16 Allein die Stadtteile sind in sozialer, Hinsicht keineswegs so geschlossen, daß man großes Zutrauen zu einer solchen Folgerung ­ haben dürfte. Wir haben daher wiederum wie bei unserer Untersuchung über den Mehlverbrauch ausgewählter Haushaltungen*) ­ die Hausgrundstücke nach der Wohndichtigkeit des Zählbezirks ausgegliedert, dem sie bei der letzten Wohnungszählung ­ angehörten, d. h. die Wohndichtigkeit als Symptom der Wohlhabenheit betrachtet. Darnach ergab sich folgender Vergleich ­ : Wohndichtigkeits- Bewohner auf _j_ klasse einen Wohnraum A B — I bis 0,75 11 7,6 +3,4 II 0,76—1,00 19 14,7 + 4,3 III 1,01—1,50 27 33,1 —6,1 IV 1,51—2,00 29 26,7 + 2,3 V 2,01—2,50 11 16,5 —5,5 VI über 2,50 8 6A +1,6 Im ganzen 105 105,0 0 Wenn auch diese Gegenüberstellung kein vollkommen einheitliches ­ Bild gibt, bestätigt sie doch zum mindesten das Ergebnis ­ der ersten Verteilung nach der Stadtteilslage, daß nämlich ­ die wohlhabenderen Lagen unter den nicht in die Rechnung einbezogenen „fraglichen“ Bogen stärker vertreten sind als unter den bearbeiteten. Diesmal hat aber einei solche Schlußfolgerung ­ eine tragfähigere Unterlage, denn auf einen Zählbezirk entfielen bei der letzten Wohnungszählung nur 7,3 bewohnte und noch weniger eigentliche Wohngrundstücke, sodaß der Zählbezirk ­ in viel höherem Grade sozial homogen ist, als der Stadtteil. ­ Vor allem aber ermöglicht uns diese Aufstellung einen zahlenmäßigen Ausdruck für den Grad, in dem sich 1 die fraglichen von den bearbeiteten Bogen nach der Richtung der sozialen „Bonität“ oder genauer der Wohlhabenheit der Einwohnerschaft der zugehörigen Grundstücke unterscheiden. Vervielfältigen wir nämlich für beiderlei Arten von Grundstücken den Mittelwert jeder Wohndichtigkeitsklasse**) mit der Zahl der zugehörigen Grundstücke, addieren wir die sich ergebenden Produkte und teilen wir deren Summe durch 105, so muß sich beide Male ein Durchschnittswert der Wohndichtigkeit oder also der Wohlhabenheit ­ ergeben. Dieser Durchschnittswert beträgt aber für die „fraglichen“ Grundstücke 1,46, für die bearbeiteten dagegen 1,52, was einem Unterschied von rund 4 o/o entspricht. Damit dürfte erwiesen sein, daß unsere Teilgesamtheit von 436 Bogen ein etwas ungünstigeres Bild bietet, als die vollständige repräsentative Gesamtheit der 604 Bogen dies getan *) 3. Sondernummer dieser „Beiträge“ S. 29 1, wo die Begründung dieser Berechnung nachgelesen werden wolle. **) Als solcher ist das arithmetische Mittel zwischen den Klassengrenzwerten, ­ für Klasse I der Wert 0,5 und für Klasse VI der Wert 2,75 angenommen ­ worden.