Kirche 49 bischöfe durch eine Versammlung gewählt, welche aus den Mit gliedern der Synode und jenen der gesetzgebenden Körper zusammen gesetzt ist. Die Weihbischöfe ernennt der König nach einem Ternovor- schlag der Synode durch Vermittlung des Kultusministers. Die Kandidaten müssen rumänische Staatsbürger und Mönche oder Witwer sein, das vierzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, den Lizenziaten- oder Doktorgrad der Theologie besitzen und sich im Lande weihen lassen. Jedem Metropoliten und Bischof ist für die rein kirchlichen Angelegenheiten ein aus drei Mitgliedern bestehendes Konsistorium beigegeben. Ausführendes Organ des Konsistoriums ist in jedem Kreise der Erzpriester (protoiorou oder protopop). Ihm unterstehen die Seelsorger. Die Rechtsverhältnisse der Seelsorger sind durch das Gesetz vom 29. Mai 1893 geregelt. Diesem Gesetz zufolge sind 297 Stadt pfarren und 2734 Landpfarren eingerichtet. Der Einteilung der Stadtpfarren wurde eine Bevölkerung von rund 400 Familien, jener der Landpfarren die Gemeinde zugrundegelegt. Diakone können nur in den Kirchen der Kreishauptstadt Verwendung finden. Die Bestellung der Pfarrer erfolgt durch den Bischof im Einver nehmen mit dem Kultusminister. Zur Bestellung wird die rumänische Staatsbürgerschaft und bei den Stadtpfarren die absolvierte theo logische Fakultät, bei den Landpfarren aber die Absolvierung eines achtklassigen Priesterseminars gefordert. Mönche sind von der Seelsorge grundsätzlich ausgeschlossen. Der Stadtpfarrer erhält aus dem Staatsschätze ein Monatsgehalt von 200 Lei, der Land pfarrer ein solches von 80 Lei. Im Jnvaliditätsfalle und nach Zurücklegung des 70. Lebensjahres beziehen die Seelsorger Pen sionen nach dem allgemeinen Pensionsgesetze. Neben der griechisch-orientalischen Kirche, die in Rumänien durch die Verfassung als Staatskirche erklärt ist, besteht noch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. Die römisch-katholische Kirche wurde nach dem Schisma erst 1229 in Rumänien durch die Errichtung eines kumanischen Bistums organisiert, welches später sich in das Bistum Milcov um wandelte. Einen größeren Aufschwung nahm die katholische Kirche nach der Gründung der Donaufürstentümer. In der Walachei ließ die Einwanderung zahlreicher Katholiken Ende des dreizehnten Jahrhunderts ein Bistum in Argey erstehen, und 1327 kamen mit Zustimmung des Fürsten Mihai Basarab Dominikaner und in der Folge Franziskaner ins Land. Das Bistum verschwand bald. Die Ordensbrüder aber lagen weiterhin der Seelsorge ob unter der Juris diktion des Bischofs von Nikopolis, bis dieser anfangs des 19. Jahr- Oneiul, Rumänien 4