6 die zunächst verzettelte freiwillige Kriegshilfe anfangs Sep tember in eine kommunaloide Form zusammengeschweißt wurde, erhielt die neue Einrichtung u. a. die Weisung „namentlich auch in das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ausgleichend einzugreifen“. Das geschah denn auch nach dem allerorts sich einbürgernden Grundsatz: Laß einen angemessenen Teil der Miete nach, so verbürge ich Dir den Eingang des Rests! Da die Gaben für die neu geschaffene Hilfszentrale reichlich flössen, so konnte diese eine ausgiebige Tätigkeit zugunsten einer geregelten Fortzahlung des Hauszinses entfalten. Würde dieser nach Abzug von Unterhaltungskosten, Risikoprämien und öffentlichen Lasten eine Reineinnahme des Hausbesitzers dar stellen, wären — anders ausgedrückt — die Hausgrundstücke lastenfrei oder doch nur mäßig belastet, so könnte jener mit einer Regelung, die ihm sagen wir drei Viertteile seiner ordent lichen Einkünfte gewährleistet, sich natürlich durchaus zu frieden geben. Sein Opfer wäre dann wohl kaum größer, als der Rückgang des Volkseinkommens durch den Krieg im ganzen. So liegen aber die Dinge bekanntlich nicht, vielmehr — —. Doch statt tausendmal Gesagtes noch einmal auszusprechen, greifen wir lieber aus den Ergebnissen der vorliegenden Er hebung folgende Uebersicht heraus: Von den, 436 untersuchten Grundstücken waren mit einer hypothekarischen Zinsenlast von . . . °/o der jährlichen ordentlichen Mieteinnahme belastet: 0 0,1-10 10,1-20 20,1-30 30,1-40 40,1-50 50,1-60 60,1-70 70,1-80 80,1-90 über,90 absolut 33 — 4 22 61 83 93 81 36 16 7 relativ °/ 0 7,6 — 0,9 5,0 14,0 19,0 21,3 18,6 8,3 3,7 1,6 Unter den unbelasteten Grundstücken steckt überdies die Mehrzahl der i,n die Erhebung einbezogenen Einfamilienhäuser, sodaß die Prozentzahlen für die eigentlichen Miethäuser sich noch ein wenig nach rechts verschieben. Das also ist der Schul dendienst; schlägt man dann Steuern, Umlagen, Versicherung, Unterhaltungskosten im weitesten Sinn usf. hinzu, so erhellt deutlich, welch bedenkliches Gesicht in Wirklichkeit das Opfer eines Viertteils seiner Mieteinnahme für den Hauseigentümer in der Mehrzahl der Fälle annimmt. Die drohende Gefährdung des geregelten Schuldendienstes, eine bei der tausendfachen Verästelung des städtischen Real kredits im Wirtschaftsleben höchst bedenkliche Aussicht, gab denn auch den Anstoß zu der vorliegenden Untersuchung. Der Mietausfall lediglich in seiner Oberflächenerscheinung als Minderung der privaten Einkünfte des Hausbesitzers be trachtet, hätte schwerlich so bald das Verlangen nach einer zahlenmäßigen Erfassung der entstandenen Verluste erweckt. Man hätte sich damit begnügen dürfen, nach Maßgabe der vor handenen Mittel von Fall au Fall Hilfe zu leisten. In seiner Wesenheit als wichtigster Stützpfeiler der halben Milliarde Pfandlasten des hiesigen Grundbesitzes gewürdigt, mußte er