■SHE Emm 68 Politische Verhältnisse des Kreises und des Kreisgerichtes sowie für die Unterbringung der Landwehrtruppen, für die Tagegelder und Reisekosten der Kreis- ausschußmitglieder, für die Instandhaltung der Krankenhäuser, Wohltätigkeitsanstalten, Gefängnisse, Straßen und Brücken, für den Postdienst, für die Entlohnung der Kreisbeamten u. dgl., fakultativ sind jene für die vom Kreisausschusse über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ins Leben gerufenen gemeinnützigen Anstalten. Uber den Eesamthaushalt der Kreise im Jahre 1909/10 gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß: Einnahmen. Ausgaben. Lei Lei Allgemeine Einnahmen 8220868 Schuldendienst 1567105 Besondere „ 363508 Allgemeine Verwaltung 2334017 Sonstige „ 866835 Gesundheitswesen .... 2872274 Beiträge d. Gemeinden 617810 Unterrichtswesen 500351 Außerordentl.Einnahmen 1692385 Post und Telegraph . - 998989 / Gefängniswesen 346440 / Landwehr-Unterkunft . 57980 / Hebung der Viehzucht. 23387 / Betriebskosten 26460 / Bemessung u. Einhebung 323681 / Sonstige Ausgaben ... 925577 / Autzerordentl. Ausgaben 1685571 Zusammen 11761406 11561732 Die von den Kreisen aufgewendeten Mittel sind daher recht bescheiden, und ihnen entsprechen auch die Erfolge der Tätigkeit der Kreisausschüsse. Als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden überwacht der Kreisausschuß die Verwaltung derselben, prüft deren Rechnun gen und genehmigt deren Voranschläge und bestätigt die Wahlen der Eemeindeausschußmitglieder. Die betreffenden Befugnisse übt er durch eine ständige, aus drei von ihm aus seiner Mitte ge wählten Mitgliedern bestehende Kommission aus, die nach Bedarf zusammentritt. Ausführendes Organ des Kreisausschusses ist der Kreis- vorsteher (prefect), der vom Könige ernannt wird. Als Organ des Kreises leitet er die Kreisverwaltung, führt im Namen des Kreises die Prozesse desselben und vertritt während der Abwesen heit des Kreisausschusses den Kreis. Er führt alle Beschlüsse des Kreisausschusses durch und zeichnet alle Ausfertigungen des Kreises. In dringenden Fällen, wenn der Kreisausschuß nicht versammelt ist, trifft er nach Anhörung der ständigen Kommission auch Ver-