31 3,4 bzw. 5,1%. Die Korrelation beider Anteilsreihen (Hypothekzinsen ­ und Mietausfall an der Mieteinnahme), ist unbedeutend, da, wie schon erwähnt, hohe Belastung und Bonität des Grundstücks ­ in Hinsicht auf den Mieteingang in keiner direkten Beziehung ­ stehen. Endlich hat auch der Versuch, den relativen Mietausfall ­ (% der Mieteinnahme) und den relativen Hypothekzinsenrückstand ­ (% der halbjährigen Zinsen) direkt miteinander ­ zu kombinieren, zu keinem Ergebnis) geführt, da die geringe Zahl der Fälle (45) irgendwelche spezielleren Kombinationen ­ nicht zuließ. Auf die großen stadtteilsweisen Unterschiede des anteiligen Mietausfalls am Betrag der Hypothekzinsen sei ausdrücklich aufmerksam gemacht. Um die textliche Erläuterung nicht allzuweit ­ auszudehnen, verzichten wir aber darauf, die verschiedene Bedeutung der Ausfälle durch Leerstehen und durch Nicht-Vollzahlung ­ für die einzelnen Stadtteile noch gesondert nachzuweisen. ­ Die Gläubigernot des Hausbesitzers als Mietzins,, empfängers“ ist ausweislich der in diesem Abschnitt wiedergegebenen Texttabelle weit verbreitet, denn mehr als 3/ 4 aller untersuchten Grundstücke sind von Mietausfällen betroffen worden, die Zinsennot ­ des Hausbesitzers als Hypothekschuldners ist bei einem Neuntel aller Grundstücke in Form von Zinsrückständen in die Erscheinung getreten. Mit der dritten Bedrängnisi des Hausbesitzers, ­ der Kapitalsnot, befaßt sich nun noch Tabelle Vilm ­ ganzen sind nach dieser Tabelle in den 441 untersuchten Grundstücken 71 Hypotheken im Kapitalwert von, etwas über 2i/ 2 Millionen Mark fällig geworden, was dem elften Teil aller auf diesen Grundstücken ruhenden Hypotheken und etwas mehr als dem elften Teil ihres Kapitalwerts entsprechen würde.*) Der beobachtete Zeitraum umfaßt zwar nur 8 Monate, gleichwohl dürfte es nicht angängig sein, die Jahressumme der fällig gewordenen ­ Hypotheken und ihres Kapitalwerts durch' Vervielfachung ­ der eben angegebenen Zahlen mit 3 / 2 ermitteln zu wollen;; denn die wichtigsten Fälligkeitstermine, der 1. Oktober und der 1. April, sind in dem beobachteten Zeitraum beide enthalten. Der 1. April nämlich insofern, als fast durchweg für die auf diesen Zeitpunkt fällig gewordenen Hypotheken Angaben über die Neuregelung gemacht worden sind. Während die genannte Vervielfachung auf einen Anteil der fällig gewordenen Hypotheken ­ an der Gesamtheit von einem Siebentel führen würde, scheint uns daher ein Jahresanteil von einem Neuntel oder Zehntel den Tatsachen besser zu entsprechen. Die Verteilung der fällig gewordenen Hypotheken ­ nach ihrem Rang spiegelt fast genau die entsprechende *) Ueber den Kapitalisierungsfaktor vgl. den nächsten Abschnitt.