14 Da er indessen bei allen nach; dem Nummernprinzip veranstalteten ­ Erhebungen in irgend einer Form vorkommt, sofern nicht ein Antwortzwang ausgeübt werden kann, wird seine Bedeutung für unsere Untersuchung schon hier hervorzuheben, sein. Wir haben zwar rein mechanisch jedes zehnte Wohngrundstück in die Untersuchung eipbezogen, aber nicht für alle Grundstücke ist unsere Neugier befriedigt worden, vielmehr waren nur 3/4 aller ausgesandten Bogen bearbeitungsfähig. Können wir mit Sicherheit darauf rechnen, daß dieser Ausfall die Qualität unseres Ergebnisses nicht beeinflußt? Ist nicht vielmehr anzunehmen, daß viele Hausbesitzer gerade deshalb nicht geantwortet haben, weil sie nicht durch Mietausfälle geschädigt ­ worden sind und darum der Erhebung kein Interesse entgegenbrachten? Könnten aber umgekehrt nicht gerade die große mit der Eintragung vieler Mietausfälle verbundene Arbeit, Furcht vor wirtschaftlicher Schädigung und andere Beweggründe gerade in entgegengesetztem Sinn gewirkt haben? Wir müssen versuchen, zunächst an Hand der oben abgedruckten ­ Uebersicht uns 'ein Urteil darüber zu bilden. Die unter 3 und 4 genannten Bogen scheiden dabei aus, da ihre Nichtverwertbarkeit ­ in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit dem Gedankenkreis der Erhebung steht und wir aus der mangelnden Gewandtheit in der Ausfüllung schwieriger statistischer Fragebogen ­ keine weitergehenden Schlüsse ziehen möchten. Auch die unter 5 genannten Gründe der Antwortversagung weisen z. T. wenigstens unmittelbar keinen solchen Zusammenhang auf; so wenn z. B. zwölfmal angegeben war, daß die Beantwortung nicht erfolgen könne, weil der Mann im; Feld stehe. Dagegen zeigen die unter 5b erwähnten 7 Fälle deutlich, daß der Sinn der Erhebung ­ ungeachtet der Aufklärung auf Fragebogen und Zuschrift nicht verstanden worden ist.*) Normaler Mieteingang und pünktliche ­ Hypothekzinszahlung kamen nach Ansicht dieser Antwortgeber ­ für uns nicht in Betracht, in verschiedenen Fällen (unter 2 verzeichnet) wurden sogar statt der erfragten „uninteressanten“ ­ Häuser die Angaben für ein anderes, demselben Eigentümer gehöriges Haus mit starken Mietausfällen geliefert. All diesen Fällen steht nur ein einziger in der entgegengesetzten Richtung ­ liegender gegenüber, in dem Furcht vor wirtschaftlicher ­ Schädigung als Beweggrund der Antwortverweigerung angegeben worden ist. Inwieweit nun die 60 überhaupt nicht *) Das wird hier keinesfalls im Sinne eines Vorwurfs festgestellt. Wie sollte man beim Befragten Klarheit über eine ihm unbekannte Erhebungsart voraussetzen dürfen, über die selbst in der Fachwelt noch so wenig Klarheit herrscht! Die große Mehrzahl der Bogen ist natürlich auch nicht mit voller Einsicht in die Methode der Erhebung, sondern im Vertrauen darauf beantwortet ­ worden, daß Stadtrat, Hausbesitzervereine usf. sich die Sache vorher überlegt haben werden, vielleicht auch nur in der unbestimmten Hoffnung darauf, daß „irgend etwas geschehen“ werde.