen vorwärts drangen, haben nicht diese Anderen, die die Analyse bekämpf ten und nicht fortsetzen wollten, neue Ziele erreicht oder doch neuen Zielen zugestrebt? Auch das ist nur ein Irrtum, hervorgerufen durch den Absolutis mus und die Übertreibungen der Parteiprogramme. Betrachten wir den Fall der Rechtswissenschaft. Schärfer als die Historiker sich gegen das Naturrecht wandten, kann man sich nicht leicht gegen etwas wenden. Aber was wurde erreicht ? Die historischen Tatsachen des Rechts wurden unermüdlich erforscht, und so wurde der Rechtssoziologie von früher neues Material und der Rechtssoziologie von später außer einer breiten Grundlage eine Fülle neuer Probleme gegeben. Selbst das Dogma vom Volksgeist, das so antitheoretisch gemeint war, was ist es anderes ge wesen als ein Beitrag zur Rechtstheorie, als ein Hin weis auf ein Problem, das schließlich generell und theoretisch gelöst werden muß? Alle jene rechts geschichtlichen Tatsachen, die den Forschern, welche in ihrer Sammlung und Darstellung die Aufgabe ihres