27 bei den Mietern der Kleinwohnungen von 2 und 3 Zimmern. Nur die kleinste, die 1-Zimmerwohnung macht auch hier wieder eine Ausnahme, insofern nämlich bei ihnen nicht weniger als s/ 4 der nichtbezahlten Miete als gestundet bezeichnet wurde. Von sach verständiger Seite wird die Erklärung dieses abweichenden Ver haltens darin gesehen, daß gerade bei diesen kleinsten Objekten besonders häufig ältere, vor dem Krieg entstandene Mietschulden den eigentlichen Kriegsverlusten hinzugeschlagen werden. Bei den Geschäftslokalen fallen übrigens die gestundeten Beträge fast ausschließlich auf die beiden Stufen von 501—1500 M.; die immerhin ziemlich ansehnlichen Ausfälle in den höheren Miet preisstufen werden darnach offenbar als endgültig betrachtet. 3. Die Pfandlasten. Wenn der vorige Abschnitt durch seine Ueberschrift voll kommen deutlich bezeichnet war, so kann ein Gleiches von diesem Abschnitt nicht behauptet werden. Die Kriegsnot des Hausbesitzers als Gläubiger ist — wenigstens für unsere Zwecke — mit der Nachweisung des Mietausfalls dargetan, seine Schuld nernot äußert sich dagegen in zwei Formen: der Zinsennot und der K a p i t a 1 s n o t. Nur die erste dieser beiden Arten ist als unmittelbare Folge des Mietausfalls anzusehen; sie soll daher auch die Fortsetzung unserer Darstellung bilden. Die Fragen 2—4 auf der ersten Seite unseres Erhebungs bogens haben für die Aufstellung der Hypothekzins-Statistik als Unterlage gedient. Dabei zeigte sich, daß die Frage nach den rückständigen Zinsen insofern nicht glücklich gestellt war, als in verschiedenen Fällen auch für die am 1. April und später fällig gewordenen Zinsen schon Einträge gemacht worden waren. Alle diese Fälle mußten daher durch Rückfrage aufgeklärt werden. Ferner wurde die Frage 4 nach den Zinsrückständen aus früheren Halbjahren so selten bejahend beantwortet, daß von ihrer statistischen Ausmünzung füglich Abstand genommen wer den konnte. Ueber die für das Kriegshalbjahr Oktober 1914 bis April 1915 ermittelten Rückstände an Hypothekzinsen gibt Tabelle V in doppelter Hinsicht Auskunft. Einmal unterscheidet sie die Hypotheken, deren Zinsen im Rückstand geblieben sind, nach dem Rang, sodann aber auch nach dem Grad der Belastung des Grundstücks. Berücksichtigt man zunächst nur die erstge nannte Gliederung, so ergeben sich folgendes halbjährige Ab schlußzahlen. Es betrugen bei den Hypotheken, Ranges ersten zweiten höheren zusammen 453162 100 769 27 147 581078 19 218 7 564 4 851 31633 4,24 7,51 17,87 5,45 die fälligen Zinsen M die rückständigen Zinsen M — o/o der fälligen