renden Entehrung, in der sie sich befand, befreit ist? Fälle von Arbeitsheldentaten sind bei uns bereits, und wahrscheinlich in nicht ge- ringer Anzahl vorgekommen. Einige von ihnen werden in den Zeitungen veröffent- licht, wo sie auf der „roten Tafel“ stehen, in bezug auf andere sind schon Befehle er- lassen, die denen, die diese Heldentaten vollbracht haben, goldene Uhren, Belohnun- gen von drei- und vierfachem Monatsgehalt zusprechen. Das zeigt, daß der Gedanke an die öffentliche Auszeichnung hier natür- lich und unabwendbar ist. Zeigen diese Fälle aber nicht auch zugleich, daß hier eine andere Form der Öffentlichen Auszeich- nung nötig ist, eine Form, die dem Wesen der Sache mehr entspricht. Die Veröffent- lichung der Arbeitsheldentat auf der „roten Tafel“ der Zeitung ist zu zufällig, kann vielleicht sogar willkürlich sein, die Zu- erkennung einer „Geldbelohnung“ aber für eine wirkliche „Heldentat“ kann weder vom Gesichtspunkte der. belohnenden Gesell- schaft noch vom Gesichtspunkte der zu be- lohnenden Persönlichkeit für geeignet an- gesehen werden. Augenscheinlich tut hier etwas anderes not, dieses andere ist ein Zeichen der öffentlichen Auszeichnung für eine wirklich große Heldentat auf dem Ar- beitsgebiete. Und die Militarisierung der Arbeit legt auch diesen Gedanken nahe: wenn auf Umgehung der Arbeitspflicht, auf Arbeitsfahnenflucht eine militärische Be- -