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        <title>Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate</title>
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            <forname>Sigmund</forname>
            <surname>Schott</surname>
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        </author>
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            <idno>1027527760</idno>
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        Beiträge  zur  Statistik  der  Stadt  Mannheim
im  Auftrag  des  Stadtrats  herausgegeben  vom
Statistischen  Amt

4.  Sondernummer

Mietausfall,  Zinsrückstand  und
Fälligwerden  von  Pfandlasten
in  Mannheim
während  der  ersten  acht  Kriegsmonate
nach  repräsentativer  Methode  untersucht  von
Dr.  Sigmund'Schott.
❖

Mannheimer  Vereänsdruckerei
1915.
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        Mietausfall,  Zinsrückstand  und
Fälligwerden  von  Pfandlasten
in  Mannheim
während  der  ersten  acht  Kriegsmonate
nach  repräsentativer  Methode  untersucht  von
Dr.  Sigmund  Schott.

4
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        .  um
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        Inhalt

Text.
Seite
1.  Anlag  und  Durchführung  der  Arbeit  5
Lage  des  Hausbesitzes  —  Mieteinnahme  und  Hypothekzins  —
Die  Erhebung  und  der  Fragebogen  —  Beantwortung  und  Bearbeitung ­
  —  Grundsätzliches  über  repräsentative  Erhebungen:
Theoretische  Bedeutung  und  praktische  Notwendigkeit;  Sicherung ­
  gegen  Fehlschlüsse  —  Einflug  der  unvollständigen  Beantwortung ­
  auf  den  repräsentativen  Wert  der  Erhebung.
2.  Der  Mietausfall  17
Allmählige  Zunahme  der  notleidenden  Wohnungen  und  Geschäftslokale ­
  —  Leerstehen  und  Nicht-Vollzahlung  der  Miete  —
Darstellung  nach  der  Zahl  der  Mietparteien  der  Grundstücke
—  Die  reinen  Mietwohnungen  —  Geschäftslokale  und  Geschäftswohnungen ­
  —  Zuschüsse  und  Stundung.
3.  Die  Pfandlasten  27
Zinsennot  und  Kapitalnot  —  Der  Zinsrückstand  nach  dem  Rang
der  Hypotheken  und  dem  Belastungsgrad  der  Grundstücke  —
Stadtteilsweise  Darstellung  von  Mietausfall  und  Hypothekzinsenrückstand ­
  —  Vergebliche  Versuche  tieferen  Eindringens
in  diesen  Zusammenhang  —  Die  fällig  gewordenen  Hypotheken
nach  früherem  und  jetzigem  Zinsfug.
f.  Der  Schlug  vom  Teil  auf’s  Ganze  35
Schematische  Veranschaulichung  —  Der  einfache  und  mehrfache
Hausbesitz  —  Die  Verteilung  von  Grundstücken  und  Wohnungen
nach  verschiedenen  Merkmalen  1910  und  diesmal  —  Berechnung ­
  des  gesamten  Mietausfalls  und  der  gewährten  Mietzuschüsse ­
  —  Die  Belastung  der  Grundstücke  nach  der  vorliegenden ­
  Erhebung  und  in  Alt-Mannheim  überhaupt  —  Berechnung
des  gesamten  Zinsrückstands  und  der  fällig  gewordenen
Hypotheken  —  Die!  nicht  verlangten  Erhebungsbogen  —  Kriegüber
  und  Kriegshalber.
Tabellen.
I.  Verteilung  der  Grundstücke  und  Wohnungen  nach
der  Wohnungszählung  von  1910  und  nach  der  vorliegenden ­
  Erhebung  51
II.  Zimmerzahl  und  durchschnittlicher  Mietpreis  der
Wohnungen  ohne  Gewerberäume  52
lila.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  der  Grundstücke  nach
der  Zahl  ihrer  Mietparteien  53
lllb.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  nach  der  Zimmerzahl
der  Wohnungen  ohne  Gewerberäume  ,  .  .  .  .54
lllc.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  nach  Preislage  und
Art  der  Geschäftslokale  bezw.  der  Wohnungen  mit
Gewerberäumen  55
IV.  Mietrückstände  und  Mietzuschüsse  in  den  Mietwohnungen ­
  ohne  Gewerberäume  und  in  den  Geschäftslokalen ­
  bezw.  Mietwohnungen  mit  Gewerberäumen  56
V.  Rückständige  Hypothekzinsen  57
VI.  Seit  Kriegsausbruch  fällig  gewordene  Hypotheken  .  58
        <pb n="5" />
        1.  Anlaß  und  Durchführung  der  Arbeit.

Daß  der  städtische  Hausbesitz  durch  die  zum  Schutz  der
Kriegsteilnehmer  und  der  Mieter  überhaupt  sofort  nach  Kriegsausbruch ­
  erlassenen  Gesetze  und  Verordnungen  vielfach  in  eine
mißliche  Lage  geraten  ist,  wird  von  keiner  Seite  bestritten.
Eingekeilt  zwischen  den  Mieter,  der  seinen  Hauszins  schuldig
bleibt  und  der  Hypothekengläubiger,  der  auf  seinem  Schein
besteht,  si,eht  er  sich  in  seiner  Existenz  bedroht  und  ist  nach
einem  rasch  beliebt  gewordenen  Gleichnis  zwischen  zwei  Mühlsteine ­
  geraten.  Es  ist  nicht  unseres  Amtes,  die  Anstrengungen
zu  schildern,  die  seine  Interessenvertretungen  gemacht  haben,
um  ihn  aus  dieser  Notlage  zu  befreien,  oder  die  Bestrebungen  der
Gesetzgebung,  der  Gemeindeverwaltung,  der  Organe  der  Kriegsfürsorge ­
  und  anderer  Instanzen  zu  erörtern,  die  jene  wenigstens
zu  erleichtern  suchten.  Eine  schon  zu  ansehnlicher  Höhe  angeschwollene ­
  Literatur  hat  sich  dieser  Aufgabe  unterzogen,
hat  darüber  hinaus  auch  das  Für  und  Wider  eines  öffentlichen
Eingreifens  zugunsten  des  bedrängten  Hausbesitzes  im  Hinblick
auf  den  herrschenden  Kriegszustand  und  in  seiner  über  diesen
in  künftige  Friedenszeiten  hinausragenden  Bedeutung  gründlich
durchgesprochen.  Mit  recht  verschiedenartigem  Ergebnis  freilich. ­
  Denn  so  wenig  der  Tatbestand  als  solcher,  quantitative
Unterschiede  der  Einschätzung  Vorbehalten,  Anlaß  zu  Meinungsverschiedenheiten ­
  bot,  —  die  Anschauungen  über  das  Ob  und
Wie  des  Eingreifens  gingen  darum  doch  weit  genug  auseinander.
Immerhin  will  uns  scheinen,  als  ob  die  extremen  Standpunkte
der  ersten  Kriegsmonate,  mögen  sie  in  der  Theorie  vielleicht
auch  noch  aufrechterhalten  werden,  ip  der  Praxis  zugunsten  einer
Politik  der  mittleren  Linie  aufgegeben  worden  sind.  Die  ethischen ­
  Kraftsprüche  über  wirtschaftlichen  Wert  oder  Unwert
von  Hausbesitz  und  Realkredit  in  ihrer  heutigen  Verfassung
klingen  gedämpfter;  die  Kleinarbeit  mit  ihrer  Sorge  beherrscht
zum  mindesten  dem  äußeren  Anschein  nach  die  Stunde.
Auch  in  Mannheim  hat  diese  Kleinarbeit  schon  bald  nach
Kriegsausbruch  einsetzen  müssen.  Zunächst  in  Gestalt  der  Gewährung ­
  von  Mietzuschüssen.  Denn  wenn  der  Hypothekenmühlstein ­
  auch  der  größere  ist,  so  hat  sich  der  Hauszinsmühlstein
um  so  rascher  zu  drehen  begonnen,  oder  ohne  Gleichnis  gesprochen: ­
  Mietzinsausfälle  brachte  gleich  der  August  1914  in
großer  Menge,  während  der  nächste  Zinszahlungstermin  für
die  Pfandlasten  erst  am  1.  Oktober  bevorstand  und  diese
selbst  auch  nur  ausnahmsweise  vorher  fällig  wurden.  Als  daher
        <pb n="6" />
        6

die  zunächst  verzettelte  freiwillige  Kriegshilfe  anfangs  September ­
  in  eine  kommunaloide  Form  zusammengeschweißt  wurde,
erhielt  die  neue  Einrichtung  u.  a.  die  Weisung  „namentlich  auch
in  das  Verhältnis  zwischen  Vermietern  und  Mietern  ausgleichend
einzugreifen“.  Das  geschah  denn  auch  nach  dem  allerorts  sich
einbürgernden  Grundsatz:  Laß  einen  angemessenen  Teil  der
Miete  nach,  so  verbürge  ich  Dir  den  Eingang  des  Rests!  Da
die  Gaben  für  die  neu  geschaffene  Hilfszentrale  reichlich
flössen,  so  konnte  diese  eine  ausgiebige  Tätigkeit  zugunsten
einer  geregelten  Fortzahlung  des  Hauszinses  entfalten.  Würde
dieser  nach  Abzug  von  Unterhaltungskosten,  Risikoprämien  und
öffentlichen  Lasten  eine  Reineinnahme  des  Hausbesitzers  darstellen, ­
  wären  —  anders  ausgedrückt  —  die  Hausgrundstücke
lastenfrei  oder  doch  nur  mäßig  belastet,  so  könnte  jener  mit
einer  Regelung,  die  ihm  sagen  wir  drei  Viertteile  seiner  ordentlichen ­
  Einkünfte  gewährleistet,  sich  natürlich  durchaus  zufrieden ­
  geben.  Sein  Opfer  wäre  dann  wohl  kaum  größer,  als
der  Rückgang  des  Volkseinkommens  durch  den  Krieg  im  ganzen.
So  liegen  aber  die  Dinge  bekanntlich  nicht,  vielmehr  —  —.
Doch  statt  tausendmal  Gesagtes  noch  einmal  auszusprechen,
greifen  wir  lieber  aus  den  Ergebnissen  der  vorliegenden  Erhebung ­
  folgende  Uebersicht  heraus:
Von  den,  436  untersuchten  Grundstücken  waren  mit  einer  hypothekarischen
Zinsenlast  von  .  .  .  °/o  der  jährlichen  ordentlichen  Mieteinnahme  belastet:
0  0,1-10  10,1-20  20,1-30  30,1-40  40,1-50  50,1-60  60,1-70  70,1-80  80,1-90  über,90
absolut  33  —  4  22  61  83  93  81  36  16  7
relativ  °/ 0  7,6  —  0,9  5,0  14,0  19,0  21,3  18,6  8,3  3,7  1,6
Unter  den  unbelasteten  Grundstücken  steckt  überdies  die
Mehrzahl  der  i,n  die  Erhebung  einbezogenen  Einfamilienhäuser,
sodaß  die  Prozentzahlen  für  die  eigentlichen  Miethäuser  sich
noch  ein  wenig  nach  rechts  verschieben.  Das  also  ist  der  Schuldendienst; ­
  schlägt  man  dann  Steuern,  Umlagen,  Versicherung,
Unterhaltungskosten  im  weitesten  Sinn  usf.  hinzu,  so  erhellt
deutlich,  welch  bedenkliches  Gesicht  in  Wirklichkeit  das  Opfer
eines  Viertteils  seiner  Mieteinnahme  für  den  Hauseigentümer
in  der  Mehrzahl  der  Fälle  annimmt.
Die  drohende  Gefährdung  des  geregelten  Schuldendienstes,
eine  bei  der  tausendfachen  Verästelung  des  städtischen  Realkredits ­
  im  Wirtschaftsleben  höchst  bedenkliche  Aussicht,  gab
denn  auch  den  Anstoß  zu  der  vorliegenden  Untersuchung.  Der
Mietausfall  lediglich  in  seiner  Oberflächenerscheinung
als  Minderung  der  privaten  Einkünfte  des  Hausbesitzers  betrachtet, ­
  hätte  schwerlich  so  bald  das  Verlangen  nach  einer
zahlenmäßigen  Erfassung  der  entstandenen  Verluste  erweckt.
Man  hätte  sich  damit  begnügen  dürfen,  nach  Maßgabe  der  vorhandenen ­
  Mittel  von  Fall  au  Fall  Hilfe  zu  leisten.  In  seiner
Wesenheit  als  wichtigster  Stützpfeiler  der  halben  Milliarde
Pfandlasten  des  hiesigen  Grundbesitzes  gewürdigt,  mußte  er
        <pb n="7" />
        7

zu  solcher  zahlenmäßigen  Feststellung  aber  gebieterisch  auffordern. ­
  Schon  im  November  1914  hat  daher  das  Statistische
Amt  auf  Veranlassung  des  Oberbürgermeisters  sich  zu  dieser
Frage  geäußert  und  ei,ner  Erhebung  des  Mietzinsenausfalls  im
Frühjahr  1915  das  Wort  geredet,  die  dann  auch  von  der  Zentrale
für  Kriegsfürsorge  ihrerseits  befürwortet  wjirde.  Am  4.  Februar ­
  erhielten  wir  den  Auftrag,  im  Benehmen  mit  der  Zentrale
Vorschläge  über  die  Ausdehnung  und  sonstigen  Einzelheiten
der  Erhebung  zu  erstatten.  Der  Hagel  von  statistischen  Aufnahmen, ­
  der  eben  in  jenen  Tagen  zwecks  Sicherung  der  Ernährung ­
  unseres  Volkes  herniederzuprasseln  begann,  verhinderte
indessen  die  sofortige  Inangriffnahme  der  Vorarbeiten  und  hat
auch,  wie  hier  vorausgreifend  gesagt  sein  mag,  im  Zusammenhang ­
  mit  dem  sehr  dürftigen  Personalstand  ^unseres  Amtes
die  weitere  Durchführung  der  Arbeit  empfindlich  beeinträchtigt.
Immerhin  konnte  am  24.  März  der  Entwurf  des  Fragebogens
dem  Stadtrat  vorgelegt  werden,  den  dieser  schon  tags  darauf
genehmigte.
Ueber  den  Fragebogen,  de,r  im  Original  dieser  Schrift  am
Schlüsse  beigefügt  ist  und  die  Einzelheiten  der  Erhebung  und
Bearbeitung  werden  einige  erläuternde  Bemerkungen  vorauszuschicken ­
  sein.
Wir  waren  uns  dessen  wohl  bewußt,  daß  der  Fragebogen
die  im  vorliegenden  Fall  zulässige  Gre,nze  der  Ausführlichkeit
und  inquisitorischen  Eindringlichkeit  nahezu  erreicht,  die  in  den
seitherigen  Friedens,Zeiten  innegehaltene  Grenze  sogar  bei  weitem
überschritten  habe.  Allein  di'e  unmittelbar  vorausgegangenen
verschiedenartigen  Erhebungen  der  Nahrungsmittelbestände
hatten  das  Publikum  bereits  darüber  belehrt,  daß  in  Kriegszeiten
auch  solche  Vorgänge  zu  Objekten  statistischer  Erfassung  (werden
können,  die  in  Friedenszeiten  als  Privatangelegenheit  betrachtet
werden  und  der  Neugier  zahlenmäßiger  Feststellung  ein  für
allemal  entzogen  bleiben.  Wenn  ( uns  ferner  die  in  solcher
Schärfe  vordem  unbekannten  Strafbestimmungen  der  Nahrungsmittel-Erhebungen ­
  nicht  zur  Seite  standen,  so  sprach  für
die  Ausfüllung  unserer  Bogen  das  ungleich  bedeutsamere  eigene
Interesse  vieler  Befragten  an  der  Mitteilung  der  gewünschten
Angaben.  Denn  Ihr  Ergebnis  sollte  ja  ei'ne  der  Unterlagen  für  die
Beurteilung  der  Frage  liefern,  ob  ein  zusätzliches  Eingreifen
in  den  Schuldendienst  der  Pfandlasten  mit  öffentlichen  oder  für
die  Kriegsfürsorge  gespendeten  Mitteln  möglich,  erwünscht  oder
notwendig  sei.  An  dem  guten  Willen  zur  Erteilung  der  erbetenen ­
  Auskunft  haben  wir  darum  von  vornherein  nicht  gezweifelt,
  wohl  aber  hegten  wir  a.uf  Grund  langjähriger  Erfahrung ­
  nicht  unbeträchtliche  Bedenken,  ob  die  Umsetzung  in
die  Tat,  die  Ausfüllung  der  Bogen  selbst,  dem  guten  Willen
einigermaßen  entsprechen  werde.  Zwar  war  der  Erhebungsbogen ­
  mit  anerkannten  Sachverständigen  des  erfragten  Gebiets
        <pb n="8" />
        8

in  allen  Einzelheiten  durchgesprochen  worden,  auch  das  unentbehrliche ­
  Musterbeispiel  nicht  vergessen,  gleichwohl  glaubten
wir  uns  des  Beistands  der  Interessenvertretungen  der  befragten
Hausbesitzer  noch  besonders  versichern  zu  müssen,  der  uns
auch  in  bereitwilligster  Weise  zugesagt  und  gewährt  wurde.
So  ging  denn  an  die  befragten  Hausbesitzer  gleichzeitig  mit
dem  Erhehungsbogen  das  nachstehend  abgedruckte  Schreiben  ab:
Mannheim,  den  12.  April  1915.
Sehr  geehrter  Herr!
Sehr  geehrte  Frau!
Wie  Sie  aus  Seite  4  des  beiliegenden  Fragebogens  ersehen  wollen,
hat  der  Stadtrat  im  Benehmen  mit  der  Zentrale  für  Kriegsfürsorge  die
Aufstellung  einer  Statistik  über  ausgefallene  Miet-  und  Hypothekenzinsen
angeordnet,  um  zahlenmäßige  Unterlagen  für  die  Beurteilung  des  Umfangs
dieser  Ausfälle  zu  erhalten.  Um  Zeit  und  Geld  zu  sparen,  werden  nur  für
jedes  zehnte  Hausgrundstück  —  in  der  Reihenfolge  des  Adreßbuchs  —  die
Angaben  erbeten  und  so  richten  wir  auch  an  Sie  die  Bitte  um  genaue
Ausfüllung  des  beiliegenden  Fragebogens.  Auch  dann,  wenn  für  Ihr  Hausgrundstück ­
  nach  Lage  der  Verhältnisse  der  Fragebogen  kaum  oder  gar  nicht  in
Betracht  kommt,  und  Sie  an  einer  etwaigen  Hilfsaktion  kein  persönliches  Interesse ­
  haben,  bitten  wir  Sie  dringend,  den  Fragebogen  gleichwohl  soweit
möglich  auszufüllen  und  ihn  wieder  zurückzusenden;  andernfalls  müßte  die
geplante  Aufstellung  einer  solchen  Statistik  notwendig  scheitern.
Die  nachstehend  genannten  Organisationen  der  Grund-  und  Hausbesitzer
empfehlen  dringend  die  genaueste  Beantwortung  der  Fragebogen  und  erklären
sich  ausdrücklich  bereit,  ihren  Mitgliedern  bei  Ausfüllung  der  Fragebogen
in  ihren  Geschäftsstellen  an  die  Hand  zu  gehen.  Demnach  können  Sie  die
Ausfüllung  des  Bogens  nach  Belieben  auch  bei  irgendeiner  der  folgenden
Stellen  bewirken:
1.  Grund-  und  Hausbesitzerverein,  N  5,  7,
2.  „  „  „  Mannheim-Nord,  Mittelstr.  22,
3.  „  „  „  rechts  des  Neckars,  Bürgermeister ­
  Fuchsstr.  40,
4.  „  „  „  Schwetzingerstadt,  Traitteurstraße
  37,
5.  Zentrale  für  Kriegsfürsorge,  N  2,  11,  Zimmer  26,
6.  Statistisches  Amt,  Rathaus,  Zimmer  20.
Bei  der  hervorragenden  Wichtigkeit  der  Angelegenheit  für  weite  Kreise
des  Hausbesitzerstandes  dürfen  wir  wohl  auf  den  Wiedereingang  des  genau
ausgefüllten  Fragebogens  bis  Samstag,  den  17.  April  mit  Bestimmtheit
rechnen.
Statistisches  Amt:
Dr.  Schott.
Räumlich  war  die  Erhebung  mit  Rücksicht  auf  die  in  den
Vororten  nicht  .unwesentlich  anders  gelagerten  Verhältnisse  auf
die  Altgemarkung  Mannheim  beschränkt  worden,  von
deren  im  Adreßbuch  verzeichneten  Wohngrundstücken  beginnend ­
  mit  A  1,  1  jedes  zehnte  herausgegriffen  wurde.  Ueber
den  Sinn  dieses  Verfahrens  wird  alsbald  noch  ein  Wort  zu  reden
sein;  für  jetzt  setzen  wir  di'e  Schilderung  der  Erhebung  fort.
Rund  zwei  Drittel  der  ausgesandten  Fragebogen  befanden
sich  am  20.  April  wieder  in  unseren  Händen;  die  säumigen
        <pb n="9" />
        9

Hausbesitzer  wurden  am  folgenden  Tage  brieflich  ersucht,  den
Fragebogen  beantwortet  oder  leer  mit  der  Mitteilung,  daß  die
Beantwortung  nicht  beabsichtigt  werde,  uns  wieder  zuzustellen.
Mit  Ausnahme  von  60  Bogen  gingen  di'ese  Nachzügler  allmählich
ein,  so  daß  Mitte  Mai,  soweit  dringendere  Abgaben  des  Amtes
hiefür  Zeit  übrig  ließen,  mit  der  Bearbeitung  des  Materials
begonnen  werden  konnte.  Eine  vorläufige  Bearbeitung  der  hinsichtlich ­
  der  erfragten  Hypothekenverhältnisse  vollständig  ausgefüllten ­
  Bogen  hatte  zuvor  schon  stattgefunden;  ihr  Ergebnis
konnte  bereits  am  26.  April  dem  Bürgermeisteramt  mitgeteilt
werden.
A,uf  eine  Fülle  notwendig  werdender  Rückfragen  hatten
wir  uns  gefaßt  gemacht  und  der  Gang  der  Dinge  hat  dieser
Befürchtung  vollinhaltlich  «entsprochen.  Einzelne  ganz  hoffnungslose ­
  Bogen  haben  wir  von  vornherein  aufgeben  müssen;
unvollständig  ausgefüllte  wurden  soweit  irgend  möglich  an
Ort  und  Stelle  ergänzt,  irrige  und  zweifelhafte  Eintragungen
in  sehr  vielen  Fällen  aufgeklärt  und  berichtigt,  sodaß  der
unbrauchbare  Rest,  wie  sich  aus  der  folgenden  Aufstellung
ergibt,  nicht  gerade  groß  war.  Nach  der  Beantwortung  unterschieden, ­
  verteilten  sich  nämlich  die  Bogen  wie  folgt:
Bogen
Abgeschickt  604*)

davon  beantwortet:

1.  ganz  brauchbar

436

2.  ganz  brauchbar,  aber  wegen  besonderer  Umstände  nur

teilweise  verwendbar**)

10

3.  teilweise  brauchbar

23

4.  ganz  oder  fast  unbrauchbar

19

5.  nicht  beantwortet

56

und  zwar:

a)  weil  der  Mann  im  Feld  steht

12

b)  weil  „alles  normal  ist“,  das  Haus

„nicht  in

Betracht  kommt“  usf.

7

c)  die  Zwangsverwaltung  oder  der

Nutznießer

keine  Auskunft  gab

5

d)  das  Haus  erst  1915  fertig  wurde

1

e)  „aus  wirtschaftlichen  Gründen“

1

f)  aus  Mißtrauen

2

g)  ohne  Begründung

26

h)  weil  Fabrikgrundstück

2

6.  nicht  zurückgekommene  Bogen

60

zusammen  wie  oben  604

Außerdem  waren  uns  38  Bogen  für  nicht  in  die  Erhebung
einbezogene  Hausgrundstücke  zugegangen,  die  sämtlich  brauchbar ­
  beantwortet  waren,  aus  methodischen  Gründen  von  der
*)  Darunter  19  an  Stelle  von  ebensovielen  Häusern  auswärts  wohnender
Hauseigentümer,  statt  deren  das  im  Adreßbuch  folgende  Haus  in  die  Erhebung
einbezogen  wurde.
**)  Berechnung  der  Miete  nach  dem  Bierverbrauch,  gemeinsame  Haftung
mehrerer  Häuser  für  die  hypothekarische  Belastung,  Beantwortung  für  ein
anderes  als  das  verlangte  Hausgrundstück.
        <pb n="10" />
        10

Bearbeitung  aber  ausgeschlossen  werden  mußten.  Von  ihnen
wird  noch  gelegentlich  die  Rede  sein.
Die  eigentliche  Bearbeitung,  die  bezüglich  der  Hypotheken
und  eines  Teils  der  Mietausfallstatistik  nach  den  Bogen  selbst,
hinsichtlich  der  übrigen  Mietausfallstatistik  auf  Grund  herausgeschriebener ­
  Zählkärtchen  für  Wohnungen  und  Geschäftslokale
erfolgte,  gestaltete  sich  ziemlich  verwickelt,  zumal  mit  Rücksicht ­
  a,uf  den  bevorstehenden  Julitermin  eine  weitere  vorläufige
Darstellung  des  Ergebnisses  der  Hypothekenstatistik  Mitte  Juni
dem  Bürgermeisteramt  vorgelegt  w,urde.  So  mußten  z.  B.  die
Erhebungsbogen  durch  achtfache  verschiedene  Auszeichnung  mit
Buntstiften  und  konventionellen  Zeichen  erst  für  die  tabellarische
Aufarbeitung  gebrauchsfertig  gemacht  werden.
Von  den  Lücken  ( und  Tücken  des  Materials  wird  das  Nötige
an  seinem  Ort  in  den  nächsten  Abschnitten  zu  sagen  sein,  auch
unsere  Ansicht  darüber,  inwieweit  im  speziellen  Fall  das  Ergebnis
dieser  Teiluntersuchung  eine  die  ganze  Stadt  oder  doch  die
Altstadt  ,umfassende  Verallgemeinerung  zuläßt,  soll  an  seiner
Stelle  dargelegt  werden.  Etliche  Bemerkungen  über  die  ganze
Teilerhebung  als  solche  werden  gleichwohl  vorauszuschicken  sein.
Te  i  1  e  rh  e  b  ung?  Dieses  von  uns  der  Verständlichkeit
halber  auf  den  Fragebogen  und  in  der  Zuschrift  an  die  Hausbesitzer ­
  gebrauchte  Wort  trifft  nicht  das  Wesen  der  Sache,
das  erst  in  dem  Fachausdruck  „repräsentative  Erhebung“ ­
  deutlich  hervortritt.  Denn  der  statistisch  zu  bearbeitende ­
  Teil  wird  bei  dieser  Erhebungsart  nicht  um  seiner
selbst  willen  untersucht  und  als  ein  relativ  Selbständiges  betrachtet, ­
  sondern  er  gilt  als  Mikrokosmus,  als  Stellvertreter
der  ihn  umschließenden  Gesamtheit.*)  Die  Ergebnisse  einer
solchen  Untersuchung  treten  mit  dem  Anspruch  transzendenter
Gültigkeit  innerhalb  für  den  Einzelfall  näher  zu  bestimmender
Schranken  auf.  Für  den  untersuchten  Teil  zwar  will  die  repräsentative ­
  Erhebung  Gewißheit  bieten,  soweit  eine  solche  mittelst
statistischer  Methoden  überhaupt  zu  gewinnen  ist,  aber  diese
Gewißheit  ist  für  sie  als  Mittel  zum  Zweck  nicht  von  selbständigem ­
  Wert,  sondern  nur  Prämisse  für  den  Wahrscheinlichkeitsschluß,
  den  sie  aus  dem  Teilergebnis  auf  die  Konstitution
der  den  Teil  einbegreifenden  Gesamtheit  zieht.
In  unserer  amtlichen  Statistik  hat  die  repräsentative  Erhebung ­
  sich  bisher  noch  nicht  einzubürgern  gewußt,  ebenso
*)  Vgl.  zu  den  folgenden  Ausführungen  die  umsichtige  Darlegung  bei
Kaufmann,  Theorie  und  Methoden  der  Statistik  S.  362—373.  Wenn  Kaufmann ­
  die  eigentliche  Repräsentativmethode  als  eine  solche  definiert,  „die  sich
planmäßig  auf  die  Auszählung  eines  Teils  der  die  betreffende  soziale  Masse
zusammensetzenden  Individuen  oder  Einzelfälle  beschränkt“,  so  scheint  uns  aber
aus  den  oben  dargelegten  Gründen  diese  Definition  den  logischen  Nerv  des
Verfahrens  nicht  bloßzulegen,  während  sie  als  technische  Anweisung  zu  Recht
besteht.
        <pb n="11" />
        11

hat  G.  v.  Mayr  in  der  neuen  Auflage  seiner  „Theoretischen
Statistik“  nur  wenige  frostige  Worte  für  sie  gefunden.  „Gewiß ­
  ist  —  wenn  die  erschöpfende  Beobachtung  oder  Ausbeutung ­
  an  sich  nicht  mögli'ch  oder  mit  Rücksicht  auf  den
Kostenpunkt  ausgeschlossen  ist  —  immerhin  auch  eine  partielle
Ermittlung  oder  Ausbeutung  besser  als  nichts.“  Wohl  ist  gerade
im  vorliegenden  Fall  diese  einschränkende  Bedingung  nach  jeder
Richtung  erfüllt,  denn  weder  Zeit,  Geld  noch  Hilfskräfte  standen
uns  für  die  Durchführung  einer  auf  sämtliche  Grundstücke
sich  erstreckenden  Erhebung  zur  Verfügung.  Gleichwohl  würden
wir  uns  schwerlich  zur  Veranstaltung  einer  Teilaufnahme  entschlossen ­
  haben,  wenn  das  au  erwartende  Ergebnis  nur  „immerhin ­
  besser  als  nichts“  gewesen  wäre.  Aber  freilich:  Darin
ist  dem  Altmeister  der  deutschen  Statistik  Recht  zu  geben,
um  wieviel  das  Ergebnis  einer  repräsentativen
Erhebung  besser  als  nichts  ist,  anders  ausgedrückt,
unter  welchen  Bedingungen  die  Verallgemeinerung  ihrer  Resultate ­
  jeweils  zulässig  ist  —  diese  brennendste  Frage  hat  die
Theorie  der  Statistik  noch  bei  weitem  nicht  gelöst.  Es  scheint
sich  uns  nämlich  folgende  verzwickte  Sachlage  zu  ergeben:
„Vermittelst  der  erschöpfenden  Beobachtungsmethoden  vermag
man  nur  wenige,  verhältnismäßig  einfache  Seiten  der  Sozialerscheinungen ­
  zu  erforschen.  Die  partielle  Erhebung  aber  geht
kühn  auf  die  Erforschung  der  intimsten,  detailliertesten  Fragen
aus,  die  ohne  den  Beistand  dieser  Erhebungsmethode  unserer  Erkenntnis ­
  ganz  unzugänglich  geblieben  wären.“*)  So  ist  es  in  der
Tat,  und  die  gewöhnlich  in  den  Vordergrund  gerückten  Geldund
  Zeitschwierigkeiten  sind,  wie  eine  einfache  Ueberlegung
lehrt,  nur  technische  Außenseite,  unvermeidliche  Begleiterscheinung ­
  der  Bestrebungen,  tiefer  in  die  Strukturzusammenhänge
sozialer  Massen  einzudringen,  als  dies  die  erschöpfende  statistische ­
  Erhebung  gemeinhin  vermag.  Darum  also  die  Beschränkung ­
  auf  die  repräsentative  Erhebung,  deren  Daseinsrecht  aber
mit  der  Zulässigkeit  der  Verallgemeinerung  ihrer  Ergebnisse
steht  und  fällt.  Nun  kann  aber  die  exakte  Messung  des  Zuverlässigkeits
  g  r  a  d  e  s  der  Verallgemeinerung  nur  mittelst  mathematischer ­
  Kriterien  auf  dem  Boden  der  Wahrscheinlichkeitsrechnung ­
  erfolgen,  d.  h.  unter  der  Voraussetzung  vollständiger  Fungibilität
  der  Einzelfälle.  Eine  solche  Fungibilität  liegt  aber  bei
den  sozialen  Massenerscheinungen  sehr  selten  und  jedenfalls
nur  dann  vor,  wenn  wir  von  den  konkreten  individuellen  Besonderheiten ­
  in  weitem  Umfang  abstrahieren.  Allein  gerade  um  die
Erfassung  dieses  „intimen  Details“  ist  es  uns  ja  zu  tun,  wenn
wir  ziur  repräsentativen  Methode  unsere  Zuflucht  nehmen.  Wir
geraten  also,  wie  es  scheint,  in  eine  hinterlistige  Zwickmühle.
Wenn  es  indessen  auch  der  mathematischen  Theorie  vorläufig

*)  S.chwittau,  zitiert  nach  Kaufmann  a.  a.  0.  S.  364.
        <pb n="12" />
        12

noch  nicht  gelungen  ist,  dieser  Schwierigkeiten  Herr  zu  werden,
braucht  die  Praxis  darum  doch  nicht  auf  die  Verwendung  des
repräsentativen  Verfahrens  zu  verzichten.  Solange  es  noch  nicht
möglich  ist,  den  Zuverlässigkeitsgrad  der  Verallgemeinerung
quantitativ  zu  bestimmen,  muß  eben  der  „statistische  Instinkt“
wie  auf  so  vielen  anderen  Gebieten  der  praktischen  Statistik  auch,
an  die  Stelle  der  exakten  Messung  treten.  Es  bleibt  daher
dem  mit  dieser  Methode  arbeitenden  »Statistiker  einstweilen  nichts
anderes  übrig,  als  sich  auf  sein  Sicherheitsgefühl  in
bezug  auf  die  repräsentative  Tragfähigkeit  der  Teilergebnisse
zu  verlassen.  Denn  wenn  dies  Gefühl  auch  unsicher  sein  und
von  Person  zu  Person  wie  von  Fall  zu  Fall  schwanken  mag,
ist  doch  nicht  zu  vergessen,  daß  dem  gewissenhaften  Statistiker
die  Zahlenergebnisse  seiner  Teilerhebung  sich  in  einen  mehr
oder  weniger  reichhaltigen  Bestand  auf  anderem  Weg  erworbener
Kenntnisse  der  untersuchten  Sozialerscheinung  einfügen.  Wie
sollte  er  ohne  solche  Kenntnisse  seine  Untersuchung  überhaupt
auch  nur  in  Angriff  nehmen!
Jedenfalls  kann  die  praktische  Statistik  nicht  so  lange
warten,  bis  die  Eule  der  Minerva  ihren  Flug  beendet  hat;  sie
muß  auf  die  Gefahr  hin,  da  und  dort  in  die  Irre  zu  gehen,  ihre
Aufklärungsarbeit  leisten  und  kann  gerade  in  der  heutigen  Zeit
der  repräsentativen  Methode  unter  keinen  Umständen  entbehren.
Wie  anders  wollte  man  wohl  das  massenhafte  sozialstatistisch
bedeutsame  Material,  das  der  Krieg  allenthalben  erzeugt,  in
der  kommenden  Friedenszeit  nutzbar  machen,  die  doch  wiederum
neue  statistische  Aufgaben  in  Hülle  und  Fülle  bringen  wird!  Die
starke  Dosis  Subjektivismus,  die  vorderhand  noch  in  der  Repräsentativerhebung ­
  steckt,  müssen  wir  notgedrungen  in  Kauf
nehmen;  soweit  aber  Vorsichtsmaßnahmen  bekannt  und  verwendbar ­
  sind,  die  deren  Gefährlichkeit  zu  mildern  geeignet
erscheinen,  werden  wir  uns  derselben  soviel  als  möglich  zu  bedienen ­
  haben.
Die  erste  dieser  Maßnahmen  betrifft  die  Auswahl  der  als
repräsentativ  anzusehenden  Teilmasse  und  will  die  Gefahr  des
Subjektivismus  bei  deren  Abgrenzung  ausschließen.  Als  das  beste
Verfahren  —  so  meint  Kaufmann*)  —  sei  jedenfalls  jenes  zu
betrachten,  „wo  die  Auslese  ganz  und  gar  dem  Zufall  in  dem
Sinne  überlassen  wird,  wie  er  in  der  Wahrscheinlichkeitslehre
begriffen  wird,  wo  sie  also  nach  einem  mechanischen  Prinzip ­
  geschieht,  das  mit  den  Aufgaben  und  Zwecken  der  Erhebung
in  gar  keinem  Zusammenhang  steht.“  Nicht  bedachte  Auswahl ­
  auf  Grund  vermuteter  Einsicht  in  die  repräsentative ­
  Vereigenschaftung  des  Einzelfalls,  sondern ­
  b  lindes  Zugreifen  nach  einer  den  untersuchten
Zusammenhängen  wesensfremden  Spielregel  soll

*)  a.  a.  0.  S.  372.
        <pb n="13" />
        13

also  die  auszuzählende  Teilmasse  absondern.  Als  einfachste ­
  derartige  Regel  erweist  sich  die,  jedes;  fünfte  oder  zehnte
oder  zwanzigste  usf.  Objekt  in  gleichmäßigem  Weiterzählen
herauszugreifen.  So  ist  in  unserm  Fall  jedes  zehnte  Haus  nach
der  Reihenfolge,  wie  sie  im  Adreßbuch  verzeichnet  stehen,
in  die  Untersuchung  einbezogen  worden.  Wir  durften  uns  durch
dieses  Vorgehen  davon  überzeugt  halten,  daßi  Mietskasernen,
Villen,  große  und  kleine,  teure  und  billige  Wohnungen  der  verschiedenen ­
  Stadtlagen  ungefähr  in  gleichem  Verhältnis  wie  innerhalb ­
  der  Gesamtheit  der  Alt-Mannheimer  Grundstücke  und  Wohnungen ­
  auch  innerhalb  unseres  Zehntels  vertreten  sein  würden.
Gleichwohl  verleiht  uns  eine  solche  Annahme,  wie  dies  im
Charakter  aller  Wahrscheinlichkeitsschätzung  liegt,  noch  kein
hinreichendes  Sicherheitsgefühl  und  so  tritt  denn  die  zweite  der
beiden  oben  erwähnten  Sicherheitsmaßnahmen  in  Wirksamkeit,
die  den  Befähigungsnachweis,  als  Repräsentantin  zu  gelten,  für
die  Teilmasse  dadurch  erbringen  will,  daß  sie  deren  Uebereinstimmung
  mit  der  Gesamtmasse  wenigstens  in  gewissen  Hauptpunk ­
  ten  dartut.  Diese  Hauptpunkte  müssen  aus  einer  anderen
Quelle,  in  unserem  Falle  z.  B.  von  der  letzten  allgemeinen
Wohnungszählung  her,  bekannt  sein.  Die  nach  dieser  Anweisung
sich  ergebenden  Vergleiche  werden  an  ihrem  Ort  im  Text  gezogen ­
  werden,  daß  indessen  der  Induktionsschluß  von  der  Uebereinstimmung
  der  Hauptmerkmale  auf  jene  der  „intimen“  Untersuchungsmerkmale ­
  nur  unter  der  Voraussetzung  einer  durchgängigen, ­
  mindestens  aber  ganz  überwiegenden  Abhängigkeit
dieser  von  jenen  zulässig  ist,  darf  hier  schon  ausgesprochen
werden.  Bei  Erscheinungen  mit  weiter,  ziemlich  gleichmäßiger
Verbreitung  wird  man  einem  solchen  Schluß  größeres  Vertrauen
schenken,  als  bei  unregelmäßigeren  Begleiterscheinungen,  bei
denen  man  durch  Schicksals  Tücke  zufällig  auch  einmal  „ein
Loch  aus  dem  Emmentaler  Käse“  herausschneiden  könnte.  Auch
wenn  darum  festgestellt  wäre,  daß  die  Proportionen  der  Teilmasse
  in  Hinsicht  auf  die  bei  der  allgemeinen  Wohnungszählung
erfaßten  Hauptmerkmale  mit  jenen  der  Gesamtmasse  übereinstimmen, ­
  dürften  wir  deshalb  gleiche  Uebereinstimmung  bei  den
Merkmalen  des  Mietausfalls,  Mietzuschusses,  Hypothekzinsenrückstands ­
  usw.  erwarten?  Es  ist  nicht  abzusehen,  wie  solche  Fragen
anders  als  gefühlsmäßig  beantwortet  werden  sollten.  Wie  weit
wir  darum  auch  in  der  Sicherstellung  des  repräsentativen  Charakters ­
  der  Teilmasse  durch  Mechanisierung  der  Auswahl  und
Nachweisung  von  Analogien  bezüglich  einzelner  Merkmale  gehen
können,  immer  bleibt  ein  Gefühlsrest,  der  in  Kauf  genommen
werden  muß.
Endlich  ist  aber  noch  eines  weiteren,  Uebelstandes  zu  gedenken, ­
  der  mit  der  Methode  an  sich  nichts  zu  tun  hat,  sondern
auf  Rechnung  der  praktischen  Durchführung  kommt  und  daher
eigentlich  in  einem  der  nächsten  Abschnitte  zu  besprechen  wäre.
        <pb n="14" />
        14

Da  er  indessen  bei  allen  nach;  dem  Nummernprinzip  veranstalteten ­
  Erhebungen  in  irgend  einer  Form  vorkommt,  sofern  nicht
ein  Antwortzwang  ausgeübt  werden  kann,  wird  seine  Bedeutung
für  unsere  Untersuchung  schon  hier  hervorzuheben,  sein.  Wir
haben  zwar  rein  mechanisch  jedes  zehnte  Wohngrundstück  in
die  Untersuchung  eipbezogen,  aber  nicht  für  alle  Grundstücke
ist  unsere  Neugier  befriedigt  worden,  vielmehr  waren  nur
3/4  aller  ausgesandten  Bogen  bearbeitungsfähig.
Können  wir  mit  Sicherheit  darauf  rechnen,  daß  dieser  Ausfall
die  Qualität  unseres  Ergebnisses  nicht  beeinflußt?  Ist  nicht
vielmehr  anzunehmen,  daß  viele  Hausbesitzer  gerade  deshalb
nicht  geantwortet  haben,  weil  sie  nicht  durch  Mietausfälle  geschädigt ­
  worden  sind  und  darum  der  Erhebung  kein  Interesse
entgegenbrachten?  Könnten  aber  umgekehrt  nicht  gerade  die
große  mit  der  Eintragung  vieler  Mietausfälle  verbundene  Arbeit,
Furcht  vor  wirtschaftlicher  Schädigung  und  andere  Beweggründe
gerade  in  entgegengesetztem  Sinn  gewirkt  haben?
Wir  müssen  versuchen,  zunächst  an  Hand  der  oben  abgedruckten ­
  Uebersicht  uns  'ein  Urteil  darüber  zu  bilden.  Die  unter
3  und  4  genannten  Bogen  scheiden  dabei  aus,  da  ihre  Nichtverwertbarkeit ­
  in  keinem  ersichtlichen  Zusammenhang  mit  dem
Gedankenkreis  der  Erhebung  steht  und  wir  aus  der  mangelnden
Gewandtheit  in  der  Ausfüllung  schwieriger  statistischer  Fragebogen ­
  keine  weitergehenden  Schlüsse  ziehen  möchten.  Auch  die
unter  5  genannten  Gründe  der  Antwortversagung  weisen  z.  T.
wenigstens  unmittelbar  keinen  solchen  Zusammenhang  auf;  so
wenn  z.  B.  zwölfmal  angegeben  war,  daß  die  Beantwortung  nicht
erfolgen  könne,  weil  der  Mann  im;  Feld  stehe.  Dagegen  zeigen
die  unter  5b  erwähnten  7  Fälle  deutlich,  daß  der  Sinn  der  Erhebung ­
  ungeachtet  der  Aufklärung  auf  Fragebogen  und  Zuschrift
nicht  verstanden  worden  ist.*)  Normaler  Mieteingang  und  pünktliche ­
  Hypothekzinszahlung  kamen  nach  Ansicht  dieser  Antwortgeber ­
  für  uns  nicht  in  Betracht,  in  verschiedenen  Fällen  (unter
2  verzeichnet)  wurden  sogar  statt  der  erfragten  „uninteressanten“ ­
  Häuser  die  Angaben  für  ein  anderes,  demselben  Eigentümer
gehöriges  Haus  mit  starken  Mietausfällen  geliefert.  All  diesen
Fällen  steht  nur  ein  einziger  in  der  entgegengesetzten  Richtung ­
  liegender  gegenüber,  in  dem  Furcht  vor  wirtschaftlicher ­
  Schädigung  als  Beweggrund  der  Antwortverweigerung
angegeben  worden  ist.  Inwieweit  nun  die  60  überhaupt  nicht

*)  Das  wird  hier  keinesfalls  im  Sinne  eines  Vorwurfs  festgestellt.  Wie
sollte  man  beim  Befragten  Klarheit  über  eine  ihm  unbekannte  Erhebungsart
voraussetzen  dürfen,  über  die  selbst  in  der  Fachwelt  noch  so  wenig  Klarheit
herrscht!  Die  große  Mehrzahl  der  Bogen  ist  natürlich  auch  nicht  mit  voller
Einsicht  in  die  Methode  der  Erhebung,  sondern  im  Vertrauen  darauf  beantwortet ­
  worden,  daß  Stadtrat,  Hausbesitzervereine  usf.  sich  die  Sache  vorher
überlegt  haben  werden,  vielleicht  auch  nur  in  der  unbestimmten  Hoffnung
darauf,  daß  „irgend  etwas  geschehen“  werde.
        <pb n="15" />
        15

zurückgekommenen  Bogen  aus  diesen  oder  anderen  Gründen
unbeantwortet  blieben,  und  welche  Resultante  aus  solch  verschiedenen ­
  Motiven  als  Einwirkung  auf  das  Ergebnis  der  ganzen
Untersuchung  zustande  gekommen  sein  mag,  das  können  wir
freilich  nicht  wissen.  Mit  Rücksicht  auf  die  Verteilung  der  Fälle,
bei  denen  das  Motiv  der  Nicht-Beantwortung  genannt  war,  vermuten ­
  wir  indessen,  daß  diese  ausgebliebenen,  Bogen  ausgefüllt
ein  wirtschaftlich  günstigeres  Ergebnis  geliefert  haben  würden,
als  der  größere  von  uns  bearbeitete  Teil.
Ob  unsere  436  bearbeiteten  Bogen  im  Verhältnis  zu  den
603  ausgesandten  wiederum  als  repräsentative  Teilmasse'  —
gleichsam  eine  solche  zweiter  Ordnung  —-  gelten  können,  wäre
schließlich  gleichfalls  mittelst  des  zweiten,  oben  erwähnten,
aposteriorischen  Kriteriums  zu  untersuchen.  Allein  für  eine
solche  Nachprüfung  fehlen  uns  so  gut  wie  alle  Handhaben,  da
es  sich  hier  ja  gerade  um  Mietausfälle,  Hypothekenrückstände
usw.  handelt,  für  die  wir  eben  bezüglich  der  nicht-zurückgekommenen
  Bogen  die  Angaben  nicht  besitzen.  Sonach  mußten
wir  uns  damit  begnügen,  die  105  Grundstücksbogen,  deren
Nicht-Beantwortung  einen  Einfluß  auf  das  Ergebnis  unserer
Untersuchung  wenigstens  vermuten  ließ,  nach  einigen  mehr
äußerlichen  Merkmalen  auszuzählen  und  nachzuweisen,  wie  sich
deren  tatsächliche  Verteilung  (A)  zu  der  nach  Maßgabe
der  bearbeiteten  436  Bogen  zu  erwartenden,  Verteilung
(B)  verhalten  hat.  Bezüglich  der  Stadtteilslage*)  ergab  sich  zunächst ­
  folgender  Unterschied:

Stadtteil

A

B

A  +

Oberstadt

13

12,8

+  0,2

Unterstadt

27

27,6

—  0,6

Oststadt

10

7,3

+  2,7

Schwetzingerstadt

17

15,6

^  1,4

Lindenhof

10

10,8

—  0,8

Jungbusch

8

5,5

+  2,5

Westliche  Neckarstadt

10

18,1

—  8,1

Max  Josefstadt

6

3,5

+  2,5

Lange  Rötter

4

3,8

+  0,2

Alt-Mannheim

105

105,0

0

Man  gewinnt  aus  dieser  Gegenüberstellung  den  Eindruck,
nls  ob  die  „besseren“  Stadtteile  unter  den  —  kurz  gesagt  —
fraglichen  Bogen  stärker  vertreten  seien,  als  unter  den  bearbeiteten, ­
  während  die  ärmere  westliche  Neckarstadt  sehr  deutlich ­
  zurücktritt.  Im  Hinblick  auf  das  Ergebnis  unserer  Untersuchung ­
  würde  das  also  bedeuten,  daß  jenes  einen  zu  ungünstigen ­
  Eindruck  hervorruft  und  durch  das  Hinzukommen  der
fraglichen  Bogen  vermutlich  eine  Aufbesserung  erfahren  würde.

*)  Von  der  Wiedergabe  der  ziemlich  genau  übereinstimmenden  Verteilung ­
  nach  der  Stockwerklage  sehen  wir  wegen  ihrer  geringen  Bedeutung
für  die  hier  aufgeworfene  Frage  ab.
        <pb n="16" />
        16

Allein  die  Stadtteile  sind  in  sozialer,  Hinsicht  keineswegs
so  geschlossen,  daß  man  großes  Zutrauen  zu  einer  solchen  Folgerung ­
  haben  dürfte.  Wir  haben  daher  wiederum  wie  bei  unserer
Untersuchung  über  den  Mehlverbrauch  ausgewählter  Haushaltungen*) ­
  die  Hausgrundstücke  nach  der  Wohndichtigkeit  des
Zählbezirks  ausgegliedert,  dem  sie  bei  der  letzten  Wohnungszählung ­
  angehörten,  d.  h.  die  Wohndichtigkeit  als  Symptom  der
Wohlhabenheit  betrachtet.  Darnach  ergab  sich  folgender  Vergleich ­
  :
Wohndichtigkeits-  Bewohner  auf  _j_
klasse  einen  Wohnraum  A  B  —
I  bis  0,75  11  7,6  +3,4
II  0,76—1,00  19  14,7  +  4,3
III  1,01—1,50  27  33,1  —6,1
IV  1,51—2,00  29  26,7  +  2,3
V  2,01—2,50  11  16,5  —5,5
VI  über  2,50  8  6A  +1,6
Im  ganzen  105  105,0  0
Wenn  auch  diese  Gegenüberstellung  kein  vollkommen  einheitliches ­
  Bild  gibt,  bestätigt  sie  doch  zum  mindesten  das  Ergebnis ­
  der  ersten  Verteilung  nach  der  Stadtteilslage,  daß  nämlich ­
  die  wohlhabenderen  Lagen  unter  den  nicht  in  die  Rechnung
einbezogenen  „fraglichen“  Bogen  stärker  vertreten  sind  als  unter
den  bearbeiteten.  Diesmal  hat  aber  einei  solche  Schlußfolgerung ­
  eine  tragfähigere  Unterlage,  denn  auf  einen  Zählbezirk
entfielen  bei  der  letzten  Wohnungszählung  nur  7,3  bewohnte
und  noch  weniger  eigentliche  Wohngrundstücke,  sodaß  der  Zählbezirk ­
  in  viel  höherem  Grade  sozial  homogen  ist,  als  der  Stadtteil. ­
  Vor  allem  aber  ermöglicht  uns  diese  Aufstellung  einen
zahlenmäßigen  Ausdruck  für  den  Grad,  in  dem  sich 1  die  fraglichen
von  den  bearbeiteten  Bogen  nach  der  Richtung  der  sozialen
„Bonität“  oder  genauer  der  Wohlhabenheit  der  Einwohnerschaft
der  zugehörigen  Grundstücke  unterscheiden.  Vervielfältigen  wir
nämlich  für  beiderlei  Arten  von  Grundstücken  den  Mittelwert
jeder  Wohndichtigkeitsklasse**)  mit  der  Zahl  der  zugehörigen
Grundstücke,  addieren  wir  die  sich  ergebenden  Produkte  und
teilen  wir  deren  Summe  durch  105,  so  muß  sich  beide  Male  ein
Durchschnittswert  der  Wohndichtigkeit  oder  also  der  Wohlhabenheit ­
  ergeben.  Dieser  Durchschnittswert  beträgt  aber  für  die
„fraglichen“  Grundstücke  1,46,  für  die  bearbeiteten  dagegen
1,52,  was  einem  Unterschied  von  rund  4  o/o  entspricht.
Damit  dürfte  erwiesen  sein,  daß  unsere  Teilgesamtheit  von
436  Bogen  ein  etwas  ungünstigeres  Bild  bietet,  als  die
vollständige  repräsentative  Gesamtheit  der  604  Bogen  dies  getan
*)  3.  Sondernummer  dieser  „Beiträge“  S.  29  1,  wo  die  Begründung
dieser  Berechnung  nachgelesen  werden  wolle.
**)  Als  solcher  ist  das  arithmetische  Mittel  zwischen  den  Klassengrenzwerten, ­
  für  Klasse  I  der  Wert  0,5  und  für  Klasse  VI  der  Wert  2,75  angenommen ­
  worden.
        <pb n="17" />
        17

haben  würde,  daß  aber  die  durch!  Nicht-Beantwortung  mutmaßlich ­
  eingetretene  Verschiebung  durchaus  nicht  groß  genug  ist,
um  die  repräsentative  Bedeutung  unserer  Erhebung  ernstlich
zu  beeinträchtigen.  Ueber  Vorhandensein  und  Maß  dieser  repräsentativen ­
  Bedeutung  selbst  ist  aber  damit  noch  nichts  ausgesagt ­
  und  kann  in  diesem  Abschnitt  auch  noch  nichts  ausgesagt ­
  werden,  wenn  anders  nicht  die  Einleitung  den  ganzen  Inhalt
der  Erhebung  vollends  aufsaugen  soll.

2.  Der  Mietausfall.
Mit  der  Feststellung  der  Mietverhältnisse  in  den  untersuchten ­
  Wohngrundstücken  und  ihrer  Beeinflussung  durch  den  Krieg
beschäftigt  sich  die  Innenseite  unseres  Fragebogens.  Das  Ergebnis ­
  ihrer  —  nicht  ganz  leichten  —  Bearbeitung  ist  in  den
Tabellen  lila  bis  c  und  IV  des  Anhangs  niedergelegt.  Die  Aufbereitung ­
  des  Materials  ist  in  der  Weise  erfolgt,  daß  zunächst  das
Wohngrundstück  als  Einheit  betrachtet  wurde,  was  schon
wegen  der  Bezugnahme  auf  die  hypothekarische  Belastung  notwendig ­
  war,  und  darnach  erst  die  Bearbeitung  für  die  Mietwohnungen ­
  einerseits  und  die  Geschäftslokale  andererseits ­
  als  weitere  Einheiten  durchgeführt  wurde.  Den  Geschäftslokalen ­
  wurden  dabei,  um  das  Material  nicht  allzusehr  zu  zersplittern, ­
  a  fortiori  die  mit  Geschäftsräumen  verbundenen  Wohnungen ­
  hinzugerechnet,  soweit  keine  Trennung  des  Mietpreises
möglich  war.  Wir  wollen  diese  Wohnungen  von  nun  ab  der  Einfachheit ­
  halber  Geschäftswohnungen  heißen.
Als  der  plötzliche  Stoß  der  Mobilmachung  unseren  Wirtschaftskörper ­
  schwer  erschütterte  und  das  ruhige  Denken  verwirrte, ­
  da  glaubte  man  bekanntlich  in  weiten  Kreisen,  alle
Verträge  aus  der  Friedenszeit  müßten  aus;  dem  Leim  gehen,
namentlich  aber  die  Mietzahlung  könne  kriegüber  ausgesetzt
werden.  Schon  acht  Tage  später  warj  diesem  Köhlerglauben
freilich  der  Halt  genommen,  dafür  aber  ein  neues  Recht  zugunsten ­
  eines  großen  Teils  der  Mieterwelt  geschaffen,  mit  dem
sich  die  beteiligten  Parteien  unter  Mitwirkung  anderer  Instanzen ­
  in  der  —  soweit  diei  Mietzahlung  in  Frage  kommt  —
eingangs  erwähnten  Weise  abzufinden  hatten.
Von  den  2481  reinen  Mietwohnungen,  auf  die  sich  unsere
Erhebung  erstreckt,  sind  nicht  weniger  als  295  oder  11,9  o/ 0
gleich  im  ersten  Kriegsmonat  durch  Nichtbezahlung'  oder
Nich  t-Vo  llzahlung*)  der  ordentlichen  Miete  notleidend
  geworden,  von  den  300  Geschäftslokalen  und  Geschäftswohnungen ­
  deren  42  oder  14o/ 0 .  Sehen  wir  zu,  wie  sich  der  Stoß
*)  Wir  werden  von  nun  ab  im  Text  ebenso  wie  in  den  Tabellen  unter
Nicht-Vollzahlung  der  Miete  sowohl  die  Fälle  teilweiser  als  gänzlicher  Nichtbezahlung ­
  der  Miete  verstehen.
        <pb n="18" />
        18

fortgepflanzt,  durch  Wiedereintritt  der  Zahlungsfähigkeit  und
-Willigkeit  abgeschwächt,  andererseits  auf  weitere  Wohnungen
und  Geschäftsräume  übergegriffen  hat.  Die  nach  diesem  Gesichtspunkt ­
  durchgeführte  Aufarbeitung  des  Materials  ergibt  für
die  neuen  Mietwohnungen  folgendes  Bild:

und  notleidend  geblieben
im

Notleidend  geworden  im  Monat

Zusammen
Wohnungen

August

September

Oktober

November

Dezember

Januar

Februar

März

August

295

295

September

287

89

376

Oktober  ......

278

85

88

451

November

271

80

85

40

476

Dezember

268

80

83

39

35

505

Januar

263

79

83

37

35

68

565

Februar

261

77

82

37

34

66

54

611

März  absolut

256

75

80

37

32

63

54

60

657

„  “/o  d es  anfänglichen

Bestands  ....

86,8

84,3

90,9

92,5

91,4

92,7

100

100

Pie  Jtegel  ist  also,  daßi,  was  an  Wohnungen  einmal  notleidend
geworden  ist,  auch  notleidend  bleibt  und  daß  im  Allgemeinen  nur
für  eine  unter  10  Wohnungen  die  restitutio  in  integrum  erfolgt.
Das  ist  ja  auch  ganz  natürlich,  wenn  man  sich  Tatbestand  und
Rechtslage  deutlich  zum  Bewußtsein  bringt.  Man  erkennt  außerdem ­
  aus  der  Uebersicht,  daß  der  September  noch  einen  starken
Neu-Zugang  an  notleidenden  Wohnungen  brachte,  daß  von  da  an
aber  dieser  nachläßt  und  nur  die  Quartaltermine  deutlicher
hervortreten.  Die  Bilanz  aus  Neu-Zugang  und  Wegfall  zieht  die
Schlußspalte,  die  von  Monat  zu  Monat  folgende  Vermehrung  des.
Bestands  an  notleidenden  Wohnungen  zeigt:
August-September-Oktober-November-Dezember-Januar-Februar-März
81  75  25  29  60  46  46
Der  Verlangsamung  der  Zunahme  in  den  beiden  letzten
Monaten  des  vergangenen  Jahres  ist  also  seit  Januar  wieder  eine
Beschleunigung  gefolgt;  ob  überwiegend  im  Zusammenhang  mit
der  Vermehrung  der  Einberufungen  oder  durch  Verschlechterung
der  wirtschaftlichen  Lage  der  Zurückgebliebenen  läßt  sich  unseren ­
  Zahlen  nicht  entnehmen.  Für  die  Geschäftslokale  bringen ­
  wir  dieselbe  Uebersicht  in  folgender  abgekürzter  Form:
Notleidend  geworden  im  Monat
August  Septbr.  Oktbr.  Novbr.  Dezbr.  Januar  Februar  März
im  Ganzen  ....  42  4  8  2  7  10  6  5
davon  noch  notleidend
im  März  ....33  4  5  1  7  9  6  5
überhaupt  notleidend  im
obenstehenden  Monat  42  46  52  51  55  61  67  70
Zunahme  .....  4  6  —1  4  6  6  3
        <pb n="19" />
        19

Während  also  bei  den  reinen  Mietwohnungen  der  Prozentsatz
der  wiedergesundeten  nur  10  betrug,  belief  er  sich  bei  den  Geschäftslokalen ­
  immerhin  auf  17.  Dagegen  ist  der  Anteil  der
gleich  im  August  notleidend  gewordenen  Objekte  an  der  Gesamtzahl ­
  der  überhaupt  durch  Nicht-Vollzahlung  in  Mitleidenschaft
gezogenen  bei  den  Geschäftslokalen  mit  genau  der  Hälfte  etwas
größer  als  bei  den  Wohnungen,  wo  er  nur  2/ 5  beträgt.  Zum
Teil  mag  dies  daher  rühren,  daß  bei  den  Wohnungen  nicht  ganz
selten  dieselbe  Wohnung  zu  verschiedenen  Zeiten  notleidend  geworden ­
  ist,  dann  also  in  unserer  Uebersicht  zweimal  auftritt,  was
bei  den  Geschäftslokalen  kaum  vorkommt.  Aus  diesem  Grund
kann  auch  die  Gesamtheit  der  notleidend  gewordenen  Objekte
nicht  ohne  weiteres  zu  der  Gesamtzahl  der  von  unserer  Erhebung
erfaßten  in  Beziehung  gesetzt  werden.  Im  Ganzen  genommen  ist,
wie  aus  der  Uebersicht  hervorgeht,  diel  Zahl  der  notleidenden
Geschäftslokale  während  des  Kriegs  lange  nicht  so  stark  gestiegen, ­
  wie  jene  der  Wohnungen.
Diese  Feststellung  bedarf  aber  allerdings  der  Ergänzung
durch  die  Angaben  über  das  Leerstehen,  die  zunächst  wieder
für  die  reinen  Wohnungen  mitgeteilt  werden  sollen.

und  leer  geblieben
im

Leer  geworden  im  Monat

Zusammen
Wohnungen

Zunahme

August

September

Oktober

November

Dezember

Januar

Februar

März

August

40

40

September

35

18

53

13

Oktober

31

14

31

76

23

November

27

9

26

23

85

9

-9

Dezember  ,  .  ,  .  .

26

8

18

19

5

76

6

Januar

24

7

16

16

5

14

82

-2

Februar

20

7

14

13

5

12

9

80

März  absolut

19

7

13

11

5

10

6

17

88

»  %  des  anfänglichen

Bestandes  ....

47,5

38,9

42,0

47,8

100

71,4

66,6

100

*

Diese  Zahlenreihen  sind  von  jenen  der  ersten  Uebersicht
sehr  verschieden.  Von  dem  Gesamtanfall  an  leeren  Wohnungen ­
  während  der  ersten  acht  Kriegsmonate  kommt  nur
ein  Viertel  auf  den  August,  andererseits  steigt  aber  die  Zahl
viel  rascher  an,  sodaß  im  November  bereits  ein  gewisser  Beharrungszustand ­
  erreicht  ist.  Von  der  neuerlich  verstärkten
Zunahme  in  den  ersten  Monaten  des  laufenden  Jahres  ist  hier
        <pb n="20" />
        20

kaum  etwas  zu  spüren  und  der  Prozentsatz  der  wiedergesundeten
—  hier  also  wiedervermieteten  —  Wohnungen  beträgt  44,  ist
demnach  mehr  als  viermal  so  hoch  wie  bei  der  Nicht-Vollzahlung.
Eine  nach  Friedensschluß  etwa  eintretende  Wohnungsnot  wie  sie
zum  mindesten  für  die  Kleinwohnungen  aus  verschiedenen  Gründen ­
  sehr  zu  befürchten  ist,  würde  zweifellos  die  eigentlichen
Kriegsverluste  durch  Leerstehen  rasch  wieder  ausgeglichen
haben.
Für  die  durch  Leerstehen  betroffenen  Geschäftslokale
begnügen  wir  uns  wieder  mit  folgender  abgekürzter  Uebersicht:
Leer  geworden  im  Monat
August  Septbr.  Oktbr.  Novbr.  Dezbr.  Januar  Februar  März
Im  Ganzen  ....35  4  3  5  5  7  4  3
davon  im  März  noch
leerstehend  ...31  2  2  4  3  7  4  3
überhaupt  leer  im  obenstehenden ­
  Monat  .  35  39  42  46  49  52  54  56
Zunahme  .  4  3  4  3  3  2  2
Der  Anteil  der  gleich  im  August  angefallenen  Geschäftslokale ­
  an  der  Gesamtzahl  ist  hier  mit  53&amp;lt;&amp;gt;/o  noch  etwas  größer
als  bei  der  Nicht-Vollzahlung,  die  Zunahmei  bis  Ende  März  fast
genau  ebenso  stark,  in  der  Verteilung  auf  die  einzelnen  Monate
aber  gleichmäßiger.  Der  Prozentsatz  der  durch  Wiedervermietung ­
  ausgeschiedenen  Objekte  ist  15,  wobei  indessen  berücksichtigt ­
  werden  muß,  daß  verschiedene  Geschäftslokale  entweder
nach  erfolgtem  Umbau  oder  auch  ohne  solchen  als  Wohnungen
wieder  vermietet  worden  sind.
Das  Hauptergebnis  dieser  Auszählungen  für  di©  vier  Gruppen
wird  sich  etwa  so  zusammendrängen  lassen:

Gruppe

Im  ersten
Kriegsmonat
notleidend  gewordene ­
  °/ 0  der
Gesamtzahl  der
Gruppe

Wiedergesundet ­
  °/ 0
derGesamtzahl
  der
Gruppe

Den  Stand  im  ersten
Kriegsmonat  =  100  gesetzt, ­
  betrug  der  Stand
am
3.  Januar  1.  April

I  Nicht  vollbezahlte  Wohnungen

40

10

192

223

II  Leer  gewordene  Wohnungen  .
III  Nicht  vollbezahlte  Geschäfts-25



44

205

220

lokale

50

17

145

167

IV  Leergewordene  Geschäftslokale

53

15

149

160

Darnach  wird  man  sagen  dürfen,  daß  die  Gruppe  II  am
wenigsten,  jedenfalls  aber  am  wenigsten  nachhaltig  durch  den
Krieg  beeinflußt  ist,  und  daß  zweitens  die  Subjekts-Verwandtschaft ­
  zwischen  Wohnungen  einerseits  und  Geschäftslokalen  andererseits ­
  viel  ausgesprochener  ist  als  die,  Prädikats-Verwandt-Schaft
  einmal  des  Leerstehens,  sodann  der  Nicht-Vollzahlung.
Von  der  Berechnung  der  Verteilung  des  Mietausfalls  auf
die  einzelnen  Kriegsmonate,  die  eine  sehr  große  Arbeit  gemacht ­
  hätte,  haben  wir  abgesehen,  da  aus  ihr  sich  vermutlich
        <pb n="21" />
        21

keine  wesentlichen  neuen  Gesichtspunkte  für  die  Beurteilung  der
untersuchten  Erscheinung  ergeben  haben  würden.*)  Dagegen
ist  der  Mietausfall  in  den  Tabellen  IHa  bis  c  nach  verschiedenen ­
  Richtungen  dargestellt  und  zum  Mieterträgnis
in  Beziehung  gesetzt  worden.  Zunächst  sind  beide  —  Erträgnis
und  Ausfall  —  in  Tabelle  lila  für  Wohnungen  und  Geschäftslokale ­
  getrennt  nach  der  Zahl  der  Mietparteien  der  Grundstücke
gegliedert  worden,  wobei  wie  durchweg  in  dieser  Bearbeitung,
der  durch  Leerstehen  und  der  durch  Nicht-Vollzahlung  der  Miete
entstandene  Schaden  je  für  sich  nachgewiesen  wird.
Die  Schlußspalten  der  Tabelle,  die  den  Mietausfall  auf  die
gleichzeitige,  also  achtmonatliche  Mieteinnahme  Umschlägen,  lassen ­
  zwar  eine,  bei  der  Kleinheit  der  Zahlen  auch  kaum  zu  erwartende, ­
  durchgängige  Regelmäßigkeit  nicht  erkennen,  immerhin ­
  zeigen  sie  bei  den  Wohnungen  einen  zunehmenden  Anteil  des
Mietausfalls  mit  wachsender  Zahl  der  Mietparteien,  bei  den  Geschäftslokalen ­
  dagegen  eine  auffällig  starke  Belastung  der  Hausgrundstücke ­
  mit  ganz  wenigen  und  andererseits  wieder  mit  sehr
vielen  Mietparteien.  Die  folgende  Umformung  der  Tabelle,
bei  der  die  untersuchten  Grundstücke  nach  der  Zahl  ihrer  Mietparteien ­
  in  vier,  annähernd  gleich  stark  besetzte  Gruppen  zusammengefaßt ­
  sind,  läßt  'diese  Erscheinungen  noch  deutlicher  heraustreten. ­
  Darnach  betrug

bei  einer
Anzahl  der
Mietparteien
von

die  Zahl
der
Grundstücke ­


die  durchschnitt ­
 ­
  Mieteinnahme

eines
Grundstücks ­
  in
adit
Monaten
M

der  dur
ausfall
im
Ganzen
M

chschnittlic
pro  Grün
für  Wc
all
M

he  Mietdstück

hnungen
ein
=  %

der  Mi
Einn
X,  O
1“

etausfall
ahme  be
“  cs
ew  &amp;lt;D
Oh
o

%  der
i  den
ö
CD
§1
cj
Ü

1—3

89

1650

134

56

41,8

4,7

16,9

8,1

4—6

115

2810

214

152

71,0

7,9

7,0

7,6

7—9

121

3111

264

200

75,8

8,2

9,3

8,5

mehr  als  9

88

3693

385

270

70,1

9,1

16,1

10,4

zusammen

413

2836

248

170

68,5

8,0

11,1

8,7

Bei  der  Beurteilung  der  durchschnittlichen  Einnahme  wolle
nicht  übersehen  werden,  daß  diese  dep  Wert  der  Eigentümer-*)

  Die  am  Schluß  des  Textes  besprochene  Aufstellung  des  zwanzigfachen
Hausbesitzers  N.  N.  über  di'e  in  seinen  Grundstücken  während  der  Monate
Juli  1914  bis  Februar  1915  durch  Leerstehen  und  Nicht-Vollzahlung  der
ordentlichen  Miete  einge^retenen  Mietverluste  scheint  diese  Vermutung  zu
bestätigen.  Nach  dieser  Aufstellung  betrug  im  Februar  1915  der  Verlust  durch
Nicht-Vollzahlung  das  2,10fache  des  August-Verlustes,  während  nach  unserer
Textübersicht  die  Zahl  der  notleidenden  Wohnungen  im  Februar  das  2,07fache
der  Zahl  des  August  betrug.  Die  Verluste  durch  Leerstehen  waren  dagegen
gleichzeitig  bei  N.  N.  um  das  2,44fache,  nach  unserer  Textübersicht  für  die
Wohnungen  nur  um  das  2,00fache  höher,  doch  sind  die  Grundzahlen  bezüglich
des  Leerstehens  beiderseits  zu  klein,  um  beweiskräftig  verglichen  werden  zu
können.
        <pb n="22" />
        22

wohnung  außer  Ansatz  läßt,  überdies  aber  nur  auf  8  Monate  sich
bezieht,  während  in  den  Tabellen  überall  die  Jahreseinnahme
eingesetzt  worden  ist.
Neben  der  Steigerung  von  Mieterträgnis  und  Mietausfall  (im
ganzen  wie  für  die  Wohnungen  allein)  mit  wachsender  Zahl  der
Mietparteien  geht  aus  dieser  Uebersicht  doch  auch  sehr  deutlich
die  gleichzeitige  regelmäßige  Zunahme  des  relativen  Verlustes
an  Wohnungs-Mietzinsen  hervor,  der  bei  der  obersten  Klasse
nahezu  doppelt  so  hoch  ist  wiei  bei  der  untersten.  Je  mehr
Mietparteien  im  Grundstück,  desto  kleiner  pflegen,  eben  die
Wohnungen,  desto  weniger  bemittelt  deren  Mieter  und  desto
zahlreicher  daher  die  Mietausfälle  zu  sein.  Bei  den  Geschäftslokalen ­
  zeigt  sich  ein  ganz  anderes  Bild:  hier  bringen  die  beiden
Flügelgruppen  einen  ungefähr  doppelt  so  hohen  relativen  Mietverlust ­
  wie  die  mittleren  beiden.  In  den  Grundstücken  mit  vielen
Mietparteien  sind  an  diesem  Verlust  hauptsächlich  kleinere
Wertobjekte  wie  Werkstätten  und  Stallungen,  bei!  den  ausgesprocheneren ­
  Geschäftsgrundstücken  mit  wenigen  Mietparteien
dagegen  Läden  und  sonstige  Geschäftslokale  beteiligt,  während
die  am  wenigsten  von  Mietausfällen  betroffenen  Büros  sich  vorwiegend ­
  in  den  mittleren  Grundstücks-Größenklassen  finden.
Der  Anteil  des  Ausfalls  von  Wohnungsmiete'  am  gesamten
Mietausfall  ist,  wie  die  Textübersicht  gleichfalls/  zeigt,  bei  den
drei  oberen  Größengrüppen  annähernd  gleich  hoch,  bei  der
untersten  Gruppe,  unter  denen  sich  verhältnismäßig  viele  City-Häuser
  befinden  dürften,  dagegen  beträchtlich  kleiner.  Aus
diesem  Grund  zeigt  auch  die  letzte  Spalte  der  Textübersicht  nur
für  die  drei  obersten  Gruppen  eine  regelmäßige  Zunahme  des
relativen  Mietausfalls,  während  die  unterste  Gruppe  mit  ihrer
überragenden  Bedeutung  stark  bedrohter  Geschäftslokale  einen
höheren  Prozentanteil  aufweist,  als  die  nächstfolgende.
Was  aus  Tabelle  lila  und  der  von  ihr  abgeleiteten  Textübersicht ­
  nur  indirekt  und  vermutungsweise  erschlossen  werden
konnte,  daß  nämlich  die  Klei  nwohnungen  besonders  stark
von  Mietausfällen  betroffen  wurden,  das  geht  nun  aber  in
Bestätigung  der  Erfahrung  des  Alltags  mit  eindrucksvoller  Deutlichkeit ­
  aus  Tabelle  Illb  hervor.  Diese  unterscheidet  für  jede
Wohnungsgrößenklasse  den  Mietausfall  nach  seiner  Zusammensetzung ­
  —  durch  Leerstehen,  durch  Nichtvollzahlung  der
Miete  und  von  beiderlei  Art  —  und  stellt  die  gewonnenen  Beträge ­
  der  achtmonatlichen  Mieteinnahme  derselben  Wohnungsgrößenklasse ­
  gegenüber.  Da  ergibt  sich  denn  bei  den  durch
Nicht-Vollzahlung  entstandenen  Ausfällen  ein  von  der  obersten
Größenklasse  (mit  8  und  mehr  Zimmern)  bis  zur  untersten  (mit
1  Zimmer)  vollkommen  regelmäßig  von  0,22  bis  9,16  o/o  ansteigender ­
  Anteil  an  der  gesamten  Mieteinnahme.  Je  größer
also  die  Wohnung,  desto  geringer  der  Ausfall  durch  Nicht-Bezahlung ­
  der  vollen  schuldigen  Miete.  Anders  der  relative  Aus ­
        <pb n="23" />
        23

fall  durch  Leerstehen.  Bei  den  kleinsten  Wohnungen  von  einem
Zimmer  erreicht  er  nur  den  dritter*  Teil  des  Ausfalls  durch
Nicht-Zahlung,  bei  den  Wohnungen  mit  2—4  Zimmern  etwa  die
Hälfte,  bei  jenen  mit  5  Zimmern  4/ 5)  bei  den  Wohnungen
mit  6  und  mehr  Zimmern  übertrifft  er  den  Verlust  durch  Nichtzahlung. ­
  Seine  Höhe  ist  in  den  einzelnen  Wohnungsgrößenklassen ­
  annähernd  gleich,  sodaß  der  prozentuale  Anteil  des  Gesamtverlustes ­
  an  der  Mieteinnahme  im  wesentlichen  mit  dem
Verlauf  des  Anteils  für  Nicht-Vollzahlung  übereinstimmt,  d.  h.
mit  steigender  Zimmerzahl  der  Wohnung  abnimmt.  Im  Durchschnitt ­
  aller  Wohnungen  beträgt  der  Verlust  durch
Leerstehen  rund  23/4,  durch  Nichtzahlung  ö 1 /^,  zusammen ­
  also  8o/o  der  ordentlichen  Einnahme  für  8  Monate, ­
  anders  ausgedrückt  deren  dreizehnten  Teil.
Es  verlohnt  sich  nicht,  die  schon,  in  der  Tabelle  deutlich
heraustretenden  Erscheinungen  durch  Zusammenfassung  der  acht
Wohnungsgrößenklassen  in  etwa  drei  oder  vier  Gruppen  noch
schärfer  herauszuheben,  ergänzend  sei  hier  nur  der  in  der  Tabelle
nicht  aufgeführte  Anteil  der  Wohnungen  ohne  Mietausfall
an  der  Gesamtzahl  der  Wohnungen  beigefügt.  Er  betrug  bei  den
Wohnungen  mit  Zimmern
1  2  3  4  5  6  ?  8  und  im
mehr  ganzen

o/o

52,1

60,9  61,7  77,3  76,5  83,1

9,3  96,4  63,6

Demnach  auch  hier  eine  so  gut  wie  vollkommen  regelmäßig
aufsteigende  Reihe,  deren  einzige  kleine  Unebenheit  zweifellos
durch  Beschränkung  der  Berechnung  auf  die-  nur  von  Nichts
Vollzahlung  der  Miete  betroffenen  Wohnungen  vollends  geglättet
werden  könnte.
Tabelle  IIIc  gilt  der  Nachweisung  des  Mietverlustes  für
die  Geschäftslokale,  worunter  wir,  wie  schon  erwähnt,  für
diesmal  reine  Geschäftslokale  und  im  Mietpreis  mit  besonderen
Gewerberäumen  untrennbar  verbundene  Geschäftswohnungen  verstehen. ­
  Für  beide  ist  die  Zimmerzahl  als  principium  individuationis
  ungeeignet,  wir  haben  sie  daher  nach  der  Höhe  ihres
Mietpreises  ebenfalls  in  acht  Gruppen  zerlegt.  Im  Gegensatz
zur  soeben  besprochenen  Tabelle  Illb  zeigt  die  hier  vorliegende
durchaus  kein  einheitliches  Gefüge.  Nur  der  Anteil  der  Geschäftslokale
  ohne  Mietausfall  an  der  Gesamtzahl  ist  mit  61  o/ 0
etwa  ebenso  hoch  wie  dort,  der  relative  Ausfall  in  den  einzelnen
Mietpreisgruppen  schwankt  aber  ganz  unregelmäßig  und  ebenso
ist  es  mit  den  relativen  Verlusten  durch  Nicht-Vollzahlung,  die
in  der  Wohnungstab  eile  eine  so  gleichmäßig  mit  wachsender
Zimmerzahl  absteigende  Reihe  bildeten.  Man  wird  allerdings  im
Auge  behalten  müssen,  daß  die  Zahl  der  Geschäftslokale  noch
nicht  ein  Achtel  von  jener  der  Wohnungen  beträgt,  daß  also
Unregelmäßigkeiten  schon  aus  diesem  Grund  erwartet  werden
müssen,  gleichwohl  ist  auf  solche  Art  das  fast  regellose  Durch ­
        <pb n="24" />
        24

einanderschwanken  der  Relativzahlen  noch  nicht  völlig  erklärt.
Vielmehr  muß  man  sich  daran  erinnern,  daß  bei  den  Geschäftslokalen ­
  die  Zahlungsfähigkeit  des  Mieters  mit  der  Höhe  der  Miete
keineswegs  in  dem  Maße  parallel  läuft  wie  bei  den  reinen  Wohnungen, ­
  daß  aber  außerdem  gerade  den  Krieg  je  nach  der
Zweckbestimmung  des  Geschäftslokals  in  sehr  verschiedener
Weise  die  Zahlungsfähigkeit  des  Mieters  beeinflußt  hat.  Uebrigens
  haben  wir  mit  Vorbedacht  von,  einem  fast  regellosen
Durcheinanderschwanken  gesprochen,  denn  ein  schärferes  Zusehen ­
  lehrt  immerhin,  daß  auch  bei;  den  Geschäftslokalen  die
kleineren,  weniger  kostspieligen  Mietobjekte  durch  Nicht-Vollzahlung ­
  sehr  viel  stärker  in  Mitleidenschaft  gezogen  worden  sind
als  die  größeren.  Während  aber  bei  den  Wohnungen  der  Ausfall
durch  Leerstehen  alle  Größenklassen  ungefähr  gleich  stark  betroffen ­
  hat,  sind  bei  den  Geschäftslokalen  auch  von  diesem  die
untersten  Preisstufen  härter  angefaßt  worden,  sodaß  der  relative
Gesamtverlust  hier  bei  den  kleineren  Objekten  sehr  viel  empfindlicher ­
  ist.  Eine  Zusammenfassung  in  vier  Hauptgruppen  ergibt
daher  folgende  Gegenüberstellung:

Umfassend  bei  den

Mietausfall  in  %  des

Gruppe

Wohnungen

Geschäftslokalen

Erträgnisses  bei  den

die  Grössenklasse ­
  von

die  Mietpreisstufe ­
  von

Wohnungen

Geschäftslokalen

I

1—2  Zimmern

bis  1000  JC

10.23

21.61

II

3-4

1001—2000  „

8.51

10.43

III

5—6

2001—4000

6.18

9.47

IV

7u.  mehr  „

über  4000

2.18

5.22

Durchweg  ist  also  die  Schädigung  der  Geschäftslokale
stärker,  weitaus  am  härtesten  wegen  des  über  ein  Fünftel  der
Einnahme  verschlingenden  Ausfalls  bei  den  kleinsten  Objekten.
Endlich  sei  noch  darauf  hingewiesen,  daß  Mietausfälle  von  beiderlei ­
  Art  bei  dem  gleichen  Objekt  —  d.  h.  also  durch  Leerstehen ­
  und  durch  Nicht-Vollzahlung  —  nur  in  den  unteren
Mietpreisstufen  mit  kurzfristigeren  Mietverträgen  Vorkommen,
überhaupt  bei  den  Geschäftslokalen  eine  sehr  viel  unbedeutendere ­
  Rolle  spielen  als  bei  den  Wohnungen.
Mit  Rücksicht  auf  den  oben  erwähnten  Einfluß  der  verschiedenen ­
  Zweckbestimmung  der  Geschäftslokale  sind
diese  dann  in  Tabelle  IIIc  nochmals  nach  ihrer  Art  gegliedert  und
absoluter  wie  prozentualer  Mietausfall  für  jede  einzelne  Art  berechnet ­
  worden.  Diese  Zergliederung  hat  außerordentlich  weitgehende ­
  Unterschiede  in  der  Beschneidung  der  ordentlichen  Mieteinnahmen ­
  aufgedeckt  und  läßt  direkte  Schädigungen  durch  die
kriegerischen  Zeitläufte  erstmals  in  voller  Deutlichkeit  erkennen.
Der  prozentuale  Mietausfall  schwankt  zwischen  knapp  2  o/o  und
fast  80o/o,  wobei  das  Minimum  die  Büros,  das  Maximum  die
Stallungen  betrifft.  Der  große  Ausfall  bei  den  Stallungen  ist
        <pb n="25" />
        25

dabei  so  gut  wie  ausschließlich  durch  Leerstehen  verursacht,
was  sich  aus  der  Inanspruchnahme  so  vieler  Pferde  für  militärische ­
  Zwecke  ja  ohne  weiteres  erklärt.  Fast  ein  Drittel  der
ordentlichen  Miete  ist  ferner  bei  den  Werkstätten  verloren  gegangen, ­
  doch  ist  bei  ihnen  die  Nicht-Vollzahlung  sehr  viel
stärker  als  bei  den  Stallungen  beteiligt,  wenn_  auch  der  Verlust
durch  Leerstehen  noch  überwiegt.  Verhältnismäßig  wenig  in
Mitleidenschaft  gezogen  sind  auf  der  anderen  Seite  die  Büros  und
dann  die  Fabrikräume  und  Magazine,  bei  denen  Verluste  durch
Leerstehen  überhaupt  nicht  Vorkommen,  weiter  die  Speicher,  bei
denen  nur  in  einem  Fall  ein  geringfügiger  Ausfall  durch  Nichts
Vollzahlung  entstanden  ist.  Den  absoluten  Beträgen  sowohl  der
ordentlichen  Einnahme  wie  des  Ausfalls  nach  stehen  unter  den
Geschäftslokalen,  die  überhaupt  klassifiziert  werden  konnten,
die  Gruppen  „Läden“  und  „Wirtschaften“  obenan.  Prozentual
ist  aber  die  Einbuße  bei  den  letzteren  mit  einem  knappen  Achtel
der  Mietsumme,  das  sich  annähernd  gleichmäßig  auf  Leerstehen
und  Nicht&amp;gt;Vollzahlung  verteilt,  erheblich  stärker.  Die  Läden,
bei  denen  die  Schädigung  durch  Nicht-Vollzahlung  entschieden
im  Vordergrund  steht,  haben  nicht  ganz  ein  Elftel  ihrer  ordentlichen ­
  Mieteinnahme  eingebüßt.
Mit  dem  übrigen  Inhalt  der  Innenseite  unseres  Fragebogens,
soweit  er  die  tabellarische  Verarbeitung  lohnte,  befaßt  sich
Tabelle  IV.  Sie  weist,  getrennt  nach  der  Zimmerzahl  der  Wohnungen ­
  und  der  Mietpreisstufe  der  Geschäftslokale  Mietzuschuß ­
  und  gestundete  Mietrückstände  nach  und&amp;gt;  setzt
beide  zur  ordentlichen  Einnahme  und  zum  Ausfall  an  Miete  in
Beziehung.  Die  Mietzuschüsse  für  Geschäftslokale  treten  an  Bedeutung ­
  hinter  den  für  Wohnungen  geleisteten  ganz  zurück
und  kommen,  abgesehen  von  einem  verschwindenden  Betrag,  nur
bei  den  beiden  untersten  Stufen  im  Mietwert  von  bis  zu  1000  M.
vor.  Unter  den  für  Wohnungsmiete  gewährten  Zuschüssen  stehen
jene  der  Zentrale  für  Kriegsfürsorge  weitaus  an  erster  Stelle;
nur  in  einzelnen  Fällen  ist  die  Armenverwaltung,  ganz  vereinzelt
auch  ein  anderer  Zuschußgeber  namhaft  gemacht  worden.  Die
Intensität  der  Zuschüsse  in  den  verschiedenen  Wohnungsgrößenklassen ­
  ist  sehr  verschieden.  Daß  solche  in  den  Wohnungen  mit
5  und  mehr  Zimmern  nur  noch  sporadisch  auf  treten,  kann  dabei
nicht  befremden,  wohl  aber  muß  es  auffallen,  daß  der  Anteil  des
Zuschusses  an  der  ordentlichen  Einnahme  in  den  2-Zimmerwohnungen
  mehr  als  das  Doppelte  des  Anteils  in  den  1-Zimmerwohnungen
  beträgt  und  in  diesen  wiederum  dem  Anteil  bei  den
3-Zimmerwohnungen  fast  gleich  ist.  Die  erstgenannte  Erscheinung, ­
  die  geringere  Intensität  der  Unterstützung  in  den  kleinsten
Wohnungen,  mag  wohl  damit  Zusammenhängen,  daß  hier  die
Mietbeihilfen  der  Armenverwaltung  eine  große  Rolle  spielen,
diese  aber  nicht  als  Kriegshilfe  angesehen  und  in  die  Bogen
eingetragen  worden  sind.  Mit  vollem  Recht,  denn  die  chroni-
        <pb n="26" />
        26

sehen  Unterstützungsfälle  der  Armenverwaltung  dürfen  nicht  der
Kriegszeit  zur  Last  gelegt  werden,  in  unserem  Fall  zum  mindesten ­
  nicht  soweit  sie  schon  vor  Kriegsausbruch  Mietbeihilfe
notwendig  machten.  Daß  die  3-Zimmerwohnung  der  Stütze  durch
Mietzuschuß  nur  in  knapp  dem  halben  Umfang  wie  die  2-Zimmerwohnung
  bedarf,  findet  seine  ungezwungene  Erklärung  in  der
starken  Bevorzugung  dieser  Wohnungskategorie  durch  öffentliche ­
  und  Privatbeamte,  deren  Gehalt  auch  bei  Einberufung  ganz
oder  teilweise  fortzulaufen  pflegt.  Vermutlich  wäm  der  Abstand ­
  zwischen  2-  und  3-Zimmerwohnung  sogar  noch  größer,
wenn  nicht  in  vielen  Fällen  dasj  dritte  Zimmer  an  Aftermieter
überlassen  und  durch  Nicht-Zahlung  der  Miete,  namentlich  aber
durch  Leerstehen  infolge  Einberufung  des  Untermieters  notleidend
  geworden  wäre.  Auch  die  4-Zimmerwohnung  wird  wohl
z.  T.  durch  diesen  Umstand  in  Mitleidenschaft  gezogen  worden ­
  sein.
Die  weiteren  Anteilsberechnungen  der  Tabelle  —.  Mietzuschuß ­
  in  o/o  des  Mietausfalls  überhaupt  und  in  °/o  des  Ausfalls ­
  durch  Nicht-Vollzahlung  der  Miete  —  sind  insofern  etwas
unlogisch,  als  der  Zuschuß  ja  kein  Ausfall  ist,  sondern  ein  Bestandteil ­
  der  Einnahme,  gleichwohl  mögen  sie  die  Intensität  der
geleisteten  Fürsorge  noch  etwas  besser  ins  Licht  rücken.  Bei
den  2-Zimmerwohnungen  beträgt  der  Zuschuß  fast  genau  ein
Drittel  des  dem  Hausbesitz  durch  Leerstehen,  Mietnachlaß-,
Nichtbezahlung  oder  Teilbezahlung  entstandenen  Schadens,  im
Verhältnis  zum  Ausfall  durch  Nicht-Vollzahlung  rund  die  Hälfte.
Bemerkenswert  ist  das  in  diesem  Punkt  sehr  verschiedene  Verhalten ­
  der  1-  und  der  3-Zimmerwohnungen,  für  die  der  Mietzuschuß ­
  ungefähr  denselben  Prozentsatz  der  ordentlichen  Mieteinnahme ­
  ausmachte,  während  sein  Anteil  am  Mietausfall  durch
Nicht-Vollzahlung  sich  etwa  wie  5  :  8  verhält.  Bei  den  kleinsten
Wohnungen  ist  eben  seitens  der  Zentrale  für  Kriegsfürsorge
ziemlich  häufig  auf  einen  Mietnachlaß  verzichtet  und  der  ganze
Betrag  der  schuldigen  Miete  übernommen  worden,  sodaß  kein
Mietausfall,  wohl  aber  ein  Zuschuß  zu  buchen  war.
Den  weiteren  Angaben  der  Tabelle  über  den  gestundeten
Betrag  der  Mietrückstände  möchten  wir  wegen  der  individuell
sehr  verschiedenen  Bewertung  des  „Konto  pro  Dubiose“  keine
sehr  große  Bedeutung  beimessen.  Wir  haben  s.  Z.  Bedenken
getragen,  die  Frage  darnach  in  den  Erhebungsbogen  aufzunehmen
und  die  gelegentlich  ziemlich  ironisch  gehaltenen  Antworten
weisen  nach  derselben  Richtung.  Ob  ich  einen  rückständigen
Betrag  als  gestundet  oder  für  verloren  betrachte,  das  ist  häufig
genug  mehr  oder  weniger  Gefühlssache.  Selbst  die  rechnerische
Umformung  der  Antworten  durch  unsere  Tabelle  scheint  dieser
Auffassung  einigermaßen  recht  zu  geben,  wird  doch  der  Mietausfall ­
  bei  den  Mietern  der  größeren  Wohnungen  von  4  bis  5
Zimmern  in  viel  weiterem  Umfang  als  gestundet  betrachtet,  wie
        <pb n="27" />
        27

bei  den  Mietern  der  Kleinwohnungen  von  2  und  3  Zimmern.  Nur
die  kleinste,  die  1-Zimmerwohnung  macht  auch  hier  wieder  eine
Ausnahme,  insofern  nämlich  bei  ihnen  nicht  weniger  als  s/ 4  der
nichtbezahlten  Miete  als  gestundet  bezeichnet  wurde.  Von  sachverständiger ­
  Seite  wird  die  Erklärung  dieses  abweichenden  Verhaltens ­
  darin  gesehen,  daß  gerade  bei  diesen  kleinsten  Objekten
besonders  häufig  ältere,  vor  dem  Krieg  entstandene  Mietschulden
den  eigentlichen  Kriegsverlusten  hinzugeschlagen  werden.  Bei
den  Geschäftslokalen  fallen  übrigens  die  gestundeten  Beträge
fast  ausschließlich  auf  die  beiden  Stufen  von  501—1500  M.;  die
immerhin  ziemlich  ansehnlichen  Ausfälle  in  den  höheren  Mietpreisstufen ­
  werden  darnach  offenbar  als  endgültig  betrachtet.

3.  Die  Pfandlasten.
Wenn  der  vorige  Abschnitt  durch  seine  Ueberschrift  vollkommen ­
  deutlich  bezeichnet  war,  so  kann  ein  Gleiches  von
diesem  Abschnitt  nicht  behauptet  werden.  Die  Kriegsnot  des
Hausbesitzers  als  Gläubiger  ist  —  wenigstens  für  unsere  Zwecke
—  mit  der  Nachweisung  des  Mietausfalls  dargetan,  seine  Schuldnernot ­
  äußert  sich  dagegen  in  zwei  Formen:  der  Zinsennot
und  der  K  a  p  i  t  a  1  s  n  o  t.  Nur  die  erste  dieser  beiden  Arten  ist  als
unmittelbare  Folge  des  Mietausfalls  anzusehen;  sie  soll  daher
auch  die  Fortsetzung  unserer  Darstellung  bilden.
Die  Fragen  2—4  auf  der  ersten  Seite  unseres  Erhebungsbogens ­
  haben  für  die  Aufstellung  der  Hypothekzins-Statistik
als  Unterlage  gedient.  Dabei  zeigte  sich,  daß  die  Frage  nach
den  rückständigen  Zinsen  insofern  nicht  glücklich  gestellt  war,
als  in  verschiedenen  Fällen  auch  für  die  am  1.  April  und  später
fällig  gewordenen  Zinsen  schon  Einträge  gemacht  worden  waren.
Alle  diese  Fälle  mußten  daher  durch  Rückfrage  aufgeklärt
werden.  Ferner  wurde  die  Frage  4  nach  den  Zinsrückständen  aus
früheren  Halbjahren  so  selten  bejahend  beantwortet,  daß  von
ihrer  statistischen  Ausmünzung  füglich  Abstand  genommen  werden ­
  konnte.
Ueber  die  für  das  Kriegshalbjahr  Oktober  1914  bis  April
1915  ermittelten  Rückstände  an  Hypothekzinsen  gibt
Tabelle  V  in  doppelter  Hinsicht  Auskunft.  Einmal  unterscheidet
sie  die  Hypotheken,  deren  Zinsen  im  Rückstand  geblieben  sind,
nach  dem  Rang,  sodann  aber  auch  nach  dem  Grad  der  Belastung
des  Grundstücks.  Berücksichtigt  man  zunächst  nur  die  erstgenannte ­
  Gliederung,  so  ergeben  sich  folgendes  halbjährige  Abschlußzahlen. ­
  Es  betrugen  bei  den  Hypotheken,
Ranges
ersten  zweiten  höheren  zusammen
453162  100  769  27  147  581078
19  218  7  564  4  851  31633
4,24  7,51  17,87  5,45

die  fälligen  Zinsen  M
die  rückständigen  Zinsen  M
—  o/o  der  fälligen
        <pb n="28" />
        28

Es  ergibt  sich  also  ein  mit.  steigendem  Rang  der  Hypothek
stark  zunehmender  Anteil  der  rückständig  gebliebenen  Zinsen,
der  bei  den  Hypotheken  dritten  und  höheren  Rangs  mehr  als  das
vierfache  des  Anteils  bei  den  erststelligen  Hypotheken  beträgt.
Sehr  viel  ungünstiger  wird  das  Bild  natürlich  dann,  wenn  man
nur  diejenigen  Grundstücke  in  die  Rechnung  einbezieht,  bei
denen  tatsächlich  Zinsen  rückständig  geblieben  sind  (es  sind
deren  45  oder  11  o/ 0  aller  belasteten).  Für  diese  notleidenden
Objekte  nimmt  die  Zusammenstellung  folgendes  Aussehen  an.

Hypotheken  Ranges
ersten  zweiten  höheren  zusammen
Fällige  Zinsen  M  49116  16  928  9  878  75  422
Rückständige  Zinsen  M&amp;gt;  19  218  7  564  4  851  31633
=  o/o  der  fälligen  39,13  44,68  51,72  41,94
Bei  diesen  Grundstücken  wächst  also  der  rückständige
Zinsenbetrag  auf  über  s/ 5  der  Schuldzinsen  an,  dabei  kehrt  die
oben  für  die  Gesamtheit  beobachtete  Zunahmej  des  Anteils  mit
steigendem  Rang  der  Hypothek,  wenn  auch  in  abgeschwächtem
Grad,  wieder.  Man  wird,  von  diesen  Feststellungen  ausgehend,
zweierlei  Behauptungen  aussprechen  dürfen:  einmal,  daß  der
Hypothekzinsen-Ausfall  viel  weniger  verbreitet  ist  als  der
Mietausfall,  wenn  er  aber  vorkommt,  einen,  größeren  Teil  der
Schuldigkeit  ausmacht,  beide  also  extensiv  und  intensiv  sich  sehr
verschieden  verhalten;  zweitens,  daß  wenn  eine  Gefährdung  der
Zinsen  der  Pfandlasten  höheren  Ranges  eingetreten  ist,  diese
auch  in  ansehnlichem  Umfang  auf  die  im  Rang  vorausgehenden
Hypotheken  überzugreifen  pflegt.
Die  zweite  der  obenerwähnten  Ausgliederungen  unserer  Tabelle ­
  V  —  Anteil  der  rückständigen  Hypothekzinsen  nach  dem
Grad  der  Belastung  der  Grundstücke  —  führt  ebenfalls,  wie  ja
auch  zu  erwarten  war,  zu  einer  aufsteigenden  Ausfallsreihe.  Es
betrugen  nämlich  bei  den  Grundstücken,  die  belastet  waren

mit

die  fälligen  Zinsen

die  rückständigen  Zinsen

Hypotheken

M

M

o/o  der  fälligen

einer

159  839

831

0,52

zwei

243  518

9  211

3,78

drei

126  531

13  433

10,61

mehr  als  drei

51190

8158

15,93

Wenn  der  relative  Zinsrückstand  mit  dem  Rang  der  Hypothek
und  ebenso  mit  dem  Grad  der  Belastung  des  Grundstücks  regelmäßig ­
  ansteigt,  so  kehrt  dieser  Rhythmus  des  Zahlenschritts  auch
darüber  hinaus  bei  der  Kombination  beider  Merkmale  wieder.
Der  Prozentanteil  der  rückständigen  an  den  fälligen  Zinsen  war
nämlich

bei  den  .

....  Hypotheken

ersten

zweiten

höheren

0,52

3,35

4,98

10,19

10,27

13,37

12,53

17,84

24,39
        <pb n="29" />
        29

Ein  regelmäßiges  Ansteigen  also  in  Zeilen  und  Spalten,  von
links  nach  rechts,  wie  von  oben  nach  unten.
Die  befürchtete  Rückwirkung  des  Ausfalls  an  Mieteinnahmen
auf  den  Zinsendienst  der  Pfandlasten  hat  den  unmittelbaren  Anstoß ­
  zu  dieser  Untersuchung  gegeben.  Nachdem  daher  in  Tabelle ­
  III  der  Umfang  des  Mietausfalls,  der  Rückstand  an  Hypothekzinsen ­
  aber  in  Tabelle  V  dargestellt  worden  ist,  muß  es
nunmehr  noch  unsere  Aufgabe  sein,  beidq  in  Beziehung
zu  setzen.  Diesem  Zweck  dient  diei  folgende  stadtteilsweise
Gegenüberstellung  :*)

Belastete
Grundstücke

Grundstücke

Der
Mietausfall ­


Stadtteil

Zahl

Hypothekzinsen ­
  für
8  Monate
J(

ohne
Mietausfall ­


mit  Mi
Zahl

etausfall
Betrag
Jt

beträgt
°/o  der
Hypothek ­
 ­


Oberstadt

51

114  685

22

29

15  458

13,47

Unterstadt

110

193  881

24

86

28  422

14,66

Oststadt

29

83  504

17

12

5  701

6,82

Neu-Ostheim

4

4  575

4

—

—

Schwetzingerstadt  ....

58

105  028

7

51

15  132

14,40

Lindenhof

43

81  721

10

33

7  074

8,66

Jungbusch

21

39  390

5

16

4  586

9,57
20,12

Westliche  Neckarstadt  .  .

72

82  359

7

65

16  571

Max-Josefstadt  .....

14

35  493

3

11

3  825

10,77

Lange  Rötter

15

32  143

3

12

6  627

20,61

Belastete  Grundstücke  zusammen

  .  .

417

772  779

102

315

103  396

13,38

Hiezu  unbelastete  Grundstücke

33

—

23

10

2  296

Im  Ganzen

450

772  779

125

325

105  692

13,67

Wenn  also  der  Mietausfall  13,38°/o  der  Schuldzinsen  bei  den
belasteten  Grundstücken  ausgemacht  hat,  nach  Ausweis  der
Tabelle  V  aber5,45o/o  dieser  Schuldzinsen  im  Rückstand  geblieben
sind,  so  heißt  dies,  daß  2/5  des  Ausfalls  auf  die  Hypothekengläubiger ­
  überwälzt  worden  sind  und  in  dieser  Feststellung
ist  eigentlich  die  Quintessenz  der  ganzen  Untersuchung ­
  enthalten.  Von  einer  Ueberwälzung  im  üblichen
Sinn  ist  dabei  natürlich  nicht  die  Rede,  da  ja  keineswegs  feststeht, ­
  welcher  Betrag  endgiltig  für  die  Hypothekengläubiger
verloren  ist,  so  wenig  wie  dies,  in  bezug  auf  die  Mieteinnahme
für  die  Hausbesitzer  bekannt  ist.  Aber  eine  ungefähre  .  Vorstellung ­
  von  der  Fortwirkung  des  Mietausfalls  auf  den  Zinsen-*)

  Die  Zahl  der  Grundstücke  ist  in  dieser  Tabelle  um  9  bzw.  14  größer
als  in  Tabelle  V  und  lila,  da  h(ier  auch  solche  Bogen  verwertet  werden;
konnten,  bei  denen  nur  Angaben  über  die  Gesamt  höhe  des  Hypothekenzinsrückstands ­
  bzw.  Mietausfalls  Vorlagen.  Die  geringfügige  Differenz  im  anteiligen ­
  Gesamtbetrag  der  Hypothekzinsen  gegenüber  der  nach  Tabelle  V  sich
ergebenden  Summe  hat  nicht  mehr  aufgeklärt  werden  können,  verändert
aber  den  Anteil  am  Mietbetrag  nur  ganz  unmerklich  (13,66  statt  13,67  0/0).
        <pb n="30" />
        30

dienst  der  Pfandlasten  in  den  ersten,  acht  Kriegsmonaten  ist
durch  diese  Ermittlung  immerhin  gewonnen.
Im  Vergleich  zu  den  Versuchen,  di©  wir  gemacht  haben,
etwas  tiefer  in  das  Verhältnis  von  Mieteinnahme  und
Hypothekzinsen  einzudringen,  muß  die  vorseits  wiedergegebene ­
  Texttabelle  als  höchst  bescheidener  Ertrag  bezeichnet
werden.  Alle  diese  Versuche  sind  nämlich  letzten  Endes  an  der
Dürftigkeit  des  Materials  für  die  rückständigen  Hypothekzinsen
gescheitert;  gleichwohl  sei  hier  wenigstens  mitgeteilt,  in  welcher
Richtung  sie  sich  bewegten.
Zunächst  wurden,  getrennt  für  jeden  Stadtteil,  die  Grundstücke ­
  nach  der  Höhe  der  jährlichen  Hypothekzinsen  in  drei
Gruppen  (bis  2001,  2001—4000  und  über  4000  M.)  zerlegt,
darnach  für  jede  Gruppe  der  Anteil  des  Mietausfalls  an  der  auf
8  Monate  berechneten  Zinsensumme  ermittelt.  Das  Ergebnis
war  für  die  ganze  Altstadt  ein,  absteigender  Gruppenanteil  von
16,15  bzw.  14,46  und  10,51%.  Indessen  ist  dieser  Regelmäßigkeit ­
  keine  große  Bedeutung  beizumessen,  da  die  Höhe  der  hypothekarischen ­
  Belastung  durchaus  nicht  in  direktem  Zusammenhang ­
  mit  der  Gefährdung  der  Mieteinnahme  zu  stehen  braucht.
Die  stadtteilsweise  Gliederung  versprach  zwar  einen  besseren
Einblick  in  diese  Zusammenhänge,  insofern  als  sie  gleichmäßigere ­
  Gruppen  von  Objekten  zusammenschloß-,  allein  sie  konnte
dies  Versprechen  nicht  halten,  da  die  Besetzung  der  Gruppen  zu
dünn  und  damit  der  Zufall  zu  mächtig  wurde.  Auch  der  weitere
Versuch,  sowohl  Mietausfall  wie  Zinsenlast  für  jedes  einzelne
Grundstück  in  Prozenten  der  ordentlichen  Mieteinnahme  auszudrücken ­
  und  die  so  erhaltenen  Prozentzahlen  zu  kombinieren,
führte  zu  keinem  befriedigenden  Ergebnis;  auch  dann  nicht,
wenn  man  den  Mietausfall  durch  Nicht-Vollzahlung  allein  berücksichtigte. ­
  Das  Schlußergebnis  dieser  Aufstellung  in  bezug  auf
das  Verhältnis  von  Schuldendienst  und  Mieteinnahme  ist  schon
im  ersten  Abschnitt  mitgeteilt  worden,  die  Verteilung  der  Grundstücke ­
  nach  dem  bisherigen  (achtmonatlichen)  Mietausfall  in
Prozenten  der  ganzjährigen  Mieteinnahme  ausgedrückt  war
folgende:

ohne
Ausfall

bis  1

über  1
bis  2

über  2
bis  3

über  3
bis  4

über  4
bis  5

über  5
bis  10

über  10
bis  15

über  15
bis  20

über  20
bis  25

über  25
bis  30

über
30  o/o

121
1

36
-läßt

36
man

28
die  v

21
on  M

27
letaus

81
fällen

42
ganz

17
vers

ii
chont

5
en  G

n
rundstücke

  außer  Betracht,  so  beträgt  für  die  betroffenen  Grundstücke ­
  der  Medianwert  (Ausfall  des  nach  der  Anteilshöhe  genau
in  der  Mitte  stehenden  Grundstücks)  5,6%  der  jährlichen  oder
8,4%  der  achtmonatlichen  Mieteinnahme.  Für  den  Mietausfall
durch  Nichtvollzahlung  allein  sind  die  entsprechenden  Werte
        <pb n="31" />
        31

3,4  bzw.  5,1%.  Die  Korrelation  beider  Anteilsreihen  (Hypothekzinsen ­
  und  Mietausfall  an  der  Mieteinnahme),  ist  unbedeutend,
da,  wie  schon  erwähnt,  hohe  Belastung  und  Bonität  des  Grundstücks ­
  in  Hinsicht  auf  den  Mieteingang  in  keiner  direkten  Beziehung ­
  stehen.
Endlich  hat  auch  der  Versuch,  den  relativen  Mietausfall ­
  (%  der  Mieteinnahme)  und  den  relativen  Hypothekzinsenrückstand ­
  (%  der  halbjährigen  Zinsen)  direkt  miteinander ­
  zu  kombinieren,  zu  keinem  Ergebnis)  geführt,  da  die
geringe  Zahl  der  Fälle  (45)  irgendwelche  spezielleren  Kombinationen ­
  nicht  zuließ.
Auf  die  großen  stadtteilsweisen  Unterschiede  des  anteiligen
Mietausfalls  am  Betrag  der  Hypothekzinsen  sei  ausdrücklich
aufmerksam  gemacht.  Um  die  textliche  Erläuterung  nicht  allzuweit ­
  auszudehnen,  verzichten  wir  aber  darauf,  die  verschiedene
Bedeutung  der  Ausfälle  durch  Leerstehen  und  durch  Nicht-Vollzahlung ­
  für  die  einzelnen  Stadtteile  noch  gesondert  nachzuweisen. ­

Die  Gläubigernot  des  Hausbesitzers  als  Mietzins,,  empfängers“
  ist  ausweislich  der  in  diesem  Abschnitt  wiedergegebenen
Texttabelle  weit  verbreitet,  denn  mehr  als  3/ 4  aller  untersuchten
Grundstücke  sind  von  Mietausfällen  betroffen  worden,  die  Zinsennot ­
  des  Hausbesitzers  als  Hypothekschuldners  ist  bei  einem
Neuntel  aller  Grundstücke  in  Form  von  Zinsrückständen  in  die
Erscheinung  getreten.  Mit  der  dritten  Bedrängnisi  des  Hausbesitzers, ­
  der  Kapitalsnot,  befaßt  sich  nun  noch  Tabelle  Vilm ­
  ganzen  sind  nach  dieser  Tabelle  in  den  441  untersuchten
Grundstücken  71  Hypotheken  im  Kapitalwert  von,  etwas  über
2i/ 2  Millionen  Mark  fällig  geworden,  was  dem  elften  Teil  aller
auf  diesen  Grundstücken  ruhenden  Hypotheken  und  etwas  mehr
als  dem  elften  Teil  ihres  Kapitalwerts  entsprechen  würde.*)  Der
beobachtete  Zeitraum  umfaßt  zwar  nur  8  Monate,  gleichwohl
dürfte  es  nicht  angängig  sein,  die  Jahressumme  der  fällig  gewordenen ­
  Hypotheken  und  ihres  Kapitalwerts  durch'  Vervielfachung ­
  der  eben  angegebenen  Zahlen  mit  3 / 2  ermitteln  zu  wollen;;
denn  die  wichtigsten  Fälligkeitstermine,  der  1.  Oktober  und  der
1.  April,  sind  in  dem  beobachteten  Zeitraum  beide  enthalten.
Der  1.  April  nämlich  insofern,  als  fast  durchweg  für  die  auf
diesen  Zeitpunkt  fällig  gewordenen  Hypotheken  Angaben  über
die  Neuregelung  gemacht  worden  sind.  Während  die  genannte
Vervielfachung  auf  einen  Anteil  der  fällig  gewordenen  Hypotheken ­
  an  der  Gesamtheit  von  einem  Siebentel  führen  würde,
scheint  uns  daher  ein  Jahresanteil  von  einem  Neuntel  oder
Zehntel  den  Tatsachen  besser  zu  entsprechen.
Die  Verteilung  der  fällig  gewordenen  Hypotheken ­
  nach  ihrem  Rang  spiegelt  fast  genau  die  entsprechende

*)  Ueber  den  Kapitalisierungsfaktor  vgl.  den  nächsten  Abschnitt.
        <pb n="32" />
        32

Verteilung  sämtlicher  auf  den  441  Grundstücken  lastenden  Hypotheken ­
  wieder.  Man  findet  nämlich  :

Rang

Zahl  der  Hypotheken

Kapitalwert  der  Hypotheken

im  ganzen

fällige

im  ganzen

fällige

absolut
M.

%

absolut
M

%

absolut
1000  Jl

%

absolut
1000  M.

°/o

I

408

54,1

40

56,3

21278

80,6

2023

80,6

II

248

32,9

21

29,6

4030

15,3

410

16,4

III  und  höher

98

13,0

10

14,1

1086

4,1

76

3,0

zusammen

754

100,0

71

100,0

26394

100,0

2509

100,0

Das  ist  eine  Uebereinstimmung  wie  sie  bei  der  Kleinheit  der
zugrunde  liegenden  Zahlenwerte  nicht  besser  erwartet  werden
kann.

Wie  man  sieht,  versucht  Tabelle  VI  die  in  der  Höhe  des
Zinsfußes  der  fällig  gewordenen  Hypotheken  durch  die  Neuregelung ­
  eingetretenen  Verschiebungen  festzuhalten,  indem  sie
den  alten  und  den  neuen  Zinsfuß  für  jeden  einzelnen  Fall  kombiniert. ­
  Damit  ist  freilich  nur  ein  Teil  der  eingetretenen  Veränderungen ­
  erfaßt,  denn  bekanntlich  deckt  die  gleiche  Zinsfuß-Etikette
  unter  Umständen  sehr  verschiedenen  Inhalt;  allein  es
ist  uns  leider  —  wie  übrigens  vorauszusehen  war  —  nicht  gelungen, ­
  die  übrigen  Bedingungen  der  Erneuerung  der  Hypotheken
auch  nur  annähernd  vollständig  zu  ermitteln.  Nur  in  seltenen
Fällen  sind  Angaben  über  Provision,  Damnum,  Abzahlung,  Kündigungsfrist ­
  und  andere  Dinge  mehr  gemacht,  worden,  die  den
Schuldner  unter  Umständen  weit  härter  drücken  können,  als  der
erhöhte  Zinsfuß  selbst.*)  Indessen  tritt  die  starke  Verteuerung
des  Lelhgelds  auch  bei  Beschränkung  der  Angaben  auf  den  Zinsfuß ­
  in  der  Tabelle  schon  sehr  deutlich  hervor.  Nur  in  drei  Fällen
ist  bei  der  ersten  Hypothek  die  Erneuerung  zum  alten  Zinsfuß
gelungen,  in  den  37  übrigen  Fällen  mußte  ein  höherer  Zinsfuß**)
bezahlt  werden.  Das  Maß  der  eingetretenen  Verschiebung  wird
vielleicht  dadurch  am  deutlichsten  zum  Bewußtsein  gebracht,  daß
man  berechnet,  wieviele  von  je  1000  M.  vor  und  nach  der  Neufestsetzung ­
  zu  den  überhaupt  vorkommenden  Prozentsätzen  verzinst ­
  werden  mußten.  Für  die  ersten  Hypotheken  ergibt  diese
Rechnung  folgendes  Bild:
_  *)  Vgl.  die  Schrift  des  Zentralverbands  der  Haus-  und  Grundbesitzervereine ­
  ^  über  „Hypotheken  und  Hypothekenbanken  während  des  Kriegs“
S.  10  ff.,  die  auch  den  „gegnerischen“,  d.  h.  in  diesem  Fall  den  Standpunkt
der  Hypothekenbanken  zu  Wort  kommen  läßt.  Wir  verzichten  im  übrigen  in  dieser
lediglich  auf  zahlenmäßige  Feststellung  ausgehenden  Untersuchung  grundsätzlich ­
  auf  jede  Stellungnahme  zu  dein  schwebenden  Streitfragen  und  ihrer  Verfechtung ­
  in  der  Literatur.
**)  Einschließlich  einer  Hypothek,  deren  neuer  Zinsfuß  noch  nicht
feststand.
        <pb n="33" />
        33

Von  je  1000  JL  fälliger  Hypothekgelder  waren  zu  verzinsen

Zinsfuss

vor

nach

nach  der  Neu-Festsetzung

der  Neu-Festsetzung

mehr

weniger

4

258,1

—

258,1

4  Vs

119,2

22,4

96,8

4  l lt

400,3

39,3

361,0

47s

34,3

—

34,3

47a

96,9

—

96,9

47a

60,0

319,5

259,5

4 5 /8

31,2

253,6

222,4

4 3 A

__

298,6

298,6

5

—

66,6

66,6

Zusammen

1000,0

1000,0

847,1

847,1

Währenc

also  vorher  3/4  der  Kapitalsumme  mit  4—4(4  °/o  zu

verzinsen  waren,  fallen  jetzt  87o/o  von  dieser  auf  die  Stufen  von
41/2—43/4  0/0  und  im  Durchschnitt  (gewogenes  arithmetisches
Mittel)  ist  der  Zinsfuß  von  4,2122  auf  4,6215  also  um  9,7°/o
gestiegen.
Wir  haben  zu  ermitteln  versucht,  ob  diese  Verschiebung
nach  oben  einigermaßen  parallel  für  alle  Zinsfußklassen  vor
sich  gegangen  ist,  dergestalt  also,  daß  die  früher  mit  41/40/0
verzinsten  Hypotheken  jetzt  43/4  o/ 0  im  allgemeinen  bezahlen
müssen,  die  früher  mit  4  0/0  verzinsten  jetzt  41/2  °/o  usf.  Eine
solche  Regelmäßigkeit  ist  aber  aus  unserer  Rechnung  nicht
herausgesprungen  und  würde  sich  vermutlich  auch  dann  nicht
ergeben  haben,  wenn  ein  beträchtlich  größeres  Zahlenmaterial  als
Unterlage  der  Rechnung  uns  zur  Verfügung  gestanden  hätte.
Denn  schließlich  ist  eben  doch  der  gegenwärtige  Normalzinsfuß
ausschlaggebend  für  die  Bemessung  und  nicht  der  frühere  Spezialzinsfuß ­
  des  Einzelfalls.  Den  besonderen  Verhältnissen  der
einzelnen  Pfandlast,  ihres  Schuldners  und  Trägers  wird  vermutlich ­
  eher  in  den  sogenannten  Nebenbedingungen  Rechnung  getragen ­
  werden.
Ein  wesentlich  abweichendes  Verhalten  zeigen  die  unter
B.  der  Tabelle  ausgewiesenen  fällig  gewordenen  zweiten  Hypotheken. ­
  Rechnet  man  ihre  Verteilung  in  derselben  Weise  um,
wie  dies  oben  für  die  ersten  Hypotheken  geschehen  ist,  so
bekommt  man  folgende  Uebersicht:

—

Von  je  1000  JL  fälliger  Hypothekgelder  waren  zu  verzinsen

Zu  0/0

vor

nach

nach  der  Neu-Festsetzung

Zinsfuss

der  Neu-Festsetzung

mehr

weniger

4

17,5

—

17,5

47a

7,5

7,5

5

852,4

445,2

407,2

5 l /4

60,0

60,0

—

—

5Vä

48,8

97,6

48,8

6

21,3

389,7

368,4

Zusammen

1000,0

1000,0

424,7

424,7
        <pb n="34" />
        34

Während  also  die  ersten  Hypotheken  sich  nach  der  Neuregelung ­
  um  den  erhöhten  durchschnittlichen  Zinsfuß  stärker
zusammengedrängt  haben,  ist  bei  den  zweiten  Hypotheken  an
die  Stelle  der  früheren  ganz  überwiegenden  Konzentration  auf
5%  eine  deutliche  Scheidung  in  zwei  nahezu  gleichstarke  getrennte ­
  Gruppen  eingetreten.  Die  eine,  44,5%  der  ganzen
Kapitalsumme  beanspruchende  Gruppe  ist  bei  5%  Verzinsung
stehen  geblieben,  die  zweite,  39%  von  jener  ausmachende  aber
um  ein  volles  Prozent,  nämlich  auf  6%,  im  Zinsfuß  in  die  Höhe
gegangen.  Man  wird  wohl  annehmen  dürfen,  daß  in  diesem
abweichenden  Verhalten  der  zwei  Gruppen  tatsächliche  Unterschiede ­
  in  der  Bonität  der  Hypotheken  ihren  Ausdruck  finden,  wie
sie  bei  den  gleichmäßiger  gesicherten  ersten  Hypotheken  nicht
Vorkommen.  Weiter  aber  ist  zu  vermuten,  daß  bei  den  zweiten
Hypotheken  die  Nebenbedingungen  eine  größere  Rolle  spielen
werden  als  bei  diesen.  Gewissermaßen  einen  Beleg  für  diese
Vermutung  bildet  der  einzige  von  unserer  Statistik  erfaßte
Fall,  in  dem  sich  der  Zinsfuß  einer  Hypothek  ermäßigt  hat,
der  also  in  unserer  Tabelle  unter  die  Staffel  herabgesunken  ist.
Eine  zweite  Hypothek  im  Betrage  von  3000  M.  ist  hier  nur  noch
mit  45/ 8  gegen  früher  5%  zu  verzinsen;  eine  besondere  Anmerkung ­
  aber,  wie  sie  leider  bezüglich  der  Nebenbedingungen  in
unseren  Fragebogen  so  selten  sich  fand,  fügt  hinzu,  daß  2i/2  %
Provision  und  1400  M.  Abzahlung  in  sieben  Jahresraten  zu
200  M.  ausbedungen  worden  seien.
Der  durchschnittliche  Zinsfuß  aller  fällig  gewordenen
zweiten  Hypotheken  beträgt  jetzt  5,4509%  gegen  5,0412o/o
vor  der  Neuregelung;  er  wäre  demnach,  absolut  genommen,
fast  genau  um  denselben  Betrag  wie  jener  der  ersten  Hypotheken
in  die  Höhe  gegangen  (0,4097  gegen  0,4093),  was  einer  relativen ­
  Zunahme  von  8,1  o/o  entsprechen  würde.
An  dritt-  und  höherstelligen  Hypotheken  —  Tabelle ­
  VIC  —  sind  angeblich  nur  zehn  fällig  geworden,  von
denen  3  bis  zum  Zeitpunkt  der  Erhebung  noch  nicht  wieder
untergebracht  waren.  Von  der  Wiedergabe  einer  Uebersicht,
wie  sie  oben  für  die  ersten  und  zweiten  Hypotheken  geliefert
wurde,  sehen  wir  mit  Rücksicht  auf  diese  dürftige  Zahlensubstanz ­
  ab;  schon  aus  der  rudimentären  Tabelle  selbst  läßt
sich  aber  erkennen,  daß  bei  stärkerer  zahlenmäßiger  Vertretung
dieser  höherstelligen  Hypotheken  das  Bild  mit  dem  für  die
zweiten  Hypotheken  entworfenen  vermutlich  ziemlich  gut  übereinstimmen ­
  würde.  Die  durch  die  Maschen  unserer  Erhebung
geschlüpften  Nebenbedingungen  möchten  allerdings  deutlichere
Unterschiede  aufweisen.
        <pb n="35" />
        35

4.  Der  Schluß  vom  Teil  aui’s  Ganze.
Die  beiden  vorhergegangenen  Abschnitte  haben  das  knappe
halbe  tausend  Grundstücke,  das  unsere  Erhebung  erfaßt  hat,
durchaus  als  selbständige,  für  sich  seiende  Gesamtheit  betrachtet
und  jede  Bezugnahme  auf  das  größere  Ganze,  aus  dem  es  herausgegriffen
  wurde,  ängstlich  vermieden.  Wenn  aber  auch  der
Gedanke,  daß  es  sich  bei  den  untersuchten  Grundstücken  um
ein  repräsentatives  Teilstück  handle,  nirgends  ausgesprochen
wurde,  so  lag  er  doch  unbewußt  allen  Ausführungen  zugrunde
oder  vielmehr:  in  naivem  Realismus  glaubten  wir  ohne  weiteres
die  Struktur  der  Gesamtheit  zu  schildern  und  vergaßen  immer
wieder,  daß  wir  nur  von  Teilergebnissen  sprachen.  Diese  implicite
  und  unbewußt  mitgesetzte  Stellvertretung  des  Ganzen  gilt  fes
nun  noch  sich  deutlich  zum  Bewußtsein  zu  bringen  und  zu  rechtfertigen.
  Ist  es  nicht  eine  Ungeheuerlichkeit,  von  450  Grundstücken ­
  auf  6000  zu  schließen,  das  bei  s / 40  der  Gesamtheit  Ermittelte ­
  in  verwegener  Transzendenz  auf  die  übrigen  3 7«  zu
übertragen,  im  kleinen  Teilstück  das  Ganze  abgebildet  zu
wähnen?  Dies  die  Schicksalsfrage,  von  deren  Beantwortung
das  Urteil  über  unsere  ganze  Erhebung  abhängt.
Schon  der  erste  Abschnitt  hat  diese  Frage  im  allgemeinen
erörtert;  er  hat  ferner  den  Nachweis  erbracht,  daß  die  erste,  an
eine  repräsentative  Erhebung  zu  stellende  Forderung  rein  willkürlichen ­
  Herausgreifens  nach  einem  mechanischen  Prinzip  bei
unserer  Untersuchung  gewahrt  worden  ist  und  daß  auch  der
durch  Nichtbeantwortung  von  Fragebogen  eingetretenen  Strukturverschiebung ­
  der  Teilmasse  keine  nennenswerte  Bedeutung
beizumessen  sei.  Sonach  bleibt  noch  der  zweiten  Forderung  Genüge ­
  zu  leisten:  die  Uebereinstimmung  der  Teilmasse  mit  der
Gesamtheit  nämlich  für  einzelne  Hauptpunkte  nachzuweisen.
Denn  eine  solche  Uebereinstimmung  soll,  wie  im  ersten  Abschnitt
ausgeführt  wurde,  uns  das  nötige  Sicherheitsgefühl  in  bezug
auf  weiterreichende  Konformität  beider  verleihen.
Die  Punkte,  bezüglich  deren  eine  Uebereinstimmung  der
untersuchten  mit  sämtlichen  Alt-Mannheimer  Wohngrundstücken
festgestellt  werden  könnte,  werden  unter  den  Erhebungsmerkmalen ­
  der  allgemeinen  Wohnungszählung  des  Jahres  1910  gesucht ­
  werden  müssen.  Daraus  ergibt  sich  aber  ein  Uebelstand,
dessen  wir  am  leichtesten  mit  Hilfe  einer  schematischen  Darstellung ­
  inne  werden.  Bezeichnen  wir  die  Zusammensetzung
sämtlicher  Wohngrundstücke  oder  Wohnungen  usf.  nach
irgend  einem  Merkmal,  kurzum  den  Stand  des  Jahres  1910  mit  a,
den  Stand  von  April  1915  aber  mit  a 1 ,  die  Zusammensetzung
unserer  436  Grundstücke,  ihrer  Wohnungen  usf.,  nach  demselben ­
  Merkmal  mit  b 1 ,  für  1910  aber  mit  b,  so  erhalten  wir
folgendes,  weiterer  Erklärung  nicht  bedürftige  Schema.
das  Ganze  der  Teil
1910  a  b
1915  a 1  b 1
        <pb n="36" />
        36

Um  nun  den  repräsentativen  Stärkegrad  unserer  Untersuchungsgesamtheit ­
  b 1  beurteilen  zu  können,  wäre  zu  ermitteln,
wie  sich  dieselben  Grundstücke  (Wohnungen  usf.)  im  Jahre
1910  in  ihrer  Zusammensetzung  im  Vergleich  zur  entsprechenden
Zusammensetzung  der  Gesamtheit  aller  Grundstücke  verhalten
haben.  Würden  die  berechneten  Durchschnitte  für  Teilgesamtheit ­
  und  Gesamtgesamtheit  von  1910  übereinstimmen,  in  jedem
Fall  also  annähernd  a  :  b  =  b  :  a  =  1  sein,  so  dürften  wir  völlig
darüber  beruhigt  sein,  daß  auch  b 1  als  Repräsentant  von  a 1  gelten
könnte..  Denn  diese  Folgerung  schließt  nur  die  weitere  Voraussetzung ­
  ein,  daß  zwischen  a  und  a 1  einerseits  und  b  und  b 1  andererseits ­
  keine  erheblichen  Unterschiede  in  der  Entwicklung
stattgefunden  haben,  was  für  a 1 :  a  nicht  allzuschwer  festzustellen
wäre,  für  b 1  :  b  sich  aber  direkt  nachweisen  ließe.  Leider
gestattet  aber  der  Zustand  des  Erhebungsmaterials  von  1910
eine  solche  Aussonderung  der  436  Grundstücke  nebst  zugehörigen ­
  Wohnungen  nicht  mehr;  weder  a*  noch  b  sind  also  für
uns  direkt  erreichbar  und  wir  müssen,  uns  auf  die  Feststellung
des  Verhältnisses  b 1  :  a  beschränken.  Mit  einer  solchen  Ersatzrechnung ­
  wird  man  sich  aber  auch  begnügen  dürfen,  da  —  wie
schon  erwähnt  —  die  Aenderungen  a 1  :  a  wenn  auch  zahlenmäßig ­
  nicht  genau  erfaßbar,  so  doch  ungefähr  bekannt  sind.
Ein  „allgemeines“  Erhebungsmerkmal  ist  übrigens  in  unserer
Teiluntersuchung  berücksichtigt  worden,  für  das  nur  die  Wohnungszählung ­
  von  1895  bezüglich  der  Gesamtheit  Aufschluß
gibt:  das  Merkmal  des  einfachen  oder  mehrfachen  Hausbesitzes
(Frage  1  der  Vorderseite  des  Erhebungsbogens).  Die  Ausgliederung ­
  der  Eigentümer  und  der  Grundstücke  nach  diesem  Merkmal
ergibt  folgende  Zahlen:

Es  besassen


Hauseigen-



also
Häuser

Von  den  Eigentümern  sind
in  unserer  Statistik  vertreten
mit  ....  Häusern

Zusammen
mit  ....
Häusern

Häuser

tümer

1

2

3

4

5

6

1

259

259

259

259

2

69

138

65

4

—

—

—

—

73

3

20

60

19

1

—

—

—

—

21

4

12

48

8

4

—

—

—

—

16

5

7

35

6

1

—

—

—

—

8

6

4

24

4

—

—

—

—

—

4

7

3

21

2

1

—

—

—

—

4

8

4

32

4

—

—

—

—

—

4

9

1

9

—

—

—

1

—

—

4

10

1

10

—

—

1

—

—

—

3

11—15

5

67

4

1

—

—

—

—

6

16—20

5

92

1

2

1

—

1

—

13

mehr  als  20

5

145

—

—

2

1

1

1

21

Zusammen

395

940

372

14

4

2

2

1

436

Da  die  letzte  Feststellung  der  Zahl  der  von  den  einzelnen
Hauseigentümern  besessenen  Wohngrundstücke  zwanzig  Jahre
        <pb n="37" />
        37

zurückliegt,  kann  natürlich  von  einer  Nachprüfung  des  repräsentativen ­
  Charakters  unserer  Erhebung  mittelst  jener  Statistik
nicht  mehr  die  Rede  sein.  Ferner  würde  die  relative  Verteilung
der  Hausbesitzer  nach  der  Zahl  ihrer  Häuser  für  unsere  Erhebung
notwendig  ein  schiefes  Bild  deshalb  ergeben,  weil  die  Wahrscheinlichkeit, ­
  von  uns  erfaßt  worden  zu  sein,  mit  der  Zahl  der
vom  einzelnen  Eigentümer  besessenen  Häuser  für  diesen  immer
größer  wird.  Aus  demselben  Grund  darf  auch  nicht  die  Gesamtzahl ­
  der  von  den  in  unsere  Statistik  einbezogenen  Hauseigentümern ­
  überhaupt  besessenen,  sondern  nur  derjenige  Teil  dieser
Häuser  mit  der  Gesamtverteilung  von  1895  verglichen  werden,
der  unserer  Statistik  zugrunde  liegt,  d.  h.  die  in  der  letzten
Spalte  der  vorstehenden  Uebersicht  verzeichneten.  Darnach  entfielen ­
  denn  von  je  100  Häusern  auf  Eigentümer  von
1  2  3  4  5  6—10  11—20  über  20
Häusern
bei  der  Erhebung  von  1895  66,1  14,1  5,2  2,9  2,0  2,7  5,5  1,5
bei  unserer  Erhebung  59,4  16,8  4,8  3,7  1,8  4,3  4,4  4,8
Der  Großhausbesitz  wäre  darnach  in  der  Zwischenzeit  entschieden ­
  mehr  in  den  Vordergrund  getreten,  wenn  auch  diejenigen ­
  Eigentümer,  die  nur  ein  Haus  auf  hiesiger  Gemarkung
besitzen  —  Gott  sei  dank!  hat  einer  der  Befragten  hinzugefügt
—  noch  immer  %  der  Gesamtheit  ausmachen.
Als  Prüfstein  der  repräsentativen  Eigenschaft  unserer  Teilgesamtheit ­
  ist  aber,  wie  gesagt,  das  Merkmal  n-fachen  Hausbesitzes ­
  ungeeignet,  wir  haben  vielmehr  jetzt  die  in  Tabelle  I
gemachten  vergleichenden  Angaben  zu  Rate  zu.  ziehen.  Vorab
die  stadtteilsweise  Zerstreuung  der  Wohngrundstücke.  Daß
die  Innenstadt  mit  39,9%  diesmal  etwas  schwächer  vertreten  ist,
als  1910  mit  41,0%,  kann  nicht  Wunder  nehmen,  da  sie  seit  1910
nur  einen  ganz  geringfügigen  Zugang  von  Neubauten  aufzuweisen
hat,  die  vielmehr  überwiegend  der  Neckarstadt  zugute  gekommen
sind.  Auf  diese  entfallen  denn  auch  jetzt  23,2  gegen  damals
21,6%  der  Grundstücke  und  ebenso  ist  der  gestiegene  Anteil
der  Oststadt,  die  jetzt  auch  die  1910  noch  nicht  vorhandene
Kolonie  Neu-Ostheim  einbegreift,  ohne  weiteres  auf  dieselbe  Erscheinung ­
  zurückzuführen.  Für  den  Jungbusch  gilt  das  in  Betreff ­
  der  Innenstadt  Gesagte,  während  die  etwa  entsprechend  der
Zunahme  der  Gesamtstadt  gewachsenen  Stadtteile  Lindenhof  und
Schwetzingervorstadt  in  der  Tat  auch  1910  und  1915  mit  denselben ­
  Anteilen  vertreten  sind.
Wieder  auszugraben  was  man  selbst  zuvor  versteckt  hat,  ist
nun  freilich  kein  besonderes  Kunststück;  freudige  Ueberraschung
über  ein  solches  Fundglück  wäre  darum  ein  wenig  kindlich.
Da  wir  jedes  zehnte  Wohngrundstück  in  der  Reihenfolge  des
Häuserverzeichnisses  im  Adreßbuch  herausgegriffen  haben,  so
ist  es  ja  selbstverständlich,  daß  alle  Stadtteile  annähernd  ihrer
        <pb n="38" />
        38

Häuserzahl  gemäß  vertreten  sein  müssen.*)  Nicht  mit  der
gleichen  Bestimmtheit  wird  man  aber  die  Frage  bejahen  wollen,
ob  auch  die  stadtteilsweise  Verteilung  der  Wohnungen ­
  überhaupt  und  der  reinen  Mietwohnungen  ohne  gewerbliche ­
  Räume  deren  Verteilung  in  der  Gesamtheit  mit  gleicher
Treue  wiederspiegle.  Könnten  doch  durch  Zufall  etwa  die  Massenmiethäuser ­
  in  unserer  Teilgesamtheit  stärker  oder  schwächer
vertreten  sein,  als  ihrem  Anteil  eigentlich  entspricht.  Die
Tabelle  I  bietet  die  Handhabe  zur  Entscheidung  dieser  Zweifelsfrage. ­
  Beidemale  —  bei  den  Wohnungen  überhaupt  und  bei
den  Mietwohnungen  ohne  Gewerberäume  —  sehen  wir  wiederum
die  Innenstadt  und  den  Jungbusch  gegenüber  den  Zählungsergebnissen ­
  von  1910  zu  schwach,  die  Neckarstadt  zu  stark
beteiligt  und  dergestalt  die  seither  eingetretene  Entwicklung  zu
deutlichem  Ausdruck  gebracht;  dagegen  tritt  die  Oststadt  etwas
mehr  zurück,  als  ihrer  jetzigen  Bedeutung  im  Rahmen  des
Ganzen  entsprechen  dürfte,  eine  Beobachtung,  die  nach  den  Ausführungen ­
  des  ersten  Abschnitts  zu  erwarten  war.  Summiert
man  die  —  positiven  und  negativen  —  Abweichungen  der  Prozentzahlen ­
  für  1915  von  jenen  für  1910,  so  erhält  man  bei  den
Wohngrundstücken  eine  Gesamtabweichung  von  6%,  bei  den  Wohnungen ­
  überhaupt  von  8,6  und  bei  den  Mietwohnungen  ohne
Gewerberäume  von  9,4o/o.  Da  die  Verschiebung  der  stadtteilsweisen ­
  Zusammensetzung  seit  1910  bei  den  Wohnungen  stärker
gewesen  sein  dürfte,  als  bei  den  Grundstücken,  waren  diese
Verschiedenheiten  der  Abweichung  zwischen  Grundstücken  und
Wohnungen  zu  erwarten.  Nicht  zu  vergessen  ist  übrigens,  daß
bei  den  beiden  Kategorien  von  Wohnungen  auch  Unterschiede
der  begrifflichen  Abgrenzung  bei  den  Zählungen  von  1910  und
1915  unter  Umständen  einen  Einfluß  ausgeübt  haben  können,
der  zwar  bei  der  stadtteilsweisen  Zusammensetzung  kaum  zum
Ausdruck  kommen  würde,  dagegen  bei  der  Gliederung  der  Grundstücke ­
  nach  der  Zahl  der  Wohnungen  und  in  abgeschwächtem  Grad
auch  bei  der  Unterscheidung  der  reinen  Mietwohnungen  nach  der
Zimmerzahl  sich  geltend  machen  könnte.
In  der  Tat  zeigt  die  erste  Uebersicht  der  Tabelle  I,  die  der
Verteilung  der  Grundstücke  nach  der  Zahl  ihrer
Wohnungen  gilt,  weit  stärkere  Abweichungen  der  1915er
Relativzahlen  von  jenen  für  1910  als  die  eben  besprochenen
stadtteilsweisen  Uebersichten;  vor  allem  treten  bei  der  Teilerhebung ­
  die  Grundstücke  mit  einer  Wohnung  unverhältnismäßig ­
  zurück,  jene  mit  9  und  mehr  Wohnungen  dagegen  stark
hervor.  Hiezu  wäre  Folgendes  zu  sagen:  daß  die  prozentualen

*)  Es  sei  nochmals  daran  erinnert,  daß  wir  die  annähernde  repräsentative
Gleichwertigkeit  der  bearbeiteten  436  bzw.  450  Grundstücke  mit  den  604
befragten  im  ersten  Abschnitt  nachgewiesen  haben.  Auf  diese  Voraussetzung
für  die  Gültigkeit  der  Ausführungen  des  vorliegenden  Abschnitts  kommen
wir  daher  nicht  mehr  zurück.
        <pb n="39" />
        39

Abweichungen  im  Mittel  größer  werden,  ist  nicht  verwunderlich,
weil  diese  Uebersicht  11  Wohnungsgrößenklassen  ^gegenüber
nur  7  Stadtteilen  aufweist,  das  kleine  Material  also  in  zu  viele
Gruppen  gespalten  und  dem  Zufall  solcherart  zu  großer  Einfluß
verstattet  wird.  Ferner  sind  in  unsere  Erhebung  nur  Wohngrundstücke
  im  engeren  Sinn  einbezogen  worden,  während
die  allgemeine  Zählung  das  bewohnte  Grundstück  als
Einheit  erfaßt  und  darunter  auch  Schulen,  Fabriken,  Anstalten
usf.  begreift,  sofern  sie  nur  Personen  über  Nacht  beherbergt
haben.  Gerade  unter  diesen  Grundstücken  befinden  sich  aber
zahlreiche  mit  nur  einer  Wohnung  (Portier,  Schuldiener,  Verwalter ­
  usf.),  woraus  sich  der  erheblich  größere  Anteil  der
Grundstücke  mit  einer  Wohnung  von  1910  ungezwungen  erklärt.
Aber  ein  etwas  zu  starker  Prozentsatz  großer  Miethäuser  könnte
auch  nach  Abzug  dieser  formalen  Verschiebung  ür  unsere  Teilerhebung ­
  sich  ergeben.  Ist  dies  der  Fall,  so  wird  es  am  ehesten
in  einer  vergleichenden  Verteilungstafel  der  Mietwohnungen
ohne  Gewerberäume  nach  ihrer  Zimmerzahl  zum  Ausdruck
kommen,  da  Kleinwohnung  und  Massenmiethaus  in  ziemlich
hohem  Grad  korrelate  Begriffe  sind.  Hier  die  Probe:  Es  entfielen ­
  auf  die  Wohnungen  mit  .  .  .  Zimmern  o/o  aller  Mietwohnungen ­
  ohne  Gewerberäume:

1

2

3

4

5

6

7  und
mehr

bei  der  allgemeinen  Wohnungszählung ­
  von  1910  .  .  .

17,1

40,3

22,8

9,6

4,5

2,5

3,2

bei  unserer  Teilerhebung  .  .

13,3

40,7

26,2

9,4

5,5
+1,0

2,6

2,3

1915+

—3,8

+0,4

+3,4

—0,2

+0,1

—0,9

Die  befürchtete  Bevorzugung  der  Kleinwohnungen  durch
unsere  Teilerhebung  ist  also  nicht  eingetreten;  die  einzige
große  Differenz  in  den  Relativzahlen  besteht  in  einem  Zuviel
der  3-Zimmer-  und  etwa  dem  entsprechenden  Zuwenig  der  1-Zimmerwohnungen
  bei  der  Teilerhebung.  Diese  Abweichungen
liegen  aber  durchaus  in  der  Richtung  der  Bautätigkeit  der
letzten  Jahre,  deren  Interesse  sich  in  hohem  Grade  der  3-Zimmerwohnung
  zugewendet  hat,  während  die  1-Zimmerwolmung
ganz  vernachlässigt  wurde.  Die  für  die  weniger  bemittelte
Bevölkerung  unserer  Stadt  charakteristische  und  nach  Tabelle  IV
auch  weitaus  am  meisten  für  die  Mietzuschüsse  in  Betracht
kommende  2-Zimmerwohnung  ist  durch  unsere  Teilerhebung  der
Zahl  nach  durchaus  angemessen  repräsentiert.  Die  Summe  der
—  positiven  und  negativen  —  Abweichungen  ergibt  für  die
sieben  Größenklassen  9,8  o/ 0 ,  also  fast  genau  dieselbe  Zahl  wie
oben  für  die  sieben  Stadtteile;  eine  Feststellung,  mit  der  man
sich  wohl  zufrieden  geben  darf.  Nur  die  größten  Wohnungen
sind  in  der  Teilerhebung  stark  unterdurchschnittlich  vertreten,
        <pb n="40" />
        40

wodurch  wiederum  bestätigt  wird,  daß  unsere  Statistik  der
Mietausfälle  ein  etwas  zu  ungünstiges  Bild  bietet.
Darnach  wird  man  als  Schlußergebnis  dieser  eingehenden
Nachprüfung  wohl  aussprechen  dürfen,  daß  in  bezug  auf  die  allgemein ­
  e  n  Merkmale  der  Stadtteilslage,  Grundstücksgröße  und
Zimmerzahl  eine  sehr  befriedigende  Uebereinstimmung  der  1915er
Teilgesamtheit  mit  der  bis  1915  fortentwickelten  1910er  Gesamtgesamtheit ­
  festgestellt  werden  konnte,  daß  aber  die  relativ
schwächere  Vertretung  der  größten,  am  wenigsten  von  Mietausfällen ­
  bedrohten  Wohnungen  immerhin  den  repräsentativen
Wert  unserer  Teilerhebung  ein  wenig  beeinträchtigt.  Diese
letzte  Bemerkung  ist  nun,  streng  genommen,  allerdings  schon
ein  wenig  vorwitzig  gewesen,  durfte  aber  auf  Grund  der  Erfahrung ­
  des  Alltags,  überdies  auch  der  Nachweisung  in  Tabelle  III  b
unbedenklich  vorausgenommen  werden.
Lassen  wir  die  soeben  erwähnte  leichte  Einschränkung  einmal ­
  außer  Betracht,  so  werden  wir  also  unsere  Teilgesamtheit
hinsichtlich  der  allgemeinen  Merkmale  als  repräsentativ  betrachten ­
  dürfen.  Ist  sie  es  auch  in  bezug  auf  den  M  i  e  t  a  u  sfa
  11?  Wir  glauben:  Ja.  Von  einem  Beweis  kann  jetzt  freilich
nicht  mehr  die  Rede  sein,  sondern  nur  noch  von  einem  mehr
oder  weniger  fest  begründeten  Glauben.  Diesen  schöpfen  wir
aber  zunächst  aus  der  weiten  Verbreitung  der  untersuchten  Erscheinung, ­
  sind  doch  mehr  als  3/4  aller  untersuchten  Grundstücke ­
  und  mehr  als  3/ 5  aller  Wohnungen  und  aller  Geschäftslokale ­
  von  Mietausfällen  betroffen  worden.  Das  „Loch  im  Emmentaler ­
  Käse“,  auf  das  wir  im  ersten  Abschnitt  hinwiesen,
braucht  uns  darum  nicht  zu  schrecken.  Es  mag  sein,  es  wird
sogar  so  sein,  daß  für  die  großen  Wohnungen  und  bestimmte
Arten  von  Geschäftslokalen  unsere  Untersuchung  prozentuale
Mietausfälle  gefunden  hat,  die  von  den  in  der  Gesamtheit  für
diese  Klassen  eingetretenen  nach  oben  oder  unten  erheblich
ajbweichen.  Denn  von  solchen  Ausnahmen  kann  der  Zufall  in
unsere  Statistik  zu  viele  und  auch  zu  wenige  hereingetrieben
haben.  Aber  diese  Fälle  sind  für  die  Kriegsfürsorge  auch  erst
in  zweiter  Linie  bedeutsam;  voran  müssen  ihr  und  uns  die  Mietausfälle ­
  als  Massenerscheinung  stehen.  Warum  aber  diese  Massenerscheinung ­
  des  Notleidens  der  kleineren  Objekte  sich  nach
Häufigkeit  und  Stärkegrad  in  unserer  Teilgesamtheit  wesentlich ­
  anders  niedergeschlagen  haben  sollte,  als  in  der  Gesamtheit
aller  solcher  Grundstücke  und  Wohnungen,  ist  nicht  recht  einzusehen, ­
  nachdem  doch  die  Uebereinstimmung  beider  in  bezug
auf  das  Vorkommen  solcher  Objekte  überhaupt  nachgewiesen
werden  konnte.  Es  ließe  sich  allerdings  eine  störende  Beeinflussung ­
  durch  folgende  Umstände  vermuten:  1.  Die  den  nichtbeantworteten
  Fragebogen  entsprechenden  Grundstücke  könnten ­
  unverhältnismäßig  viele  von  Mietausfällen  nicht  betroffene
Objekte  enthalten;  2.  in  den  beantworteten  Fragebogen  könnten
        <pb n="41" />
        41

Objekte  ohne  Mietausfälle  weggelassen  und  di©  Ausfälle  selbst
zu  hoch  angegeben  worden  sein.  Der  zuerst  genannte  Einwand
ist  in  der  Tat  nicht  von  der  Hand  zu  weisen,  aber  er  darf  auch
in  seiner  Bedeutung  nicht  überschätzt  werden.  Wollten  wir  annehmen, ­
  daß  auch  nicht  ein  einziger  Mietausfall  in  all  den  405
Grundstücken  vorgekommen  sei,  bei  denen  ein  solcher  Verdacht
überhaupt  ausgesprochen  werden  kann,  so  würde  unsere  Schätzung ­
  des  Ausfalls  auf  Grund  der  bearbeiteten  Bogen  eben  um
1/5  zu  hoch  greifen,  das  aber  wäre  ein  Fehler,  der  bei  dem  ganzen
Charakter  solcher  Erhebungen  noch  in  Kauf  genommen  werden
müßte  und  jedenfalls  die  Erhebung  nicht  wertlos  machen  würde.
Denn  niemand  wird  behaupten  wollen,  daß  er  ohne  jede  derartige
Unterlage  eine  Schätzung  des  Umfangs  der  Mietausfälle  mit
einer  Unsicherheit  von  etwa  20  0/0  vornehmen  könne.  Außerdem
kann  aber  natürlich  davon  gar  keine  Rede  sein,  daß  in  den  erwähnten ­
  Grundstücken  überhaupt  keine  Ausfälle  vorgekommen
sind  und  der  mutmaßlich  geringeren  Höhe  derselben  kann  man
in  der  schließlichen  Schätzung  sehr  wohl  Rechnung  tragen.
Dem  zweiten,  oben  angeführten  Einwand  vermögen  wir  keine
Bedeutung  beizulegen.  Wäre  die  Statistik  auf  Grund  der  unrevidierten
  Fragebogen  aufgestellt  worden,  so  wäre  er  vielleicht
haltbar  gewesen,  allein  die  Bearbeitung  hat  durchweg  das
Adreßbuch  zu  Rate  gezogen  und  für  nicht  eingetragene  Wohnungen ­
  die  nötigen  Ergänzungen  und  Rückfragen  herbeigeführt.
Direkt  unwahre  Angaben  über  die  Höhe  der  Mietausfälle  halten
wir  endlich  für  nahezu  ausgeschlossen,  zumal  solche  nicht  ohne
Zuhilfenahme  der  Phantasie  hätten  gemacht  werden  können,
sich  demnach  als  qualifizierte  Fälschungen  darstellen  würden.
Darnach  würde  also  unser  Ansatz,  wenn  wir  die  bearbeiteten
Grundstücke  in  runder  Zahl  gleich  s / 40  der  Gesamtheit  setzen,
für  Alt-Mannheim  zu  einem  achtmonatlichen  Mietausfall
v  0  n  1365  370  M.  oder  unter  Berücksichtigung  der  erhobenen  Bedenken ­
  von  etwa  I1/4  Millionen  führen;  für  das  ganze  erste
Kriegsjahr  wäre  er  im  Hinblick  auf  die  zunehmende
Verbreitung  der  Mietausfälle  zu  etwa  2  Millionen  M.
zu  veranschlagen.
Es  liegt  nahe,  darnach  Umschau  zu  halten,  ob  dies  Ergebnis
nicht  durch  anderwärts  gefundene  Zahlen  eine  Stütze  finde.
Allein  die  in  verschiedenen  Großstädten  durch  die  Hausbesitzervereine ­
  aufgestellten  Statistiken  können  wegen  der  ganz
andersartigen  Erhebungsgrundlage  nicht  gut  zu  Vergleichen
herangezogen  werden,  beziehen  sich  auch,  soweit  sie  uns  bebekannt
  geworden  sind,  durchweg  auf  einen  kürzeren  Zeitraum
und  enthalten  meist  keine  Angaben  über  die  ordentliche  Mieteinnahme,
  die  erst  die  Berechnung  von  Relativzahlen  ermöglicht.
Am  ehesten  ist  ein  Vergleich  mit  der  vom  Allgemeinen  Hausbesitzerverein ­
  in  Dresden  angestellten  Erhebung  möglich.  Auf
Grund  der  in  der  „Deutschen  Hausbesitzerzeitung“  vom  29.  Juli
        <pb n="42" />
        42

1915  veröffentlichten  Zahlen  läßt  sich  folgende  Berechnung  aufmachen:

Prozentualer  Anteil  des  Mietverlusts  am
gleichzeitigen  Mieterträgnis  durch
Stadt  Zeitraum  Leerstehen  dervoUen^Miete  Zusammen
Dresden  August  bis  einschl.  Dez.  1914  5,2  5,8  11,0
Mannheim  August  1914  bis  einschl.
März  1915  3,3  5,4  8,7
Der  Unterschied  der  Prozentzahlen  ist  tatsächlich  etwas
größer  als  er  nach  dieser  Gegenüberstellung  erscheint,  da  der
Mietausfall  sich  in  den  bei  Dresden  nicht  berücksichtigten  ersten
Monaten  von  1915  für  die  untersuchten  Grundstücke  auch  dort
verschärft  haben  dürfte,  sodaß  die  anteilige  Rechnung  die
Dresdener  Zahlen  zu  günstig  erscheinen  läßt.  Inwieweit  die,
zum  mindesten  bei  dem  bedeutsameren  Verlust  von  Miete  für
besetzte  Wohnungen  übrigens  nicht  allzugroße  Differenz  aus
einer  tatsächlichen  Verschiedenheit  der  Verhältnisse  in  den
beiden  Städten  oder  aber,  was  wahrscheinlicher  ist,  aus  der  ungleichen ­
  Erhebungsmethode  herstammt,  läßt  sich  schwerlich  mit
Bestimmtheit  behaupten.
Wir  unterlassen  es,  die  für  den  ganzen  Mietausfall  durch
Rechnung  bewirkte  Uebertragung  von  unserer  Teilgesamtheit
auf  alle  Wohngrundstücke  der  Alt-Gemarkung  Mannheim  nun
auch  für  die  einzelnen  Wohnungsgrößenklassen  und  sonstigen
Untergesamtheiten  durchzuführen,  für  die  in  unseren  Tabellen
Prozentsätze  ausgerechnet  worden  sind.  Denn  einmal  besteht
ein  tatsächliches  Bedürfnis  nach  Bezifferung  des  Verlusts  für  die
Stadt  oder  Altstadt  im  ganzen  doch  nur  in  bezug  auf  den  Gesamtausfall, ­
  höchstens  etwa  noch  getrennt  nach  Leerstehen  und
sonstigem  Mietentgang.  Zweitens  aber  verlieren  die  Prozentsätze ­
  an  repräsentativer  Kraft  in  dem  Maße,  in  dem  die
Grundzahlen,  aus  denen  sie  errechnet  sind,  an  Substanz  einbüßen
und  zu  numerischen  Ausdrücken  bloß  gelegentlicher  Erscheinungen ­
  werden.  Wir  dürfen  uns  daher 1  füglich  mit  der  für  praktische ­
  Zwecke  geforderten  zahlenmäßigen  Auswertung  der  Gesamterscheinung ­
  begnügen,  hinsichtlich  der  Einzelheiten
aber  es  bei  der  Kenntnisnahme  der  Relativzahlen,  ihrer  Regelmäßigkeiten ­
  und  Absonderlichkeiten  bewenden  lassen,  um  deren
Aufzeigung  unser  Text  sich  bemüht  hat.
Nur  eine  ausdrückliche  Uebertragung  sei  uns  noch  verstattet,
  da  sie  uns  eine  letzte  Prüfungsmöglichkeit  der  repräsentativen ­
  Tragfähigkeit  unserer  Schlußzahlen  verschafft.  In
Tabelle  IV  ist  der  Betrag  der  Mietzuschüsse,  die,  wie  erwähnt,
fast  ausschließlich  auf  Rechnung  der  Zentrale  für  Kriegsfürsorge
gehen,  mit  13045  M.  beziffert.  Von  den  436  untersuchten  auf
die  rund  10700  in  Mannheim  vorhandenen!  Wohngrundstücke
übertragen,  würde  das  einen  Gesamt-Mietzuschuß  von  rund
320000  M.  ergeben.  Diese  Rechnung  würde  aber  das  Vorhanden ­
        <pb n="43" />
        43

sein  der  vielen  Einfamilienhäuser  in  den  Vororten  nicht  berücksichtigen, ­
  sie  bedarf  daher  einer  Berichtigung.  Wird  diese
in  der  Weise  vorgenommen,  daß  entsprechend  der  geringeren
durchschnittlichen  Zahl  der  Mietwohnungen  auf  ein  Grundstück
für  die  Vororte  nur  etwa  die  Hälfte  der  dortigen  Grundstücke
für  die  Uebertragung  in  Anschlag  gebracht  wird,  so  kommt  man
auf  einen  Mietzuschuß  von  rund  250  000  M.  Tatsächlich  hat  die
Zentrale  für  Kriegsfürsorge  in  der  Zeit  bis  1.  April  1915  nach
erhaltener  Auskunft  277  000  M.  für  Mietzuschüsse  verausgabt,
sodaß  unter  allen  Umständen  die  Uebereinstimmung  als  so  gut
bezeichnet  werden  muß,  wie  man  sie  nur  erwarten  konnte.  Denn
ein  auf  Heller  und  Pfennig  stimmendes  Ergebnis  darf  selbstverständlich ­
  nicht  als  Frucht  einer  repräsentativen  Erhebung
erhofft  werden,  nur  eine  ungefähre  Vorstellung  von  der  quantitativen ­
  Bedeutung  der  untersuchten  Erscheinung  will  sie  vermitteln, ­
  eine  solche  aber  glauben  wir  in  der  Tat  in  bezug  auf
den  Mietausfall  gewonnen  zu  haben.
Wie  aber  steht  es  mit  dem  zweiten  Untersuchungsgegenstand, ­
  mit  der  Fälligkeit  von  Hypotheken  und  dem  Zinsenausfall ­
  bei  den  Pfandlasten?  Die  Pfandlast  als  solche,  dies
werden  wir  zunächst  hervorheben  dürfen,  ist  eine  noch  viel
verbreitetere  Erscheinung  als  der  Mietausfall,  sind  doch  nach
Tabelle  V  unter  441  Wohngrundstücken  nur  45,  also  etwa  der
zehnte  Teil,  lastenfrei  gewesen.  Unter  diesen  lastenfreien  Grundstücken ­
  befinden  sich  aber  überdies  die  meisten,  von  der  Erhebung ­
  erfaßten  Einfamilienhäuser,  die  für  den  untersuchten  Zusammenhang ­
  zwischen  Mietzins-  und  Hypothekzinsausfall  bedeutungslos ­
  sind.  Darnach  würde  zu  erwarten,  sein,  daß  unsere
Teilgesamtheit  im  Kleinen  ein  getreues  Abbild  der  hypothekarischen ­
  Belastung  sämtlicher  Alt-Mannheimer  Wohngrundstücke
biete.  Dank  der  von  Stadtrechtsrat  Reitinger  über  Höhe  und
Rang  der  Pfandlasten  des  Alt-Mannheimer  Hausbesitzes  nach
dem  Stand  vom  1.  Januar  1913  im  städtischen  Verwaltungsbericht ­
  für  1912  veröffentlichten  Statistik  sind  wir  in  der  Lage,
die  Berechtigung  dieser  Annahme  genauer  zu  untersuchen.
Einen  Mangel  müssen  wir  freilich  bei  dieser  Nachprüfung  in
Kauf  nehmen:  unser  Erhebungsbogen  hat  leider  nur  die  Höhe
der  Jahreszinsen  der  Hypotheken  verschiedenen  Rangs,  nicht
aber  außerdem  deren  Kapitalbetrag  erfragt,  sodaß  wir  auf  Grund
der  oben  mitgeteilten  Angaben  über  den  früheren  Zinsfuß  der
fällig  gewordenen  Hypotheken  eine  Kapitalisierung  der  erststelligen ­
  Hypotheken  unter  Annahme  eines  Zinsfußes  von  4!/4 0 /o,
der  Nachhypotheken  unter  Zugrundelegung  eines  solchen  von  5°/o
vornehmen  müssen.  Dadurch  wird  ein  gewiß  nicht  ganz  leicht
zu  nehmendes  Moment  der  Unsicherheit  in  unsere  Rechnung
bineingetragen.  Immerhin  wird  von  dieser  Beanstandung  die
folgende  Vergleichung  wenigstens  nicht  betroffen,  die  über  die
Verteilung  der  Wohngrundstücke  nach  ihrer  Belastung  in  der
        <pb n="44" />
        44

Gesamtheit  (R)  und  in  unserer  Teilgesamtheit  (S)  Auskunft
gibt.  Darnach  waren  ....  o/o  aller  Grundstücke  belastet  mit
Hypotheken:
bei  0  12  3  mehr  als  3
R  8,0  27,3  35,9  18,7  10,1
S  7,5  36,3  35,4  15,8  5,0
und  zu  einem  ähnlichen  Ergebnis  gelangt  man,  wenn  man  den
ganzen  Kapitalbetrag  auf  die  Hypotheken  ersten,  zweiten  sowie
dritten  und  höheren  Ranges  verteilt.
Das  sind  aber  Unterschiede,  über  die  man  nicht  einfach  hinwegsehen ­
  kann,  denn  während  die  Verteilung  der  lastenfreien
und  der  doppelt  belasteten  Hausgrundstücke  gut  übereinstimmt,
weist  unsere  Teilerhebung  viel  mehr  einfach  belastete  und  dementsprechend ­
  weniger  drei-  und  mehrfach  belastete  Grundstücke
auf.  Zu  gleichem  Ergebnis  führt  eine  Berechnung  der  durchschnittlichen
  Belastung  eines  Grundstücks;  diese  betrug

nämlich  .  .  .

..  .  M.

durch  Hypotheken

bei

ersten

zweiten

höheren  Rangs

im  Ganzen

R

46  921

12  054

5  730

64  705

S

48  250

9139

2  463

59  852

Während  also  in  der  Gesamtbelastung  bei  S  nur  ein  Minderbetrag ­
  von  71/2%  sich  ergab,  der  bei  der  Verschiedenheit  des
Erhebungsmaterials  und  auch  hinsichtlich  der  repräsentativen
Verwendbarkeit  der  Teilzahlen  für  praktische  Zwecke  noch  erträglich ­
  hätte  genannt  werden  können,  gehen  die  Abweichungen
bei  den  Rangklassen  der  Hypotheken  über  das  zulässige  Maß
weit  hinaus.  Mit  idem  Zufall  der  Auswahl  unserer  Grundstücke
konnten  so  große  Verschiebungen  im  Gefüge  der  Teilgesamtheit ­
  gegenüber  der  Struktur  des  Ganzen  nicht  erklärt  oder  vielmehr ­
  in  Einklang  gebracht  werden,  esi  blieb  daher  nur  übrig,
deren  Grund  in  irgendwelchen  systematisch  in  bestimmter ­
  Richtung  wirkenden  Mängeln  oder  Verschiedenheiten ­
  der  Bezeichnung  im  Vergleich  mit  den  Grundbucheinträgen ­
  zu  suchen.  Diese  Spur  verfolgend;  haben  wir,  wiederum
in  ganz  willkürlicher  Reihenfolge,  111  Erhebungsbogen  d.  h.  den
vierten  Teil  unseres  Materials,  ausgeschieden  und  dem  Grundbuchamt ­
  mit  der  Bitte  um  Beisetzung;  der  Pfandlasten  übermittelt. ­
  Die  111  Bogen  wurden  sodann  das  einemal  nach  den
Angaben  des  Grundbuchamts  (R 1 ),  das  zweitemal  nach  den  Angaben ­
  der  Hausbesitzer  (S 1 )  bearbeitet,  woraus  sich  zunächst
folgende  prozentuale  Verteilung  ergab:  es  waren  ....  o/ 0  aller
Grundstücke  belastet  mit  Hypotheken

bei

0

1

2

3

mehr  als  3

R 1

5,4

31,6

32,4

18,0

12,6

S 1

7,2

41,5

34,2

11,7

5,4

Auch  bei  diesen  Teilgesamtheiten  zweiter  Ordnung  wiederholte ­
  sich  also  das  Zurücktreten  der  mehrfach  belasteten  Grund-
        <pb n="45" />
        45

stücke  und  dementsprechende  Hervortreten  der  einfach  belasteten,
wenn  man  die  Angaben  der  Hausbesitzer  jenen  des  Grundbuchamts ­
  gegenüberstellte.  Die  Summe  der  —  positiven  und  negativen ­
  —  Abweichungen  war  übrigens  bei  R 1  gegenüber  R  mit
13,6  etwas  größer  als  bei  S*  gegenüber  S  mit  11,2,  was  aber
nicht  verwunderlich  ist,  da  S 1  den,  vierten  Teil  von  S,  dagegen
R 1  nur  den  54ten  Teil  von,  R  ausmachte.  Die  durchschnittliche
Belastung  eines  Grundstücks  betrug  ferner  M.  durch
Hypotheken
bei  ersten  zweiten  höheren  Rangs  zusammen
R 1  48  470  10  366  6  996  65  832
S 1  50  832  7  578  2  522  60  932
Darnach  ergibt  sich  bei  S 1  eine  Minderbelastung  von  im
ganzen  71/2  °/o,  d.  h.  genau  dieselbe  wie  oben  für  S  gegenüber  R.
Die  durchschnittliche  Belastung  eines  Grundstücks  überhaupt
ist  bei  den  beiden  neuen  Teilgesamtheiten  etwas  höher  als
bei  den  ursprünglichen,  aber  jeweils  nur  um  13/ 4 o/ 0 ,  was  als  eine
sehr  gute  Uebereinstimmung  bezeichnet  werden  darf.  Setzt  man
ferner  jedesmal  die  vom  Grundbuchamt  ermittelten  Zahlen
gleich  100  und  bezieht  hierauf  die  nach  den  Angaben  der  Hausbesitzer ­
  berechneten  Zahlen,  so  findet  man  folgende  Proportionen
der  durchschnittlichen  Belastung  eines  Grundstücks  bei  den
Hypotheken
ersten  zweiten  höheren  Rangs  zusammen
R  :  S  =  100:  103,9  75,8  43,0  92,50
R':  S‘  =  100:  104,9  73,1  36,1  92,56
Endlich  mag  zur  Vervollständigung  des  Eindrucks  noch  die
nachstehende  Uebersicht  dienen,  die  die  111  nachgeprüften
Grundstücke  das  eine  Mal  gemäß  den  Angaben  des  Grundbuchamts, ­
  das  andere  Mal  gemäß  den  Angaben  der  Hausbesitzer  nach
dem  Grad  der  Belastung  gliedert.  Solcherart  erhielt  man  Grundstücke ­
  belastet  mit  Hypotheken

nach
\S*
nach
R 1

0

1

2

3

mehr  als
3

zusammen

0

6

—

—

—

6

1

2

32

1

—

—

35

2

—

9

26

1

—

36

3

—

4

8

6

2

20

mehr  als  3

—

1

3

6

4

14

Zusammen

8

46

38

13

6

111

Bei  74  von  111  Grundstücken  stimmten  sonach  die  Angaben
überein,  in  4  Fällen  dagegen  gab  der  Hauseigentümer  mehr
        <pb n="46" />
        46

Hypotheken  an  als  das  Grundbuchamt,  in  31  Fällen  dieses  mehr
als  jene.
Hält  man  alle  diese  Angaben  zusammen,  so  darf  als  Ergebnis ­
  einer  gewissenhaften  Nachprüfung  angesprochen  werden,
daß  1.  unser  Material  bezüglich  der  erststelligen  Belastung
durchaus  als  repräsentativ  gelten  darf,  2.  die  Zahl  und  noch
mehr  der  Kapitalbetrag  der  Hypotheken  höheren  Rangs  hinter
den  Angaben  des  Grundbuchamts  für  die  Gesamtheit  zurückbleibt ­
  und  demzufolge  3.  die  Gesamtbelastung  um  etwas  (7i4 0 /o)
geringer  erscheint.  Beide  Abweichungen  lassen  sich  aber  ohne
weiteres  daraus  erklären,  daß  die  grundbuchmäßige  Belastung
mit  der  tatsächlichen  zwar  bei  den  ersten  Hypotheken  übereinstimmt, ­
  bei  den  im  Rang  folgenden  Hypotheken  aber  oft  genug
eine  Löschung  der  durch  Ratenzahlung  getilgten  Beträge  (Kaufschillinge ­
  usf.)  nicht  regelmäßig  oder  gar  nicht  stattfindet,  sodaß
  die  grundbuchmäßige  Belastung  höher  erscheinen  muß
als  die  tatsächliche.  Man  wird  ja  auch  füglich  annehmen  dürfen,
daß  der  Hausbesitzer  über  die  Belastung  seines  Grundstücks
Bescheid  weiß;  nur  in  bezug  auf  die  Rangbezeichnung  der  Hypotheken ­
  scheint  insofern  eine  gewisse  Willkür  zu  herrschen,  als
mancher  Hausbesitzer  offenbar  verschiedene  Hypotheken,  wenn
sie  innerhalb  bestimmter  Beleihungsgrenzen  blieben  oder  vielleicht ­
  demselben  Geldgeber  gehörten  oder  aus  irgendwelchen
sonstigen  Gründen  zusammengezogen  hat.
Den  repräsentativen  Wert  unserer  Erhebung  können  solche
Mängel  nicht  empfindlich  herabsetzen,  denn  auf  die  für  die
Uebertragung  erforderlichen  Hauptzahlen  haben  sie  keinen
Einfluß.  Unter  der  Annahme,  daß  die  rückständigen
Hypothekzinsen  ebenso  genau  angegeben  worden  sind  wie  die
fälligen  —  und  an  dieser  Voraussetzung  zu  zweifeln  liegt  kein
Grund  vor  —  würde  man  im  Winterhalbjahr  1914/15  für  Alt-Mannheim
  einen  Ausfall  an  Hypothekzinsen  von  etwa
425  000  M.  erhalten.  Wieviel  von  dieser  Summe  als  endgültiger
Verlust  zu  betrachten  und  welcher  Betrag  nachträglich  etwa
schon  bezahlt  worden  ist,  entzieht  sich  freilich  unserer  Kenntnis.
Durch  eine  ähnliche  Uebertragung  würde  man  dann  für
die  gleichzeitig  in  Alt-Mannheim  überhaupt  fällig  gewordenen ­
  Hypotheken  auf  einen  Kapitalbetrag  von  rund  38  Millionen ­
  Mark  kommen.  Es  ist  aber  wohl  im  Auge  zu  behalten,
daß  diese  beiden  durch  anteilige  Rechnung  gefündenen  Werte
keineswegs  gleich  starkes  Zutrauen  verdienen,  wie  die  berechnete
Gesamtsumme  des  Mietausfalls.  Denn  während  dieser  auf  drei
Viertel  aller  beobachteten  Grundstücke  übergegriffen  hat,  ist
der  Rückstand  von  Hypothekzinsen  immerhin  noch  eine  seltene
Erscheinung  geblieben  und  ebenso  wie  die  Fälligkeit  einer  Hypothek ­
  nur  etwa  bei  einem  unter  zehn  Grundstücken  eingetreten.  Die
Zuckungen  des  Realkredits,  die  der  Krieg  ausgelöst  hat,  vermag
darum  unser  Apparat  nur  unvollkommen  zu  registrieren  und
        <pb n="47" />
        47

wir  müssen  uns  hier  in  der  Tat  damit  begnügen,  daß,  was  er
angeschrieben  hat,  „immerhin  besser  ist  als  nichts“  und  uns
wenigstens  eine  sonst  nicht  erreichbare  ungefähre  zahlenmäßige
Vorstellung  von  der  untersuchten  Erscheinung  zu  verschaffen
vermocht  hat.

Die  große  Bedeutung  der  hier  untersuchten  Erscheinungen
für  soviel  Einzelpersonen,  Erwerbsgesellschaften,  darüber  hinaus
auch  für  Gemeinde  und  Staat  hat  unserer  Erhebung  eine  Teilnahme ­
  gesichert,  die  sich  in  verschiedenen  Zuschriften  und  mündlichen ­
  Rückfragen  äußerte.  Bei  der  Neuigkeit  des  Erhebungsverfahrens ­
  nach  mechanischem  Ausleseprinzip  sprach  aus  den
meisten  dieser  Anfragen  die  Besorgnis,  ein  so  wenige  und  willkürlich ­
  bestimmte  Hausgrundstücke  ergreifendes  Verfahren
möchte  zu  ganz  unsicheren  und  nicht  verwertbaren  Ergebnissen
führen.  Eine  Reihe  von  Zuschriften  weist  darauf  hin,  daß  das
ausgewählte  Grundstück  unter  den  dem  Schreiber  gehörigen
„ausnahmsweise  günstig“  dastehe,  daß  die  Verhältnisse  dort
„nicht  die  ungünstigsten“  seien,  daß  dieses  Verfahren  „kein
genaues  statistisches  Material“  liefern  könne  usf.  Diese  Einwendungen ­
  bilden  also  das  Gegenstück  zu  den  oben  erwähnten  Antwortverzichten, ­
  weil  „keine  Mietausfälle  usf.  eingetreten  seien
und  das  Haus  demnach  für  uns  nicht  in  Betracht  komme“.  Sie
treffen  ins  Schwarze,  insofern  sie  eine  exakte  und  erschöpfende
zahlenmäßige  Erfassung  der  untersuchten  Erscheinung  auf  solche
Art  für  unmöglich  halten,  sie  schießen  aber  vorbei,  wenn  sie  die
ganze  Erhebung  deshalb  für  wertlos  erklären.  Dem  Nachweis,
daß  ein  innerhalb  gewisser  Grenzen  gesichertes  Ergebnis  auch
durch  eine  derartige  Teilerhebung  gewonnen  werden  könne,
war  der  erste  und  der  letzte  Abschnitt  dieser  Arbeit  gewidmet.
Von  blindem  Vertrauen  in  die  errechneten  Zahlen  haben  wir
uns  ebenso  weit  entfernt  gehalten,  wie  von  dogmatischem,  voreingenommenem ­
  Skeptizismus;  inwieweit  wir  freilich  überzeugend
gesprochen  haben,  vermögen  wir  nicht  zu  beurteilen.  Eine
Pflicht  gegenüber  den  Verfassern  der  erwähnten  Zuschriften
haben  wir  aber  noch  zu  erfüllen.  Mehrere  von  ihnen  haben
sich  nämlich  nicht  damit  begnügt,  im  allgemeinen  Einwendungen
zu  erheben,  sondern  haben  in  höchst  dankenswerter  Weise  sich
der  Mühe  unterzogen,  auch  für  die  nicht  erfragten,  ihnen  gehörigen ­
  Grundstücke  oder  wenigstens  für  einzelne  von  diesen
Erhebungsbogen  sorgfältig  auszufüllen.
Auf  diese  Weise  sind  uns  38  nicht  verlangte  Erhebungsbogen ­
  zugegangen,  die  wir,  von  den  übrigen  getrennt,  in  ähnlicher ­
  Weise  wie  diese  aufgearbeitet  haben.  Darnach  ergab  sich
für  diese  Grundstücke  ein  Mietausfall  von  nicht  weniger  als
25,4o/o  der  ordentlichen  achtmonatlichen  Mieteinnahme  ge  gen
8,7o/o  bei  der  untersuchten  Teilgesamtheit,  also  ein  dreimal
so  starker  Verlust,  während  andererseits  die  rückständigen
        <pb n="48" />
        48

Hypothekzinsen  nur  1,85°/o  statt  5,45  °/o  wie  bei  der  Gesamtheit
betrugen.  Wollte  man  also  diese  Grundstücke  als  repräsentativ ­
  betrachten,  so  müßte  man  annehmen,  daß  die  Mietverluste
in  Alt-Mannheim  im  ersten  Kriegsjahr  rund  6  Millionen  Mark
betragen  und  etwa  den  dritten  Teil  der  gesamten  Hypothekzinsen ­
  verschlungen  haben  —  eine  Anschauung,  die  wohl  Niemand ­
  zu  der  seinigen  wird  machen  wollen.  Indessen  haben  die
freiwillig  gemachten  Angaben  ja  auch  gar  nicht  als  Unterlage
für  solche  Uebertragungsrechnungen  dienen  sollen;  sie  wollten
nur  weiteres  Material  zur  möglichst  vollständigen  Erfassung
der  Mietausfälle  beisteuern,  in  der  ganz  richtigen  Voraussetzung,
daß  eine  vollständige  Statistik  unter  allen  Umständen  exakter
gewesen  wäre,  als  die  unter  dem  Zwang  der  Verhältnisse  von
uns  durchgeführte  Teilstatistik.
Außer  den  erwähnten  Angaben  für  38  nicht  erfragte  eim
zelne  Wohngrundstücke  hat  uns  noch  ein  20facher  Hausbesitzer
eine  genaue  Aufstellung  über  Einnahme  und  Verlust  an  Miete
durch  Leersbehen,  Nichtbezahlung  und  Nachlaß  für  die  Gesamtheit ­
  seiner  Häuser  mitgeteilt.  Seine  Mietverluste  haben  darnach
14,27  o/o  der  gleichzeitigen  Mieteinnahme  verschlungen,  während
bei  den  5  in  unsere  Erhebung  einbezogenen  Grundstücken  dieses
Hausbesitzers  der  Ausfall  nur  7,08%  betrug  und  damit  sich
nicht  allzuweit  von  dem  für  alle  436  Häuser  berechneten  Satz
von  8,73%  nach  unten  entfernte.  Unter  den  5  von  uns  erfaßten
Grundstücken  befindet  sich  eines,  das  von  den  übrigen  Häusern
dieses  Hausbesitzers  hinsichtlich  der  Vermögens  Verhältnisse  der
Mieter  stark  abweicht.  Es  beherbergt  wenige  Parteien,  weist
eine  den  durchschnittlichen  Mietertrag  eines  der  20  Grundstücke ­
  weit  übertreffende  Mieteinnahme  auf  und  hatte  keine
Mietausfälle  zu  verzeichnen.  Scheidet  man  dieses  Grundstück
aus  den  5  in  unsere  Statistik  einbezogenen  aus,  so  erhält  man
einen  Mietverlust  von  13,73%  der  Gesamteinnahme  für  die
verbleibenden  4  Grundstücke,  d.  h.  einen  Anteil,  wie  er  etwa  dem
gesamten  Hausbesitz  des  Eigentümers  entspricht.  Dieser  war
also  in  vollem  Recht,  wenn  er  die  von  unserer  Statistik  erfaßten
Grundstücke  nicht  als  typisch  für  seinen  Hausbesitz  ansah,
allein  im  Sinne  unserer  Erhebung  hätte  darüber  hinaus  sein
Hausbesitz  typisch  für  den  gesamten  Hausbesitz  Mannheims
(einschließlich  der  Villen  usf.)  sein  müssen,  wenn  man  aus
den  hier  wiedergegebenen  Prozentzahlen  einen  Einwand  gegen
jene  herleiten  wollte.
Und  so  fortan!  Nochmals  kurz  zusammengefaßt:  Gewißheit ­
  kann  uns  die  repräsentative  Erhebung  nie  bieten,  nur  mehr
oder  weniger  große  Wahrscheinlichkeit.  Wer  also  auf  dem
Standpunkt  steht  „Alles  oder  nichts“,  der  muß  sie  verwerfen,
wer  aber  mit  dieser  sich  im  Notfall  begnügen  will  —  und  in  wie
weitem  Umfang  muß  dies  selbst  die  strenge  Wissenschaft  tun!
—-  der  wird  ihre  Hilfe  nicht  verschmähen.  Zum  mindesten  aber
        <pb n="49" />
        49

muß  der  Erkenntniswert  der  repräsentativen  Methode  weit  gründlicher ­
  bestimmt  werden,  als  es  bisher  geschehen  ist,  und  zur
Mitarbeit  an  dieser  Aufgabe  scheint  uns  aus  praktischen  Rücksichten ­
  auch  die  amtliche  Statistik  allen  Anlaß  zu  haben.
Den  Ausfall  an  Mieteinnahme  und  seine  teilweise  Umformung ­
  in  Hypothekzinsrückstand  haben  wir  so  genau  als  möglich
festzustellen  versucht.  Besinnen  wir  uns  jetzt  aber  auf  den
Anlaß  der  Untersuchung,  so  könnten  wir  darüber  in  Zweifel  geraten, ­
  ob  mit  den  bisherigen  Ausführungen  nicht  am  Ende  erst
halbe  Arbeit  geleistet  sei.  Denn  nicht  die  gesamten  wahrend
des  Kriegs  dem  Hausbesitz  entstandenen  Mietverluste  dürfen
als  Objekt  einer  etwaigen  Hilfsaktion  angesehen  werden  und
nicht  nach  ihnen  bemißt  sich  die  finanzielle  Tragweite  einer  solchen, ­
  sondern  offenbar  nur  die  infolge  des  Kriegszustandes  eingetretenen ­
  Schädigungen.  Nicht  der  Mietverlust  kriegüber,
nur  der  Ausfall  kriegshalber  ist  die  ein  öffentliches  Eingreifen ­
  rechtfertigende  Krankheitserscheinung.  Mietausfälle
hätte  es  auch  ohne  Kriegszustand  in  der  Zeit  von  August  1914
bis  April  1915  abgesetzt  und  die  Hypothekennot  war  ein  Schlagwort ­
  längst  ehe  die  Waffen  klirrten.  Ob  aber  die  Kriegsmietverluste ­
  in  der  vollen  Höhe  als  Material  der  Pflicht  von  den
zur  Hilfe  vielleicht  berufenen  Instanzen  anerkannt  werden  dürften, ­
  ist  wiederum  eine  strittige  Frage,  denn  das  Sonderverlangen
des  Hausbesitzers  nach  Unterstützung  kann  im  Grunde  nur  aus
dem  Sondercharakter  der  ihm  entstandenen  Ausfälle  als  von
höherer  Gewalt  ihm  aufgezwungener  Verluste  abgeleitet  werden. ­
  Nur  insoweit  der  endgiltig  den  Hausbesitz  belastende  Ausfall ­
  diesen  Zwangscharakter  trägt,  unterscheidet  er  sich  qualitativ ­
  von  den  übrigen  Einbußen  an  Habe  und  Verdienst,  die
der  Krieg  für  unzählige  Wirtschaftssubjekte  im  Gefolge  hat.
Daß  abgesehen  hiervon  aus  anderen  Verhältnissen  abgeleitete
Erwägungen  der  Billigkeit  und  selbst  der  ausgleichenden  Gerechtigkeit ­
  für  eine  weitergehende  Rücksichtnahme  auf  den
Hausbesitz  sprechen  können,  soll  mit  dieser  Feststellung  nicht
geleugnet  werden.  Im  vorliegenden  Zusammenhang  bezweckt
diese  vielmehr  nur,  die  Schwierigkeiten  zum  Bewußtsein  zu
bringen,  die  sich  einer  statistischen  Erfassung  der  —  sagen  wir
—  ersatzberechtigten  Forderungen  entgegenstemmen.  Zwar
ließe  sich  eine  mühevoll  zusammen  zu  tragende  Statistik
denken,  die  den  durchschnittlichen  Verlust  etwa;  der  letztvergangenen ­
  drei  Friedensjahre  an  Miet-  und  Hypothekzinsen  den
Zahlen  unserer  Erhebung  gegenüberstellen  würde.  Allein  den
Versuch  einer  genaueren  zahlenmäßigen  Bestimmung  des  im
Falle  eines  öffentlichen  Eingreifens  nötig  werdenden  Geldaufwands ­
  möchten  wir  auf  Grund  einer,  solchen  Statistik  nicht
wagen,  wäre  doch  zu  diesem  Zweck  eine  Unterscheidung  der  betroffenen ­
  Hausbesitzer  nach  der  Höhe  ihres  gesamten  Reineinkommens ­
  eine  unbedingte  Notwendigkeit.  Wenn  aber  auf  der
        <pb n="50" />
        50

einen  Seite  für  manchen  Hausbesitzer  auch  ein  stark  angewachsener ­
  Mietausfall  noch  keine  die  öffentliche  Fürsorge  angehende ­
  Kriegsnot  bedeutet,  so  bringt  bei  einem  anderen  wiederum ­
  ein  kleines  Anschwellen  den  Krug  zum  Ueberlaufen  und  es
wird  praktisch  in  seiner  Gesamtheit  zur  Kriegsnot,  was  faktisch ­
  nur  zum  Teil  auf  Rechnung  des  Krieges  kommt.  Der
Punkt,  an  dem  die  Steigerung  der  Intensität  in  Qualität
umschlägt  —  um  in  der  Sprache  E.  v.  Hartmanns  zu  reden
—  liegt  nicht  fest,  sondern  verschiebt  sich  mit  dem  Wohlstand
der  vom  Ausfall  Betroffenen,  genauer  gesagt,  mit  ihrem  Einkommensrest. ­
  So  kann  nur  der  Gesamtkomplex  der  Umstände
jedes  Einzelfalls  volle  Helle  verbreiten,  gegenüber  der  das  bescheidenere ­
  Licht  der  Statistik  verblassen  muß.  Erst  das  Tagewerk ­
  der  Praxis  könnte  in  unserem  Fall  ihre  Ampel  wieder  füllen.
        <pb n="51" />
        51

Tabelle  I.  Verteilung  der  Grundstücke  und  Wohnungen  nach  der
Wohnungszählung  von  1910  und  nach  der  vorliegenden  Erhebung.
1.  Verteilung  der  Grundstücke  1915  nach  Stadtgegend  und  Zahl  der  Wohnungen.

Zahl  der  Grundstücke  mit  ....  Wohnungen

Stadtteil

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11
und
mehr

Oberstadt

13

6

14

16

4

4

2

5

2

___

Unterstadt.....
Oststadt  mit

5

9

16

21

8

9

6

4

9

7

14

Neu-Ostheim  .  .  .

11

2

2

4

6

—

—

3

4

1

2

Schwetzingerstadt  .  .

—

1

—

11

5

4

3

8

7

10

13

Lindenhof

—

1

—

5

3

4

2

7

7

8

6

Jungbusch  .....

—

—

1

3

2

4

1

•1

1

2

6

Neckarstadt  ....

1

2

7

7

10

8

9

20

13

6

18

Alt-Mannheim  absolut

30

21

40

67

38

33

23

48

43

34

59

1915  relativ

6,9

4,8

9,2

15,3

8,7

7,6

5,3

11,0

9,9

7,8

13,5

desgl.  1910  relativ

12,6

7,3

9,6

11,7

8,8

8,9

8,8

10,1

7,2

5,0

10,0

2.  Verteilungsziffern  1910  und  1915.

Wohngrundstücke

Wohnungen  überhaupt ­


Mietwohnungen  ohne
Gewerberäume

Stadtteil

absolut

relativ

absolut

relativ

absolut

relativ

1910

1915

1910

1915

1910

1915

1910

1915

1910

1915

1910

1915

Oberstadt  .  .  .

833

66

14,3

15,1

2863

245

8,4

8,4

1953

165

7,0

6,7

Unterstadt  .  .  .

1550

108

26,7

24,8

8868

658

26,0

22,6

7115

530

25,5

21,4

Oststadt  mit
Neu-Ostheim  .

437

35

7,5

8,0

2055

163

6,0

5,6

1655

147

5,9

5,9

Schwetzingerstadt

819

62

14,1

14,2

6100

527

17,8

18,1

5220

460

18,7

18,5

Lindenhof  .  .  .

576

43

9,9

9,9

3975

349

11,6

12,0

3336

306

12,0

12,3

Jungbusch  .  .  .

340

21

5,9

4,8

2274

180

6,7

6,2

1856

163

6,7

6,6

Neckar  stadt  .  .

1253

101

21,6

23,2

8042

786

23,5

27,1

6762

710

24,2

28,6

5808

436

100,0

100,0

34177

2908

1100,0

100,0

27897

2481

100,0

100,0
        <pb n="52" />
        52

Tabelle  II.  Zimmerzahl  und  durchschnittlicher  Mietpreis  der
Wohnungen  ohne  Gewerberäume.
A.  Anzahl.  B.  Mietpreis.

Stadtteil

Wohnungen  mit  .

.  Zimmern.

Zusammen ­


1

2

3

4

5

6

7

8
und
mehr

Wohnungen ­


A.
Oberstadt

13

31

28

29

27

18

9

10

165

Unterstadt

70

191

153

60

28

22

2

4

530

Oststadt

1

21

37

33

27

7

10

11

147

Schwetzingerstadt  .  .

64

213

122

36

13

6

5

1

460

Lindenhof  .....

27

131

108

16

17

7

—

—

306

Jungbusch

29

72

36

11

9

3

1

2

163

Westliche  Neckarstadt.

114

254

97

25

6

1

1

—

498

Max-Josefstadt  .  .  .

1

57

25

18

3

—

—

—

104

Lange  Rötter  ....

11

40

44

6

6

1

—

—

108

Alt-Mannheim  ....

330

1010

650

234

136

65

28

28

2481

B.

M

M

M

M

M

Jb

«Mo

Jb

Oberstadt

164

337

577

727

1099

1505

1638

2400

Unterstadt

181

296

530

704

931

1321

1450

2188

Oststadt

240*

361

690

1051

1336

1850

2770

3855

Schwetzingerstadt  .  .

235

340

487

781

1004

1420

1880

1416*

Lindenhof

228

346

546

706

1043

1464

—

—

Jungbusch

226

331

621

893

1067

1534

1700*

1980

Westliche  Neckarstadt  .

226

348

406

707

878

780*

1100*

—

Max-Josefstadt  .  .  .

300*

389

642

817

1005

—

—

—

Lange  Rötter  ....

258

427

592

858

1095

1272*

—

—

Alt-Mannheim  ....

218

342

531

789

1082

1454

2055

2876

)  Einzelfälle.
        <pb n="53" />
        fD

i  °°  1

1  O

o

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1  S  §•  S  B  II

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00

00

CO

o

o

cn

1  s  •  8  ‘  ! l

Tabelle  lila.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  der  Grundstücke  nach  der  Zahl  ihrer  Mietparteien.

Zahl

•  **3

Mietausfall

Der  Mietausfall

betrug

a  N  .2
u  «

jaiirnciies  iviieieriragiiis

durch  Nicht-Voll-•

  •  •  •  °/o
der  achtmonatlichen

der

«öS

Zahlung  der  Miete

Mieteinnahme

Mietparteien ­


io  ^  ®
g  Ö  fc*
^  D  01
Ü  xi  -d
(U
ö

Wohnungen ­

M

Geschäfts ­
 ­

M

im
Ganzen
M

der
Wohnungen ­


der
Geschäfts ­
 ­

M

im
Ganzen
ji

der
Wohnungen ­

M

der
Geschäfts ­
 ­

M

im
Ganzen
tM

der
Wohnungen ­

Jl

der
Geschäfts ­
 ­

M

im
Ganzen
»Mo

bei  den
Wohnungen ­


bei  den
Geschäfts ­
 ­


im
Ganzen

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

0
1

23
19

11080

21  100

32  180

—

2  400

2  400

162

—

162

162

2  400

2  562

2,19

17,06

11,94

2

29

47  084

20  920

68  004

292

450

742

988

2  555

3  543

1  280

3  005

4  285

4,08

21,54

9,45

3

41

100  423

19  730

120  153

850

450

1300

2  697

1122

3  819

3  547

1572

5119

5,30

11,95

6,39

4

50

143  482

79  314

222  796

4  098

910

5  008

2  342

2  588

4  930

6  440

3  498

9  938

6,73

6,62

6,69

5

41

133  251

35  391

168  642

1  959

260

2219

2  778

1  432

4  210

4  737

1692

6  429

5,33

7,17

5,72

6

24

56  477

36  814

93  291

3  145

843

3  988

3154

1  124

4  278

6  299

1967

8  266

16,73

8,01

13,29

7

40

126  771

72  460

199  231

2  040

1100

3140

5154

3  086

8  240

7194

4186

11380

8,51

8,67

8,57

8

44

167  862

26  038

193  900

2  499

1765

4  264

8113

515

8  628

10  612

2  280

12  892

9,48

13,13

9,97

9

37

145  599

25  856

171  455

3  146

730

3  876

3  222

513

3  735

6  368

1243

7  611

6,56

7,21

6,66

10

31

129296

35  914

165  210

677

1544

2  221

5  433

818

6  251

6110

2  362

8  472

7,09

9,86

7,69

11

13

56  679

17  060

73  739

1  549

445

1  994

2  518

1816

4  334

4  067

2  261

6  328

10,76

19,87

12,87

12

14

55  975

9  786

65  761

1582

1666

3  248

2  995

542

3  537

4  577

2  208

6  785

12,27

33,84

15,47

mehr  als  12

30

151  069

31  672

182  741

2  474

1  551

4  025

6  535

1777

8  312

9  009

3  328

12  337

8,94

15,76

10,13

Zus  :

436

1  325  048

432  055

1  757103

24  311

14  U4|  38  425

46  091

17  888

63  979  |  70  402

32  002102  404

7,97

11,11

8,73

Ol
CO
        <pb n="54" />
        Tabelle  III  b.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  nach  der  Zimmerzahl  der  Wohnungen
ohne  Gewerberäume.

ilcii

d
&amp;lt;D

Mietausfall

Mietausfall

Zimmerzahl

o  &amp;lt;u  2
£  fi
-+-&amp;gt;  CD  c
ö.S
§  N  _

bi)  ^
C  CTJ
3  «4-1
2  W
S  s

Jährliches  Mie
ls  erträgnis  dei
Wohnungen

durch

durch
Nicht-Voll
 ­

der
Miete
allein
M

von  beiderlei  Art
und  zwar

im  Ganzen

in  %  des  achtmonatlichen
Mieterträgnisses

der
Wohnung

(^5  -Th  ’ö
^  d
u  ®  N
T3  O  TJ
&amp;lt;p  c
-  bo«
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N  ß  M

£  .2
&amp;lt;D
'S  «
§  .§
ä  °
Q

Leerstehen ­

allein
M

durch
Leerstehen ­

M

durch
Nicht-Voll
 ­

M

durch
Leerstehen ­

Jt

durch
Nicht-Voll
 ­

M

durch
Leerstehen ­


durch
Nicht-Voll
 ­


im
Ganzen

l

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

1

330

172

74  811

1098

4  246

377

325

1  475

4  571

2,96

9,16

12,12

2

1010

615

345  465

4  929

14  029

2  212

1434

7  141

15  463

3,10

6,71

9,81

3

650

401

343  326

6  000

13  331

1  547

1022

7  547

14  353

3,30

6,27

9,57

4

234

181

184  196

2  055

5  570

331

55

2  386

5  625

1,94

4,58

6,52

5

136

104

144  657

2  532

3  485

570

375

3102

3  860

3,22

4,00

7,22

6

65

54

94  527

1550

1334

—

—

1  550

1334

2,46

2,12

4,58

7

28

25

57  540

1000

325

110

440

1  110

765

2,89

2,00

4,89

8  und  mehr

28

27

80  526

—

120

—

—

—

120

—

0,22

0,22

Zusammen

2  4811

1579

1  325  048  |

19  1641

42  4401

5  147  |

3  651  |

24  311

46  091

2,75

5,22

7,97
        <pb n="55" />
        Tabelle  Ille.  Mieterträgnis  und  Mietausfall  nach  Preislage  und  Art  der  Geschäftslokale
bzw.  der  Wohnungen  mit  Gewerberäumen.

Mietpreis
bzw.  Art  des
Geschäftslokals  usf.
M

Zahl
der
Geschäfts ­
 ­

usf.

Darunter ­

solche
ohne
Mietausfall ­


Jährliches
Mieterträgnis

der
Geschäfts-


usf.
M

Mietausfall

Mietausfall  in'%
des  achtmonatlichen
Mieterträgnisses

durch
Leerstehen ­

allein
M

durch
Nichtvollzahlung ­

der  Miete
allein
jt

von  beiderlei  Art
und  zwar

im  Ganzen

durch
Leerstehen ­

M

durch
Nichtvollzahlung ­

M

durch
Leerstehen ­

M

durch
Nichtvollzahlung ­

M

durch
Leerstehen ­


durch
Nichtvollzahlung ­


im
Ganzen

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

ii

12

13

bis  500

77

43

23  648

3  406

1024

194

102

3  600

1  126

22,84

7,14

29,98

501—1000

86

47

65  108

2  600

3  654

955

850

3  555

4  504

8,19

10,38

18,57

1001—1500

52

28

65  541

875

5  285

450

450

1  325

5  735

3,03

13,13

16,16

1501-2000  ....

26

24

46  694

533

210

—

—

533

210

1,71

0,68

2,39

2001—3000

28

18

72  944

1666

3  776

—

—

1666

3  776

3,43

7,76

11,19

3001—4000

13

9

46  300

1035

1050

—

—

1035

1050

3,35

3,40

6,75

4001—5000

8

7

36  120

—

120

—

—

—

120

—

0,50

0,50

über  5000

10

7

75  700

2  400

1367

—

—

2  400

1  367

4,76

2,71

7,46

Zusammen

300

183

432  055

12  515

16  486

1  599

1402

14  114

17  888

4,90

6,21

11,11

Läden

81

49

106  105

1288

3  279

900

855

2188

4134

3,09

5,84

8,93

Büros

13

11

15  330

—

190

—

—

—

190

—

1,86

1,86

Magazine,  Fabrikräume

9

7

20  560

—

487

—

—

—

487

—

3,55

3,55

Speicher

5

4

2  960

40

—

—

—

40

—

2,03

—

2,03

Werkstätten  ....

55

28

22  646

2  521

1  947

124

72

2  645

2  019

17,52

13,37

30,89

Stallungen

12

2

5  940

1745

172

—

—

1745

172

44,07

4,34

48,41

Wirtschaften  ....

27

18

81  740

2  900

3  731

—

—

2  900

3  731

5,32

6,85

12,17

Kombinationen  .  .  .

12

4

23  720

2  376

1  156

—

—

2  376

1  156

15,03

7,31

22,34

Sonstige  Geschäftslokale

86

60

153  054

1  645

5  524

575

475

2  220

5  999

2,18

5,88

8,06

Zusammen

300

183

432  055  |

12  515

16  486

1599

1  402

14114

17  888

4,90

6,21

11,11
        <pb n="56" />
        TataeWe  W.  üd\elrüäs.s\ät\de  und  NWelzus&amp;lt;A\dsse  \n  den  ^WeVwoYvnun^en  o\vne  Giewetberäume
  und  in  den  Geschäftslokalen  bzw.  Mietwohnungen  mit  Gewerberäumen.

A.  Wohnungen  ohne  Gewerberäume.  B.  Geschäftslokale  und  Wohnungen  mit  Gewerberäumen.

Zimmerzahl  der  Wohnung ­
  ohne  Gewerberäume ­
  bzw.  Mietwert
des  Geschäftslokals
(der  Wohnung  mit
Gewerberäumen)

Wohnungen
(Geschäftslokale
usf.  mit  nebenstehender ­
  Zimmerzahl ­
  (Mietwert)

Miet
Leerstehen ­

M

ausfall  c
Nicht-Voll
 ­

der
Miete
M

urch
Im
Ganzen
M

Betrag  der  von  der  Zentrale  für
Kriegsfürsorge  od.  von  anderer
Seite  gewährten  Mietzuschüsse

Gestundeter  Betrag
der  Mietrückstände

M

in  %  des

M

in  0

/o  des

8monatliehen

Mieterträg-niises


Mietausfalls ­
  durch
Nicht-Vollzahlung ­


gesamten
Mietausfalls ­


8monatlichen

Mietertrligaissea


Mietausfalls ­
  durch
Nicht-Vollzahlung


Zahl

Mieterträgnis ­

M

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

1

A

330

74  811

1475

4  571

6  046

727

1,46

15,91

13,23

3  410

6,84

74,60

2

1010

345  465

7  141

15  463

22  604

7  382

3,21

47,39

32,66

3  813

1,66

24,66

3

650

343  326

7  547

14  353

21  900

3  465

1,51

24,14

15,82

3  875

1,69

27,00

4

234

184  196

2  386

5  625

8  011

751

0,61

13,35

9,37

2178

1,77

38,72

5

136

144  657

3102

3  860

6  962

—

—

—

—

2175

2,26

56,35

6

65

94  527

1  550

1  334

2  884

185

0,29

13,87

6,42

267

0,42

20,02

7

28

57  540

1  110

765

1  875

—

—

—

—

—

—

—

8  und  mehr  .

28

80  526

—

120

120

—

—

—

—

—

—

—

Zusammen

Wohnungen

2  481

1325048

24  311

46  091

70  402

12  510

1,42

27,14

17,77

15  718

1,78

34,10

bis  500

B.
M.

77

23  648

3  600

1  126

4  726

125

0,79

11,10

2,65

109

0,69

9,68

501—1000

II

86

65  108

3  555

4  504

8  059

398

0,92

8,84

4,94

1  803

4,15

40,03

1001—1500

rr

52

65  541

1325

5  735

7  060

12

0,03

0,21

0,17

2  570

5,88

44,82

1501-2000

!t

26

46  694

533

210

743

—

—

—

—

—

—

—

2001—3000

II

28

72  944

1666

3  776

5  442

—

—

—

—

245

0,50

6,49

3001—4000

II

13

46  300

1035

1  050

2  085

—

—

—

—

—

—

—

4001—5000

II

8

36120

—

120

120

—

—

—

—

—

—

—

über  5000

II

10

75  700

2  400

1  367

3  767

—

—

—

—

—

—

—

Zus.  Geschäftslokale  usf.

300

432  055|

14114

17  888  [

32  002

535

0,19

2,99

1,67  |

4  727

1,64  |

26,43
        <pb n="57" />
        U^UTVU\\OhN.'\^\V4  u \  ssst\vpst\z\3\vi  \»UU  3\mt2\S^tyi)3\YJ  *W  3\\3C\TBi,

Tabelle  V.  Rückständige  Hypothekzinsen,
a  =  ohne  rückständige,  b  =  mit  rückständiger  Zinszahlung,  c  Zusammen.

Belastung

Wohngrundstücke


Im  Halbjahr  v.

1.  Okt.  1914  bis  1.  April  1915  waren  an  Zinsen  für  die

Summe  der

I.  Hypothek

II.  Hypothek

Hypotheken  höheren
Ranges

Zahl

Jährlicher
Zinsenbetrag ­

Ji

fällig
M

rücks
M

tändig
%  der
fälligen

fällig
Ji

rücks
M.

tändig
°/o  der
fälligen

fällig
M

rücks
M

tändig
%  der
fälligen

fälligen
Zinsen
M

rückst!
Zin
Jb

mdigen
sen
°/o  der
fälligen

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

Hypothekenfrei

33

—

-

—

—

-

—

—

—

—

—

—

—

—

Nur

a

159

318  017

159  008

—

—

159  008

erste

b

1

1662

831

831

(100)

—

—

—

—

—

831

831

(100)

Hypothek

e

160

319  679

159  839

831

0,52

—

—

—

—

—

159  839

831

0,52

Erste

a

142

448  314

165  344

—

—

58  813

—

__

224  157

und  zweite

b

14

38  721

13  937

6  010

43,12

5  424

3  201

59,02

—

—

—

19  361

9  211

47,58

Hypothek

c

156

487  035

179  281

6  010

3,35

64  237

3  201

4,98

—

—

243  518

9  211

3,78

Erste

a

50

180  776

59  080

—

—

20  148

11  160

90  388

bis  dritte

b

20

72  286

22  924

8  361

36,47

8  311

2  923

35,17

4  908

2149

43,78

36  143

13  433

37,16

Hypothek

c

70

253  062

82  004

8  361

10,19

28  459

2  923

10,27

16  068

2149

13,37

126  531

13  433

10,61

Mehr  als

a

12

64  206

20  614

—

—

4  880

6  609

32  103

drei

b

10

38  173

11  424

4  016

35,15

3193

1  440

45,10

4  470

2  702

60,45

19  087

8  158

42,74

Hypotheken

c

22

102  379

32  038

4  016

12,53

8  073

1  440

17,84

11079

2  702

24,39

51  190

8158

15,93

Belastete

a

363

1011313

404  046

—

—

83  841

17  769

505  656

Grundstücke

b

45

150  842

49116

19  218

39,13

16  928

7  564

44,68

9  378

4  851

51,72

75  422

31  633

41,94

zusammen

c

408

1  162  155

453  162

19  218

4,24

100  769

7  564

7,51

27  147

4  851

17,87

581  078

31  633

5,45

Im  Ganzen

441

1  162  155

453  162

19  218

4,24  |

100  769

7  564

7,51

27  147

4  851

17,87

581  078

31  633

5,45
        <pb n="58" />
        Tabelle  VI.  Seit  Kriegsausbruch  fällig  gewordene  Hypotheken.

Die  Zahl  der  Fälle  ist  in  Klammern  der  Wertsumme  jeweils  beigefügt.
A.  Erste  Hypotheken.

\.  Neuer
Zinsfuss
\  %

4

47 s

474

47s

47s

47»

47s

474

5

Noch  nicht
festgelegt

Zusammen

Früherer  N.

Zinsfuss
%  \

Ji

M

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

Ji

M

Ji

i

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

4  ....

—

—

—

—

—

225  000  (5)

60  000  (2)

226  800  (3)

—

511  800  (10)

4%  ....

—

44  500  (1)

—

—

—

—

125  800  (2)

66  000  (2)

—

—

236  300  (5)

4'U  •  •  •  •

—

—

78000(1)

—

—

261  500  (4)

185  200  (4)

239  000  (5)

30000(1)

—

793  700  (15)

47s  .  ■  •  •

—

—

—

—

—

—

—

28  000  (1)

40000(1)

—

68  000  (2)

4 3 /s  •  •  •

—

—

—

—

—

47  000  (1)

112  800  (2)

32  300  (1)

—

—

192  100  (4)

4‘/a  ....

—

—

—

—

—

100  000  (1)

19  000  (1)

—

—

40  000  (1)

159  000  (3)

47s  ....

—

—

—

—

—

—

—

—

62000(1)

—

62  000  (1)

4 3 A  ....

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

5  ....

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

—

Zusammen

44  500  (1)

78  000(1)

633500(11)

502800(11)

592100(12)

132000(3)

40  000  (1)

2022900(40)

Ol
00
        <pb n="59" />
        B.  Zweite  Hypotheken.

\.  Neuer

N.  Zinsfuss
°/o

4

47s

5

5‘/&amp;lt;

57*

6

Noch  nicht
festgelegt

Zusammen

Früherer  N.
Zinsfuss  \.
°/  \
Io  \

M

M

M

M

M

M

M

M

i

2

3

4

5

6

7

8

9

4  ....

—

—

—

—

7  000  (1)

—

—

7  000  (1)

4 5 /s  •  .  •

—

—

—

—

—

—

—

—

5  ....

—

3  000  (1)

178  022  (10)

—

32  000  (2)

127  800  (3)

10  000  (1)

350  822  (17)

5 l /4  ....

—

—

—

24  000  (1)

—

—

—

24  000  (1)

5  Vs  ....

—

—

—

—

—

19  500  (1)

—

19  500  (1)

6  ....

—

—

—

—

—

8  500  (1)

—

8  500  (1)

Zusammen

—

3  000  (1)

178  022  (10)

24  000  (1)

39  000  (3)

155  800  (5)

10  000  (1)

409  822  (21)

C.  Dritte  und  höherstellige  Hypotheken.

\  Neuer
Zinsfuss
\  %

5

5V*

6

Noch  nicht
festgelegt

Zusammen

Früherer
Zinsfuss
%  \

M

M

M

M

Ji

i

2

3

4

5

6

5  ....

35  000  (5)

5  500  (1)

12  000  (1)

23  400  (3)

75  900  (10)

57*  ....

—

—

—

—

—

6  ....

—

—

—

—

—

Zusammen

35  000  (5)

5  500  (1)

12  000  (1)

23  400  (3)

75  900  (10)

cn
CO
        <pb n="60" />
        SSitte  i&amp;gt;or  SluSfüttuttg  bie  vierte  Seite  biefeS  93ogeit3  burdjlefctt!

Baue

Sigentümer

1)  ©etjüren  3t)nen  außer  biefem  £&amp;gt;au§  noef)  anbere  auf  SJiannljetmer  ©emartung  gelegene  Raufer?
3a  ober  nein?  SBenn  ja  welche  bejro.  roieoiele?
2)  2Bie  l)od)  belaufen  ft  cf)  bie  jährlichen  3»nfctt  ber  auf  biefem  JfjanS  rufjenben  Syppoiiytizn,  ©runbfdjulben  u.  f.  f.  nad)  bent  Staub
oom  1.  SCpril  1915?  Üluf  insgefamt  dl...
3)  21it  3' n i en  für  bie  auf  biefem  -fpauS  ruljenben  ßgpot^efen  u.  f.  f.  roaren  für  baS  -Salbjahr  bon  Oftober  1914  bis  1*  1915
ju  bejafilen:

a)  für  |h)potf)efen  an  erfter  Stelle  dl  bauen  roaren  am  1.  5tyrit  1915  noch  nicht  befahlt  dl

b)  „

„  „  Streiter  „

dl

ff  ff

fi  ff

ff

"

-

"

„  dl

c)

„  „  britter  „

dl

ff  ff

tt  ff

ff

ff

-

ff

„  dl

d)

....dl

ff  ff

ff  ff

»

ff

fi

ff

„  dl

e)

...  dl

ff  ff

ff  ff

ff

„  dl.

4)  Siub  aufjer  beit  unter  3a—e  angegebenen  nod)  3in3rücfftänbe  für  -ö^ot^efeit  au§  ber  3eit  uor  Oltober  1914,  alfo  für  frühere
.galbjchre  oorbanben?  (ja  ober  nein)  SSenn  ja  it  meldjer  ^öbe?  23on  dl
5)  Siub  feif  1.  5lug«ft  1914  auf  biefem  öau§  rutjenbe  .jppothefen  u.  f.  f.  fällig  getoorben?  (fa  ober  nein)
Sßenu  ja
a)  5ln  erfter  Stelle  dl  tu  bisher  .........  °/ 0
©abeit  Sie  biefe  Syppotpet  beim  gleichen  ©laubiger  erneuern  tonnen  ?  (ja  ober  nein).
i
Ober  bei  einem  anbereit  ©laubiger?  (ja  ober  nein)
3»  roeld)eit  Bebingttngen?  (3in§fuß,  ißroöifion,  .fünbigung§frift  u.  f.  f.)
b)  51«  jtoeiter  Stelle  dl  ju  bi§l)er  °/ 0
groben  Sie  biefe  beim  gleidjeit  ©laubiger  erneuern  tonnen?  (ja  ober  nein)
Ober  bei  einem  anberen  ©laubiger?  (ja  ober  nein)
3u  roeld)en  Bebingungen?  (3inäfu§,  ißrooifion,  ®ünbigung§frift  it.  f.  f.)
c)  5ln  britter  unb  p'Pfyevev  Stelle  dl  p  bi§t)er  °/ 0
fabelt  Sie  biefe  Syppotpet  beim  gleidjen  ©laubiger  erneuern  tonnen?  (ja  ober  nein).
Ober  bei  einem  anberen  ©laubiger?  (ja  ober  nein)
3u  roelrijen  Bebiugungeu?  (3in§fuf?,  ißrooifion,  Ä'ünbigung§frift  u.f.  f.)
        <pb n="61" />
        Setseidmis  aHet  in  Ötefcm  laus  ficfinölitfjcn  ob  bettnieteten  ober  leetftebenben  ffiobmtngen,  Gäben,  Sütos,  SBertitätten,  ©irtfdjaften  unb  fonfttgen  ©efdiäftetofale.
3Benn  her  Hauseigentümer  im  Haufe  tDoIjnt,  bitte  t)ierneben  ben  ungefähren  «mert  feiner  3Bof)nung  (einfcf)Iiepcf)  (Sefdjäftsräume)  angugeben:  M

C4

£  *
Z+-  *  ■
o  O  1
Ü  ^  «£^
g.«  8  ;
S&amp;gt;  *Ö  1
S=»  Q  -
1=8'
V*  &amp;gt;—&amp;lt;
*ö  o“,
-2  ®

Db  2Bol)nung
ober  roeldje  Strt
©efchäftslotal
(Sabeti,  Siiro,
SBirtfcfjaft,  SBerfftatt
ober  ?)

3.

w  eftw-»
&amp;gt;15“'  ^  0
&amp;amp;  sS
*■&amp;gt;  -  *•

O  O

S  ä:f
S  w  je
•S
CQ  «

4.

2Bie  l)od)  belief
ftrf)  ber
jährliche
SJtietgins
für  bie
äBoljnung
(©efdjäftSIotal)
1.  Slugitft
1914

am

5.

Staute
be§
gegenroärtigen
9Jiieter§

6.

JQ

X  CD  -M
.'■ö

C*&amp;gt;*
-*—)
_  ‘s
£  &amp;lt;=D  £
®«s e

«©  s~
-H  C
'  vC- :
) 0  '—&amp;gt;
So

©iitb  $lp etl  in  ber  3ett  nont  1.  'Sluguft  1914  bis  1.  ‘Jlpril  1915  für  bie
SBolpung  (©efdjäftSlofal)  in  Spalte  2  2Jtietausf8lle  entftanben?

burd)  Seerfteljen  ber
Sßolpung  (bes  ©efd)äftslofat§)
bis  pfammen
einfdjlieffl.  |  JL

oom

burd)  gange  ober  teilroeife
StichtbegahluttH  ber  oollen  SDtiete
für  bie  Befe^te  SBohmtng
für  toeldie  SRonate?  pfammen

Ji

9.

10.

11.

12.

3ft  non  beut
SHietrücfftanb  in  ©palte  12
ein  Seil  gegenwärtig
noch  geftunbet?

2Benn  ja
in  weldjem
Setrag?

bis  mann?

13.

14.

Haben  ©ie  einen
3Rietnad)Iafj  gemälpt?
SSBenn  ja
in  welchem
...  ,,  &amp;gt;v,  monatfur
  meldje  SJtonate?  ii^ en
Setrag?

1B.

16.

Haben  ©ie  oon  ber  gentrale
für  Striegsfürforge  ober  oon
anberer  ©eite  einen  9Jtietgufd)ufj
erhalten  ?  SBenn  ja
in  welchem
für  meldje  SOtonate?  'ttc^en
Setrag  ?

17.

18.

Sentertungen
(j.  S.  baff  eine  SBirtfdjaft  in
eine  SBoIpung  umgeroanbelt
morben  ift,  baff  unb  aus
roeldjem  ©runb  SBieber»
Sermietung  nidjt  beabftdjtigt
mirb  ltfro.)

19.

1

I

Wirtschaft  mit
Wohnung

2+3

2400

Rindenschwender

1.  Januar  1915

2

II

Büro

2

840

Müller  &amp;amp;  Schnepf

3  Jahre

3

II

Büro

3

1080

Gutekunst

1.  X.  1914

4

III

Wohnung

5

1200

Löffler

2  Jahre

5

IV

Wohnung

5

960

Wohlmuth

1.  April  1913

6
usw.

Ih

Werkstatt

1

360

—

—

Beispiele.

Oktober  Dezember

600

August,  September

400

Januar

März

September
August  1914  bis  April  1915
Januar  bis  Merz  1915

40
200
120

60

72  M.

bis  Ende  des
Krieges

September

August  bis  einschl.
März
Januar,  Februar,
März

40  M.
25  M.

1°\ L
monatlich

August  bis  einschl.

20  M.

März

Januar,  Februar,

M°lo

März

monatlich

—

—

Die  Wirtschaft  wurde  Anfang
August  geschlossen,  dann  umgebaut ­
  und  ist  seit  Januar  für
1200  Mark  als  Wohnung  vermietet. ­


Zwei  Untermieter  seit  Kriegsbeginn ­
  eingezogen.
Mieter  ist  seit  Januar  eingezogen. ­

Wohnung  steht  leer.
        <pb n="62" />
        Ausfälle  an  21üet=  unb  ibvpotbcfen^tnfen
xpäfyrenb  ber  Kriegsjeit,

SÖJann^eim,  im  SJtärs  1915.
Um  einen  Ueberblid  über  bie  pöfte  ber  feit  ÄriegSbeginn  eingetretenen  SJtietauSfcitte  unb  rüdftänbigen
|)r)potf)eEenjinfen  ju  ermatten  unb  gegebenenfalls  erforberlic^e  pitfSmaffnaljmen  in  bie  Sßege  leiten  ju  Eönnen,  tjat
bie  ©tabtuerroattung  im  Senefjmen  mit  ber  3 ertt rate  für  Äriegsfitrforge  eine  hierauf  bezügliche  @rl)ebung  angeorbnet.
Sa  e§  bes  (Selb-  unb  ßeitaufroanbS  roegeit  auSgefdjtoffen  ift,  biefe  Strebung  auf  fänttlidje  ©runbftüde  jn
erftreden,  fo  muff  eine  Seilerhebung  ueranftaltet  roerben,  bie  febes  geinte  £aus,  im  ©anjen  alfo  runb  600  2ßof)ugntnbftüde
  —  of)ne  bie  Sororte  —  erfaffen  mürbe.
2Benn  eine  foldfe  Seilerhebung  aber  ju  irgenbroeldfen  praEtifd)  brauchbaren  ßrgebniffen  führen  foE,
ift  es  unbebingt  erforberlid),  baß  bie  erbetenen  Eingaben  für  febes  gefjnte  £aus  and)  noEftänbig  unb  loatjr--heitsgetreu
  geliefert  roerben.  ©elbft  roenn  etroa,  roie  bei  ©infamilientjäufern,  nur  gang  roeuige  fragen  ptreffen
foEten,  muff  ber  Sogen  bod)  grunbfählid)  für  biefe  fragen  beantroortet  unb  an  un§  prüdgefanbt  roerben.
Sie  Seantroortung  ift  bei  roeitem  nid)t  fo  urnftäubtid),  roie  man  nad)  bem  Umfang  biefeS  Fragebogens  juerft
  glauben  Eönnte,  benu  nur  ein  Seit  ber  F ra 9 eIt  wirb  jeroeilS  für  eine  SBoljnung  ptreffen.  9Jlan  beadjte  nur,
baff  für  febe  einzelne  Sßohnung  (Saben,  SBüro  u.  f.  f.)  eine  eigene  3eile  beftimmt  ift,  baff  alfo  nicht  etroa  auf
eine  unb  biefetbe  3eite  Angaben  für  oerfdjieoene  s döohmmgen  jit  ftehen  f'ommen  bürfeit.  Sie  auf  ber  Fnuenfeite
roiebergegebenen  Seifpiete  roerben  im  Uebrigen  bie  2lu§fütlung  beS  SogenS  erleid)tern.  2tud)  ift  foroobl  ba§
Statiftifdfe  9lmt,  Satfjauä  3'wmer  20,  roie  bie  Sbteitung  üBotjnungsfürforge  ber  3entrale  für  Slriegsfiirforge,
N  2,  11,  III.  Dbergefdjoff,  ju  jeber  fchriftlidjen  unb  münblictjen  9lu§Euuft,  roie  pr  pitfeleiftuug  bei  Stusfüttung
beS  SogenS  gerne  bereit.
Sffier  in  ©palte  6  ben  Etarnen  be§  beseitigen  SötieterS  nicht  nennen  roiE,  taffe  biefe  ©patte  einfad)  teer.
3nbeffen  roirb  tjicrburd)  ansbrüdtid)  gugefidjert,  baß  aEe  ßingelait  gaben  lebiglid)  ftatiftifd)  oentertet
werben;  auf  SBimfcb  roirb  aud)  ba§  auSgeftiflte  F otrm «tnr  nad)  ber  ^Bearbeitung  bem  |&amp;gt;au§befiher  roieber  $urüdgeftettt.
  Sie  Uebermitttung  ber  Formulare  erfolgt  im  F n tereffe  ber  ©ef)eimtialtung  ber  9Xngaben  niefjt  burd)  3ät)ter,
fonbern  burd)  bie  fßoft;  and)  bitten  roir,  ba§  aitSgefüEte  Formular  gleichfalls  burd)  bie  fßoft  in  beitiegenbem  F^eiEuoert
bis  fpäteftend  SamStag,  ben  17,  5lprtl  an  ba§  ©tatiftifdje  2lmt,  fRatl)au§,  jurüdjufenben.

Stattftifcfyes  2hni:
ä)x.  5d)ott.
        <pb n="63" />
        9

O
O
CD

O
W

ji-:  wurden  am  folgenden  Tage  brieflich  ersucht,  den
°':Z  beantwortet  oder  leer  mit  der  Mitteilung,  daß  die
ig  nicht  beabsichtigt  werde,  uns  wieder  zuzustellen,
r;  ne  von  60  Bogen  gingen  di'ese  Nachzügler  allmählich
■:  Mitte  Mai,  soweit  dringendere  Aufgaben  des  Amtes
übrig  ließen,  mit  der  Bearbeitung  des  Materials
s ::  erden  konnte.  Eine  vorläjifige  Bearbeitung  der  hini
 :  r  erfragten  Hypothekenverhältnisse  vollständig  ausf--)gen
  hatte  zuvor  schon  stattgefunden;  ihr  Ergebnis
j:  dts  am  26.  April  dem  Bürgermeisteramt  mitgeteilt
ne  Fülle  notwendig  werdender  Rückfragen  hatten
k  faßt  gemacht  und  der  Gang  der  Dinge  hat  dieser
i;;  vollinhaltlich  entsprochen.  Einzelne  ganz  hoff-*i:
  logen  haben  wir  von  vornherein  auf  geben  müssen;
N*g  ausgefüllte  wurden  soweit  irgend  möglich  an
i:  eile  ergänzt,  irrige  und  zweifelhafte  Eintragungen
j:  Hen  Fällen  aufgeklärt  und  berichtigt,  sodaß  der
;:*e  Rest,  wie  sich  aus  der  folgenden  Aufstellung
.t  gerade  groß  war.  Nach  der  Beantwortung  unterv
  erteilten  sich  nämlich  die  Bogen  wie  folgt:

'chickt

Bogen
604*)

davon  beantwortet:

brauchbar

436

brauchbar,  aber  wegen  besonderer  Umstände  nur

ise  verwendbar**)

10

ise  brauchbar

23

oder  fast  unbrauchbar

19

beantwortet

66

und  zwar:

il  der  Mann  im  Feld  steht

12

ü  „alles  normal  ist“,  das  Haus

„nicht  in

'.rächt  kommt“  usf.

7

»  Zwangsverwaltung  oder  der

Nutznießer

ine  Auskunft  gab

5

3  Haus  erst  1915  fertig  wurde

1

ns  wirtschaftlichen  Gründen“

1

!  Mißtrauen

2

ne  Begründung

26

dl  Fabrikgrundstück

2

zurückgekommene  Bogen

60

zusammen  wie  oben  604

j:  waren  uns  38  Bogen  für  nicht  in  die  Erhebung
*i:  '  Hausgrundstücke  zugegangen,  die  sämtlich  brauchij_/ortet
  waren,  aus  methodischen  Gründen  von  der
        <pb n="64" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
