Zentralverwaltung 81 einigt, welcher die Ausfertigungen nritzeichnet und vom Minister mit der selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betraut ­ werden kann. Den Direktoren übergeordnet und zur Unterstützung ­ des Ministers in allen Arbeiten des Ressorts berufen ist der Generalsekretär. Er entscheidet in allen nicht dem Minister vorbehaltenen ­ oder den Direktoren anvertrauten Verwaltungsangelegenheiten, ­ überwacht die Tätigkeit aller Bureaus und zeichnet im Namen des Ministers alle Ausfertigungen; doch mutz die betreffende Ermächtigung ­ schriftlich erteilt und im Amtsblatts bekanntgemacht werden. ­ Die Beiräte und Kommissionen sind Kollegien zur Unterstützung ­ des Ministers in bestimmten Fachfragen. Die Beiräte sind meist bloß begutachtende Organe; die Kommissionen haben in der Regel ein gewisses Verfügungsrecht. Dem Personal für den auswärtigen Dienst endlich obliegt die Inspektion und Kontrolle ­ der untergeordneten Behörden oder der Vollzug spezieller Verrichtungen. Die Gesamtheit der Hilfsorgane eines Ressorts unter der Leitung des Ministers bildet das Ressortministerium. Zuletzt bestanden neun Ministerien und zwar: das Ministerium des Innern, das Ministerium für Kultus und Unterricht, das Ministerium ­ für Domänen und Ackerbau, das Ministerium für Handel und Industrie, das Ministerium für öffentliche Arbeiten, das Justizministerium, ­ das Finanzministerium, das Ministerium des Austern und das Kriegsministerium. Der Wirkungskreis des Ministeriums des Innern umfaßt ­ die allgemeine Verwaltung und die Verwaltung der besonderen, ­ diesem Ministerium zugewiesenen Zweige. Der allgemeinen Verwaltung dient die Direktion der politischen Verwaltung und Sicherheitspolizei, die Direktion der Kreis- und Gemeindeverwaltung, das Bauamt und das Rechnungsamt. ­ Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf alle Verwaltungsangelegenheiten, ­ welche nicht der Fachverwaltung oder anderen Ressorts zugewiesen ­ sind. Die Kontrolle der allgemeinen Verwaltung erfolgt durch 4 Eeneralinspektoren mit dem Sitz in Bukarest, welche die untergeordneten Behörden besichtigen und im Aufträge des Ministers notwendige Erhebungen pflegen und besondere Aufgaben ­ erfüllen. Für die besonderen, dem Ministerium des Innern zugewiesenen Dienstzweige bestehen: die Eeneraldirektion der Telegraphen und Posten, die Generaldirektion des zivilen Gesundheitswesens, die Generaldirektion des Eefängnismesens und die Direktion des Amtsblattes und der Staatsdruckerei. ­ Die Generaldirektion der Telegraphen und Posten verwaltet unter der Leitung des Generaldirektors und der Mit-Onciul, Rumänien g