11 hat G. v. Mayr in der neuen Auflage seiner „Theoretischen Statistik“ nur wenige frostige Worte für sie gefunden. „Gewiß ­ ist — wenn die erschöpfende Beobachtung oder Ausbeutung ­ an sich nicht mögli'ch oder mit Rücksicht auf den Kostenpunkt ausgeschlossen ist — immerhin auch eine partielle Ermittlung oder Ausbeutung besser als nichts.“ Wohl ist gerade im vorliegenden Fall diese einschränkende Bedingung nach jeder Richtung erfüllt, denn weder Zeit, Geld noch Hilfskräfte standen uns für die Durchführung einer auf sämtliche Grundstücke sich erstreckenden Erhebung zur Verfügung. Gleichwohl würden wir uns schwerlich zur Veranstaltung einer Teilaufnahme entschlossen ­ haben, wenn das au erwartende Ergebnis nur „immerhin ­ besser als nichts“ gewesen wäre. Aber freilich: Darin ist dem Altmeister der deutschen Statistik Recht zu geben, um wieviel das Ergebnis einer repräsentativen Erhebung besser als nichts ist, anders ausgedrückt, unter welchen Bedingungen die Verallgemeinerung ihrer Resultate ­ jeweils zulässig ist — diese brennendste Frage hat die Theorie der Statistik noch bei weitem nicht gelöst. Es scheint sich uns nämlich folgende verzwickte Sachlage zu ergeben: „Vermittelst der erschöpfenden Beobachtungsmethoden vermag man nur wenige, verhältnismäßig einfache Seiten der Sozialerscheinungen ­ zu erforschen. Die partielle Erhebung aber geht kühn auf die Erforschung der intimsten, detailliertesten Fragen aus, die ohne den Beistand dieser Erhebungsmethode unserer Erkenntnis ­ ganz unzugänglich geblieben wären.“*) So ist es in der Tat, und die gewöhnlich in den Vordergrund gerückten Geldund Zeitschwierigkeiten sind, wie eine einfache Ueberlegung lehrt, nur technische Außenseite, unvermeidliche Begleiterscheinung ­ der Bestrebungen, tiefer in die Strukturzusammenhänge sozialer Massen einzudringen, als dies die erschöpfende statistische ­ Erhebung gemeinhin vermag. Darum also die Beschränkung ­ auf die repräsentative Erhebung, deren Daseinsrecht aber mit der Zulässigkeit der Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse steht und fällt. Nun kann aber die exakte Messung des Zuverlässigkeits g r a d e s der Verallgemeinerung nur mittelst mathematischer ­ Kriterien auf dem Boden der Wahrscheinlichkeitsrechnung ­ erfolgen, d. h. unter der Voraussetzung vollständiger Fungibilität der Einzelfälle. Eine solche Fungibilität liegt aber bei den sozialen Massenerscheinungen sehr selten und jedenfalls nur dann vor, wenn wir von den konkreten individuellen Besonderheiten ­ in weitem Umfang abstrahieren. Allein gerade um die Erfassung dieses „intimen Details“ ist es uns ja zu tun, wenn wir ziur repräsentativen Methode unsere Zuflucht nehmen. Wir geraten also, wie es scheint, in eine hinterlistige Zwickmühle. Wenn es indessen auch der mathematischen Theorie vorläufig *) S.chwittau, zitiert nach Kaufmann a. a. 0. S. 364.