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        <title>Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate</title>
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            <forname>Sigmund</forname>
            <surname>Schott</surname>
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        ﻿Beiträge zur Statistik der Stadt Mannheim

im Auftrag des Stadtrats herausgegeben vom

Statistischen Amt

4. Sondernummer

Mietausfall, Zinsrückstand und
Fälligwerden von Pfandlasten
in Mannheim

während der ersten acht Kriegsmonate

nach repräsentativer Methode untersucht von

Dr. Sigmund'Schott.

❖

Mannheimer Vereänsdruckerei
1915.
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        ﻿Mietausfall, Zinsrückstand und
Fälligwerden von Pfandlasten
in Mannheim

während der ersten acht Kriegsmonate

nach repräsentativer Methode untersucht von

Dr. Sigmund Schott.

4
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        ﻿. um
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        ﻿Inhalt

Text.

Seite

1.	Anlag und Durchführung der Arbeit...................5

Lage des Hausbesitzes — Mieteinnahme und Hypothekzins —

Die Erhebung und der Fragebogen — Beantwortung und Be-
arbeitung — Grundsätzliches über repräsentative Erhebungen:
Theoretische Bedeutung und praktische Notwendigkeit; Siche-
rung gegen Fehlschlüsse — Einflug der unvollständigen Be-
antwortung auf den repräsentativen Wert der Erhebung.

2.	Der Mietausfall.......................................17

Allmählige Zunahme der notleidenden Wohnungen und Ge-
schäftslokale — Leerstehen und Nicht-Vollzahlung der Miete —
Darstellung nach der Zahl der Mietparteien der Grundstücke
— Die reinen Mietwohnungen — Geschäftslokale und Ge-
schäftswohnungen — Zuschüsse und Stundung.

3.	Die Pfandlasten.......................................27

Zinsennot und Kapitalnot — Der Zinsrückstand nach dem Rang
der Hypotheken und dem Belastungsgrad der Grundstücke —
Stadtteilsweise Darstellung von Mietausfall und Hypothek-
zinsenrückstand — Vergebliche Versuche tieferen Eindringens
in diesen Zusammenhang — Die fällig gewordenen Hypotheken
nach früherem und jetzigem Zinsfug.

f. Der Schlug vom Teil	auf’s Ganze......................35

Schematische Veranschaulichung — Der einfache und mehrfache
Hausbesitz — Die Verteilung von Grundstücken und Wohnungen
nach verschiedenen Merkmalen 1910 und diesmal — Berech-
nung des gesamten Mietausfalls und der gewährten Mietzu-
schüsse — Die Belastung der Grundstücke nach der vorliegen-
den Erhebung und in Alt-Mannheim überhaupt — Berechnung
des gesamten Zinsrückstands und der fällig gewordenen
Hypotheken — Die! nicht verlangten Erhebungsbogen — Krieg-
über und Kriegshalber.

Tabellen.

I.	Verteilung der Grundstücke und Wohnungen nach
der Wohnungszählung von 1910 und nach der vor-
liegenden Erhebung.....................................51

II. Zimmerzahl und durchschnittlicher Mietpreis der

Wohnungen ohne Gewerberäume.........................52

lila. Mieterträgnis und Mietausfall der Grundstücke nach

der Zahl ihrer Mietparteien.........................53

lllb.	Mieterträgnis und Mietausfall nach der Zimmerzahl

der Wohnungen ohne Gewerberäume , .	.	.	.54

lllc.	Mieterträgnis und Mietausfall nach Preislage und

Art der Geschäftslokale bezw. der Wohnungen mit
Gewerberäumen.......................................55

IV.	Mietrückstände und Mietzuschüsse in den Mietwoh-
nungen ohne Gewerberäume und in den Geschäfts-
lokalen bezw. Mietwohnungen mit Gewerberäumen 56

V.	Rückständige Hypothekzinsen.........................57

VI.	Seit Kriegsausbruch fällig gewordene Hypotheken .	58
        <pb n="5" />
        ﻿1.	Anlaß und Durchführung der Arbeit.

Daß der städtische Hausbesitz durch die zum Schutz der
Kriegsteilnehmer und der Mieter überhaupt sofort nach Kriegs-
ausbruch erlassenen Gesetze und Verordnungen vielfach in eine
mißliche Lage geraten ist, wird von keiner Seite bestritten.
Eingekeilt zwischen den Mieter, der seinen Hauszins schuldig
bleibt und der Hypothekengläubiger, der auf seinem Schein
besteht, si,eht er sich in seiner Existenz bedroht und ist nach
einem rasch beliebt gewordenen Gleichnis zwischen zwei Mühl-
steine geraten. Es ist nicht unseres Amtes, die Anstrengungen
zu schildern, die seine Interessenvertretungen gemacht haben,
um ihn aus dieser Notlage zu befreien, oder die Bestrebungen der
Gesetzgebung, der Gemeindeverwaltung, der Organe der Kriegs-
fürsorge und anderer Instanzen zu erörtern, die jene wenigstens
zu erleichtern suchten. Eine schon zu ansehnlicher Höhe an-
geschwollene Literatur hat sich dieser Aufgabe unterzogen,
hat darüber hinaus auch das Für und Wider eines öffentlichen
Eingreifens zugunsten des bedrängten Hausbesitzes im Hinblick
auf den herrschenden Kriegszustand und in seiner über diesen
in künftige Friedenszeiten hinausragenden Bedeutung gründlich
durchgesprochen. Mit recht verschiedenartigem Ergebnis frei-
lich. Denn so wenig der Tatbestand als solcher, quantitative
Unterschiede der Einschätzung Vorbehalten, Anlaß zu Meinungs-
verschiedenheiten bot, — die Anschauungen über das Ob und
Wie des Eingreifens gingen darum doch weit genug auseinander.
Immerhin will uns scheinen, als ob die extremen Standpunkte
der ersten Kriegsmonate, mögen sie in der Theorie vielleicht
auch noch aufrechterhalten werden, ip der Praxis zugunsten einer
Politik der mittleren Linie aufgegeben worden sind. Die ethi-
schen Kraftsprüche über wirtschaftlichen Wert oder Unwert
von Hausbesitz und Realkredit in ihrer heutigen Verfassung
klingen gedämpfter; die Kleinarbeit mit ihrer Sorge beherrscht
zum mindesten dem äußeren Anschein nach die Stunde.

Auch in Mannheim hat diese Kleinarbeit schon bald nach
Kriegsausbruch einsetzen müssen. Zunächst in Gestalt der Ge-
währung von Mietzuschüssen. Denn wenn der Hypothekenmühl-
stein auch der größere ist, so hat sich der Hauszinsmühlstein
um so rascher zu drehen begonnen, oder ohne Gleichnis ge-
sprochen: Mietzinsausfälle brachte gleich der August 1914 in
großer Menge, während der nächste Zinszahlungstermin für
die Pfandlasten erst am 1. Oktober bevorstand und diese
selbst auch nur ausnahmsweise vorher fällig wurden. Als daher
        <pb n="6" />
        ﻿6

die zunächst verzettelte freiwillige Kriegshilfe anfangs Sep-
tember in eine kommunaloide Form zusammengeschweißt wurde,
erhielt die neue Einrichtung u. a. die Weisung „namentlich auch
in das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ausgleichend
einzugreifen“. Das geschah denn auch nach dem allerorts sich
einbürgernden Grundsatz: Laß einen angemessenen Teil der
Miete nach, so verbürge ich Dir den Eingang des Rests! Da
die Gaben für die neu geschaffene Hilfszentrale reichlich
flössen, so konnte diese eine ausgiebige Tätigkeit zugunsten
einer geregelten Fortzahlung des Hauszinses entfalten. Würde
dieser nach Abzug von Unterhaltungskosten, Risikoprämien und
öffentlichen Lasten eine Reineinnahme des Hausbesitzers dar-
stellen, wären — anders ausgedrückt — die Hausgrundstücke
lastenfrei oder doch nur mäßig belastet, so könnte jener mit
einer Regelung, die ihm sagen wir drei Viertteile seiner ordent-
lichen Einkünfte gewährleistet, sich natürlich durchaus zu-
frieden geben. Sein Opfer wäre dann wohl kaum größer, als
der Rückgang des Volkseinkommens durch den Krieg im ganzen.
So liegen aber die Dinge bekanntlich nicht, vielmehr — —.
Doch statt tausendmal	Gesagtes noch einmal	auszusprechen,

greifen wir lieber	aus	den Ergebnissen der	vorliegenden	Er-

hebung folgende Uebersicht heraus:

Von den, 436 untersuchten Grundstücken waren mit einer hypothekarischen
Zinsenlast von . . . °/o der jährlichen ordentlichen Mieteinnahme belastet:

0 0,1-10 10,1-20 20,1-30 30,1-40 40,1-50 50,1-60 60,1-70 70,1-80 80,1-90 über,90
absolut 33	—	4	22	61 83 93	81	36	16	7

relativ °/0 7,6	—	0,9	5,0	14,0 19,0 21,3	18,6	8,3	3,7	1,6

Unter den unbelasteten Grundstücken steckt überdies die
Mehrzahl der i,n die Erhebung einbezogenen Einfamilienhäuser,
sodaß die Prozentzahlen für die eigentlichen Miethäuser sich
noch ein wenig nach rechts verschieben. Das also ist der Schul-
dendienst; schlägt man dann Steuern, Umlagen, Versicherung,
Unterhaltungskosten im weitesten Sinn usf. hinzu, so erhellt
deutlich, welch bedenkliches Gesicht in Wirklichkeit das Opfer
eines Viertteils seiner Mieteinnahme für den Hauseigentümer
in der Mehrzahl der Fälle annimmt.

Die drohende Gefährdung des geregelten Schuldendienstes,
eine bei der tausendfachen Verästelung des städtischen Real-
kredits im Wirtschaftsleben höchst bedenkliche Aussicht, gab
denn auch den Anstoß zu der vorliegenden Untersuchung. Der
Mietausfall lediglich in seiner Oberflächenerscheinung
als Minderung der privaten Einkünfte des Hausbesitzers be-
trachtet, hätte schwerlich so bald das Verlangen nach einer
zahlenmäßigen Erfassung der entstandenen Verluste erweckt.
Man hätte sich damit begnügen dürfen, nach Maßgabe der vor-
handenen Mittel von Fall au Fall Hilfe zu leisten. In seiner
Wesenheit als wichtigster Stützpfeiler der halben Milliarde
Pfandlasten des hiesigen Grundbesitzes gewürdigt, mußte er
        <pb n="7" />
        ﻿7

zu solcher zahlenmäßigen Feststellung aber gebieterisch auf-
fordern. Schon im November 1914 hat daher das Statistische
Amt auf Veranlassung des Oberbürgermeisters sich zu dieser
Frage geäußert und ei,ner Erhebung des Mietzinsenausfalls im
Frühjahr 1915 das Wort geredet, die dann auch von der Zentrale
für Kriegsfürsorge ihrerseits befürwortet wjirde. Am 4. Fe-
bruar erhielten wir den Auftrag, im Benehmen mit der Zentrale
Vorschläge über die Ausdehnung und sonstigen Einzelheiten
der Erhebung zu erstatten. Der Hagel von statistischen Auf-
nahmen, der eben in jenen Tagen zwecks Sicherung der Er-
nährung unseres Volkes herniederzuprasseln begann, verhinderte
indessen die sofortige Inangriffnahme der Vorarbeiten und hat
auch, wie hier vorausgreifend gesagt sein mag, im Zusammen-
hang mit dem sehr dürftigen Personalstand ^unseres Amtes
die weitere Durchführung der Arbeit empfindlich beeinträchtigt.
Immerhin konnte am 24. März der Entwurf des Fragebogens
dem Stadtrat vorgelegt werden, den dieser schon tags darauf
genehmigte.

Ueber den Fragebogen, de,r im Original dieser Schrift am
Schlüsse beigefügt ist und die Einzelheiten der Erhebung und
Bearbeitung werden einige erläuternde Bemerkungen voraus-
zuschicken sein.

Wir waren uns dessen wohl bewußt, daß der Fragebogen
die im vorliegenden Fall zulässige Gre,nze der Ausführlichkeit
und inquisitorischen Eindringlichkeit nahezu erreicht, die in den
seitherigen Friedens,Zeiten innegehaltene Grenze sogar bei weitem
überschritten habe. Allein di'e unmittelbar vorausgegangenen
verschiedenartigen Erhebungen der Nahrungsmittelbestände
hatten das Publikum bereits darüber belehrt, daß in Kriegszeiten
auch solche Vorgänge zu Objekten statistischer Erfassung (werden
können, die in Friedenszeiten als Privatangelegenheit betrachtet
werden und der Neugier zahlenmäßiger Feststellung ein für
allemal entzogen bleiben. Wenn (uns ferner die in solcher
Schärfe vordem unbekannten Strafbestimmungen der Nahrungs-
mittel-Erhebungen nicht zur Seite standen, so sprach für
die Ausfüllung unserer Bogen das ungleich bedeutsamere eigene
Interesse vieler Befragten an der Mitteilung der gewünschten
Angaben. Denn Ihr Ergebnis sollte ja ei'ne der Unterlagen für die
Beurteilung der Frage liefern, ob ein zusätzliches Eingreifen
in den Schuldendienst der Pfandlasten mit öffentlichen oder für
die Kriegsfürsorge gespendeten Mitteln möglich, erwünscht oder
notwendig sei. An dem guten Willen zur Erteilung der er-
betenen Auskunft haben wir darum von vornherein nicht ge-
zweifelt, wohl aber hegten wir a.uf Grund langjähriger Er-
fahrung nicht unbeträchtliche Bedenken, ob die Umsetzung in
die Tat, die Ausfüllung der Bogen selbst, dem guten Willen
einigermaßen entsprechen werde. Zwar war der Erhebungs-
bogen mit anerkannten Sachverständigen des erfragten Gebiets
        <pb n="8" />
        ﻿8

in allen Einzelheiten durchgesprochen worden, auch das unent-
behrliche Musterbeispiel nicht vergessen, gleichwohl glaubten
wir uns des Beistands der Interessenvertretungen der befragten
Hausbesitzer noch besonders versichern zu müssen, der uns
auch in bereitwilligster Weise zugesagt und gewährt wurde.
So ging denn an die befragten Hausbesitzer gleichzeitig mit
dem Erhehungsbogen das nachstehend abgedruckte Schreiben ab:

Mannheim, den 12. April 1915.

Sehr geehrter Herr!

Sehr geehrte Frau!

Wie Sie aus Seite 4 des beiliegenden Fragebogens ersehen wollen,
hat der Stadtrat im Benehmen mit der Zentrale für Kriegsfürsorge die
Aufstellung einer Statistik über ausgefallene Miet- und Hypothekenzinsen
angeordnet, um zahlenmäßige Unterlagen für die Beurteilung des Umfangs
dieser Ausfälle zu erhalten. Um Zeit und Geld zu sparen, werden nur für
jedes zehnte Hausgrundstück — in der Reihenfolge des Adreßbuchs — die
Angaben erbeten und so richten wir auch an Sie die Bitte um genaue
Ausfüllung des beiliegenden Fragebogens. Auch dann, wenn für Ihr Hausgrund-
stück nach Lage der Verhältnisse der Fragebogen kaum oder gar nicht in
Betracht kommt, und Sie an einer etwaigen Hilfsaktion kein persönliches In-
teresse haben, bitten wir Sie dringend, den Fragebogen gleichwohl soweit
möglich auszufüllen und ihn wieder zurückzusenden; andernfalls müßte die
geplante Aufstellung einer solchen Statistik notwendig scheitern.

Die nachstehend genannten Organisationen der Grund- und Hausbesitzer
empfehlen dringend die genaueste Beantwortung der Fragebogen und erklären
sich ausdrücklich bereit, ihren Mitgliedern bei Ausfüllung der Fragebogen
in ihren Geschäftsstellen an die Hand zu gehen. Demnach können Sie die
Ausfüllung des Bogens nach Belieben auch bei irgendeiner der folgenden
Stellen bewirken:

1.	Grund- und Hausbesitzerverein, N 5, 7,

2.	„	„	„	Mannheim-Nord, Mittelstr. 22,

3.	„	„	„	rechts des Neckars, Bürger-

meister Fuchsstr. 40,

4.	„	„	„	Schwetzingerstadt, Traitteur-

straße 37,

5.	Zentrale für Kriegsfürsorge, N 2, 11, Zimmer 26,

6.	Statistisches Amt, Rathaus, Zimmer 20.

Bei der hervorragenden Wichtigkeit der Angelegenheit für weite Kreise
des Hausbesitzerstandes dürfen wir wohl auf den Wiedereingang des genau
ausgefüllten Fragebogens bis Samstag, den 17. April mit Bestimmtheit
rechnen.

Statistisches Amt:

Dr. Schott.

Räumlich war die Erhebung mit Rücksicht auf die in den
Vororten nicht .unwesentlich anders gelagerten Verhältnisse auf
die Altgemarkung Mannheim beschränkt worden, von
deren im Adreßbuch verzeichneten Wohngrundstücken begin-
nend mit A 1, 1 jedes zehnte herausgegriffen wurde. Ueber
den Sinn dieses Verfahrens wird alsbald noch ein Wort zu reden
sein; für jetzt setzen wir di'e Schilderung der Erhebung fort.

Rund zwei Drittel der ausgesandten Fragebogen befanden
sich am 20. April wieder in unseren Händen; die säumigen
        <pb n="9" />
        ﻿9

Hausbesitzer wurden am folgenden Tage brieflich ersucht, den
Fragebogen beantwortet oder leer mit der Mitteilung, daß die
Beantwortung nicht beabsichtigt werde, uns wieder zuzustellen.
Mit Ausnahme von 60 Bogen gingen di'ese Nachzügler allmählich
ein, so daß Mitte Mai, soweit dringendere Abgaben des Amtes
hiefür Zeit übrig ließen, mit der Bearbeitung des Materials
begonnen werden konnte. Eine vorläufige Bearbeitung der hin-
sichtlich der erfragten Hypothekenverhältnisse vollständig aus-
gefüllten Bogen hatte zuvor schon stattgefunden; ihr Ergebnis
konnte bereits am 26. April dem Bürgermeisteramt mitgeteilt
werden.

A,uf eine Fülle notwendig werdender Rückfragen hatten
wir uns gefaßt gemacht und der Gang der Dinge hat dieser
Befürchtung vollinhaltlich «entsprochen. Einzelne ganz hoff-
nungslose Bogen haben wir von vornherein aufgeben müssen;
unvollständig ausgefüllte wurden soweit irgend möglich an
Ort und Stelle ergänzt, irrige und zweifelhafte Eintragungen
in sehr vielen Fällen aufgeklärt und berichtigt, sodaß der
unbrauchbare Rest, wie sich aus der folgenden Aufstellung
ergibt, nicht gerade groß war. Nach der Beantwortung unter-
schieden, verteilten sich nämlich die Bogen wie folgt:

Bogen

Abgeschickt_________________________________________604*)

davon beantwortet:		
1. ganz brauchbar		436
2. ganz brauchbar, aber wegen besonderer Umstände nur		
teilweise verwendbar**)		10
3. teilweise brauchbar		23
4. ganz oder fast unbrauchbar		19
5. nicht beantwortet		56
und zwar:		
a) weil der Mann im Feld steht	12	
b) weil „alles normal ist“, das Haus	„nicht in	
Betracht kommt“ usf.	7	
c) die Zwangsverwaltung oder der	Nutznießer	
keine Auskunft gab	5	
d) das Haus erst 1915 fertig wurde	1	
e) „aus wirtschaftlichen Gründen“	1	
f) aus Mißtrauen	2	
g) ohne Begründung	26	
h) weil Fabrikgrundstück	2	
6. nicht zurückgekommene Bogen		60

zusammen wie oben 604

Außerdem waren uns 38 Bogen für nicht in die Erhebung
einbezogene Hausgrundstücke zugegangen, die sämtlich brauch-
bar beantwortet waren, aus methodischen Gründen von der

*) Darunter 19 an Stelle von ebensovielen Häusern auswärts wohnender
Hauseigentümer, statt deren das im Adreßbuch folgende Haus in die Erhebung
einbezogen wurde.

**) Berechnung der Miete nach dem Bierverbrauch, gemeinsame Haftung
mehrerer Häuser für die hypothekarische Belastung, Beantwortung für ein
anderes als das verlangte Hausgrundstück.
        <pb n="10" />
        ﻿10

Bearbeitung aber ausgeschlossen werden mußten. Von ihnen
wird noch gelegentlich die Rede sein.

Die eigentliche Bearbeitung, die bezüglich der Hypotheken
und eines Teils der Mietausfallstatistik nach den Bogen selbst,
hinsichtlich der übrigen Mietausfallstatistik auf Grund heraus-
geschriebener Zählkärtchen für Wohnungen und Geschäftslokale
erfolgte, gestaltete sich ziemlich verwickelt, zumal mit Rück-
sicht a,uf den bevorstehenden Julitermin eine weitere vorläufige
Darstellung des Ergebnisses der Hypothekenstatistik Mitte Juni
dem Bürgermeisteramt vorgelegt w,urde. So mußten z. B. die
Erhebungsbogen durch achtfache verschiedene Auszeichnung mit
Buntstiften und konventionellen Zeichen erst für die tabellarische
Aufarbeitung gebrauchsfertig gemacht werden.

Von den Lücken (und Tücken des Materials wird das Nötige
an seinem Ort in den nächsten Abschnitten zu sagen sein, auch
unsere Ansicht darüber, inwieweit im speziellen Fall das Ergebnis
dieser Teiluntersuchung eine die ganze Stadt oder doch die
Altstadt ,umfassende Verallgemeinerung zuläßt, soll an seiner
Stelle dargelegt werden. Etliche Bemerkungen über die ganze
Teilerhebung als solche werden gleichwohl vorauszuschicken sein.

Te i 1 e rh e b ung? Dieses von uns der Verständlichkeit
halber auf den Fragebogen und in der Zuschrift an die Haus-
besitzer gebrauchte Wort trifft nicht das Wesen der Sache,
das erst in dem Fachausdruck „repräsentative Erhe-
bung“ deutlich hervortritt. Denn der statistisch zu bear-
beitende Teil wird bei dieser Erhebungsart nicht um seiner
selbst willen untersucht und als ein relativ Selbständiges be-
trachtet, sondern er gilt als Mikrokosmus, als Stellvertreter
der ihn umschließenden Gesamtheit.*) Die Ergebnisse einer
solchen Untersuchung treten mit dem Anspruch transzendenter
Gültigkeit innerhalb für den Einzelfall näher zu bestimmender
Schranken auf. Für den untersuchten Teil zwar will die reprä-
sentative Erhebung Gewißheit bieten, soweit eine solche mittelst
statistischer Methoden überhaupt zu gewinnen ist, aber diese
Gewißheit ist für sie als Mittel zum Zweck nicht von selbstän-
digem Wert, sondern nur Prämisse für den Wahrscheinlich-
keitsschluß, den sie aus dem Teilergebnis auf die Konstitution
der den Teil einbegreifenden Gesamtheit zieht.

In unserer amtlichen Statistik hat die repräsentative Er-
hebung sich bisher noch nicht einzubürgern gewußt, ebenso

*) Vgl. zu den folgenden Ausführungen die umsichtige Darlegung bei
Kaufmann, Theorie und Methoden der Statistik S. 362—373. Wenn Kauf-
mann die eigentliche Repräsentativmethode als eine solche definiert, „die sich
planmäßig auf die Auszählung eines Teils der die betreffende soziale Masse
zusammensetzenden Individuen oder Einzelfälle beschränkt“, so scheint uns aber
aus den oben dargelegten Gründen diese Definition den logischen Nerv des
Verfahrens nicht bloßzulegen, während sie als technische Anweisung zu Recht
besteht.
        <pb n="11" />
        ﻿11

hat G. v. Mayr in der neuen Auflage seiner „Theoretischen
Statistik“ nur wenige frostige Worte für sie gefunden. „Ge-
wiß ist — wenn die erschöpfende Beobachtung oder Aus-
beutung an sich nicht mögli'ch oder mit Rücksicht auf den
Kostenpunkt ausgeschlossen ist — immerhin auch eine partielle
Ermittlung oder Ausbeutung besser als nichts.“ Wohl ist gerade
im vorliegenden Fall diese einschränkende Bedingung nach jeder
Richtung erfüllt, denn weder Zeit, Geld noch Hilfskräfte standen
uns für die Durchführung einer auf sämtliche Grundstücke
sich erstreckenden Erhebung zur Verfügung. Gleichwohl würden
wir uns schwerlich zur Veranstaltung einer Teilaufnahme ent-
schlossen haben, wenn das au erwartende Ergebnis nur „immer-
hin besser als nichts“ gewesen wäre. Aber freilich: Darin
ist dem Altmeister der deutschen Statistik Recht zu geben,
um wieviel das Ergebnis einer repräsentativen
Erhebung besser als nichts ist, anders ausgedrückt,
unter welchen Bedingungen die Verallgemeinerung ihrer Resul-
tate jeweils zulässig ist — diese brennendste Frage hat die
Theorie der Statistik noch bei weitem nicht gelöst. Es scheint
sich uns nämlich folgende verzwickte Sachlage zu ergeben:
„Vermittelst der erschöpfenden Beobachtungsmethoden vermag
man nur wenige, verhältnismäßig einfache Seiten der Sozial-
erscheinungen zu erforschen. Die partielle Erhebung aber geht
kühn auf die Erforschung der intimsten, detailliertesten Fragen
aus, die ohne den Beistand dieser Erhebungsmethode unserer Er-
kenntnis ganz unzugänglich geblieben wären.“*) So ist es in der
Tat, und die gewöhnlich in den Vordergrund gerückten Geld-
und Zeitschwierigkeiten sind, wie eine einfache Ueberlegung
lehrt, nur technische Außenseite, unvermeidliche Begleiterschei-
nung der Bestrebungen, tiefer in die Strukturzusammenhänge
sozialer Massen einzudringen, als dies die erschöpfende stati-
stische Erhebung gemeinhin vermag. Darum also die Beschrän-
kung auf die repräsentative Erhebung, deren Daseinsrecht aber
mit der Zulässigkeit der Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse
steht und fällt. Nun kann aber die exakte Messung des Zuver-
lässigkeits g r a d e s der Verallgemeinerung nur mittelst mathe-
matischer Kriterien auf dem Boden der Wahrscheinlichkeitsrech-
nung erfolgen, d. h. unter der Voraussetzung vollständiger Fun-
gibilität der Einzelfälle. Eine solche Fungibilität liegt aber bei
den sozialen Massenerscheinungen sehr selten und jedenfalls
nur dann vor, wenn wir von den konkreten individuellen Besonder-
heiten in weitem Umfang abstrahieren. Allein gerade um die
Erfassung dieses „intimen Details“ ist es uns ja zu tun, wenn
wir ziur repräsentativen Methode unsere Zuflucht nehmen. Wir
geraten also, wie es scheint, in eine hinterlistige Zwickmühle.
Wenn es indessen auch der mathematischen Theorie vorläufig

*) S.chwittau, zitiert nach Kaufmann a. a. 0. S. 364.
        <pb n="12" />
        ﻿12

noch nicht gelungen ist, dieser Schwierigkeiten Herr zu werden,
braucht die Praxis darum doch nicht auf die Verwendung des
repräsentativen Verfahrens zu verzichten. Solange es noch nicht
möglich ist, den Zuverlässigkeitsgrad der Verallgemeinerung
quantitativ zu bestimmen, muß eben der „statistische Instinkt“
wie auf so vielen anderen Gebieten der praktischen Statistik auch,
an die Stelle der exakten Messung treten. Es bleibt daher
dem mit dieser Methode arbeitenden »Statistiker einstweilen nichts
anderes übrig, als sich auf sein Sicherheitsgefühl in
bezug auf die repräsentative Tragfähigkeit der Teilergebnisse
zu verlassen. Denn wenn dies Gefühl auch unsicher sein und
von Person zu Person wie von Fall zu Fall schwanken mag,
ist doch nicht zu vergessen, daß dem gewissenhaften Statistiker
die Zahlenergebnisse seiner Teilerhebung sich in einen mehr
oder weniger reichhaltigen Bestand auf anderem Weg erworbener
Kenntnisse der untersuchten Sozialerscheinung einfügen. Wie
sollte er ohne solche Kenntnisse seine Untersuchung überhaupt
auch nur in Angriff nehmen!

Jedenfalls kann die praktische Statistik nicht so lange
warten, bis die Eule der Minerva ihren Flug beendet hat; sie
muß auf die Gefahr hin, da und dort in die Irre zu gehen, ihre
Aufklärungsarbeit leisten und kann gerade in der heutigen Zeit
der repräsentativen Methode unter keinen Umständen entbehren.
Wie anders wollte man wohl das massenhafte sozialstatistisch
bedeutsame Material, das der Krieg allenthalben erzeugt, in
der kommenden Friedenszeit nutzbar machen, die doch wiederum
neue statistische Aufgaben in Hülle und Fülle bringen wird! Die
starke Dosis Subjektivismus, die vorderhand noch in der Reprä-
sentativerhebung steckt, müssen wir notgedrungen in Kauf
nehmen; soweit aber Vorsichtsmaßnahmen bekannt und ver-
wendbar sind, die deren Gefährlichkeit zu mildern geeignet
erscheinen, werden wir uns derselben soviel als möglich zu be-
dienen haben.

Die erste dieser Maßnahmen betrifft die Auswahl der als
repräsentativ anzusehenden Teilmasse und will die Gefahr des
Subjektivismus bei deren Abgrenzung ausschließen. Als das beste
Verfahren — so meint Kaufmann*) — sei jedenfalls jenes zu
betrachten, „wo die Auslese ganz und gar dem Zufall in dem
Sinne überlassen wird, wie er in der Wahrscheinlichkeitslehre
begriffen wird, wo sie also nach einem mechanischen Prin-
zip geschieht, das mit den Aufgaben und Zwecken der Erhebung
in gar keinem Zusammenhang steht.“ Nicht bedachte Aus-
wahl auf Grund vermuteter Einsicht in die reprä-
sentative Vereigenschaftung des Einzelfalls, son-
dern b lindes Zugreifen nach einer den untersuchten
Zusammenhängen wesensfremden Spielregel soll

*) a. a. 0. S. 372.
        <pb n="13" />
        ﻿13

also die auszuzählende Teilmasse absondern. Als ein-
fachste derartige Regel erweist sich die, jedes; fünfte oder zehnte
oder zwanzigste usf. Objekt in gleichmäßigem Weiterzählen
herauszugreifen. So ist in unserm Fall jedes zehnte Haus nach
der Reihenfolge, wie sie im Adreßbuch verzeichnet stehen,
in die Untersuchung einbezogen worden. Wir durften uns durch
dieses Vorgehen davon überzeugt halten, daßi Mietskasernen,
Villen, große und kleine, teure und billige Wohnungen der ver-
schiedenen Stadtlagen ungefähr in gleichem Verhältnis wie inner-
halb der Gesamtheit der Alt-Mannheimer Grundstücke und Woh-
nungen auch innerhalb unseres Zehntels vertreten sein würden.

Gleichwohl verleiht uns eine solche Annahme, wie dies im
Charakter aller Wahrscheinlichkeitsschätzung liegt, noch kein
hinreichendes Sicherheitsgefühl und so tritt denn die zweite der
beiden oben erwähnten Sicherheitsmaßnahmen in Wirksamkeit,
die den Befähigungsnachweis, als Repräsentantin zu gelten, für
die Teilmasse dadurch erbringen will, daß sie deren Ueberein-
stimmung mit der Gesamtmasse wenigstens in gewissen Haupt-
punk ten dartut. Diese Hauptpunkte müssen aus einer anderen
Quelle, in unserem Falle z. B. von der letzten allgemeinen
Wohnungszählung her, bekannt sein. Die nach dieser Anweisung
sich ergebenden Vergleiche werden an ihrem Ort im Text ge-
zogen werden, daß indessen der Induktionsschluß von der Ueber-
einstimmung der Hauptmerkmale auf jene der „intimen“ Unter-
suchungsmerkmale nur unter der Voraussetzung einer durch-
gängigen, mindestens aber ganz überwiegenden Abhängigkeit
dieser von jenen zulässig ist, darf hier schon ausgesprochen
werden. Bei Erscheinungen mit weiter, ziemlich gleichmäßiger
Verbreitung wird man einem solchen Schluß größeres Vertrauen
schenken, als bei unregelmäßigeren Begleiterscheinungen, bei
denen man durch Schicksals Tücke zufällig auch einmal „ein
Loch aus dem Emmentaler Käse“ herausschneiden könnte. Auch
wenn darum festgestellt wäre, daß die Proportionen der Teil-
masse in Hinsicht auf die bei der allgemeinen Wohnungszählung
erfaßten Hauptmerkmale mit jenen der Gesamtmasse überein-
stimmen, dürften wir deshalb gleiche Uebereinstimmung bei den
Merkmalen des Mietausfalls, Mietzuschusses, Hypothekzinsenrück-
stands usw. erwarten? Es ist nicht abzusehen, wie solche Fragen
anders als gefühlsmäßig beantwortet werden sollten. Wie weit
wir darum auch in der Sicherstellung des repräsentativen Cha-
rakters der Teilmasse durch Mechanisierung der Auswahl und
Nachweisung von Analogien bezüglich einzelner Merkmale gehen
können, immer bleibt ein Gefühlsrest, der in Kauf genommen
werden muß.

Endlich ist aber noch eines weiteren, Uebelstandes zu ge-
denken, der mit der Methode an sich nichts zu tun hat, sondern
auf Rechnung der praktischen Durchführung kommt und daher
eigentlich in einem der nächsten Abschnitte zu besprechen wäre.
        <pb n="14" />
        ﻿14

Da er indessen bei allen nach; dem Nummernprinzip veranstal-
teten Erhebungen in irgend einer Form vorkommt, sofern nicht
ein Antwortzwang ausgeübt werden kann, wird seine Bedeutung
für unsere Untersuchung schon hier hervorzuheben, sein. Wir
haben zwar rein mechanisch jedes zehnte Wohngrundstück in
die Untersuchung eipbezogen, aber nicht für alle Grundstücke
ist unsere Neugier befriedigt worden, vielmehr waren nur
3/4 aller ausgesandten Bogen bearbeitungsfähig.
Können wir mit Sicherheit darauf rechnen, daß dieser Ausfall
die Qualität unseres Ergebnisses nicht beeinflußt? Ist nicht
vielmehr anzunehmen, daß viele Hausbesitzer gerade deshalb
nicht geantwortet haben, weil sie nicht durch Mietausfälle ge-
schädigt worden sind und darum der Erhebung kein Interesse
entgegenbrachten? Könnten aber umgekehrt nicht gerade die
große mit der Eintragung vieler Mietausfälle verbundene Arbeit,
Furcht vor wirtschaftlicher Schädigung und andere Beweggründe
gerade in entgegengesetztem Sinn gewirkt haben?

Wir müssen versuchen, zunächst an Hand der oben abge-
druckten Uebersicht uns 'ein Urteil darüber zu bilden. Die unter
3 und 4 genannten Bogen scheiden dabei aus, da ihre Nichtver-
wertbarkeit in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit dem
Gedankenkreis der Erhebung steht und wir aus der mangelnden
Gewandtheit in der Ausfüllung schwieriger statistischer Frage-
bogen keine weitergehenden Schlüsse ziehen möchten. Auch die
unter 5 genannten Gründe der Antwortversagung weisen z. T.
wenigstens unmittelbar keinen solchen Zusammenhang auf; so
wenn z. B. zwölfmal angegeben war, daß die Beantwortung nicht
erfolgen könne, weil der Mann im; Feld stehe. Dagegen zeigen
die unter 5b erwähnten 7 Fälle deutlich, daß der Sinn der Er-
hebung ungeachtet der Aufklärung auf Fragebogen und Zuschrift
nicht verstanden worden ist.*) Normaler Mieteingang und pünkt-
liche Hypothekzinszahlung kamen nach Ansicht dieser Antwort-
geber für uns nicht in Betracht, in verschiedenen Fällen (unter
2 verzeichnet) wurden sogar statt der erfragten „uninteressan-
ten“ Häuser die Angaben für ein anderes, demselben Eigentümer
gehöriges Haus mit starken Mietausfällen geliefert. All diesen
Fällen steht nur ein einziger in der entgegengesetzten Rich-
tung liegender gegenüber, in dem Furcht vor wirtschaft-
licher Schädigung als Beweggrund der Antwortverweigerung
angegeben worden ist. Inwieweit nun die 60 überhaupt nicht

*) Das wird hier keinesfalls im Sinne eines Vorwurfs festgestellt. Wie
sollte man beim Befragten Klarheit über eine ihm unbekannte Erhebungsart
voraussetzen dürfen, über die selbst in der Fachwelt noch so wenig Klarheit
herrscht! Die große Mehrzahl der Bogen ist natürlich auch nicht mit voller
Einsicht in die Methode der Erhebung, sondern im Vertrauen darauf beant-
wortet worden, daß Stadtrat, Hausbesitzervereine usf. sich die Sache vorher
überlegt haben werden, vielleicht auch nur in der unbestimmten Hoffnung
darauf, daß „irgend etwas geschehen“ werde.
        <pb n="15" />
        ﻿15

zurückgekommenen Bogen aus diesen oder anderen Gründen
unbeantwortet blieben, und welche Resultante aus solch ver-
schiedenen Motiven als Einwirkung auf das Ergebnis der ganzen
Untersuchung zustande gekommen sein mag, das können wir
freilich nicht wissen. Mit Rücksicht auf die Verteilung der Fälle,
bei denen das Motiv der Nicht-Beantwortung genannt war, ver-
muten wir indessen, daß diese ausgebliebenen, Bogen ausgefüllt
ein wirtschaftlich günstigeres Ergebnis geliefert haben würden,
als der größere von uns bearbeitete Teil.

Ob unsere 436 bearbeiteten Bogen im Verhältnis zu den
603 ausgesandten wiederum als repräsentative Teilmasse' —
gleichsam eine solche zweiter Ordnung —- gelten können, wäre
schließlich gleichfalls mittelst des zweiten, oben erwähnten,
aposteriorischen Kriteriums zu untersuchen. Allein für eine
solche Nachprüfung fehlen uns so gut wie alle Handhaben, da
es sich hier ja gerade um Mietausfälle, Hypothekenrückstände
usw. handelt, für die wir eben bezüglich der nicht-zurückge-
kommenen Bogen die Angaben nicht besitzen. Sonach mußten
wir uns damit begnügen, die 105 Grundstücksbogen, deren
Nicht-Beantwortung einen Einfluß auf das Ergebnis unserer
Untersuchung wenigstens vermuten ließ, nach einigen mehr
äußerlichen Merkmalen auszuzählen und nachzuweisen, wie sich
deren tatsächliche Verteilung (A) zu der nach Maßgabe
der bearbeiteten 436 Bogen zu erwartenden, Verteilung
(B) verhalten hat. Bezüglich der Stadtteilslage*) ergab sich zu-
nächst folgender Unterschied:

Stadtteil	A	B	A +
Oberstadt	13	12,8	+ 0,2
Unterstadt	27	27,6	— 0,6
Oststadt	10	7,3	+ 2,7
Schwetzingerstadt	17	15,6	^ 1,4
Lindenhof	10	10,8	— 0,8
Jungbusch	8	5,5	+ 2,5
Westliche Neckarstadt	10	18,1	— 8,1
Max Josefstadt	6	3,5	+ 2,5
Lange Rötter	4	3,8	+ 0,2
Alt-Mannheim	105	105,0	0

Man gewinnt aus dieser Gegenüberstellung den Eindruck,
nls ob die „besseren“ Stadtteile unter den — kurz gesagt —
fraglichen Bogen stärker vertreten seien, als unter den be-
arbeiteten, während die ärmere westliche Neckarstadt sehr deut-
lich zurücktritt. Im Hinblick auf das Ergebnis unserer Unter-
suchung würde das also bedeuten, daß jenes einen zu ungün-
stigen Eindruck hervorruft und durch das Hinzukommen der
fraglichen Bogen vermutlich eine Aufbesserung erfahren würde.

*) Von der Wiedergabe der ziemlich genau übereinstimmenden Ver-
teilung nach der Stockwerklage sehen wir wegen ihrer geringen Bedeutung
für die hier aufgeworfene Frage ab.
        <pb n="16" />
        ﻿16

Allein die Stadtteile sind in sozialer, Hinsicht keineswegs
so geschlossen, daß man großes Zutrauen zu einer solchen Folge-
rung haben dürfte. Wir haben daher wiederum wie bei unserer
Untersuchung über den Mehlverbrauch ausgewählter Haushal-
tungen*) die Hausgrundstücke nach der Wohndichtigkeit des
Zählbezirks ausgegliedert, dem sie bei der letzten Wohnungs-
zählung angehörten, d. h. die Wohndichtigkeit als Symptom der
Wohlhabenheit betrachtet. Darnach ergab sich folgender Ver-
gleich :

Wohndichtigkeits- Bewohner auf	_j_

klasse	einen Wohnraum A	B	—

I	bis 0,75	11	7,6	+3,4

II	0,76—1,00	19	14,7	+ 4,3

III	1,01—1,50	27	33,1	—6,1

IV	1,51—2,00	29	26,7	+ 2,3

V	2,01—2,50	11	16,5	—5,5

VI___________über 2,50_________8_________6A_________+1,6

Im ganzen	105	105,0	0

Wenn auch diese Gegenüberstellung kein vollkommen ein-
heitliches Bild gibt, bestätigt sie doch zum mindesten das Er-
gebnis der ersten Verteilung nach der Stadtteilslage, daß näm-
lich die wohlhabenderen Lagen unter den nicht in die Rechnung
einbezogenen „fraglichen“ Bogen stärker vertreten sind als unter
den bearbeiteten. Diesmal hat aber einei solche Schlußfolge-
rung eine tragfähigere Unterlage, denn auf einen Zählbezirk
entfielen bei der letzten Wohnungszählung nur 7,3 bewohnte
und noch weniger eigentliche Wohngrundstücke, sodaß der Zähl-
bezirk in viel höherem Grade sozial homogen ist, als der Stadt-
teil. Vor allem aber ermöglicht uns diese Aufstellung einen
zahlenmäßigen Ausdruck für den Grad, in dem sich1 die fraglichen
von den bearbeiteten Bogen nach der Richtung der sozialen
„Bonität“ oder genauer der Wohlhabenheit der Einwohnerschaft
der zugehörigen Grundstücke unterscheiden. Vervielfältigen wir
nämlich für beiderlei Arten von Grundstücken den Mittelwert
jeder Wohndichtigkeitsklasse**) mit der Zahl der zugehörigen
Grundstücke, addieren wir die sich ergebenden Produkte und
teilen wir deren Summe durch 105, so muß sich beide Male ein
Durchschnittswert der Wohndichtigkeit oder also der Wohlhaben-
heit ergeben. Dieser Durchschnittswert beträgt aber für die
„fraglichen“ Grundstücke 1,46, für die bearbeiteten dagegen
1,52, was einem Unterschied von rund 4 o/o entspricht.

Damit dürfte erwiesen sein, daß unsere Teilgesamtheit von
436 Bogen ein etwas ungünstigeres Bild bietet, als die
vollständige repräsentative Gesamtheit der 604 Bogen dies getan

*) 3. Sondernummer dieser „Beiträge“ S. 29 1, wo die Begründung
dieser Berechnung nachgelesen werden wolle.

**) Als solcher ist das arithmetische Mittel zwischen den Klassengrenz-
werten, für Klasse I der Wert 0,5 und für Klasse VI der Wert 2,75 ange-
nommen worden.
        <pb n="17" />
        ﻿17

haben würde, daß aber die durch! Nicht-Beantwortung mutmaß-
lich eingetretene Verschiebung durchaus nicht groß genug ist,
um die repräsentative Bedeutung unserer Erhebung ernstlich
zu beeinträchtigen. Ueber Vorhandensein und Maß dieser re-
präsentativen Bedeutung selbst ist aber damit noch nichts aus-
gesagt und kann in diesem Abschnitt auch noch nichts ausge-
sagt werden, wenn anders nicht die Einleitung den ganzen Inhalt
der Erhebung vollends aufsaugen soll.

2.	Der Mietausfall.

Mit der Feststellung der Mietverhältnisse in den untersuch-
ten Wohngrundstücken und ihrer Beeinflussung durch den Krieg
beschäftigt sich die Innenseite unseres Fragebogens. Das Er-
gebnis ihrer — nicht ganz leichten — Bearbeitung ist in den
Tabellen lila bis c und IV des Anhangs niedergelegt. Die Aufbe-
reitung des Materials ist in der Weise erfolgt, daß zunächst das
Wohngrundstück als Einheit betrachtet wurde, was schon
wegen der Bezugnahme auf die hypothekarische Belastung not-
wendig war, und darnach erst die Bearbeitung für die Miet-
wohnungen einerseits und die Geschäftslokale anderer-
seits als weitere Einheiten durchgeführt wurde. Den Geschäfts-
lokalen wurden dabei, um das Material nicht allzusehr zu zer-
splittern, a fortiori die mit Geschäftsräumen verbundenen Woh-
nungen hinzugerechnet, soweit keine Trennung des Mietpreises
möglich war. Wir wollen diese Wohnungen von nun ab der Ein-
fachheit halber Geschäftswohnungen heißen.

Als der plötzliche Stoß der Mobilmachung unseren Wirt-
schaftskörper schwer erschütterte und das ruhige Denken ver-
wirrte, da glaubte man bekanntlich in weiten Kreisen, alle
Verträge aus der Friedenszeit müßten aus; dem Leim gehen,
namentlich aber die Mietzahlung könne kriegüber ausgesetzt
werden. Schon acht Tage später warj diesem Köhlerglauben
freilich der Halt genommen, dafür aber ein neues Recht zu-
gunsten eines großen Teils der Mieterwelt geschaffen, mit dem
sich die beteiligten Parteien unter Mitwirkung anderer In-
stanzen in der — soweit diei Mietzahlung in Frage kommt —
eingangs erwähnten Weise abzufinden hatten.

Von den 2481 reinen Mietwohnungen, auf die sich unsere
Erhebung erstreckt, sind nicht weniger als 295 oder 11,9 o/0
gleich im ersten Kriegsmonat durch Nichtbezahlung' oder
Nich t-Vo llzahlung*) der ordentlichen Miete not-
leidend geworden, von den 300 Geschäftslokalen und Geschäfts-
wohnungen deren 42 oder 14o/0. Sehen wir zu, wie sich der Stoß

*) Wir werden von nun ab im Text ebenso wie in den Tabellen unter
Nicht-Vollzahlung der Miete sowohl die Fälle teilweiser als gänzlicher Nicht-
bezahlung der Miete verstehen.
        <pb n="18" />
        ﻿18

fortgepflanzt, durch Wiedereintritt der Zahlungsfähigkeit und
-Willigkeit abgeschwächt, andererseits auf weitere Wohnungen
und Geschäftsräume übergegriffen hat. Die nach diesem Ge-
sichtspunkt durchgeführte Aufarbeitung des Materials ergibt für
die neuen Mietwohnungen folgendes Bild:

und notleidend geblieben im	Notleidend geworden im Monat								Zusammen  Wohnungen
	August	September	Oktober	November	Dezember	Januar	Februar	März	
August		295								295
September		287	89							376
Oktober ......	278	85	88						451
November		271	80	85	40					476
Dezember 			268	80	83	39	35				505
Januar 		263	79	83	37	35	68			565
Februar 			261	77	82	37	34	66	54		611
März absolut		256	75	80	37	32	63	54	60	657
„	“/o des anfänglichen									
Bestands ....	86,8	84,3	90,9	92,5	91,4	92,7	100	100	

Pie Jtegel ist also, daßi, was an Wohnungen einmal notleidend
geworden ist, auch notleidend bleibt und daß im Allgemeinen nur
für eine unter 10 Wohnungen die restitutio in integrum erfolgt.
Das ist ja auch ganz natürlich, wenn man sich Tatbestand und
Rechtslage deutlich zum Bewußtsein bringt. Man erkennt außer-
dem aus der Uebersicht, daß der September noch einen starken
Neu-Zugang an notleidenden Wohnungen brachte, daß von da an
aber dieser nachläßt und nur die Quartaltermine deutlicher
hervortreten. Die Bilanz aus Neu-Zugang und Wegfall zieht die
Schlußspalte, die von Monat zu Monat folgende Vermehrung des.
Bestands an notleidenden Wohnungen zeigt:

August-September-Oktober-November-Dezember-Januar-Februar-März
81	75	25	29	60	46	46

Der Verlangsamung der Zunahme in den beiden letzten
Monaten des vergangenen Jahres ist also seit Januar wieder eine
Beschleunigung gefolgt; ob überwiegend im Zusammenhang mit
der Vermehrung der Einberufungen oder durch Verschlechterung
der wirtschaftlichen Lage der Zurückgebliebenen läßt sich unse-
ren Zahlen nicht entnehmen. Für die Geschäftslokale brin-
gen wir dieselbe Uebersicht in folgender abgekürzter Form:

Notleidend geworden im Monat
August Septbr. Oktbr. Novbr. Dezbr. Januar Februar März

im Ganzen ....	42	4	8	2	7	10	6	5

davon noch notleidend

im März ....33	4	5	1	7	9	6	5

überhaupt notleidend im

obenstehenden Monat 42	46	52	51	55	61	67	70

Zunahme .....	4	6	—1	4	6	6	3
        <pb n="19" />
        ﻿19

Während also bei den reinen Mietwohnungen der Prozentsatz
der wiedergesundeten nur 10 betrug, belief er sich bei den Ge-
schäftslokalen immerhin auf 17. Dagegen ist der Anteil der
gleich im August notleidend gewordenen Objekte an der Gesamt-
zahl der überhaupt durch Nicht-Vollzahlung in Mitleidenschaft
gezogenen bei den Geschäftslokalen mit genau der Hälfte etwas
größer als bei den Wohnungen, wo er nur 2/5 beträgt. Zum
Teil mag dies daher rühren, daß bei den Wohnungen nicht ganz
selten dieselbe Wohnung zu verschiedenen Zeiten notleidend ge-
worden ist, dann also in unserer Uebersicht zweimal auftritt, was
bei den Geschäftslokalen kaum vorkommt. Aus diesem Grund
kann auch die Gesamtheit der notleidend gewordenen Objekte
nicht ohne weiteres zu der Gesamtzahl der von unserer Erhebung
erfaßten in Beziehung gesetzt werden. Im Ganzen genommen ist,
wie aus der Uebersicht hervorgeht, diel Zahl der notleidenden
Geschäftslokale während des Kriegs lange nicht so stark ge-
stiegen, wie jene der Wohnungen.

Diese Feststellung bedarf aber allerdings der Ergänzung
durch die Angaben über das Leerstehen, die zunächst wieder
für die reinen Wohnungen mitgeteilt werden sollen.

und leer geblieben im	Leer geworden im Monat								Zusammen  Wohnungen	Zunahme
	August	September	Oktober	November	Dezember	Januar	Februar	März		
August		40								40	
September		35	18							53	13
Oktober 		31	14	31						76	23
November		27	9	26	23					85	9
										-9
Dezember	, . , . .	26	8	18	19	5				76	
										6
Januar 		24	7	16	16	5	14			82	
										-2
Februar		20	7	14	13	5	12	9		80	
März absolut		19	7	13	11	5	10	6	17	88	
» % des anfänglichen										
Bestandes ....	47,5	38,9	42,0	47,8	100	71,4	66,6	100	*	

Diese Zahlenreihen sind von jenen der ersten Uebersicht
sehr verschieden. Von dem Gesamtanfall an leeren Woh-
nungen während der ersten acht Kriegsmonate kommt nur
ein Viertel auf den August, andererseits steigt aber die Zahl
viel rascher an, sodaß im November bereits ein gewisser Be-
harrungszustand erreicht ist. Von der neuerlich verstärkten
Zunahme in den ersten Monaten des laufenden Jahres ist hier
        <pb n="20" />
        ﻿20

kaum etwas zu spüren und der Prozentsatz der wiedergesundeten
— hier also wiedervermieteten — Wohnungen beträgt 44, ist
demnach mehr als viermal so hoch wie bei der Nicht-Vollzahlung.
Eine nach Friedensschluß etwa eintretende Wohnungsnot wie sie
zum mindesten für die Kleinwohnungen aus verschiedenen Grün-
den sehr zu befürchten ist, würde zweifellos die eigentlichen
Kriegsverluste durch Leerstehen rasch wieder ausgeglichen
haben.

Für die durch Leerstehen betroffenen Geschäftslokale
begnügen wir uns wieder mit folgender abgekürzter Uebersicht:

Leer geworden im Monat

August Septbr. Oktbr. Novbr. Dezbr. Januar Februar März

Im Ganzen ....35	4	3	5	5	7	4	3

davon im März noch

leerstehend ...31	2	2	4	3	7	4	3

überhaupt leer im oben-
stehenden Monat .	35	39	42	46	49	52	54	56

Zunahme .	4	3	4	3	3	2	2

Der Anteil der gleich im August angefallenen Geschäfts-
lokale an der Gesamtzahl ist hier mit 53&lt;&gt;/o noch etwas größer
als bei der Nicht-Vollzahlung, die Zunahmei bis Ende März fast
genau ebenso stark, in der Verteilung auf die einzelnen Monate
aber gleichmäßiger. Der Prozentsatz der durch Wiederver-
mietung ausgeschiedenen Objekte ist 15, wobei indessen berück-
sichtigt werden muß, daß verschiedene Geschäftslokale entweder
nach erfolgtem Umbau oder auch ohne solchen als Wohnungen
wieder vermietet worden sind.

Das Hauptergebnis dieser Auszählungen für di© vier Gruppen
wird sich etwa so zusammendrängen lassen:

Gruppe	Im ersten Kriegsmonat notleidend ge- wordene °/0 der Gesamtzahl der Gruppe	Wiederge- sundet °/0 derGesamt- zahl der Gruppe	Den Stand im ersten Kriegsmonat = 100 ge- setzt, betrug der Stand am  3. Januar	1. April	
I Nicht vollbezahlte Wohnungen	40	10	192	223
II	Leer gewordene Wohnungen .  III	Nicht vollbezahlte Geschäfts-	25	44	205	220
lokale 			50	17	145	167
IV Leergewordene Geschäftslokale	53	15	149	160

Darnach wird man sagen dürfen, daß die Gruppe II am
wenigsten, jedenfalls aber am wenigsten nachhaltig durch den
Krieg beeinflußt ist, und daß zweitens die Subjekts-Verwandt-
schaft zwischen Wohnungen einerseits und Geschäftslokalen an-
dererseits viel ausgesprochener ist als die, Prädikats-Verwandt-
Schaft einmal des Leerstehens, sodann der Nicht-Vollzahlung.

Von der Berechnung der Verteilung des Mietausfalls auf
die einzelnen Kriegsmonate, die eine sehr große Arbeit ge-
macht hätte, haben wir abgesehen, da aus ihr sich vermutlich
        <pb n="21" />
        ﻿21

keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte für die Beurteilung der
untersuchten Erscheinung ergeben haben würden.*) Dagegen
ist der Mietausfall in den Tabellen IHa bis c nach ver-
schiedenen Richtungen dargestellt und zum Mieterträgnis
in Beziehung gesetzt worden. Zunächst sind beide — Erträgnis
und Ausfall — in Tabelle lila für Wohnungen und Geschäfts-
lokale getrennt nach der Zahl der Mietparteien der Grundstücke
gegliedert worden, wobei wie durchweg in dieser Bearbeitung,
der durch Leerstehen und der durch Nicht-Vollzahlung der Miete
entstandene Schaden je für sich nachgewiesen wird.

Die Schlußspalten der Tabelle, die den Mietausfall auf die
gleichzeitige, also achtmonatliche Mieteinnahme Umschlägen, las-
sen zwar eine, bei der Kleinheit der Zahlen auch kaum zu er-
wartende, durchgängige Regelmäßigkeit nicht erkennen, immer-
hin zeigen sie bei den Wohnungen einen zunehmenden Anteil des
Mietausfalls mit wachsender Zahl der Mietparteien, bei den Ge-
schäftslokalen dagegen eine auffällig starke Belastung der Haus-
grundstücke mit ganz wenigen und andererseits wieder mit sehr
vielen Mietparteien. Die folgende Umformung der Tabelle,
bei der die untersuchten Grundstücke nach der Zahl ihrer Miet-
parteien in vier, annähernd gleich stark besetzte Gruppen zusam-
mengefaßt sind, läßt 'diese Erscheinungen noch deutlicher heraus-
treten. Darnach betrug

bei einer Anzahl der Mietparteien von	die Zahl der  Grund-  stücke	die durch- schnitt- liche Miet- einnahme eines Grund- stücks in adit  Monaten  M	der dur ausfall  im  Ganzen  M	chschnittlic pro Grün  für Wc all  M	he Miet- dstück  hnungen  ein  = %	der Mi  Einn  X, O 1“	etausfall ahme be  “ cs  ew &lt;D  Oh  o	% der i den  ö  CD  §1  cj  Ü
1—3	89	1650	134	56	41,8	4,7	16,9	8,1
4—6	115	2810	214	152	71,0	7,9	7,0	7,6
7—9	121	3111	264	200	75,8	8,2	9,3	8,5
mehr als 9	88	3693	385	270	70,1	9,1	16,1	10,4
zusammen	413	2836	248	170	68,5	8,0	11,1	8,7

Bei der Beurteilung der durchschnittlichen Einnahme wolle
nicht übersehen werden, daß diese dep Wert der Eigentümer-

*) Die am Schluß des Textes besprochene Aufstellung des zwanzigfachen
Hausbesitzers N. N. über di'e in seinen Grundstücken während der Monate
Juli 1914 bis Februar 1915 durch Leerstehen und Nicht-Vollzahlung der
ordentlichen Miete einge^retenen Mietverluste scheint diese Vermutung zu
bestätigen. Nach dieser Aufstellung betrug im Februar 1915 der Verlust durch
Nicht-Vollzahlung das 2,10fache des August-Verlustes, während nach unserer
Textübersicht die Zahl der notleidenden Wohnungen im Februar das 2,07fache
der Zahl des August betrug. Die Verluste durch Leerstehen waren dagegen
gleichzeitig bei N. N. um das 2,44fache, nach unserer Textübersicht für die
Wohnungen nur um das 2,00fache höher, doch sind die Grundzahlen bezüglich
des Leerstehens beiderseits zu klein, um beweiskräftig verglichen werden zu
können.
        <pb n="22" />
        ﻿22

wohnung außer Ansatz läßt, überdies aber nur auf 8 Monate sich
bezieht, während in den Tabellen überall die Jahreseinnahme
eingesetzt worden ist.

Neben der Steigerung von Mieterträgnis und Mietausfall (im
ganzen wie für die Wohnungen allein) mit wachsender Zahl der
Mietparteien geht aus dieser Uebersicht doch auch sehr deutlich
die gleichzeitige regelmäßige Zunahme des relativen Verlustes
an Wohnungs-Mietzinsen hervor, der bei der obersten Klasse
nahezu doppelt so hoch ist wiei bei der untersten. Je mehr
Mietparteien im Grundstück, desto kleiner pflegen, eben die
Wohnungen, desto weniger bemittelt deren Mieter und desto
zahlreicher daher die Mietausfälle zu sein. Bei den Geschäfts-
lokalen zeigt sich ein ganz anderes Bild: hier bringen die beiden
Flügelgruppen einen ungefähr doppelt so hohen relativen Miet-
verlust wie die mittleren beiden. In den Grundstücken mit vielen
Mietparteien sind an diesem Verlust hauptsächlich kleinere
Wertobjekte wie Werkstätten und Stallungen, bei! den ausge-
sprocheneren Geschäftsgrundstücken mit wenigen Mietparteien
dagegen Läden und sonstige Geschäftslokale beteiligt, während
die am wenigsten von Mietausfällen betroffenen Büros sich vor-
wiegend in den mittleren Grundstücks-Größenklassen finden.

Der Anteil des Ausfalls von Wohnungsmiete' am gesamten
Mietausfall ist, wie die Textübersicht gleichfalls/ zeigt, bei den
drei oberen Größengrüppen annähernd gleich hoch, bei der
untersten Gruppe, unter denen sich verhältnismäßig viele City-
Häuser befinden dürften, dagegen beträchtlich kleiner. Aus
diesem Grund zeigt auch die letzte Spalte der Textübersicht nur
für die drei obersten Gruppen eine regelmäßige Zunahme des
relativen Mietausfalls, während die unterste Gruppe mit ihrer
überragenden Bedeutung stark bedrohter Geschäftslokale einen
höheren Prozentanteil aufweist, als die nächstfolgende.

Was aus Tabelle lila und der von ihr abgeleiteten Text-
übersicht nur indirekt und vermutungsweise erschlossen werden
konnte, daß nämlich die Klei nwohnungen besonders stark
von Mietausfällen betroffen wurden, das geht nun aber in
Bestätigung der Erfahrung des Alltags mit eindrucksvoller Deut-
lichkeit aus Tabelle Illb hervor. Diese unterscheidet für jede
Wohnungsgrößenklasse den Mietausfall nach seiner Zusam-
mensetzung — durch Leerstehen, durch Nichtvollzahlung der
Miete und von beiderlei Art — und stellt die gewonnenen Be-
träge der achtmonatlichen Mieteinnahme derselben Wohnungs-
größenklasse gegenüber. Da ergibt sich denn bei den durch
Nicht-Vollzahlung entstandenen Ausfällen ein von der obersten
Größenklasse (mit 8 und mehr Zimmern) bis zur untersten (mit
1 Zimmer) vollkommen regelmäßig von 0,22 bis 9,16 o/o an-
steigender Anteil an der gesamten Mieteinnahme. Je größer
also die Wohnung, desto geringer der Ausfall durch Nicht-Be-
zahlung der vollen schuldigen Miete. Anders der relative Aus-
        <pb n="23" />
        ﻿23

fall durch Leerstehen. Bei den kleinsten Wohnungen von einem
Zimmer erreicht er nur den dritter* Teil des Ausfalls durch
Nicht-Zahlung, bei den Wohnungen mit 2—4 Zimmern etwa die
Hälfte, bei jenen mit 5 Zimmern 4/5) bei den Wohnungen
mit 6 und mehr Zimmern übertrifft er den Verlust durch Nicht-
zahlung. Seine Höhe ist in den einzelnen Wohnungsgrößen-
klassen annähernd gleich, sodaß der prozentuale Anteil des Ge-
samtverlustes an der Mieteinnahme im wesentlichen mit dem
Verlauf des Anteils für Nicht-Vollzahlung übereinstimmt, d. h.
mit steigender Zimmerzahl der Wohnung abnimmt. Im Durch-
schnitt aller Wohnungen beträgt der Verlust durch
Leerstehen rund 23/4, durch Nichtzahlung ö1/^, zusam-
men also 8o/o der ordentlichen Einnahme für 8 Mo-
nate, anders ausgedrückt deren dreizehnten Teil.

Es verlohnt sich nicht, die schon, in der Tabelle deutlich
heraustretenden Erscheinungen durch Zusammenfassung der acht
Wohnungsgrößenklassen in etwa drei oder vier Gruppen noch
schärfer herauszuheben, ergänzend sei hier nur der in der Tabelle
nicht aufgeführte Anteil der Wohnungen ohne Mietausfall
an der Gesamtzahl der Wohnungen beigefügt. Er betrug bei den
Wohnungen mit..........Zimmern

1	2	3	4	5	6	?	8 und im

mehr ganzen

o/o

52,1

60,9	61,7	77,3	76,5	83,1

9,3	96,4	63,6

Demnach auch hier eine so gut wie vollkommen regelmäßig
aufsteigende Reihe, deren einzige kleine Unebenheit zweifellos
durch Beschränkung der Berechnung auf die- nur von Nichts
Vollzahlung der Miete betroffenen Wohnungen vollends geglättet
werden könnte.

Tabelle IIIc gilt der Nachweisung des Mietverlustes für
die Geschäftslokale, worunter wir, wie schon erwähnt, für
diesmal reine Geschäftslokale und im Mietpreis mit besonderen
Gewerberäumen untrennbar verbundene Geschäftswohnungen ver-
stehen. Für beide ist die Zimmerzahl als principium individua-
tionis ungeeignet, wir haben sie daher nach der Höhe ihres
Mietpreises ebenfalls in acht Gruppen zerlegt. Im Gegensatz
zur soeben besprochenen Tabelle Illb zeigt die hier vorliegende
durchaus kein einheitliches Gefüge. Nur der Anteil der Ge-
schäftslokale ohne Mietausfall an der Gesamtzahl ist mit 61 o/0
etwa ebenso hoch wie dort, der relative Ausfall in den einzelnen
Mietpreisgruppen schwankt aber ganz unregelmäßig und ebenso
ist es mit den relativen Verlusten durch Nicht-Vollzahlung, die
in der Wohnungstab eile eine so gleichmäßig mit wachsender
Zimmerzahl absteigende Reihe bildeten. Man wird allerdings im
Auge behalten müssen, daß die Zahl der Geschäftslokale noch
nicht ein Achtel von jener der Wohnungen beträgt, daß also
Unregelmäßigkeiten schon aus diesem Grund erwartet werden
müssen, gleichwohl ist auf solche Art das fast regellose Durch-
        <pb n="24" />
        ﻿24

einanderschwanken der Relativzahlen noch nicht völlig erklärt.
Vielmehr muß man sich daran erinnern, daß bei den Geschäfts-
lokalen die Zahlungsfähigkeit des Mieters mit der Höhe der Miete
keineswegs in dem Maße parallel läuft wie bei den reinen Woh-
nungen, daß aber außerdem gerade den Krieg je nach der
Zweckbestimmung des Geschäftslokals in sehr verschiedener
Weise die Zahlungsfähigkeit des Mieters beeinflußt hat. Uebri-
gens haben wir mit Vorbedacht von, einem fast regellosen
Durcheinanderschwanken gesprochen, denn ein schärferes Zu-
sehen lehrt immerhin, daß auch bei; den Geschäftslokalen die
kleineren, weniger kostspieligen Mietobjekte durch Nicht-Voll-
zahlung sehr viel stärker in Mitleidenschaft gezogen worden sind
als die größeren. Während aber bei den Wohnungen der Ausfall
durch Leerstehen alle Größenklassen ungefähr gleich stark be-
troffen hat, sind bei den Geschäftslokalen auch von diesem die
untersten Preisstufen härter angefaßt worden, sodaß der relative
Gesamtverlust hier bei den kleineren Objekten sehr viel empfind-
licher ist. Eine Zusammenfassung in vier Hauptgruppen ergibt
daher folgende Gegenüberstellung:

	Umfassend bei den		Mietausfall in % des	
Gruppe	Wohnungen	Geschäftslokalen	Erträgnisses bei den	
	die Grössen- klasse von	die Mietpreis- stufe von	Wohnungen	Geschäftslokalen
I	1—2 Zimmern	bis 1000 JC	10.23	21.61
II	3-4	1001—2000 „	8.51	10.43
III	5—6	2001—4000	6.18	9.47
IV	7u. mehr „	über 4000	2.18	5.22

Durchweg ist also die Schädigung der Geschäftslokale
stärker, weitaus am härtesten wegen des über ein Fünftel der
Einnahme verschlingenden Ausfalls bei den kleinsten Objekten.
Endlich sei noch darauf hingewiesen, daß Mietausfälle von bei-
derlei Art bei dem gleichen Objekt — d. h. also durch Leer-
stehen und durch Nicht-Vollzahlung — nur in den unteren
Mietpreisstufen mit kurzfristigeren Mietverträgen Vorkommen,
überhaupt bei den Geschäftslokalen eine sehr viel unbedeuten-
dere Rolle spielen als bei den Wohnungen.

Mit Rücksicht auf den oben erwähnten Einfluß der ver-
schiedenen Zweckbestimmung der Geschäftslokale sind
diese dann in Tabelle IIIc nochmals nach ihrer Art gegliedert und
absoluter wie prozentualer Mietausfall für jede einzelne Art be-
rechnet worden. Diese Zergliederung hat außerordentlich weit-
gehende Unterschiede in der Beschneidung der ordentlichen Miet-
einnahmen aufgedeckt und läßt direkte Schädigungen durch die
kriegerischen Zeitläufte erstmals in voller Deutlichkeit erkennen.
Der prozentuale Mietausfall schwankt zwischen knapp 2 o/o und
fast 80o/o, wobei das Minimum die Büros, das Maximum die
Stallungen betrifft. Der große Ausfall bei den Stallungen ist
        <pb n="25" />
        ﻿25

dabei so gut wie ausschließlich durch Leerstehen verursacht,
was sich aus der Inanspruchnahme so vieler Pferde für militä-
rische Zwecke ja ohne weiteres erklärt. Fast ein Drittel der
ordentlichen Miete ist ferner bei den Werkstätten verloren ge-
gangen, doch ist bei ihnen die Nicht-Vollzahlung sehr viel
stärker als bei den Stallungen beteiligt, wenn_ auch der Verlust
durch Leerstehen noch überwiegt. Verhältnismäßig wenig in
Mitleidenschaft gezogen sind auf der anderen Seite die Büros und
dann die Fabrikräume und Magazine, bei denen Verluste durch
Leerstehen überhaupt nicht Vorkommen, weiter die Speicher, bei
denen nur in einem Fall ein geringfügiger Ausfall durch Nichts
Vollzahlung entstanden ist. Den absoluten Beträgen sowohl der
ordentlichen Einnahme wie des Ausfalls nach stehen unter den
Geschäftslokalen, die überhaupt klassifiziert werden konnten,
die Gruppen „Läden“ und „Wirtschaften“ obenan. Prozentual
ist aber die Einbuße bei den letzteren mit einem knappen Achtel
der Mietsumme, das sich annähernd gleichmäßig auf Leerstehen
und Nicht&gt;Vollzahlung verteilt, erheblich stärker. Die Läden,
bei denen die Schädigung durch Nicht-Vollzahlung entschieden
im Vordergrund steht, haben nicht ganz ein Elftel ihrer ordent-
lichen Mieteinnahme eingebüßt.

Mit dem übrigen Inhalt der Innenseite unseres Fragebogens,
soweit er die tabellarische Verarbeitung lohnte, befaßt sich
Tabelle IV. Sie weist, getrennt nach der Zimmerzahl der Woh-
nungen und der Mietpreisstufe der Geschäftslokale Mietzu-
schuß und gestundete Mietrückstände nach und&gt; setzt
beide zur ordentlichen Einnahme und zum Ausfall an Miete in
Beziehung. Die Mietzuschüsse für Geschäftslokale treten an Be-
deutung hinter den für Wohnungen geleisteten ganz zurück
und kommen, abgesehen von einem verschwindenden Betrag, nur
bei den beiden untersten Stufen im Mietwert von bis zu 1000 M.
vor. Unter den für Wohnungsmiete gewährten Zuschüssen stehen
jene der Zentrale für Kriegsfürsorge weitaus an erster Stelle;
nur in einzelnen Fällen ist die Armenverwaltung, ganz vereinzelt
auch ein anderer Zuschußgeber namhaft gemacht worden. Die
Intensität der Zuschüsse in den verschiedenen Wohnungsgrößen-
klassen ist sehr verschieden. Daß solche in den Wohnungen mit
5 und mehr Zimmern nur noch sporadisch auf treten, kann dabei
nicht befremden, wohl aber muß es auffallen, daß der Anteil des
Zuschusses an der ordentlichen Einnahme in den 2-Zimmer-
wohnungen mehr als das Doppelte des Anteils in den 1-Zimmer-
wohnungen beträgt und in diesen wiederum dem Anteil bei den
3-Zimmerwohnungen fast gleich ist. Die erstgenannte Erschei-
nung, die geringere Intensität der Unterstützung in den kleinsten
Wohnungen, mag wohl damit Zusammenhängen, daß hier die
Mietbeihilfen der Armenverwaltung eine große Rolle spielen,
diese aber nicht als Kriegshilfe angesehen und in die Bogen
eingetragen worden sind. Mit vollem Recht, denn die chroni-
        <pb n="26" />
        ﻿26

sehen Unterstützungsfälle der Armenverwaltung dürfen nicht der
Kriegszeit zur Last gelegt werden, in unserem Fall zum min-
desten nicht soweit sie schon vor Kriegsausbruch Mietbeihilfe
notwendig machten. Daß die 3-Zimmerwohnung der Stütze durch
Mietzuschuß nur in knapp dem halben Umfang wie die 2-Zimmer-
wohnung bedarf, findet seine ungezwungene Erklärung in der
starken Bevorzugung dieser Wohnungskategorie durch öffent-
liche und Privatbeamte, deren Gehalt auch bei Einberufung ganz
oder teilweise fortzulaufen pflegt. Vermutlich wäm der Ab-
stand zwischen 2- und 3-Zimmerwohnung sogar noch größer,
wenn nicht in vielen Fällen dasj dritte Zimmer an Aftermieter
überlassen und durch Nicht-Zahlung der Miete, namentlich aber
durch Leerstehen infolge Einberufung des Untermieters not-
leidend geworden wäre. Auch die 4-Zimmerwohnung wird wohl
z. T. durch diesen Umstand in Mitleidenschaft gezogen wor-
den sein.

Die weiteren Anteilsberechnungen der Tabelle —. Miet-
zuschuß in o/o des Mietausfalls überhaupt und in °/o des Aus-
falls durch Nicht-Vollzahlung der Miete — sind insofern etwas
unlogisch, als der Zuschuß ja kein Ausfall ist, sondern ein Be-
standteil der Einnahme, gleichwohl mögen sie die Intensität der
geleisteten Fürsorge noch etwas besser ins Licht rücken. Bei
den 2-Zimmerwohnungen beträgt der Zuschuß fast genau ein
Drittel des dem Hausbesitz durch Leerstehen, Mietnachlaß-,
Nichtbezahlung oder Teilbezahlung entstandenen Schadens, im
Verhältnis zum Ausfall durch Nicht-Vollzahlung rund die Hälfte.
Bemerkenswert ist das in diesem Punkt sehr verschiedene Ver-
halten der 1- und der 3-Zimmerwohnungen, für die der Mietzu-
schuß ungefähr denselben Prozentsatz der ordentlichen Miet-
einnahme ausmachte, während sein Anteil am Mietausfall durch
Nicht-Vollzahlung sich etwa wie 5 : 8 verhält. Bei den kleinsten
Wohnungen ist eben seitens der Zentrale für Kriegsfürsorge
ziemlich häufig auf einen Mietnachlaß verzichtet und der ganze
Betrag der schuldigen Miete übernommen worden, sodaß kein
Mietausfall, wohl aber ein Zuschuß zu buchen war.

Den weiteren Angaben der Tabelle über den gestundeten
Betrag der Mietrückstände möchten wir wegen der individuell
sehr verschiedenen Bewertung des „Konto pro Dubiose“ keine
sehr große Bedeutung beimessen. Wir haben s. Z. Bedenken
getragen, die Frage darnach in den Erhebungsbogen aufzunehmen
und die gelegentlich ziemlich ironisch gehaltenen Antworten
weisen nach derselben Richtung. Ob ich einen rückständigen
Betrag als gestundet oder für verloren betrachte, das ist häufig
genug mehr oder weniger Gefühlssache. Selbst die rechnerische
Umformung der Antworten durch unsere Tabelle scheint dieser
Auffassung einigermaßen recht zu geben, wird doch der Miet-
ausfall bei den Mietern der größeren Wohnungen von 4 bis 5
Zimmern in viel weiterem Umfang als gestundet betrachtet, wie
        <pb n="27" />
        ﻿27

bei den Mietern der Kleinwohnungen von 2 und 3 Zimmern. Nur
die kleinste, die 1-Zimmerwohnung macht auch hier wieder eine
Ausnahme, insofern nämlich bei ihnen nicht weniger als s/4 der
nichtbezahlten Miete als gestundet bezeichnet wurde. Von sach-
verständiger Seite wird die Erklärung dieses abweichenden Ver-
haltens darin gesehen, daß gerade bei diesen kleinsten Objekten
besonders häufig ältere, vor dem Krieg entstandene Mietschulden
den eigentlichen Kriegsverlusten hinzugeschlagen werden. Bei
den Geschäftslokalen fallen übrigens die gestundeten Beträge
fast ausschließlich auf die beiden Stufen von 501—1500 M.; die
immerhin ziemlich ansehnlichen Ausfälle in den höheren Miet-
preisstufen werden darnach offenbar als endgültig betrachtet.

3.	Die Pfandlasten.

Wenn der vorige Abschnitt durch seine Ueberschrift voll-
kommen deutlich bezeichnet war, so kann ein Gleiches von
diesem Abschnitt nicht behauptet werden. Die Kriegsnot des
Hausbesitzers als Gläubiger ist — wenigstens für unsere Zwecke
— mit der Nachweisung des Mietausfalls dargetan, seine Schuld-
nernot äußert sich dagegen in zwei Formen: der Zinsennot
und der K a p i t a 1 s n o t. Nur die erste dieser beiden Arten ist als
unmittelbare Folge des Mietausfalls anzusehen; sie soll daher
auch die Fortsetzung unserer Darstellung bilden.

Die Fragen 2—4 auf der ersten Seite unseres Erhebungs-
bogens haben für die Aufstellung der Hypothekzins-Statistik
als Unterlage gedient. Dabei zeigte sich, daß die Frage nach
den rückständigen Zinsen insofern nicht glücklich gestellt war,
als in verschiedenen Fällen auch für die am 1. April und später
fällig gewordenen Zinsen schon Einträge gemacht worden waren.
Alle diese Fälle mußten daher durch Rückfrage aufgeklärt
werden. Ferner wurde die Frage 4 nach den Zinsrückständen aus
früheren Halbjahren so selten bejahend beantwortet, daß von
ihrer statistischen Ausmünzung füglich Abstand genommen wer-
den konnte.

Ueber die für das Kriegshalbjahr Oktober 1914 bis April
1915 ermittelten Rückstände an Hypothekzinsen gibt
Tabelle V in doppelter Hinsicht Auskunft. Einmal unterscheidet
sie die Hypotheken, deren Zinsen im Rückstand geblieben sind,
nach dem Rang, sodann aber auch nach dem Grad der Belastung
des Grundstücks. Berücksichtigt man zunächst nur die erstge-
nannte Gliederung, so ergeben sich folgendes halbjährige Ab-
schlußzahlen. Es betrugen bei den Hypotheken,..................

Ranges

ersten zweiten höheren zusammen
453162	100 769	27 147	581078

19 218	7 564	4 851	31633

4,24	7,51	17,87	5,45

die fälligen Zinsen M
die rückständigen Zinsen M
— o/o der fälligen
        <pb n="28" />
        ﻿28

Es ergibt sich also ein mit. steigendem Rang der Hypothek
stark zunehmender Anteil der rückständig gebliebenen Zinsen,
der bei den Hypotheken dritten und höheren Rangs mehr als das
vierfache des Anteils bei den erststelligen Hypotheken beträgt.
Sehr viel ungünstiger wird das Bild natürlich dann, wenn man
nur diejenigen Grundstücke in die Rechnung einbezieht, bei
denen tatsächlich Zinsen rückständig geblieben sind (es sind
deren 45 oder 11 o/0 aller belasteten). Für diese notleidenden
Objekte nimmt die Zusammenstellung folgendes Aussehen an.

Hypotheken.......Ranges

ersten zweiten höheren zusammen
Fällige Zinsen M	49116	16 928	9 878	75 422

Rückständige Zinsen M&gt;	19 218	7 564	4 851	31633

= o/o der fälligen	39,13	44,68	51,72	41,94

Bei diesen Grundstücken wächst also der rückständige
Zinsenbetrag auf über s/5 der Schuldzinsen an, dabei kehrt die
oben für die Gesamtheit beobachtete Zunahmej des Anteils mit
steigendem Rang der Hypothek, wenn auch in abgeschwächtem
Grad, wieder. Man wird, von diesen Feststellungen ausgehend,
zweierlei Behauptungen aussprechen dürfen: einmal, daß der
Hypothekzinsen-Ausfall viel weniger verbreitet ist als der
Mietausfall, wenn er aber vorkommt, einen, größeren Teil der
Schuldigkeit ausmacht, beide also extensiv und intensiv sich sehr
verschieden verhalten; zweitens, daß wenn eine Gefährdung der
Zinsen der Pfandlasten höheren Ranges eingetreten ist, diese
auch in ansehnlichem Umfang auf die im Rang vorausgehenden
Hypotheken überzugreifen pflegt.

Die zweite der obenerwähnten Ausgliederungen unserer Ta-
belle V — Anteil der rückständigen Hypothekzinsen nach dem
Grad der Belastung der Grundstücke — führt ebenfalls, wie ja
auch zu erwarten war, zu einer aufsteigenden Ausfallsreihe. Es
betrugen nämlich bei den Grundstücken, die belastet waren

mit	die fälligen Zinsen	die rückständigen Zinsen	
Hypotheken	M	M	o/o der fälligen
einer	159 839	831	0,52
zwei	243 518	9 211	3,78
drei	126 531	13 433	10,61
mehr als drei	51190	8158	15,93

Wenn der relative Zinsrückstand mit dem Rang der Hypothek
und ebenso mit dem Grad der Belastung des Grundstücks regel-
mäßig ansteigt, so kehrt dieser Rhythmus des Zahlenschritts auch
darüber hinaus bei der Kombination beider Merkmale wieder.
Der Prozentanteil der rückständigen an den fälligen Zinsen war
nämlich

bei den .	.... Hypotheken	
ersten	zweiten	höheren
0,52		
3,35	4,98	
10,19	10,27	13,37
12,53	17,84	24,39
        <pb n="29" />
        ﻿29

Ein regelmäßiges Ansteigen also in Zeilen und Spalten, von
links nach rechts, wie von oben nach unten.

Die befürchtete Rückwirkung des Ausfalls an Mieteinnahmen
auf den Zinsendienst der Pfandlasten hat den unmittelbaren An-
stoß zu dieser Untersuchung gegeben. Nachdem daher in Ta-
belle III der Umfang des Mietausfalls, der Rückstand an Hypo-
thekzinsen aber in Tabelle V dargestellt worden ist, muß es
nunmehr noch unsere Aufgabe sein, beidq in Beziehung
zu setzen. Diesem Zweck dient diei folgende stadtteilsweise
Gegenüberstellung :*)

	Belastete  Grundstücke		Grundstücke			Der  Mietaus-  fall
Stadtteil	Zahl	Hypothek- zinsen für 8 Monate  J(	ohne  Miet-  ausfall	mit Mi  Zahl	etausfall  Betrag  Jt	beträgt °/o der Hypo- thek- zinsen
Oberstadt		51	114 685	22	29	15 458	13,47
Unterstadt 		110	193 881	24	86	28 422	14,66
Oststadt 		29	83 504	17	12	5 701	6,82
Neu-Ostheim		4	4 575	4	—	—	
Schwetzingerstadt ....	58	105 028	7	51	15 132	14,40
Lindenhof 		43	81 721	10	33	7 074	8,66
Jungbusch 		21	39 390	5	16	4 586	9,57  20,12
Westliche Neckarstadt . .	72	82 359	7	65	16 571	
Max-Josefstadt .....	14	35 493	3	11	3 825	10,77
Lange Rötter 		15	32 143	3	12	6 627	20,61
Belastete Grundstücke zu-						
sammen .	.	417	772 779	102	315	103 396	13,38
Hiezu unbelastete Grundstücke	33	—	23	10	2 296	
Im Ganzen	450	772 779	125	325	105 692	13,67

Wenn also der Mietausfall 13,38°/o der Schuldzinsen bei den
belasteten Grundstücken ausgemacht hat, nach Ausweis der
Tabelle V aber5,45o/o dieser Schuldzinsen im Rückstand geblieben
sind, so heißt dies, daß 2/5 des Ausfalls auf die Hypothekengläu-
biger überwälzt worden sind und in dieser Feststellung
ist eigentlich die Quintessenz der ganzen Unter-
suchung enthalten. Von einer Ueberwälzung im üblichen
Sinn ist dabei natürlich nicht die Rede, da ja keineswegs fest-
steht, welcher Betrag endgiltig für die Hypothekengläubiger
verloren ist, so wenig wie dies, in bezug auf die Mieteinnahme
für die Hausbesitzer bekannt ist. Aber eine ungefähre . Vor-
stellung von der Fortwirkung des Mietausfalls auf den Zinsen-

*) Die Zahl der Grundstücke ist in dieser Tabelle um 9 bzw. 14 größer
als in Tabelle V und lila, da h(ier auch solche Bogen verwertet werden;
konnten, bei denen nur Angaben über die Gesamt höhe des Hypothekenzins-
rückstands bzw. Mietausfalls Vorlagen. Die geringfügige Differenz im an-
teiligen Gesamtbetrag der Hypothekzinsen gegenüber der nach Tabelle V sich
ergebenden Summe hat nicht mehr aufgeklärt werden können, verändert
aber den Anteil am Mietbetrag nur ganz unmerklich (13,66 statt 13,67 0/0).
        <pb n="30" />
        ﻿30

dienst der Pfandlasten in den ersten, acht Kriegsmonaten ist
durch diese Ermittlung immerhin gewonnen.

Im Vergleich zu den Versuchen, di© wir gemacht haben,
etwas tiefer in das Verhältnis von Mieteinnahme und
Hypothekzinsen einzudringen, muß die vorseits wiederge-
gebene Texttabelle als höchst bescheidener Ertrag bezeichnet
werden. Alle diese Versuche sind nämlich letzten Endes an der
Dürftigkeit des Materials für die rückständigen Hypothekzinsen
gescheitert; gleichwohl sei hier wenigstens mitgeteilt, in welcher
Richtung sie sich bewegten.

Zunächst wurden, getrennt für jeden Stadtteil, die Grund-
stücke nach der Höhe der jährlichen Hypothekzinsen in drei
Gruppen (bis 2001, 2001—4000 und über 4000 M.) zerlegt,
darnach für jede Gruppe der Anteil des Mietausfalls an der auf
8 Monate berechneten Zinsensumme ermittelt. Das Ergebnis
war für die ganze Altstadt ein, absteigender Gruppenanteil von
16,15 bzw. 14,46 und 10,51%. Indessen ist dieser Regelmäßig-
keit keine große Bedeutung beizumessen, da die Höhe der hypo-
thekarischen Belastung durchaus nicht in direktem Zusammen-
hang mit der Gefährdung der Mieteinnahme zu stehen braucht.
Die stadtteilsweise Gliederung versprach zwar einen besseren
Einblick in diese Zusammenhänge, insofern als sie gleichmäßi-
gere Gruppen von Objekten zusammenschloß-, allein sie konnte
dies Versprechen nicht halten, da die Besetzung der Gruppen zu
dünn und damit der Zufall zu mächtig wurde. Auch der weitere
Versuch, sowohl Mietausfall wie Zinsenlast für jedes einzelne
Grundstück in Prozenten der ordentlichen Mieteinnahme auszu-
drücken und die so erhaltenen Prozentzahlen zu kombinieren,
führte zu keinem befriedigenden Ergebnis; auch dann nicht,
wenn man den Mietausfall durch Nicht-Vollzahlung allein berück-
sichtigte. Das Schlußergebnis dieser Aufstellung in bezug auf
das Verhältnis von Schuldendienst und Mieteinnahme ist schon
im ersten Abschnitt mitgeteilt worden, die Verteilung der Grund-
stücke nach dem bisherigen (achtmonatlichen) Mietausfall in
Prozenten der ganzjährigen Mieteinnahme ausgedrückt war
folgende:

ohne  Ausfall	bis 1	über 1 bis 2	über 2 bis 3	über 3 bis 4	über 4 bis 5	über 5 bis 10	über 10 bis 15	über 15 bis 20	über 20 bis 25	über 25 bis 30	über  30 o/o
121  1	36  -läßt	36  man	28  die v	21  on M	27  letaus	81  fällen	42  ganz	17  vers	ii  chont	5  en G	n  rund-

stücke außer Betracht, so beträgt für die betroffenen Grund-
stücke der Medianwert (Ausfall des nach der Anteilshöhe genau
in der Mitte stehenden Grundstücks) 5,6% der jährlichen oder
8,4% der achtmonatlichen Mieteinnahme. Für den Mietausfall
durch Nichtvollzahlung allein sind die entsprechenden Werte
        <pb n="31" />
        ﻿31

3,4 bzw. 5,1%. Die Korrelation beider Anteilsreihen (Hypothek-
zinsen und Mietausfall an der Mieteinnahme), ist unbedeutend,
da, wie schon erwähnt, hohe Belastung und Bonität des Grund-
stücks in Hinsicht auf den Mieteingang in keiner direkten Be-
ziehung stehen.

Endlich hat auch der Versuch, den relativen Mietaus-
fall (% der Mieteinnahme) und den relativen Hypothek-
zinsenrückstand (% der halbjährigen Zinsen) direkt mit-
einander zu kombinieren, zu keinem Ergebnis) geführt, da die
geringe Zahl der Fälle (45) irgendwelche spezielleren Kombina-
tionen nicht zuließ.

Auf die großen stadtteilsweisen Unterschiede des anteiligen
Mietausfalls am Betrag der Hypothekzinsen sei ausdrücklich
aufmerksam gemacht. Um die textliche Erläuterung nicht allzu-
weit auszudehnen, verzichten wir aber darauf, die verschiedene
Bedeutung der Ausfälle durch Leerstehen und durch Nicht-Voll-
zahlung für die einzelnen Stadtteile noch gesondert nachzu-
weisen.

Die Gläubigernot des Hausbesitzers als Mietzins,, empfän-
gers“ ist ausweislich der in diesem Abschnitt wiedergegebenen
Texttabelle weit verbreitet, denn mehr als 3/4 aller untersuchten
Grundstücke sind von Mietausfällen betroffen worden, die Zinsen-
not des Hausbesitzers als Hypothekschuldners ist bei einem
Neuntel aller Grundstücke in Form von Zinsrückständen in die
Erscheinung getreten. Mit der dritten Bedrängnisi des Hausbe-
sitzers, der Kapitalsnot, befaßt sich nun noch Tabelle Vi-
lm ganzen sind nach dieser Tabelle in den 441 untersuchten
Grundstücken 71 Hypotheken im Kapitalwert von, etwas über
2i/2 Millionen Mark fällig geworden, was dem elften Teil aller
auf diesen Grundstücken ruhenden Hypotheken und etwas mehr
als dem elften Teil ihres Kapitalwerts entsprechen würde.*) Der
beobachtete Zeitraum umfaßt zwar nur 8 Monate, gleichwohl
dürfte es nicht angängig sein, die Jahressumme der fällig ge-
wordenen Hypotheken und ihres Kapitalwerts durch' Verviel-
fachung der eben angegebenen Zahlen mit 3/2 ermitteln zu wollen;;
denn die wichtigsten Fälligkeitstermine, der 1. Oktober und der
1. April, sind in dem beobachteten Zeitraum beide enthalten.
Der 1. April nämlich insofern, als fast durchweg für die auf
diesen Zeitpunkt fällig gewordenen Hypotheken Angaben über
die Neuregelung gemacht worden sind. Während die genannte
Vervielfachung auf einen Anteil der fällig gewordenen Hypo-
theken an der Gesamtheit von einem Siebentel führen würde,
scheint uns daher ein Jahresanteil von einem Neuntel oder
Zehntel den Tatsachen besser zu entsprechen.

Die Verteilung der fällig gewordenen Hypothe-
ken nach ihrem Rang spiegelt fast genau die entsprechende

*) Ueber den Kapitalisierungsfaktor vgl. den nächsten Abschnitt.
        <pb n="32" />
        ﻿32

Verteilung sämtlicher auf den 441 Grundstücken lastenden Hypo-
theken wieder. Man findet nämlich :

Rang	Zahl der Hypotheken				Kapitalwert der Hypotheken			
	im ganzen		fällige		im ganzen		fällige	
	absolut  M.	%	absolut  M	%	absolut  1000 Jl	%	absolut 1000 M.	°/o
I	408	54,1	40	56,3	21278	80,6	2023	80,6
II	248	32,9	21	29,6	4030	15,3	410	16,4
III und höher	98	13,0	10	14,1	1086	4,1	76	3,0
zusammen	754	100,0	71	100,0	26394	100,0	2509	100,0

Das ist eine Uebereinstimmung wie sie bei der Kleinheit der
zugrunde liegenden Zahlenwerte nicht besser erwartet werden
kann.

Wie man sieht, versucht Tabelle VI die in der Höhe des
Zinsfußes der fällig gewordenen Hypotheken durch die Neu-
regelung eingetretenen Verschiebungen festzuhalten, indem sie
den alten und den neuen Zinsfuß für jeden einzelnen Fall kom-
biniert. Damit ist freilich nur ein Teil der eingetretenen Ver-
änderungen erfaßt, denn bekanntlich deckt die gleiche Zinsfuß-
Etikette unter Umständen sehr verschiedenen Inhalt; allein es
ist uns leider — wie übrigens vorauszusehen war — nicht ge-
lungen, die übrigen Bedingungen der Erneuerung der Hypotheken
auch nur annähernd vollständig zu ermitteln. Nur in seltenen
Fällen sind Angaben über Provision, Damnum, Abzahlung, Kün-
digungsfrist und andere Dinge mehr gemacht, worden, die den
Schuldner unter Umständen weit härter drücken können, als der
erhöhte Zinsfuß selbst.*) Indessen tritt die starke Verteuerung
des Lelhgelds auch bei Beschränkung der Angaben auf den Zins-
fuß in der Tabelle schon sehr deutlich hervor. Nur in drei Fällen
ist bei der ersten Hypothek die Erneuerung zum alten Zinsfuß
gelungen, in den 37 übrigen Fällen mußte ein höherer Zinsfuß**)
bezahlt werden. Das Maß der eingetretenen Verschiebung wird
vielleicht dadurch am deutlichsten zum Bewußtsein gebracht, daß
man berechnet, wieviele von je 1000 M. vor und nach der Neu-
festsetzung zu den überhaupt vorkommenden Prozentsätzen ver-
zinst werden mußten. Für die ersten Hypotheken ergibt diese
Rechnung folgendes Bild:

_ *) Vgl. die Schrift des Zentralverbands der Haus- und Grundbesitzer-
vereine ^ über „Hypotheken und Hypothekenbanken während des Kriegs“
S. 10 ff., die auch den „gegnerischen“, d. h. in diesem Fall den Standpunkt
der Hypothekenbanken zu Wort kommen läßt. Wir verzichten im übrigen in dieser
lediglich auf zahlenmäßige Feststellung ausgehenden Untersuchung grundsätz-
lich auf jede Stellungnahme zu dein schwebenden Streitfragen und ihrer Ver-
fechtung in der Literatur.

**) Einschließlich einer Hypothek, deren neuer Zinsfuß noch nicht
feststand.
        <pb n="33" />
        ﻿33

	Von je 1000 JL fälliger Hypothekgelder waren zu verzinsen			
Zinsfuss	vor	nach	nach der Neu-Festsetzung	
	der Neu-Festsetzung		mehr	weniger
4	258,1	—		258,1
4 Vs	119,2	22,4		96,8
4 llt	400,3	39,3		361,0
47s	34,3	—		34,3
47a	96,9	—		96,9
47a	60,0	319,5	259,5	
45/8	31,2	253,6	222,4	
43A	__	298,6	298,6	
5	—	66,6	66,6	
Zusammen	1000,0	1000,0	847,1	847,1
Währenc	also vorher 3/4 der Kapitalsumme mit 4—4(4 °/o zu			

verzinsen waren, fallen jetzt 87o/o von dieser auf die Stufen von
41/2—43/4 0/0 und im Durchschnitt (gewogenes arithmetisches
Mittel) ist der Zinsfuß von 4,2122 auf 4,6215 also um 9,7°/o
gestiegen.

Wir haben zu ermitteln versucht, ob diese Verschiebung
nach oben einigermaßen parallel für alle Zinsfußklassen vor
sich gegangen ist, dergestalt also, daß die früher mit 41/40/0
verzinsten Hypotheken jetzt 43/4 o/0 im allgemeinen bezahlen
müssen, die früher mit 4 0/0 verzinsten jetzt 41/2 °/o usf. Eine
solche Regelmäßigkeit ist aber aus unserer Rechnung nicht
herausgesprungen und würde sich vermutlich auch dann nicht
ergeben haben, wenn ein beträchtlich größeres Zahlenmaterial als
Unterlage der Rechnung uns zur Verfügung gestanden hätte.
Denn schließlich ist eben doch der gegenwärtige Normalzinsfuß
ausschlaggebend für die Bemessung und nicht der frühere Spe-
zialzinsfuß des Einzelfalls. Den besonderen Verhältnissen der
einzelnen Pfandlast, ihres Schuldners und Trägers wird vermut-
lich eher in den sogenannten Nebenbedingungen Rechnung ge-
tragen werden.

Ein wesentlich abweichendes Verhalten zeigen die unter
B. der Tabelle ausgewiesenen fällig gewordenen zweiten Hypo-
theken. Rechnet man ihre Verteilung in derselben Weise um,
wie dies oben für die ersten Hypotheken geschehen ist, so
bekommt man folgende Uebersicht:____________________________

—	Von je 1000 JL fälliger Hypothekgelder waren zu verzinsen			
Zu 0/0	vor	nach	nach der Neu-Festsetzung	
Zinsfuss	der Neu-Festsetzung		mehr	weniger
4	17,5	—		17,5
47a			7,5	7,5	
5	852,4	445,2		407,2
5l/4	60,0	60,0	—	—
5Vä	48,8	97,6	48,8	
6	21,3	389,7	368,4	
Zusammen	1000,0	1000,0	424,7	424,7
        <pb n="34" />
        ﻿34

Während also die ersten Hypotheken sich nach der Neu-
regelung um den erhöhten durchschnittlichen Zinsfuß stärker
zusammengedrängt haben, ist bei den zweiten Hypotheken an
die Stelle der früheren ganz überwiegenden Konzentration auf
5% eine deutliche Scheidung in zwei nahezu gleichstarke ge-
trennte Gruppen eingetreten. Die eine, 44,5% der ganzen
Kapitalsumme beanspruchende Gruppe ist bei 5% Verzinsung
stehen geblieben, die zweite, 39% von jener ausmachende aber
um ein volles Prozent, nämlich auf 6%, im Zinsfuß in die Höhe
gegangen. Man wird wohl annehmen dürfen, daß in diesem
abweichenden Verhalten der zwei Gruppen tatsächliche Unter-
schiede in der Bonität der Hypotheken ihren Ausdruck finden, wie
sie bei den gleichmäßiger gesicherten ersten Hypotheken nicht
Vorkommen. Weiter aber ist zu vermuten, daß bei den zweiten
Hypotheken die Nebenbedingungen eine größere Rolle spielen
werden als bei diesen. Gewissermaßen einen Beleg für diese
Vermutung bildet der einzige von unserer Statistik erfaßte
Fall, in dem sich der Zinsfuß einer Hypothek ermäßigt hat,
der also in unserer Tabelle unter die Staffel herabgesunken ist.
Eine zweite Hypothek im Betrage von 3000 M. ist hier nur noch
mit 45/8 gegen früher 5% zu verzinsen; eine besondere An-
merkung aber, wie sie leider bezüglich der Nebenbedingungen in
unseren Fragebogen so selten sich fand, fügt hinzu, daß 2i/2 %
Provision und 1400 M. Abzahlung in sieben Jahresraten zu
200 M. ausbedungen worden seien.

Der durchschnittliche Zinsfuß aller fällig gewordenen
zweiten Hypotheken beträgt jetzt 5,4509% gegen 5,0412o/o
vor der Neuregelung; er wäre demnach, absolut genommen,
fast genau um denselben Betrag wie jener der ersten Hypotheken
in die Höhe gegangen (0,4097 gegen 0,4093), was einer rela-
tiven Zunahme von 8,1 o/o entsprechen würde.

An dritt- und höherstelligen Hypotheken — Ta-
belle VIC — sind angeblich nur zehn fällig geworden, von
denen 3 bis zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht wieder
untergebracht waren. Von der Wiedergabe einer Uebersicht,
wie sie oben für die ersten und zweiten Hypotheken geliefert
wurde, sehen wir mit Rücksicht auf diese dürftige Zahlen-
substanz ab; schon aus der rudimentären Tabelle selbst läßt
sich aber erkennen, daß bei stärkerer zahlenmäßiger Vertretung
dieser höherstelligen Hypotheken das Bild mit dem für die
zweiten Hypotheken entworfenen vermutlich ziemlich gut über-
einstimmen würde. Die durch die Maschen unserer Erhebung
geschlüpften Nebenbedingungen möchten allerdings deutlichere
Unterschiede aufweisen.
        <pb n="35" />
        ﻿35

4.	Der Schluß vom Teil aui’s Ganze.

Die beiden vorhergegangenen Abschnitte haben das knappe
halbe tausend Grundstücke, das unsere Erhebung erfaßt hat,
durchaus als selbständige, für sich seiende Gesamtheit betrachtet
und jede Bezugnahme auf das größere Ganze, aus dem es heraus-
gegriffen wurde, ängstlich vermieden. Wenn aber auch der
Gedanke, daß es sich bei den untersuchten Grundstücken um
ein repräsentatives Teilstück handle, nirgends ausgesprochen
wurde, so lag er doch unbewußt allen Ausführungen zugrunde
oder vielmehr: in naivem Realismus glaubten wir ohne weiteres
die Struktur der Gesamtheit zu schildern und vergaßen immer
wieder, daß wir nur von Teilergebnissen sprachen. Diese impli-
cite und unbewußt mitgesetzte Stellvertretung des Ganzen gilt fes
nun noch sich deutlich zum Bewußtsein zu bringen und zu recht-
fertigen. Ist es nicht eine Ungeheuerlichkeit, von 450 Grund-
stücken auf 6000 zu schließen, das bei s/40 der Gesamtheit Er-
mittelte in verwegener Transzendenz auf die übrigen 37« zu
übertragen, im kleinen Teilstück das Ganze abgebildet zu
wähnen? Dies die Schicksalsfrage, von deren Beantwortung
das Urteil über unsere ganze Erhebung abhängt.

Schon der erste Abschnitt hat diese Frage im allgemeinen
erörtert; er hat ferner den Nachweis erbracht, daß die erste, an
eine repräsentative Erhebung zu stellende Forderung rein will-
kürlichen Herausgreifens nach einem mechanischen Prinzip bei
unserer Untersuchung gewahrt worden ist und daß auch der
durch Nichtbeantwortung von Fragebogen eingetretenen Struk-
turverschiebung der Teilmasse keine nennenswerte Bedeutung
beizumessen sei. Sonach bleibt noch der zweiten Forderung Ge-
nüge zu leisten: die Uebereinstimmung der Teilmasse mit der
Gesamtheit nämlich für einzelne Hauptpunkte nachzuweisen.
Denn eine solche Uebereinstimmung soll, wie im ersten Abschnitt
ausgeführt wurde, uns das nötige Sicherheitsgefühl in bezug
auf weiterreichende Konformität beider verleihen.

Die Punkte, bezüglich deren eine Uebereinstimmung der
untersuchten mit sämtlichen Alt-Mannheimer Wohngrundstücken
festgestellt werden könnte, werden unter den Erhebungsmerk-
malen der allgemeinen Wohnungszählung des Jahres 1910 ge-
sucht werden müssen. Daraus ergibt sich aber ein Uebelstand,
dessen wir am leichtesten mit Hilfe einer schematischen Dar-
stellung inne werden. Bezeichnen wir die Zusammensetzung
sämtlicher Wohngrundstücke oder Wohnungen usf. nach
irgend einem Merkmal, kurzum den Stand des Jahres 1910 mit a,
den Stand von April 1915 aber mit a1, die Zusammensetzung
unserer 436 Grundstücke, ihrer Wohnungen usf., nach dem-
selben Merkmal mit b1, für 1910 aber mit b, so erhalten wir
folgendes, weiterer Erklärung nicht bedürftige Schema.

das Ganze der Teil
1910	a	b

1915	a1	b1
        <pb n="36" />
        ﻿36

Um nun den repräsentativen Stärkegrad unserer Unter-
suchungsgesamtheit b1 beurteilen zu können, wäre zu ermitteln,
wie sich dieselben Grundstücke (Wohnungen usf.) im Jahre
1910 in ihrer Zusammensetzung im Vergleich zur entsprechenden
Zusammensetzung der Gesamtheit aller Grundstücke verhalten
haben. Würden die berechneten Durchschnitte für Teilgesamt-
heit und Gesamtgesamtheit von 1910 übereinstimmen, in jedem
Fall also annähernd a : b = b : a = 1 sein, so dürften wir völlig
darüber beruhigt sein, daß auch b1 als Repräsentant von a1 gelten
könnte.. Denn diese Folgerung schließt nur die weitere Voraus-
setzung ein, daß zwischen a und a1 einerseits und b und b1 an-
dererseits keine erheblichen Unterschiede in der Entwicklung
stattgefunden haben, was für a1: a nicht allzuschwer festzustellen
wäre, für b1 : b sich aber direkt nachweisen ließe. Leider
gestattet aber der Zustand des Erhebungsmaterials von 1910
eine solche Aussonderung der 436 Grundstücke nebst zuge-
hörigen Wohnungen nicht mehr; weder a* noch b sind also für
uns direkt erreichbar und wir müssen, uns auf die Feststellung
des Verhältnisses b1 : a beschränken. Mit einer solchen Ersatz-
rechnung wird man sich aber auch begnügen dürfen, da — wie
schon erwähnt — die Aenderungen a1 : a wenn auch zahlen-
mäßig nicht genau erfaßbar, so doch ungefähr bekannt sind.

Ein „allgemeines“ Erhebungsmerkmal ist übrigens in unserer
Teiluntersuchung berücksichtigt worden, für das nur die Woh-
nungszählung von 1895 bezüglich der Gesamtheit Aufschluß
gibt: das Merkmal des einfachen oder mehrfachen Hausbesitzes
(Frage 1 der Vorderseite des Erhebungsbogens). Die Ausgliede-
rung der Eigentümer und der Grundstücke nach diesem Merkmal
ergibt folgende Zahlen:

Es be- sassen	Haus-  eigen-	Zusammen  also  Häuser	Von den Eigentümern sind in unserer Statistik vertreten mit .... Häusern						Zusammen mit .... Häusern
Häuser	tümer		1	2	3	4	5	6	
1	259	259	259						259
2	69	138	65	4	—	—	—	—	73
3	20	60	19	1	—	—	—	—	21
4	12	48	8	4	—	—	—	—	16
5	7	35	6	1	—	—	—	—	8
6	4	24	4	—	—	—	—	—	4
7	3	21	2	1	—	—	—	—	4
8	4	32	4	—	—	—	—	—	4
9	1	9	—	—	—	1	—	—	4
10	1	10	—	—	1	—	—	—	3
11—15	5	67	4	1	—	—	—	—	6
16—20	5	92	1	2	1	—	1	—	13
mehr als 20	5	145	—	—	2	1	1	1	21
Zusammen	395	940	372	14	4	2	2	1	436

Da die letzte Feststellung der Zahl der von den einzelnen
Hauseigentümern besessenen Wohngrundstücke zwanzig Jahre
        <pb n="37" />
        ﻿37

zurückliegt, kann natürlich von einer Nachprüfung des repräsen-
tativen Charakters unserer Erhebung mittelst jener Statistik
nicht mehr die Rede sein. Ferner würde die relative Verteilung
der Hausbesitzer nach der Zahl ihrer Häuser für unsere Erhebung
notwendig ein schiefes Bild deshalb ergeben, weil die Wahr-
scheinlichkeit, von uns erfaßt worden zu sein, mit der Zahl der
vom einzelnen Eigentümer besessenen Häuser für diesen immer
größer wird. Aus demselben Grund darf auch nicht die Gesamt-
zahl der von den in unsere Statistik einbezogenen Hauseigen-
tümern überhaupt besessenen, sondern nur derjenige Teil dieser
Häuser mit der Gesamtverteilung von 1895 verglichen werden,
der unserer Statistik zugrunde liegt, d. h. die in der letzten
Spalte der vorstehenden Uebersicht verzeichneten. Darnach ent-
fielen denn von je 100 Häusern auf Eigentümer von

1	2	3	4	5	6—10	11—20 über	20

Häusern

bei der Erhebung von 1895	66,1	14,1	5,2	2,9	2,0	2,7	5,5	1,5

bei unserer Erhebung	59,4	16,8	4,8	3,7	1,8	4,3	4,4	4,8

Der Großhausbesitz wäre darnach in der Zwischenzeit ent-
schieden mehr in den Vordergrund getreten, wenn auch die-
jenigen Eigentümer, die nur ein Haus auf hiesiger Gemarkung
besitzen — Gott sei dank! hat einer der Befragten hinzugefügt
— noch immer % der Gesamtheit ausmachen.

Als Prüfstein der repräsentativen Eigenschaft unserer Teil-
gesamtheit ist aber, wie gesagt, das Merkmal n-fachen Haus-
besitzes ungeeignet, wir haben vielmehr jetzt die in Tabelle I
gemachten vergleichenden Angaben zu Rate zu. ziehen. Vorab
die stadtteilsweise Zerstreuung der Wohngrundstücke. Daß
die Innenstadt mit 39,9% diesmal etwas schwächer vertreten ist,
als 1910 mit 41,0%, kann nicht Wunder nehmen, da sie seit 1910
nur einen ganz geringfügigen Zugang von Neubauten aufzuweisen
hat, die vielmehr überwiegend der Neckarstadt zugute gekommen
sind. Auf diese entfallen denn auch jetzt 23,2 gegen damals
21,6% der Grundstücke und ebenso ist der gestiegene Anteil
der Oststadt, die jetzt auch die 1910 noch nicht vorhandene
Kolonie Neu-Ostheim einbegreift, ohne weiteres auf dieselbe Er-
scheinung zurückzuführen. Für den Jungbusch gilt das in Be-
treff der Innenstadt Gesagte, während die etwa entsprechend der
Zunahme der Gesamtstadt gewachsenen Stadtteile Lindenhof und
Schwetzingervorstadt in der Tat auch 1910 und 1915 mit den-
selben Anteilen vertreten sind.

Wieder auszugraben was man selbst zuvor versteckt hat, ist
nun freilich kein besonderes Kunststück; freudige Ueberraschung
über ein solches Fundglück wäre darum ein wenig kindlich.
Da wir jedes zehnte Wohngrundstück in der Reihenfolge des
Häuserverzeichnisses im Adreßbuch herausgegriffen haben, so
ist es ja selbstverständlich, daß alle Stadtteile annähernd ihrer
        <pb n="38" />
        ﻿38

Häuserzahl gemäß vertreten sein müssen.*) Nicht mit der
gleichen Bestimmtheit wird man aber die Frage bejahen wollen,
ob auch die stadtteilsweise Verteilung der Woh-
nungen überhaupt und der reinen Mietwohnungen ohne gewerb-
liche Räume deren Verteilung in der Gesamtheit mit gleicher
Treue wiederspiegle. Könnten doch durch Zufall etwa die Massen-
miethäuser in unserer Teilgesamtheit stärker oder schwächer
vertreten sein, als ihrem Anteil eigentlich entspricht. Die
Tabelle I bietet die Handhabe zur Entscheidung dieser Zweifels-
frage. Beidemale — bei den Wohnungen überhaupt und bei
den Mietwohnungen ohne Gewerberäume — sehen wir wiederum
die Innenstadt und den Jungbusch gegenüber den Zählungs-
ergebnissen von 1910 zu schwach, die Neckarstadt zu stark
beteiligt und dergestalt die seither eingetretene Entwicklung zu
deutlichem Ausdruck gebracht; dagegen tritt die Oststadt etwas
mehr zurück, als ihrer jetzigen Bedeutung im Rahmen des
Ganzen entsprechen dürfte, eine Beobachtung, die nach den Aus-
führungen des ersten Abschnitts zu erwarten war. Summiert
man die — positiven und negativen — Abweichungen der Pro-
zentzahlen für 1915 von jenen für 1910, so erhält man bei den
Wohngrundstücken eine Gesamtabweichung von 6%, bei den Woh-
nungen überhaupt von 8,6 und bei den Mietwohnungen ohne
Gewerberäume von 9,4o/o. Da die Verschiebung der stadtteils-
weisen Zusammensetzung seit 1910 bei den Wohnungen stärker
gewesen sein dürfte, als bei den Grundstücken, waren diese
Verschiedenheiten der Abweichung zwischen Grundstücken und
Wohnungen zu erwarten. Nicht zu vergessen ist übrigens, daß
bei den beiden Kategorien von Wohnungen auch Unterschiede
der begrifflichen Abgrenzung bei den Zählungen von 1910 und
1915 unter Umständen einen Einfluß ausgeübt haben können,
der zwar bei der stadtteilsweisen Zusammensetzung kaum zum
Ausdruck kommen würde, dagegen bei der Gliederung der Grund-
stücke nach der Zahl der Wohnungen und in abgeschwächtem Grad
auch bei der Unterscheidung der reinen Mietwohnungen nach der
Zimmerzahl sich geltend machen könnte.

In der Tat zeigt die erste Uebersicht der Tabelle I, die der
Verteilung der Grundstücke nach der Zahl ihrer
Wohnungen gilt, weit stärkere Abweichungen der 1915er
Relativzahlen von jenen für 1910 als die eben besprochenen
stadtteilsweisen Uebersichten; vor allem treten bei der Teil-
erhebung die Grundstücke mit einer Wohnung unverhältnis-
mäßig zurück, jene mit 9 und mehr Wohnungen dagegen stark
hervor. Hiezu wäre Folgendes zu sagen: daß die prozentualen

*) Es sei nochmals daran erinnert, daß wir die annähernde repräsentative
Gleichwertigkeit der bearbeiteten 436 bzw. 450 Grundstücke mit den 604
befragten im ersten Abschnitt nachgewiesen haben. Auf diese Voraussetzung
für die Gültigkeit der Ausführungen des vorliegenden Abschnitts kommen
wir daher nicht mehr zurück.
        <pb n="39" />
        ﻿39

Abweichungen im Mittel größer werden, ist nicht verwunderlich,
weil diese Uebersicht 11 Wohnungsgrößenklassen ^gegenüber
nur 7 Stadtteilen aufweist, das kleine Material also in zu viele
Gruppen gespalten und dem Zufall solcherart zu großer Einfluß
verstattet wird. Ferner sind in unsere Erhebung nur Wohn-
grundstücke im engeren Sinn einbezogen worden, während
die allgemeine Zählung das bewohnte Grundstück als
Einheit erfaßt und darunter auch Schulen, Fabriken, Anstalten
usf. begreift, sofern sie nur Personen über Nacht beherbergt
haben. Gerade unter diesen Grundstücken befinden sich aber
zahlreiche mit nur einer Wohnung (Portier, Schuldiener, Ver-
walter usf.), woraus sich der erheblich größere Anteil der
Grundstücke mit einer Wohnung von 1910 ungezwungen erklärt.
Aber ein etwas zu starker Prozentsatz großer Miethäuser könnte
auch nach Abzug dieser formalen Verschiebung ür unsere Teil-
erhebung sich ergeben. Ist dies der Fall, so wird es am ehesten
in einer vergleichenden Verteilungstafel der Mietwohnungen
ohne Gewerberäume nach ihrer Zimmerzahl zum Ausdruck
kommen, da Kleinwohnung und Massenmiethaus in ziemlich
hohem Grad korrelate Begriffe sind. Hier die Probe: Es ent-
fielen auf die Wohnungen mit . . . Zimmern o/o aller Mietwoh-
nungen ohne Gewerberäume:

	1	2	3	4	5	6	7 und mehr
bei der allgemeinen Wohnungs- zählung von 1910	. . .	17,1	40,3	22,8	9,6	4,5	2,5	3,2
bei unserer Teilerhebung .	.	13,3	40,7	26,2	9,4	5,5  +1,0	2,6	2,3
1915+		—3,8	+0,4	+3,4	—0,2		+0,1	—0,9

Die befürchtete Bevorzugung der Kleinwohnungen durch
unsere Teilerhebung ist also nicht eingetreten; die einzige
große Differenz in den Relativzahlen besteht in einem Zuviel
der 3-Zimmer- und etwa dem entsprechenden Zuwenig der 1-
Zimmerwohnungen bei der Teilerhebung. Diese Abweichungen
liegen aber durchaus in der Richtung der Bautätigkeit der
letzten Jahre, deren Interesse sich in hohem Grade der 3-
Zimmerwohnung zugewendet hat, während die 1-Zimmerwolmung
ganz vernachlässigt wurde. Die für die weniger bemittelte
Bevölkerung unserer Stadt charakteristische und nach Tabelle IV
auch weitaus am meisten für die Mietzuschüsse in Betracht
kommende 2-Zimmerwohnung ist durch unsere Teilerhebung der
Zahl nach durchaus angemessen repräsentiert. Die Summe der
— positiven und negativen — Abweichungen ergibt für die
sieben Größenklassen 9,8 o/0, also fast genau dieselbe Zahl wie
oben für die sieben Stadtteile; eine Feststellung, mit der man
sich wohl zufrieden geben darf. Nur die größten Wohnungen
sind in der Teilerhebung stark unterdurchschnittlich vertreten,
        <pb n="40" />
        ﻿40

wodurch wiederum bestätigt wird, daß unsere Statistik der
Mietausfälle ein etwas zu ungünstiges Bild bietet.

Darnach wird man als Schlußergebnis dieser eingehenden
Nachprüfung wohl aussprechen dürfen, daß in bezug auf die all-
gemein e n Merkmale der Stadtteilslage, Grundstücksgröße und
Zimmerzahl eine sehr befriedigende Uebereinstimmung der 1915er
Teilgesamtheit mit der bis 1915 fortentwickelten 1910er Ge-
samtgesamtheit festgestellt werden konnte, daß aber die relativ
schwächere Vertretung der größten, am wenigsten von Miet-
ausfällen bedrohten Wohnungen immerhin den repräsentativen
Wert unserer Teilerhebung ein wenig beeinträchtigt. Diese
letzte Bemerkung ist nun, streng genommen, allerdings schon
ein wenig vorwitzig gewesen, durfte aber auf Grund der Erfah-
rung des Alltags, überdies auch der Nachweisung in Tabelle III b
unbedenklich vorausgenommen werden.

Lassen wir die soeben erwähnte leichte Einschränkung ein-
mal außer Betracht, so werden wir also unsere Teilgesamtheit
hinsichtlich der allgemeinen Merkmale als repräsentativ be-
trachten dürfen. Ist sie es auch in bezug auf den M i e t a u s-
fa 11? Wir glauben: Ja. Von einem Beweis kann jetzt freilich
nicht mehr die Rede sein, sondern nur noch von einem mehr
oder weniger fest begründeten Glauben. Diesen schöpfen wir
aber zunächst aus der weiten Verbreitung der untersuchten Er-
scheinung, sind doch mehr als 3/4 aller untersuchten Grund-
stücke und mehr als 3/5 aller Wohnungen und aller Geschäfts-
lokale von Mietausfällen betroffen worden. Das „Loch im Em-
mentaler Käse“, auf das wir im ersten Abschnitt hinwiesen,
braucht uns darum nicht zu schrecken. Es mag sein, es wird
sogar so sein, daß für die großen Wohnungen und bestimmte
Arten von Geschäftslokalen unsere Untersuchung prozentuale
Mietausfälle gefunden hat, die von den in der Gesamtheit für
diese Klassen eingetretenen nach oben oder unten erheblich
ajbweichen. Denn von solchen Ausnahmen kann der Zufall in
unsere Statistik zu viele und auch zu wenige hereingetrieben
haben. Aber diese Fälle sind für die Kriegsfürsorge auch erst
in zweiter Linie bedeutsam; voran müssen ihr und uns die Miet-
ausfälle als Massenerscheinung stehen. Warum aber diese Mas-
senerscheinung des Notleidens der kleineren Objekte sich nach
Häufigkeit und Stärkegrad in unserer Teilgesamtheit wesent-
lich anders niedergeschlagen haben sollte, als in der Gesamtheit
aller solcher Grundstücke und Wohnungen, ist nicht recht ein-
zusehen, nachdem doch die Uebereinstimmung beider in bezug
auf das Vorkommen solcher Objekte überhaupt nachgewiesen
werden konnte. Es ließe sich allerdings eine störende Beein-
flussung durch folgende Umstände vermuten: 1. Die den nicht-
beantworteten Fragebogen entsprechenden Grundstücke könn-
ten unverhältnismäßig viele von Mietausfällen nicht betroffene
Objekte enthalten; 2. in den beantworteten Fragebogen könnten
        <pb n="41" />
        ﻿41

Objekte ohne Mietausfälle weggelassen und di© Ausfälle selbst
zu hoch angegeben worden sein. Der zuerst genannte Einwand
ist in der Tat nicht von der Hand zu weisen, aber er darf auch
in seiner Bedeutung nicht überschätzt werden. Wollten wir an-
nehmen, daß auch nicht ein einziger Mietausfall in all den 405
Grundstücken vorgekommen sei, bei denen ein solcher Verdacht
überhaupt ausgesprochen werden kann, so würde unsere Schät-
zung des Ausfalls auf Grund der bearbeiteten Bogen eben um
1/5 zu hoch greifen, das aber wäre ein Fehler, der bei dem ganzen
Charakter solcher Erhebungen noch in Kauf genommen werden
müßte und jedenfalls die Erhebung nicht wertlos machen würde.
Denn niemand wird behaupten wollen, daß er ohne jede derartige
Unterlage eine Schätzung des Umfangs der Mietausfälle mit
einer Unsicherheit von etwa 20 0/0 vornehmen könne. Außerdem
kann aber natürlich davon gar keine Rede sein, daß in den er-
wähnten Grundstücken überhaupt keine Ausfälle vorgekommen
sind und der mutmaßlich geringeren Höhe derselben kann man
in der schließlichen Schätzung sehr wohl Rechnung tragen.
Dem zweiten, oben angeführten Einwand vermögen wir keine
Bedeutung beizulegen. Wäre die Statistik auf Grund der un-
revidierten Fragebogen aufgestellt worden, so wäre er vielleicht
haltbar gewesen, allein die Bearbeitung hat durchweg das
Adreßbuch zu Rate gezogen und für nicht eingetragene Woh-
nungen die nötigen Ergänzungen und Rückfragen herbeigeführt.
Direkt unwahre Angaben über die Höhe der Mietausfälle halten
wir endlich für nahezu ausgeschlossen, zumal solche nicht ohne
Zuhilfenahme der Phantasie hätten gemacht werden können,
sich demnach als qualifizierte Fälschungen darstellen würden.

Darnach würde also unser Ansatz, wenn wir die bearbeiteten
Grundstücke in runder Zahl gleich s/40 der Gesamtheit setzen,
für Alt-Mannheim zu einem achtmonatlichen Mietausfall
v 0 n 1365 370 M. oder unter Berücksichtigung der erhobenen Be-
denken von etwa I1/4 Millionen führen; für das ganze erste
Kriegsjahr wäre er im Hinblick auf die zunehmende
Verbreitung der Mietausfälle zu etwa 2 Millionen M.
zu veranschlagen.

Es liegt nahe, darnach Umschau zu halten, ob dies Ergebnis
nicht durch anderwärts gefundene Zahlen eine Stütze finde.
Allein die in verschiedenen Großstädten durch die Hausbe-
sitzervereine aufgestellten Statistiken können wegen der ganz
andersartigen Erhebungsgrundlage nicht gut zu Vergleichen
herangezogen werden, beziehen sich auch, soweit sie uns be-
bekannt geworden sind, durchweg auf einen kürzeren Zeitraum
und enthalten meist keine Angaben über die ordentliche Miet-
einnahme, die erst die Berechnung von Relativzahlen ermöglicht.
Am ehesten ist ein Vergleich mit der vom Allgemeinen Haus-
besitzerverein in Dresden angestellten Erhebung möglich. Auf
Grund der in der „Deutschen Hausbesitzerzeitung“ vom 29. Juli
        <pb n="42" />
        ﻿42

1915 veröffentlichten Zahlen läßt sich folgende Berechnung auf-
machen:

Prozentualer Anteil des Mietverlusts am
gleichzeitigen Mieterträgnis durch

Stadt	Zeitraum	Leerstehen dervoUen^Miete Zusammen

Dresden August bis einschl. Dez. 1914	5,2	5,8	11,0

Mannheim August 1914 bis einschl.

März 1915	........... 3,3	5,4	8,7

Der Unterschied der Prozentzahlen ist tatsächlich etwas
größer als er nach dieser Gegenüberstellung erscheint, da der
Mietausfall sich in den bei Dresden nicht berücksichtigten ersten
Monaten von 1915 für die untersuchten Grundstücke auch dort
verschärft haben dürfte, sodaß die anteilige Rechnung die
Dresdener Zahlen zu günstig erscheinen läßt. Inwieweit die,
zum mindesten bei dem bedeutsameren Verlust von Miete für
besetzte Wohnungen übrigens nicht allzugroße Differenz aus
einer tatsächlichen Verschiedenheit der Verhältnisse in den
beiden Städten oder aber, was wahrscheinlicher ist, aus der un-
gleichen Erhebungsmethode herstammt, läßt sich schwerlich mit
Bestimmtheit behaupten.

Wir unterlassen es, die für den ganzen Mietausfall durch
Rechnung bewirkte Uebertragung von unserer Teilgesamtheit
auf alle Wohngrundstücke der Alt-Gemarkung Mannheim nun
auch für die einzelnen Wohnungsgrößenklassen und sonstigen
Untergesamtheiten durchzuführen, für die in unseren Tabellen
Prozentsätze ausgerechnet worden sind. Denn einmal besteht
ein tatsächliches Bedürfnis nach Bezifferung des Verlusts für die
Stadt oder Altstadt im ganzen doch nur in bezug auf den Ge-
samtausfall, höchstens etwa noch getrennt nach Leerstehen und
sonstigem Mietentgang. Zweitens aber verlieren die Prozent-
sätze an repräsentativer Kraft in dem Maße, in dem die
Grundzahlen, aus denen sie errechnet sind, an Substanz einbüßen
und zu numerischen Ausdrücken bloß gelegentlicher Erscheinun-
gen werden. Wir dürfen uns daher1 füglich mit der für prak-
tische Zwecke geforderten zahlenmäßigen Auswertung der Ge-
samterscheinung begnügen, hinsichtlich der Einzelheiten
aber es bei der Kenntnisnahme der Relativzahlen, ihrer Regel-
mäßigkeiten und Absonderlichkeiten bewenden lassen, um deren
Aufzeigung unser Text sich bemüht hat.

Nur eine ausdrückliche Uebertragung sei uns noch ver-
stattet, da sie uns eine letzte Prüfungsmöglichkeit der reprä-
sentativen Tragfähigkeit unserer Schlußzahlen verschafft. In
Tabelle IV ist der Betrag der Mietzuschüsse, die, wie erwähnt,
fast ausschließlich auf Rechnung der Zentrale für Kriegsfürsorge
gehen, mit 13045 M. beziffert. Von den 436 untersuchten auf
die rund 10700 in Mannheim vorhandenen! Wohngrundstücke
übertragen, würde das einen Gesamt-Mietzuschuß von rund
320000 M. ergeben. Diese Rechnung würde aber das Vorhanden-
        <pb n="43" />
        ﻿43

sein der vielen Einfamilienhäuser in den Vororten nicht be-
rücksichtigen, sie bedarf daher einer Berichtigung. Wird diese
in der Weise vorgenommen, daß entsprechend der geringeren
durchschnittlichen Zahl der Mietwohnungen auf ein Grundstück
für die Vororte nur etwa die Hälfte der dortigen Grundstücke
für die Uebertragung in Anschlag gebracht wird, so kommt man
auf einen Mietzuschuß von rund 250 000 M. Tatsächlich hat die
Zentrale für Kriegsfürsorge in der Zeit bis 1. April 1915 nach
erhaltener Auskunft 277 000 M. für Mietzuschüsse verausgabt,
sodaß unter allen Umständen die Uebereinstimmung als so gut
bezeichnet werden muß, wie man sie nur erwarten konnte. Denn
ein auf Heller und Pfennig stimmendes Ergebnis darf selbst-
verständlich nicht als Frucht einer repräsentativen Erhebung
erhofft werden, nur eine ungefähre Vorstellung von der quanti-
tativen Bedeutung der untersuchten Erscheinung will sie ver-
mitteln, eine solche aber glauben wir in der Tat in bezug auf
den Mietausfall gewonnen zu haben.

Wie aber steht es mit dem zweiten Untersuchungsgegen-
stand, mit der Fälligkeit von Hypotheken und dem Zinsen-
ausfall bei den Pfandlasten? Die Pfandlast als solche, dies
werden wir zunächst hervorheben dürfen, ist eine noch viel
verbreitetere Erscheinung als der Mietausfall, sind doch nach
Tabelle V unter 441 Wohngrundstücken nur 45, also etwa der
zehnte Teil, lastenfrei gewesen. Unter diesen lastenfreien Grund-
stücken befinden sich aber überdies die meisten, von der Er-
hebung erfaßten Einfamilienhäuser, die für den untersuchten Zu-
sammenhang zwischen Mietzins- und Hypothekzinsausfall bedeu-
tungslos sind. Darnach würde zu erwarten, sein, daß unsere
Teilgesamtheit im Kleinen ein getreues Abbild der hypothekari-
schen Belastung sämtlicher Alt-Mannheimer Wohngrundstücke
biete. Dank der von Stadtrechtsrat Reitinger über Höhe und
Rang der Pfandlasten des Alt-Mannheimer Hausbesitzes nach
dem Stand vom 1. Januar 1913 im städtischen Verwaltungsbe-
richt für 1912 veröffentlichten Statistik sind wir in der Lage,
die Berechtigung dieser Annahme genauer zu untersuchen.
Einen Mangel müssen wir freilich bei dieser Nachprüfung in
Kauf nehmen: unser Erhebungsbogen hat leider nur die Höhe
der Jahreszinsen der Hypotheken verschiedenen Rangs, nicht
aber außerdem deren Kapitalbetrag erfragt, sodaß wir auf Grund
der oben mitgeteilten Angaben über den früheren Zinsfuß der
fällig gewordenen Hypotheken eine Kapitalisierung der erststel-
ligen Hypotheken unter Annahme eines Zinsfußes von 4!/40/o,
der Nachhypotheken unter Zugrundelegung eines solchen von 5°/o
vornehmen müssen. Dadurch wird ein gewiß nicht ganz leicht
zu nehmendes Moment der Unsicherheit in unsere Rechnung
bineingetragen. Immerhin wird von dieser Beanstandung die
folgende Vergleichung wenigstens nicht betroffen, die über die
Verteilung der Wohngrundstücke nach ihrer Belastung in der
        <pb n="44" />
        ﻿44

Gesamtheit (R) und in unserer Teilgesamtheit (S) Auskunft
gibt. Darnach waren .... o/o aller Grundstücke belastet mit
Hypotheken:

bei	0	12	3 mehr als 3

R	8,0	27,3	35,9	18,7	10,1

S	7,5	36,3	35,4	15,8	5,0

und zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt man, wenn man den
ganzen Kapitalbetrag auf die Hypotheken ersten, zweiten sowie
dritten und höheren Ranges verteilt.

Das sind aber Unterschiede, über die man nicht einfach hin-
wegsehen kann, denn während die Verteilung der lastenfreien
und der doppelt belasteten Hausgrundstücke gut übereinstimmt,
weist unsere Teilerhebung viel mehr einfach belastete und dem-
entsprechend weniger drei- und mehrfach belastete Grundstücke
auf. Zu gleichem Ergebnis führt eine Berechnung der durch-
schnittlichen Belastung eines Grundstücks; diese betrug

nämlich . . .	.. . M.	durch Hypotheken		
bei	ersten	zweiten	höheren Rangs	im Ganzen
R	46 921	12 054	5 730	64 705
S	48 250	9139	2 463	59 852

Während also in der Gesamtbelastung bei S nur ein Minder-
betrag von 71/2% sich ergab, der bei der Verschiedenheit des
Erhebungsmaterials und auch hinsichtlich der repräsentativen
Verwendbarkeit der Teilzahlen für praktische Zwecke noch er-
träglich hätte genannt werden können, gehen die Abweichungen
bei den Rangklassen der Hypotheken über das zulässige Maß
weit hinaus. Mit idem Zufall der Auswahl unserer Grundstücke
konnten so große Verschiebungen im Gefüge der Teilgesamt-
heit gegenüber der Struktur des Ganzen nicht erklärt oder viel-
mehr in Einklang gebracht werden, esi blieb daher nur übrig,
deren Grund in irgendwelchen systematisch in be-
stimmter Richtung wirkenden Mängeln oder Verschie-
denheiten der Bezeichnung im Vergleich mit den Grundbuch-
einträgen zu suchen. Diese Spur verfolgend; haben wir, wiederum
in ganz willkürlicher Reihenfolge, 111 Erhebungsbogen d. h. den
vierten Teil unseres Materials, ausgeschieden und dem Grund-
buchamt mit der Bitte um Beisetzung; der Pfandlasten über-
mittelt. Die 111 Bogen wurden sodann das einemal nach den
Angaben des Grundbuchamts (R1), das zweitemal nach den An-
gaben der Hausbesitzer (S1) bearbeitet, woraus sich zunächst
folgende prozentuale Verteilung ergab: es waren .... o/0 aller
Grundstücke belastet mit Hypotheken

bei	0	1	2	3	mehr als 3
R1	5,4	31,6	32,4	18,0	12,6
S1	7,2	41,5	34,2	11,7	5,4

Auch bei diesen Teilgesamtheiten zweiter Ordnung wieder-
holte sich also das Zurücktreten der mehrfach belasteten Grund-
        <pb n="45" />
        ﻿45

stücke und dementsprechende Hervortreten der einfach belasteten,
wenn man die Angaben der Hausbesitzer jenen des Grundbuch-
amts gegenüberstellte. Die Summe der — positiven und nega-
tiven — Abweichungen war übrigens bei R1 gegenüber R mit
13,6 etwas größer als bei S* gegenüber S mit 11,2, was aber
nicht verwunderlich ist, da S1 den, vierten Teil von S, dagegen
R1 nur den 54ten Teil von, R ausmachte. Die durchschnittliche

Belastung eines Grundstücks betrug ferner............M. durch

Hypotheken

bei	ersten zweiten höheren Rangs zusammen

R1	48 470	10 366	6 996	65 832

S1	50 832	7 578	2 522	60 932

Darnach ergibt sich bei S1 eine Minderbelastung von im
ganzen 71/2 °/o, d. h. genau dieselbe wie oben für S gegenüber R.
Die durchschnittliche Belastung eines Grundstücks überhaupt
ist bei den beiden neuen Teilgesamtheiten etwas höher als
bei den ursprünglichen, aber jeweils nur um 13/4o/0, was als eine
sehr gute Uebereinstimmung bezeichnet werden darf. Setzt man
ferner jedesmal die vom Grundbuchamt ermittelten Zahlen
gleich 100 und bezieht hierauf die nach den Angaben der Haus-
besitzer berechneten Zahlen, so findet man folgende Proportionen
der durchschnittlichen Belastung eines Grundstücks bei den
.......Hypotheken

ersten	zweiten höheren Rangs zusammen

R : S = 100: 103,9	75,8	43,0	92,50

R': S‘ = 100: 104,9	73,1	36,1	92,56

Endlich mag zur Vervollständigung des Eindrucks noch die
nachstehende Uebersicht dienen, die die 111 nachgeprüften
Grundstücke das eine Mal gemäß den Angaben des Grundbuch-
amts, das andere Mal gemäß den Angaben der Hausbesitzer nach
dem Grad der Belastung gliedert. Solcherart erhielt man Grund-
stücke belastet mit........Hypotheken

nach  \S*  nach  R1	0	1	2	3	mehr als  3	zusammen
0	6			—	—	—	6
1	2	32	1	—	—	35
2	—	9	26	1	—	36
3	—	4	8	6	2	20
mehr als 3	—	1	3	6	4	14
Zusammen	8	46	38	13	6	111

Bei 74 von 111 Grundstücken stimmten sonach die Angaben
überein, in 4 Fällen dagegen gab der Hauseigentümer mehr
        <pb n="46" />
        ﻿46

Hypotheken an als das Grundbuchamt, in 31 Fällen dieses mehr
als jene.

Hält man alle diese Angaben zusammen, so darf als Er-
gebnis einer gewissenhaften Nachprüfung angesprochen werden,
daß 1. unser Material bezüglich der erststelligen Belastung
durchaus als repräsentativ gelten darf, 2. die Zahl und noch
mehr der Kapitalbetrag der Hypotheken höheren Rangs hinter
den Angaben des Grundbuchamts für die Gesamtheit zurück-
bleibt und demzufolge 3. die Gesamtbelastung um etwas (7i40/o)
geringer erscheint. Beide Abweichungen lassen sich aber ohne
weiteres daraus erklären, daß die grundbuchmäßige Belastung
mit der tatsächlichen zwar bei den ersten Hypotheken überein-
stimmt, bei den im Rang folgenden Hypotheken aber oft genug
eine Löschung der durch Ratenzahlung getilgten Beträge (Kauf-
schillinge usf.) nicht regelmäßig oder gar nicht stattfindet, so-
daß die grundbuchmäßige Belastung höher erscheinen muß
als die tatsächliche. Man wird ja auch füglich annehmen dürfen,
daß der Hausbesitzer über die Belastung seines Grundstücks
Bescheid weiß; nur in bezug auf die Rangbezeichnung der Hypo-
theken scheint insofern eine gewisse Willkür zu herrschen, als
mancher Hausbesitzer offenbar verschiedene Hypotheken, wenn
sie innerhalb bestimmter Beleihungsgrenzen blieben oder viel-
leicht demselben Geldgeber gehörten oder aus irgendwelchen
sonstigen Gründen zusammengezogen hat.

Den repräsentativen Wert unserer Erhebung können solche
Mängel nicht empfindlich herabsetzen, denn auf die für die
Uebertragung erforderlichen Hauptzahlen haben sie keinen
Einfluß. Unter der Annahme, daß die rückständigen
Hypothekzinsen ebenso genau angegeben worden sind wie die
fälligen — und an dieser Voraussetzung zu zweifeln liegt kein
Grund vor — würde man im Winterhalbjahr 1914/15 für Alt-
Mannheim einen Ausfall an Hypothekzinsen von etwa
425 000 M. erhalten. Wieviel von dieser Summe als endgültiger
Verlust zu betrachten und welcher Betrag nachträglich etwa
schon bezahlt worden ist, entzieht sich freilich unserer Kenntnis.

Durch eine ähnliche Uebertragung würde man dann für
die gleichzeitig in Alt-Mannheim überhaupt fällig gewor-
denen Hypotheken auf einen Kapitalbetrag von rund 38 Mil-
lionen Mark kommen. Es ist aber wohl im Auge zu behalten,
daß diese beiden durch anteilige Rechnung gefündenen Werte
keineswegs gleich starkes Zutrauen verdienen, wie die berechnete
Gesamtsumme des Mietausfalls. Denn während dieser auf drei
Viertel aller beobachteten Grundstücke übergegriffen hat, ist
der Rückstand von Hypothekzinsen immerhin noch eine seltene
Erscheinung geblieben und ebenso wie die Fälligkeit einer Hypo-
thek nur etwa bei einem unter zehn Grundstücken eingetreten. Die
Zuckungen des Realkredits, die der Krieg ausgelöst hat, vermag
darum unser Apparat nur unvollkommen zu registrieren und
        <pb n="47" />
        ﻿47

wir müssen uns hier in der Tat damit begnügen, daß, was er
angeschrieben hat, „immerhin besser ist als nichts“ und uns
wenigstens eine sonst nicht erreichbare ungefähre zahlenmäßige
Vorstellung von der untersuchten Erscheinung zu verschaffen
vermocht hat.

Die große Bedeutung der hier untersuchten Erscheinungen
für soviel Einzelpersonen, Erwerbsgesellschaften, darüber hinaus
auch für Gemeinde und Staat hat unserer Erhebung eine Teil-
nahme gesichert, die sich in verschiedenen Zuschriften und münd-
lichen Rückfragen äußerte. Bei der Neuigkeit des Erhebungs-
verfahrens nach mechanischem Ausleseprinzip sprach aus den
meisten dieser Anfragen die Besorgnis, ein so wenige und will-
kürlich bestimmte Hausgrundstücke ergreifendes Verfahren
möchte zu ganz unsicheren und nicht verwertbaren Ergebnissen
führen. Eine Reihe von Zuschriften weist darauf hin, daß das
ausgewählte Grundstück unter den dem Schreiber gehörigen
„ausnahmsweise günstig“ dastehe, daß die Verhältnisse dort
„nicht die ungünstigsten“ seien, daß dieses Verfahren „kein
genaues statistisches Material“ liefern könne usf. Diese Einwen-
dungen bilden also das Gegenstück zu den oben erwähnten Ant-
wortverzichten, weil „keine Mietausfälle usf. eingetreten seien
und das Haus demnach für uns nicht in Betracht komme“. Sie
treffen ins Schwarze, insofern sie eine exakte und erschöpfende
zahlenmäßige Erfassung der untersuchten Erscheinung auf solche
Art für unmöglich halten, sie schießen aber vorbei, wenn sie die
ganze Erhebung deshalb für wertlos erklären. Dem Nachweis,
daß ein innerhalb gewisser Grenzen gesichertes Ergebnis auch
durch eine derartige Teilerhebung gewonnen werden könne,
war der erste und der letzte Abschnitt dieser Arbeit gewidmet.
Von blindem Vertrauen in die errechneten Zahlen haben wir
uns ebenso weit entfernt gehalten, wie von dogmatischem, vor-
eingenommenem Skeptizismus; inwieweit wir freilich überzeugend
gesprochen haben, vermögen wir nicht zu beurteilen. Eine
Pflicht gegenüber den Verfassern der erwähnten Zuschriften
haben wir aber noch zu erfüllen. Mehrere von ihnen haben
sich nämlich nicht damit begnügt, im allgemeinen Einwendungen
zu erheben, sondern haben in höchst dankenswerter Weise sich
der Mühe unterzogen, auch für die nicht erfragten, ihnen ge-
hörigen Grundstücke oder wenigstens für einzelne von diesen
Erhebungsbogen sorgfältig auszufüllen.

Auf diese Weise sind uns 38 nicht verlangte Erhebungs-
bogen zugegangen, die wir, von den übrigen getrennt, in ähn-
licher Weise wie diese aufgearbeitet haben. Darnach ergab sich
für diese Grundstücke ein Mietausfall von nicht weniger als
25,4o/o der ordentlichen achtmonatlichen Mieteinnahme ge gen
8,7o/o bei der untersuchten Teilgesamtheit, also ein dreimal
so starker Verlust, während andererseits die rückständigen
        <pb n="48" />
        ﻿48

Hypothekzinsen nur 1,85°/o statt 5,45 °/o wie bei der Gesamtheit
betrugen. Wollte man also diese Grundstücke als repräsen-
tativ betrachten, so müßte man annehmen, daß die Mietverluste
in Alt-Mannheim im ersten Kriegsjahr rund 6 Millionen Mark
betragen und etwa den dritten Teil der gesamten Hypothek-
zinsen verschlungen haben — eine Anschauung, die wohl Nie-
mand zu der seinigen wird machen wollen. Indessen haben die
freiwillig gemachten Angaben ja auch gar nicht als Unterlage
für solche Uebertragungsrechnungen dienen sollen; sie wollten
nur weiteres Material zur möglichst vollständigen Erfassung
der Mietausfälle beisteuern, in der ganz richtigen Voraussetzung,
daß eine vollständige Statistik unter allen Umständen exakter
gewesen wäre, als die unter dem Zwang der Verhältnisse von
uns durchgeführte Teilstatistik.

Außer den erwähnten Angaben für 38 nicht erfragte eim
zelne Wohngrundstücke hat uns noch ein 20facher Hausbesitzer
eine genaue Aufstellung über Einnahme und Verlust an Miete
durch Leersbehen, Nichtbezahlung und Nachlaß für die Gesamt-
heit seiner Häuser mitgeteilt. Seine Mietverluste haben darnach
14,27 o/o der gleichzeitigen Mieteinnahme verschlungen, während
bei den 5 in unsere Erhebung einbezogenen Grundstücken dieses
Hausbesitzers der Ausfall nur 7,08% betrug und damit sich
nicht allzuweit von dem für alle 436 Häuser berechneten Satz
von 8,73% nach unten entfernte. Unter den 5 von uns erfaßten
Grundstücken befindet sich eines, das von den übrigen Häusern
dieses Hausbesitzers hinsichtlich der Vermögens Verhältnisse der
Mieter stark abweicht. Es beherbergt wenige Parteien, weist
eine den durchschnittlichen Mietertrag eines der 20 Grund-
stücke weit übertreffende Mieteinnahme auf und hatte keine
Mietausfälle zu verzeichnen. Scheidet man dieses Grundstück
aus den 5 in unsere Statistik einbezogenen aus, so erhält man
einen Mietverlust von 13,73% der Gesamteinnahme für die
verbleibenden 4 Grundstücke, d. h. einen Anteil, wie er etwa dem
gesamten Hausbesitz des Eigentümers entspricht. Dieser war
also in vollem Recht, wenn er die von unserer Statistik erfaßten
Grundstücke nicht als typisch für seinen Hausbesitz ansah,
allein im Sinne unserer Erhebung hätte darüber hinaus sein
Hausbesitz typisch für den gesamten Hausbesitz Mannheims
(einschließlich der Villen usf.) sein müssen, wenn man aus
den hier wiedergegebenen Prozentzahlen einen Einwand gegen
jene herleiten wollte.

Und so fortan! Nochmals kurz zusammengefaßt: Gewiß-
heit kann uns die repräsentative Erhebung nie bieten, nur mehr
oder weniger große Wahrscheinlichkeit. Wer also auf dem
Standpunkt steht „Alles oder nichts“, der muß sie verwerfen,
wer aber mit dieser sich im Notfall begnügen will — und in wie
weitem Umfang muß dies selbst die strenge Wissenschaft tun!
—- der wird ihre Hilfe nicht verschmähen. Zum mindesten aber
        <pb n="49" />
        ﻿49

muß der Erkenntniswert der repräsentativen Methode weit gründ-
licher bestimmt werden, als es bisher geschehen ist, und zur
Mitarbeit an dieser Aufgabe scheint uns aus praktischen Rück-
sichten auch die amtliche Statistik allen Anlaß zu haben.

Den Ausfall an Mieteinnahme und seine teilweise Umfor-
mung in Hypothekzinsrückstand haben wir so genau als möglich
festzustellen versucht. Besinnen wir uns jetzt aber auf den
Anlaß der Untersuchung, so könnten wir darüber in Zweifel ge-
raten, ob mit den bisherigen Ausführungen nicht am Ende erst
halbe Arbeit geleistet sei. Denn nicht die gesamten wahrend
des Kriegs dem Hausbesitz entstandenen Mietverluste dürfen
als Objekt einer etwaigen Hilfsaktion angesehen werden und
nicht nach ihnen bemißt sich die finanzielle Tragweite einer sol-
chen, sondern offenbar nur die infolge des Kriegszustandes ein-
getretenen Schädigungen. Nicht der Mietverlust kriegüber,
nur der Ausfall kriegshalber ist die ein öffentliches Ein-
greifen rechtfertigende Krankheitserscheinung. Mietausfälle
hätte es auch ohne Kriegszustand in der Zeit von August 1914
bis April 1915 abgesetzt und die Hypothekennot war ein Schlag-
wort längst ehe die Waffen klirrten. Ob aber die Kriegsmiet-
verluste in der vollen Höhe als Material der Pflicht von den
zur Hilfe vielleicht berufenen Instanzen anerkannt werden dürf-
ten, ist wiederum eine strittige Frage, denn das Sonderverlangen
des Hausbesitzers nach Unterstützung kann im Grunde nur aus
dem Sondercharakter der ihm entstandenen Ausfälle als von
höherer Gewalt ihm aufgezwungener Verluste abgeleitet wer-
den. Nur insoweit der endgiltig den Hausbesitz belastende Aus-
fall diesen Zwangscharakter trägt, unterscheidet er sich quali-
tativ von den übrigen Einbußen an Habe und Verdienst, die
der Krieg für unzählige Wirtschaftssubjekte im Gefolge hat.
Daß abgesehen hiervon aus anderen Verhältnissen abgeleitete
Erwägungen der Billigkeit und selbst der ausgleichenden Ge-
rechtigkeit für eine weitergehende Rücksichtnahme auf den
Hausbesitz sprechen können, soll mit dieser Feststellung nicht
geleugnet werden. Im vorliegenden Zusammenhang bezweckt
diese vielmehr nur, die Schwierigkeiten zum Bewußtsein zu
bringen, die sich einer statistischen Erfassung der — sagen wir
— ersatzberechtigten Forderungen entgegenstemmen. Zwar
ließe sich eine mühevoll zusammen zu tragende Statistik
denken, die den durchschnittlichen Verlust etwa; der letztver-
gangenen drei Friedensjahre an Miet- und Hypothekzinsen den
Zahlen unserer Erhebung gegenüberstellen würde. Allein den
Versuch einer genaueren zahlenmäßigen Bestimmung des im
Falle eines öffentlichen Eingreifens nötig werdenden Geldauf-
wands möchten wir auf Grund einer, solchen Statistik nicht
wagen, wäre doch zu diesem Zweck eine Unterscheidung der be-
troffenen Hausbesitzer nach der Höhe ihres gesamten Reinein-
kommens eine unbedingte Notwendigkeit. Wenn aber auf der
        <pb n="50" />
        ﻿50

einen Seite für manchen Hausbesitzer auch ein stark ange-
wachsener Mietausfall noch keine die öffentliche Fürsorge an-
gehende Kriegsnot bedeutet, so bringt bei einem anderen wiede-
rum ein kleines Anschwellen den Krug zum Ueberlaufen und es
wird praktisch in seiner Gesamtheit zur Kriegsnot, was fak-
tisch nur zum Teil auf Rechnung des Krieges kommt. Der
Punkt, an dem die Steigerung der Intensität in Qualität
umschlägt — um in der Sprache E. v. Hartmanns zu reden
— liegt nicht fest, sondern verschiebt sich mit dem Wohlstand
der vom Ausfall Betroffenen, genauer gesagt, mit ihrem Ein-
kommensrest. So kann nur der Gesamtkomplex der Umstände
jedes Einzelfalls volle Helle verbreiten, gegenüber der das be-
scheidenere Licht der Statistik verblassen muß. Erst das Tage-
werk der Praxis könnte in unserem Fall ihre Ampel wieder füllen.
        <pb n="51" />
        ﻿51

Tabelle I. Verteilung der Grundstücke und Wohnungen nach der
Wohnungszählung von 1910 und nach der vorliegenden Erhebung.

1. Verteilung der Grundstücke 1915 nach Stadtgegend und Zahl der Wohnungen.

Zahl der Grundstücke mit .... Wohnungen

Stadtteil	1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11  und  mehr
Oberstadt		13	6	14	16	4	4	2	5	2			___
Unterstadt..... Oststadt mit	5	9	16	21	8	9	6	4	9	7	14
Neu-Ostheim . .	.	11	2	2	4	6	—	—	3	4	1	2
Schwetzingerstadt . .	—	1	—	11	5	4	3	8	7	10	13
Lindenhof		—	1	—	5	3	4	2	7	7	8	6
Jungbusch .....	—	—	1	3	2	4	1	•1	1	2	6
Neckarstadt ....	1	2	7	7	10	8	9	20	13	6	18
Alt-Mannheim absolut	30	21	40	67	38	33	23	48	43	34	59
1915 relativ	6,9	4,8	9,2	15,3	8,7	7,6	5,3	11,0	9,9	7,8	13,5
desgl. 1910 relativ	12,6	7,3	9,6	11,7	8,8	8,9	8,8	10,1	7,2	5,0	10,0

2. Verteilungsziffern 1910 und 1915.

	Wohngrundstücke				Wohnungen über- haupt				Mietwohnungen ohne Gewerberäume			
Stadtteil	absolut		relativ		absolut		relativ		absolut		relativ	
	1910	1915	1910	1915	1910	1915	1910	1915	1910	1915	1910	1915
Oberstadt . . .	833	66	14,3	15,1	2863	245	8,4	8,4	1953	165	7,0	6,7
Unterstadt . . .	1550	108	26,7	24,8	8868	658	26,0	22,6	7115	530	25,5	21,4
Oststadt mit Neu-Ostheim .	437	35	7,5	8,0	2055	163	6,0	5,6	1655	147	5,9	5,9
Schwetzingerstadt	819	62	14,1	14,2	6100	527	17,8	18,1	5220	460	18,7	18,5
Lindenhof . . .	576	43	9,9	9,9	3975	349	11,6	12,0	3336	306	12,0	12,3
Jungbusch . . .	340	21	5,9	4,8	2274	180	6,7	6,2	1856	163	6,7	6,6
Neckar stadt . .	1253	101	21,6	23,2	8042	786	23,5	27,1	6762	710	24,2	28,6
	5808	436	100,0	100,0	34177	2908	1100,0	100,0	27897	2481	100,0	100,0
        <pb n="52" />
        ﻿52

Tabelle II. Zimmerzahl und durchschnittlicher Mietpreis der
Wohnungen ohne Gewerberäume.

A. Anzahl. B. Mietpreis.

Stadtteil		Wohnungen mit .				. Zimmern.			Zu-  sammen
	1	2	3	4	5	6	7	8  und  mehr	Woh-  nungen
A.  Oberstadt		13	31	28	29	27	18	9	10	165
Unterstadt		70	191	153	60	28	22	2	4	530
Oststadt		1	21	37	33	27	7	10	11	147
Schwetzingerstadt . .	64	213	122	36	13	6	5	1	460
Lindenhof .....	27	131	108	16	17	7	—	—	306
Jungbusch 		29	72	36	11	9	3	1	2	163
Westliche Neckarstadt.	114	254	97	25	6	1	1	—	498
Max-Josefstadt . . .	1	57	25	18	3	—	—	—	104
Lange Rötter ....	11	40	44	6	6	1	—	—	108
Alt-Mannheim ....	330	1010	650	234	136	65	28	28	2481
B.	M	M	M	M	M	Jb	«Mo	Jb	
Oberstadt		164	337	577	727	1099	1505	1638	2400	
Unterstadt		181	296	530	704	931	1321	1450	2188	
Oststadt		240*	361	690	1051	1336	1850	2770	3855	
Schwetzingerstadt . .	235	340	487	781	1004	1420	1880	1416*	
Lindenhof		228	346	546	706	1043	1464	—	—	
Jungbusch		226	331	621	893	1067	1534	1700*	1980	
Westliche Neckarstadt .	226	348	406	707	878	780*	1100*	—	
Max-Josefstadt . . .	300*	389	642	817	1005	—	—	—	
Lange Rötter ....	258	427	592	858	1095	1272*	—	—	
Alt-Mannheim ....	218	342	531	789	1082	1454	2055	2876	

) Einzelfälle.
        <pb n="53" />
        ﻿fD

i °° 1	1 O	o	CD	Oi	s		4^	CO	CT&gt;	1 S §• S B II
\ 1^1	00		00	CO		o		o	cn	1 s • 8 ‘ !l

Tabelle lila. Mieterträgnis und Mietausfall der Grundstücke nach der Zahl ihrer Mietparteien.

Zahl	• **3							Mietausfall						Der Mietausfall		betrug
	a N .2  u «	jaiirnciies iviieieriragiiis						durch Nicht-Voll-						• • • • °/o  der achtmonatlichen		
der	«öS							Zahlung der Miete						Mieteinnahme		
Miet-  parteien	io ^ ®  g Ö fc*  ^ D 01  Ü xi -d (U  ö	Woh-  nungen  M	Ge-  schäfts-  lokale  M	im  Ganzen  M	der  Woh-  nungen	der  Ge-  schäfts-  lokale  M	im  Ganzen  ji	der  Woh-  nungen  M	der  Ge-  schäfts-  lokale  M	im  Ganzen  tM	der  Woh-  nungen  Jl	der  Ge-  schäfts-  lokale  M	im  Ganzen  »Mo	bei den Woh- nungen	bei den Ge- schäfts- lokalen	im  Ganzen
1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12	13	14	15	16	17
0  1	23  19	11080	21 100	32 180	—	2 400	2 400	162	—	162	162	2 400	2 562	2,19	17,06	11,94
2	29	47 084	20 920	68 004	292	450	742	988	2 555	3 543	1 280	3 005	4 285	4,08	21,54	9,45
3	41	100 423	19 730	120 153	850	450	1300	2 697	1122	3 819	3 547	1572	5119	5,30	11,95	6,39
4	50	143 482	79 314	222 796	4 098	910	5 008	2 342	2 588	4 930	6 440	3 498	9 938	6,73	6,62	6,69
5	41	133 251	35 391	168 642	1 959	260	2219	2 778	1 432	4 210	4 737	1692	6 429	5,33	7,17	5,72
6	24	56 477	36 814	93 291	3 145	843	3 988	3154	1 124	4 278	6 299	1967	8 266	16,73	8,01	13,29
7	40	126 771	72 460	199 231	2 040	1100	3140	5154	3 086	8 240	7194	4186	11380	8,51	8,67	8,57
8	44	167 862	26 038	193 900	2 499	1765	4 264	8113	515	8 628	10 612	2 280	12 892	9,48	13,13	9,97
9	37	145 599	25 856	171 455	3 146	730	3 876	3 222	513	3 735	6 368	1243	7 611	6,56	7,21	6,66
10	31	129296	35 914	165 210	677	1544	2 221	5 433	818	6 251	6110	2 362	8 472	7,09	9,86	7,69
11	13	56 679	17 060	73 739	1 549	445	1 994	2 518	1816	4 334	4 067	2 261	6 328	10,76	19,87	12,87
12	14	55 975	9 786	65 761	1582	1666	3 248	2 995	542	3 537	4 577	2 208	6 785	12,27	33,84	15,47
mehr als 12	30	151 069	31 672	182 741	2 474	1 551	4 025	6 535	1777	8 312	9 009	3 328	12 337	8,94	15,76	10,13
Zus :	436	1 325 048	432 055	1 757103	24 311	14 U4| 38 425		46 091	17 888	63 979 | 70 402		32 002102 404		7,97	11,11	8,73

Ol

CO
        <pb n="54" />
        ﻿Tabelle III b. Mieterträgnis und Mietausfall nach der Zimmerzahl der Wohnungen

ohne Gewerberäume.

	ilcii	d  &lt;D		Mietausfall						Mietausfall		
Zimmerzahl	o &lt;u 2  £ fi  -+-&gt; CD c  ö.S  § N _	bi) ^  C CTJ  3 «4-1  2 W  S s	Jährliches Mie  ls	erträgnis dei  Wohnungen	durch	durch  Nicht-  Voll-  zahlung  der  Miete  allein  M	von beiderlei Art und zwar		im Ganzen		in % des achtmonatlichen Mieterträgnisses		
der  Wohnung	(^5 -Th	’ö  ^	d  u ® N T3 O TJ &lt;p c - bo«  Ä Ü Ä  o*  N ß M	£ .2  &lt;D  'S «  § .§ ä °  Q		Leer-  stehen  allein  M		durch  Leer-  stehen  M	durch  Nicht-  Voll-  zahlung  M	durch  Leer-  stehen  Jt	durch  Nicht-  Voll-  zahlung  M	durch  Leer-  stehen	durch  Nicht-  Voll-  zahlung	im  Ganzen
l	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12	13
1	330	172	74 811	1098	4 246	377	325	1 475	4 571	2,96	9,16	12,12
2	1010	615	345 465	4 929	14 029	2 212	1434	7 141	15 463	3,10	6,71	9,81
3	650	401	343 326	6 000	13 331	1 547	1022	7 547	14 353	3,30	6,27	9,57
4	234	181	184 196	2 055	5 570	331	55	2 386	5 625	1,94	4,58	6,52
5	136	104	144 657	2 532	3 485	570	375	3102	3 860	3,22	4,00	7,22
6	65	54	94 527	1550	1334	—	—	1 550	1334	2,46	2,12	4,58
7	28	25	57 540	1000	325	110	440	1 110	765	2,89	2,00	4,89
8 und mehr	28	27	80 526	—	120	—	—	—	120	—	0,22	0,22
Zusammen	2 4811	1579	1 325 048 |	19 1641	42 4401	5 147 |	3 651 |	24 311	46 091	2,75	5,22	7,97
        <pb n="55" />
        ﻿Tabelle Ille. Mieterträgnis und Mietausfall nach Preislage und Art der Geschäftslokale

bzw. der Wohnungen mit Gewerberäumen.

Mietpreis bzw. Art des  Geschäftslokals usf.  M	Zahl  der  Ge-  schäfts-  lokale  usf.	Darun-  ter  solche  ohne  Miet-  ausfall	Jährliches  Miet-  erträgnis  der  Ge-  schäfts-  lokale  usf.  M	Mietausfall						Mietausfall in'% des achtmonatlichen Mieterträgnisses		
				durch  Leer-  stehen  allein  M	durch Nichtvoll- zahlung der Miete allein  jt	von beiderlei Art und zwar		im Ganzen				
						durch  Leer-  stehen  M	durch  Nichtvoll-  zahlung  M	durch  Leer-  stehen  M	durch  Nichtvoll-  zahlung  M	durch  Leer-  stehen	durch  Nichtvoll-  zahlung	im  Ganzen
1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	ii	12	13
bis 500			77	43	23 648	3 406	1024	194	102	3 600	1 126	22,84	7,14	29,98
501—1000			86	47	65 108	2 600	3 654	955	850	3 555	4 504	8,19	10,38	18,57
1001—1500 		52	28	65 541	875	5 285	450	450	1 325	5 735	3,03	13,13	16,16
1501-2000 ....	26	24	46 694	533	210	—	—	533	210	1,71	0,68	2,39
2001—3000 		28	18	72 944	1666	3 776	—	—	1666	3 776	3,43	7,76	11,19
3001—4000 		13	9	46 300	1035	1050	—	—	1035	1050	3,35	3,40	6,75
4001—5000			8	7	36 120	—	120	—	—	—	120	—	0,50	0,50
über 5000			10	7	75 700	2 400	1367	—	—	2 400	1 367	4,76	2,71	7,46
Zusammen	300	183	432 055	12 515	16 486	1 599	1402	14 114	17 888	4,90	6,21	11,11
Läden 		81	49	106 105	1288	3 279	900	855	2188	4134	3,09	5,84	8,93
Büros		13	11	15 330	—	190	—	—	—	190	—	1,86	1,86
Magazine, Fabrikräume	9	7	20 560	—	487	—	—	—	487	—	3,55	3,55
Speicher		5	4	2 960	40	—	—	—	40	—	2,03	—	2,03
Werkstätten ....	55	28	22 646	2 521	1 947	124	72	2 645	2 019	17,52	13,37	30,89
Stallungen		12	2	5 940	1745	172	—	—	1745	172	44,07	4,34	48,41
Wirtschaften ....	27	18	81 740	2 900	3 731	—	—	2 900	3 731	5,32	6,85	12,17
Kombinationen . . .	12	4	23 720	2 376	1 156	—	—	2 376	1 156	15,03	7,31	22,34
Sonstige Geschäftslokale	86	60	153 054	1 645	5 524	575	475	2 220	5 999	2,18	5,88	8,06
Zusammen	300	183	432 055 |	12 515	16 486	1599	1 402	14114	17 888	4,90	6,21	11,11
        <pb n="56" />
        ﻿TataeWe W. üd\elrüäs.s\ät\de und NWelzus&lt;A\dsse \n den ^WeVwoYvnun^en o\vne Giewetbe-

räume und in den Geschäftslokalen bzw. Mietwohnungen mit Gewerberäumen.

A. Wohnungen ohne Gewerberäume. B. Geschäftslokale und Wohnungen mit Gewerberäumen.

Zimmerzahl der Woh- nung ohne Gewerbe- räume bzw. Mietwert des Geschäftslokals (der Wohnung mit Gewerberäumen)			Wohnungen (Geschäftslokale usf. mit neben- stehender Zimmer- zahl (Mietwert)		Miet  Leer-  stehen  M	ausfall c Nicht- Voll- zahlung der Miete M	urch  Im  Ganzen  M	Betrag der von der Zentrale für  Kriegsfürsorge od. von anderer Seite gewährten Mietzuschüsse				Gestundeter Betrag der Mietrückstände		
								M	in % des			M	in 0	/o des
									8monat-  liehen  Mieter-  träg-niises	Mietaus- falls durch Nicht-Voll- zahlung	gesamten  Mietaus-  falls		8monat-  lichen  Mieter-  trligaissea	Mietaus- falls durch Nicht-Voll- zahlung
			Zahl	Mieter-  trägnis  M										
1			2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12	13
1	A		330	74 811	1475	4 571	6 046	727	1,46	15,91	13,23	3 410	6,84	74,60
2			1010	345 465	7 141	15 463	22 604	7 382	3,21	47,39	32,66	3 813	1,66	24,66
3			650	343 326	7 547	14 353	21 900	3 465	1,51	24,14	15,82	3 875	1,69	27,00
4			234	184 196	2 386	5 625	8 011	751	0,61	13,35	9,37	2178	1,77	38,72
5			136	144 657	3102	3 860	6 962	—	—	—	—	2175	2,26	56,35
6			65	94 527	1 550	1 334	2 884	185	0,29	13,87	6,42	267	0,42	20,02
7			28	57 540	1 110	765	1 875	—	—	—	—	—	—	—
8 und mehr .			28	80 526	—	120	120	—	—	—	—	—	—	—
Zusammen	Wohnungen		2 481	1325048	24 311	46 091	70 402	12 510	1,42	27,14	17,77	15 718	1,78	34,10
bis 500	B.  M.		77	23 648	3 600	1 126	4 726	125	0,79	11,10	2,65	109	0,69	9,68
501—1000	II		86	65 108	3 555	4 504	8 059	398	0,92	8,84	4,94	1 803	4,15	40,03
1001—1500	rr		52	65 541	1325	5 735	7 060	12	0,03	0,21	0,17	2 570	5,88	44,82
1501-2000	!t		26	46 694	533	210	743	—	—	—	—	—	—	—
2001—3000	II		28	72 944	1666	3 776	5 442	—	—	—	—	245	0,50	6,49
3001—4000	II		13	46 300	1035	1 050	2 085	—	—	—	—	—	—	—
4001—5000	II		8	36120	—	120	120	—	—	—	—	—	—	—
über 5000	II		10	75 700	2 400	1 367	3 767	—	—	—	—	—	—	—
Zus. Geschäftslokale usf.			300	432 055|	14114	17 888 [	32 002	535	0,19	2,99	1,67 |	4 727	1,64 |	26,43
        <pb n="57" />
        ﻿U^UTVU\\OhN.'\^\V4 u\ ssst\vpst\z\3\vi \»UU 3\mt2\S^tyi)3\YJ *W 3\\3C\TBi,

Tabelle V. Rückständige Hypothekzinsen,

a = ohne rückständige, b = mit rückständiger Zinszahlung, c Zusammen.

Belastung		Wohngrund-  stücke		Im Halbjahr v.		1. Okt. 1914 bis 1. April 1915 waren an Zinsen für die							Summe der		
				I. Hypothek			II. Hypothek			Hypotheken höheren Ranges					
		Zahl	Jährlicher  Zinsen-  betrag  Ji	fällig  M	rücks  M	tändig % der fälligen	fällig  Ji	rücks  M.	tändig °/o der fälligen	fällig  M	rücks  M	tändig % der fälligen	fälligen  Zinsen  M	rückst!  Zin  Jb	mdigen  sen  °/o der fälligen
1		2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12	13	14	15
Hypothekenfrei		33	—	-	—	—	-	—	—	—	—	—	—	—	—
Nur	a	159	318 017	159 008	—				—									159 008				
erste	b	1	1662	831	831	(100)		—	—	—	—	—	831	831	(100)
Hypothek	e	160	319 679	159 839	831	0,52		—	—	—	—	—	159 839	831	0,52
Erste	a	142	448 314	165 344	—	—	58 813	—			__					224 157				
und zweite	b	14	38 721	13 937	6 010	43,12	5 424	3 201	59,02	—	—	—	19 361	9 211	47,58
Hypothek	c	156	487 035	179 281	6 010	3,35	64 237	3 201	4,98	—				—	243 518	9 211	3,78
Erste	a	50	180 776	59 080	—	—	20 148					11 160					90 388				
bis dritte	b	20	72 286	22 924	8 361	36,47	8 311	2 923	35,17	4 908	2149	43,78	36 143	13 433	37,16
Hypothek	c	70	253 062	82 004	8 361	10,19	28 459	2 923	10,27	16 068	2149	13,37	126 531	13 433	10,61
Mehr als	a	12	64 206	20 614	—	—	4 880					6 609					32 103				
drei	b	10	38 173	11 424	4 016	35,15	3193	1 440	45,10	4 470	2 702	60,45	19 087	8 158	42,74
Hypotheken	c	22	102 379	32 038	4 016	12,53	8 073	1 440	17,84	11079	2 702	24,39	51 190	8158	15,93
Belastete	a	363	1011313	404 046	—	—	83 841					17 769				505 656				
Grundstücke	b	45	150 842	49116	19 218	39,13	16 928	7 564	44,68	9 378	4 851	51,72	75 422	31 633	41,94
zusammen	c	408	1 162 155	453 162	19 218	4,24	100 769	7 564	7,51	27 147	4 851	17,87	581 078	31 633	5,45
Im Ganzen		441	1 162 155	453 162	19 218	4,24 |	100 769	7 564	7,51	27 147	4 851	17,87	581 078	31 633	5,45
        <pb n="58" />
        ﻿Tabelle VI. Seit Kriegsausbruch fällig gewordene Hypotheken.

Die Zahl der Fälle ist in Klammern der Wertsumme jeweils beigefügt.

A. Erste Hypotheken.

\.	Neuer  Zinsfuss \ %	4	47s	474	47s	47s	47»	47s	474	5	Noch nicht festgelegt	Zusammen
Früherer N.											
Zinsfuss  % \	Ji	M		Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	Ji	M	Ji
i	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12
4	....	—	—	—	—	—	225 000 (5)	60 000 (2)	226 800 (3)		—	511 800 (10)
4% ....	—	44 500 (1)	—	—	—	—	125 800 (2)	66 000 (2)	—	—	236 300 (5)
4'U • • • •	—	—	78000(1)	—	—	261 500 (4)	185 200 (4)	239 000 (5)	30000(1)	—	793 700 (15)
47s . ■ • •	—	—	—	—	—	—	—	28 000 (1)	40000(1)	—	68 000 (2)
43/s • • •	—	—	—	—	—	47 000 (1)	112 800 (2)	32 300 (1)	—	—	192 100 (4)
4‘/a ....	—	—	—	—	—	100 000 (1)	19 000 (1)	—	—	40 000 (1)	159 000 (3)
47s ....	—	—	—	—	—	—	—	—	62000(1)	—	62 000 (1)
43A ....	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
5	....	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—	—
Zusammen		44 500 (1)	78 000(1)			633500(11)	502800(11)	592100(12)	132000(3)	40 000 (1)	2022900(40)

Ol

00
        <pb n="59" />
        ﻿B. Zweite Hypotheken.

\.	Neuer								
N. Zinsfuss  °/o	4	47s	5	5‘/&lt;	57*	6	Noch nicht festgelegt	Zusammen
Früherer N.  Zinsfuss	\.  °/	\  Io	\	M	M	M	M	M	M	M	M
i	2	3	4	5	6	7	8	9
4	....	—	—	—	—	7 000 (1)	—	—	7 000 (1)
45/s • . •	—	—	—	—	—	—	—	—
5	....	—	3 000 (1)	178 022 (10)	—	32 000 (2)	127 800 (3)	10 000 (1)	350 822 (17)
5l/4 ....	—	—	—	24 000 (1)	—	—	—	24 000 (1)
5 Vs ....	—	—	—	—	—	19 500 (1)	—	19 500 (1)
6 ....	—	—	—	—	—	8 500 (1)	—	8 500 (1)
Zusammen	—	3 000 (1)	178 022 (10)	24 000 (1)	39 000 (3)	155 800 (5)	10 000 (1)	409 822 (21)

C. Dritte und höherstellige Hypotheken.

\	Neuer  Zinsfuss \ %	5	5V*	6	Noch nicht festgelegt	Zusammen
Früherer  Zinsfuss  % \	M	M	M	M	Ji
i	2	3	4	5	6
5	....	35 000 (5)	5 500 (1)	12 000 (1)	23 400 (3)	75 900 (10)
57* ....	—	—	—	—	—
6 ....	—	—	—	—	—
Zusammen	35 000 (5)	5 500 (1)	12 000 (1)	23 400 (3)	75 900 (10)

cn

CO
        <pb n="60" />
        ﻿SSitte i&gt;or SluSfüttuttg bie vierte Seite biefeS 93ogeit3 burdjlefctt!

Baue

Sigentümer

1)	©etjüren 3t)nen außer biefem £&gt;au§ noef) anbere auf SJiannljetmer ©emartung gelegene Raufer?

3a ober nein?..................... SBenn ja welche bejro. roieoiele?.........................................................................

2)	2Bie l)od) belaufen ft cf) bie jährlichen 3»nfctt ber auf biefem JfjanS rufjenben Syppoiiytizn, ©runbfdjulben u. f. f. nad) bent Staub
oom 1. SCpril 1915? Üluf insgefamt dl...

3)	21it 3'nien für bie auf biefem -fpauS ruljenben ßgpot^efen u. f. f. roaren für baS -Salbjahr bon Oftober 1914 bis 1*	1915

ju bejafilen:

a) für |h)potf)efen an erfter Stelle dl	bauen roaren am 1. 5tyrit 1915 noch nicht befahlt dl

b) „	„	„ Streiter „	dl		ff	ff	fi	ff	ff	"	-	"	„	dl
c)	„	„ britter „	dl		ff	ff	tt	ff	ff	ff	-	ff	„	dl
d)		....dl			ff	ff	ff	ff	»	ff	fi	ff	„	dl
e) 			... dl 		ff	ff	ff	ff	ff				„	dl.

4)	Siub aufjer beit unter 3a—e angegebenen nod) 3in3rücfftänbe für -ö^ot^efeit au§ ber 3eit uor Oltober 1914, alfo für frühere

.galbjchre oorbanben? (ja ober nein)	SSenn ja it meldjer ^öbe? 23on dl

5)	Siub feif 1. 5lug«ft 1914 auf biefem öau§ rutjenbe .jppothefen u. f. f. fällig getoorben? (fa ober nein)

Sßenu ja

a)	5ln erfter Stelle dl....................tu bisher ......... °/0

©abeit Sie biefe Syppotpet beim gleichen ©laubiger erneuern tonnen ? (ja ober nein).

i

Ober bei einem anbereit ©laubiger? (ja ober nein)

3» roeld)eit Bebingttngen? (3in§fuß, ißroöifion, .fünbigung§frift u. f. f.)

b)	51« jtoeiter Stelle dl	ju bi§l)er	°/0

groben Sie biefe	beim gleidjeit ©laubiger erneuern tonnen? (ja ober nein)

Ober bei einem anberen ©laubiger? (ja ober nein)

3u roeld)en Bebingungen? (3inäfu§, ißrooifion, ®ünbigung§frift it. f. f.)

c)	5ln britter unb p'Pfyevev Stelle dl.........	p bi§t)er ...........°/0

fabelt Sie biefe Syppotpet beim gleidjen ©laubiger erneuern tonnen? (ja ober nein).

Ober bei einem anberen ©laubiger? (ja ober nein)

3u roelrijen Bebiugungeu? (3in§fuf?, ißrooifion, Ä'ünbigung§frift u.f. f.)
        <pb n="61" />
        ﻿Setseidmis aHet in Ötefcm laus ficfinölitfjcn ob bettnieteten ober leetftebenben ffiobmtngen, Gäben, Sütos, SBertitätten, ©irtfdjaften unb fonfttgen ©efdiäftetofale.

3Benn her Hauseigentümer im Haufe tDoIjnt, bitte t)ierneben ben ungefähren «mert feiner 3Bof)nung (einfcf)Iiepcf) (Sefdjäftsräume) angugeben: M

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Db 2Bol)nung

ober roeldje Strt
©efchäftslotal

(Sabeti, Siiro,
SBirtfcfjaft, SBerfftatt
ober ?)

3.

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4.

2Bie l)od) belief
ftrf) ber
jährliche
SJtietgins
für bie
äBoljnung
(©efdjäftSIotal)
1. Slugitft
1914

am

5.

Staute

be§

gegenroärtigen

9Jiieter§

6.

JQ

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So





©iitb $lpetl in ber 3ett nont 1. 'Sluguft 1914 bis 1. ‘Jlpril 1915 für bie
SBolpung (©efdjäftSlofal) in Spalte 2 2Jtietausf8lle entftanben?

burd) Seerfteljen ber
Sßolpung (bes ©efd)äftslofat§)

bis pfammen
einfdjlieffl. | JL

oom

burd) gange ober teilroeife

StichtbegahluttH ber oollen SDtiete
für bie Befe^te SBohmtng

für toeldie SRonate? pfammen

Ji

9.

10.

11.

12.

3ft non beut

SHietrücfftanb in ©palte 12
ein Seil gegenwärtig
noch geftunbet?

2Benn ja

in weldjem
Setrag?

bis mann?

13.

14.

Haben ©ie einen

3Rietnad)Iafj gemälpt?

SSBenn ja

in welchem

...	,,	&gt;v,	monat-

fur meldje SJtonate? ii^en

Setrag?

1B.

16.

Haben ©ie oon ber gentrale
für Striegsfürforge ober oon
anberer ©eite einen 9Jtietgufd)ufj
erhalten ? SBenn ja

in welchem

für meldje SOtonate? 'ttc^en
Setrag ?

17.

18.

Sentertungen

(j. S. baff eine SBirtfdjaft in
eine SBoIpung umgeroanbelt
morben ift, baff unb aus
roeldjem ©runb SBieber»
Sermietung nidjt beabftdjtigt
mirb ltfro.)

19.

1	I	Wirtschaft mit Wohnung	2+3	2400	Rindenschwender	1. Januar 1915
2	II	Büro	2	840	Müller &amp; Schnepf	3 Jahre
3	II	Büro	3	1080	Gutekunst	1. X. 1914
4	III	Wohnung	5	1200	Löffler	2 Jahre
5	IV	Wohnung	5	960	Wohlmuth	1. April 1913
6  usw.	Ih	Werkstatt	1	360	—	—

Beispiele.

Oktober Dezember

600

August, September

400

Januar

März

September

August 1914 bis April 1915
Januar bis Merz 1915

40

200

120

60









72 M.

bis Ende des
Krieges

September

August bis einschl.
März

Januar, Februar,
März

40 M.
25 M.

1°\L

monatlich

August bis einschl.	20 M.
März	
Januar, Februar,	M°lo
März	monatlich
—	—
	

Die Wirtschaft wurde Anfang
August geschlossen, dann um-
gebaut und ist seit Januar für
1200 Mark als Wohnung ver-
mietet.

Zwei Untermieter seit Kriegs-
beginn eingezogen.

Mieter ist seit Januar ein-
gezogen.

Wohnung steht leer.
        <pb n="62" />
        ﻿Ausfälle an 21üet= unb ibvpotbcfen^tnfen

xpäfyrenb ber Kriegsjeit,

SÖJann^eim, im SJtärs 1915.

Um einen Ueberblid über bie pöfte ber feit ÄriegSbeginn eingetretenen SJtietauSfcitte unb rüdftänbigen
|)r)potf)eEenjinfen ju ermatten unb gegebenenfalls erforberlic^e pitfSmaffnaljmen in bie Sßege leiten ju Eönnen, tjat
bie ©tabtuerroattung im Senefjmen mit ber 3erttrate für Äriegsfitrforge eine hierauf bezügliche @rl)ebung angeorbnet.

Sa e§ bes (Selb- unb ßeitaufroanbS roegeit auSgefdjtoffen ift, biefe Strebung auf fänttlidje ©runbftüde jn
erftreden, fo muff eine Seilerhebung ueranftaltet roerben, bie febes geinte £aus, im ©anjen alfo runb 600 2ßof)u=
gntnbftüde — of)ne bie Sororte — erfaffen mürbe.

2Benn eine foldfe Seilerhebung aber ju irgenbroeldfen praEtifd) brauchbaren ßrgebniffen führen foE,
ift es unbebingt erforberlid), baß bie erbetenen Eingaben für febes gefjnte £aus and) noEftänbig unb loatjr--
heitsgetreu geliefert roerben. ©elbft roenn etroa, roie bei ©infamilientjäufern, nur gang roeuige fragen ptreffen
foEten, muff ber Sogen bod) grunbfählid) für biefe fragen beantroortet unb an un§ prüdgefanbt roerben.

Sie Seantroortung ift bei roeitem nid)t fo urnftäubtid), roie man nad) bem Umfang biefeS Fragebogens ju=
erft glauben Eönnte, benu nur ein Seit ber Fra9eIt wirb jeroeilS für eine SBoljnung ptreffen. 9Jlan beadjte nur,
baff für febe einzelne Sßohnung (Saben, SBüro u. f. f.) eine eigene 3eile beftimmt ift, baff alfo nicht etroa auf
eine unb biefetbe 3eite Angaben für oerfdjieoene sdöohmmgen jit ftehen f'ommen bürfeit. Sie auf ber Fnuenfeite
roiebergegebenen Seifpiete roerben im Uebrigen bie 2lu§fütlung beS SogenS erleid)tern. 2tud) ift foroobl ba§
Statiftifdfe 9lmt, Satfjauä 3'wmer 20, roie bie Sbteitung üBotjnungsfürforge ber 3entrale für Slriegsfiirforge,
N 2, 11, III. Dbergefdjoff, ju jeber fchriftlidjen unb münblictjen 9lu§Euuft, roie pr pitfeleiftuug bei Stusfüttung
beS SogenS gerne bereit.

Sffier in ©palte 6 ben Etarnen be§ beseitigen SötieterS nicht nennen roiE, taffe biefe ©patte einfad) teer.
3nbeffen roirb tjicrburd) ansbrüdtid) gugefidjert, baß aEe ßingelait gaben lebiglid) ftatiftifd) oentertet
werben; auf SBimfcb roirb aud) ba§ auSgeftiflte Fotrm«tnr nad) ber ^Bearbeitung bem |&gt;au§befiher roieber $urüdge=
ftettt. Sie Uebermitttung ber Formulare erfolgt im Fntereffe ber ©ef)eimtialtung ber 9Xngaben niefjt burd) 3ät)ter,
fonbern burd) bie fßoft; and) bitten roir, ba§ aitSgefüEte Formular gleichfalls burd) bie fßoft in beitiegenbem F^eiEuoert
bis fpäteftend SamStag, ben 17, 5lprtl an ba§ ©tatiftifdje 2lmt, fRatl)au§, jurüdjufenben.

Stattftifcfyes 2hni:

ä)x. 5d)ott.
        <pb n="63" />
        ﻿
        <pb n="64" />
        ﻿9

O

O

CD

O

W

ji-: wurden am folgenden Tage brieflich ersucht, den
°':Z beantwortet oder leer mit der Mitteilung, daß die
ig nicht beabsichtigt werde, uns wieder zuzustellen,
r; ne von 60 Bogen gingen di'ese Nachzügler allmählich
■: Mitte Mai, soweit dringendere Aufgaben des Amtes
übrig ließen, mit der Bearbeitung des Materials
s:: erden konnte. Eine vorläjifige Bearbeitung der hin-
i: r erfragten Hypothekenverhältnisse vollständig aus-
f--)gen hatte zuvor schon stattgefunden; ihr Ergebnis
j: dts am 26. April dem Bürgermeisteramt mitgeteilt

ne Fülle notwendig werdender Rückfragen hatten
k faßt gemacht und der Gang der Dinge hat dieser
i;; vollinhaltlich entsprochen. Einzelne ganz hoff-
*i: logen haben wir von vornherein auf geben müssen;
N*g ausgefüllte wurden soweit irgend möglich an
i: eile ergänzt, irrige und zweifelhafte Eintragungen
j: Hen Fällen aufgeklärt und berichtigt, sodaß der
;:*e Rest, wie sich aus der folgenden Aufstellung
.t gerade groß war. Nach der Beantwortung unter-
v erteilten sich nämlich die Bogen wie folgt:

'chickt		Bogen  604*)
davon beantwortet:		
brauchbar		436
brauchbar, aber wegen besonderer Umstände nur		
ise verwendbar**)		10
ise brauchbar		23
oder fast unbrauchbar		19
beantwortet		66
und zwar:		
il der Mann im Feld steht	12	
ü „alles normal ist“, das Haus	„nicht in	
'.rächt kommt“ usf.	7	
» Zwangsverwaltung oder der	Nutznießer	
ine Auskunft gab	5	
3 Haus erst 1915 fertig wurde	1	
ns wirtschaftlichen Gründen“	1	
! Mißtrauen	2	
ne Begründung	26	
dl Fabrikgrundstück	2	
zurückgekommene Bogen		60

zusammen wie oben 604

j:	waren uns 38 Bogen für nicht in die Erhebung

*i: ' Hausgrundstücke zugegangen, die sämtlich brauch-
ij_/ortet waren, aus methodischen Gründen von der
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
