Wirkung eines aus dem Stellvertreter des Generaldirektors, dem Bukarester Inspektor und den Abteilungsvorständen bestehenden Beirates das gesamte Telegraphen-, Telephon- und Postwesen. Der Dienst gliedert sich in eine Postambulanz und 5 territoriale Sprengel unter je einem Inspektor, umfaßt Telegraphen- und Postämter mit permanenter, vollständiger oder beschränkter Wirksamkeit, Bahnpostämter ­ und Landposterpeditionen und wird von Telegraphen- und Postbeamten, Hilfsbeamten, Postagenten und Landbriefträgern besorgt. Die Eeneraldirektion des zivilen Gesundheitswesens ­ besorgt alle den Sanitäts- und Veterinärdienst betreffenden ­ Angelegenheiten. Der innere Dienst wird von 6 Bureaus (für ärztliche, tierärztliche, Verwaltungs-, statistische, Spitals- und Archiv-Angelegenheiten), der äußere von 4 Sanitäts- und 4 Veterinär-Inspektoren versehen. Neben der Eeneraldirektion des zivilen Gesundheitswesens ­ wirken mit beratender Stimme der Oberste Sanitätsrat, der Oberste Veterinärrat und zwei Kommissionen ­ für Apotheker- und Veterinärangelegenheiten. ­ Der Oberste Sanitätsrat besteht unter dem Vorsitze des Ministers des Innern aus 11 vom Könige auf Vorschlag des Ministers ­ auf die Dauer von 3 Jahren ernannten ordentlichen Mitgliedern ­ und überwacht alle Maßnahmen des Gesundheitswesens sowie die Ausübung des ärztlichen, tierärztlichen und Apothekerberufs. ­ Der Oberste Veterinärrat setzt sich unter dem Vorsitze des Generaldirektors des zivilen Gesundheitswesens aus zwei Mitgliedern ­ des Obersten Sanitätsrates, einem Juristen, einem Landwirt, ­ einem Großgrundbesitzer, einem Militärtierarzt und 6 Ziviltierärzten ­ zusammen und ist berufen, Gutachten über Gesetz- und Verordnungsentwürfe zu erstatten, welche die Hebung der Viehzucht ­ und den Schutz der Gesundheit des Viehs, die Organisation des Veterinärdienstes und die Verbesserung der Veterinärpolizei bezwecken. Die aus einem Chemiker und 4 Apothekern bestehende Apothekerkommission ­ und die aus den 6 Ziviltierärzten des Obersten Veterinärrates zusammengesetzte Veterinär-Kommission fungieren ­ als beratende Organe in allen Apotheker- und Veterinärangelegenheiten. ­ Neben ihnen wirken als Hilfsorgane die Institute für Chemie, Bakteriologie und Jmpfstofferzeugung. Ferner ressortieren vom Ministerium des Innern auch die Verwaltungen ­ der Stiftungsspitäler. Solche Verwaltungen