4* Schule 51 ungarisch ist. Besucht wurden die evangelischen Schulen von beiläufig ­ 1800 Kindern. Die Mittel zur Bestreitung der Kultus- und Schulausgaben werden durch Beiträge der Glaubensgenossen, durch Gebühren für gottesdienstliche Handlungen, durch Spenden aus Deutschland und Österreich und schließlich durch Unterstützungen vom Eustav-Adolf-Verein aufgebracht. Die Sorge für die mosaischen Kultusbedürfnisse ist vollständig ­ der privaten Initiative der in Rumänien ansässigen Juden überlassen. Der Staat kümmert sich um sie nicht und hat auch die Rechtsverhältnisse des jüdischen Glaubensbekenntnisses bisher einer Regelung nicht unterzogen. Die Juden richten ihre Kultusgemeinden nach ihrem Gutdünken ein und erhalten sie aus den eigenen Mitteln.*) 2. Schule In den Donaufürstentümern wurde Unterricht in fürstlichen und Klosterschulen erteilt. Er beschränkte sich auf Religion, Lesen und Schreiben und slavische Sprache. Mitte des siebzehnten Jahrhunderts ­ trat an die Stelle der letzteren die rumänische Sprache, um bald immer mehr der griechischen Sprache Platz zu machen, neben welcher in den höchstorganisierten fürstlichen Schulen zu St. Sava in Bukarest und Trei Jerarchi in Jassy die lateinische und die französische Sprache mitunterrichtet wurden. Erst anfangs des 19. Jahrhunderts eröffneten Georg Lazar in Bukarest und Georg Asachi in Jassy Privatschulen mit rumänischer Unterrichtssprache. Doch war das gesamte Schulwesen nur für die Bedürfnisse der höheren Klassen der Bevölkerung eingerichtet; das Volk entbehrte vollständig ­ jedes Unterrichts. Eine Änderung trat erst nach der Vereinigung der Donaufürstentümer ­ ein, indem 1866 der Schulzwang eingeführt und durch die Gesetze von 1893, 1896 und 1898 das Volks-, Mittel- und Hochschulwesen geregelt wurde. Der Volksschulunterricht ist obligatorisch für alle Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren; doch wird der Schulzwang nur in den städtischen Schulen voll ausgenützt. Auf dem flachen Lande genügt ­ ein nur fünfjähriger Schulbesuch, und sowohl in der Stadt als auch auf dem Lande steht die allgemeine Schulpflicht bloß auf dem Papiere, indem von rund 1200000 schulpflichtigen Kindern im Jahre 1912/13 nur 616570 oder 61 % in den Schulen eingeschrieben ­ waren, während der Rest eine Schule überhaupt nicht besuchte. Der Grund für diese ungenügende Frequenz liegt weniger *) Dgl. Enciclopedia romanä S. 483ff. und 829ff.