84 Politische V erhältniss e meinsamteit der Dogmen und ökumenischen Kanones mit den übrigen orthodoren Kirchen Zu wahren hat. Unter der Aufsicht der h. Synode verwalten in den Diözesen die Metropoliten, beziehungs weise die Bischöfe unter Mitwirkung ihrer Konsistorien, in den Pfarreien aber die aus dem Pfarrer, einem von den Eingepfarrten gewählten Vertreter und einem in den Städten vom Bürgermeister und in den Landgemeinden vom Präfekten ernannten Mitgliede zusammengesetzten Epitropien die Kultusangelegenheiten. In Unterrichtsangelegenheiten leitet und überwacht der Minister das gesamte Volks-, Mittel-, Hoch- und Fachschulwesen. Als Beiräte auf diesem Gebiete fungieren der General-Schulrat und der permanente Unterrichts-Ausschuß. Der Eeneralschulrat zerfällt in mehrere Fachsektionen, be steht aus Schulinspektoren und Vertretern der verschiedenen Arten von Schulen, die vom König auf die Dauer von 6 Jahren berufen werden, und begutachtet die Lehrpläne und ihre Anwendung. Der aus drei vom Könige auf die Dauer von drei Jahren er nannten Mitgliedern gebildete permanente Unterrichts- Ausschuß äußert sich über Schulerrichtungen, Schulordnungen, Schulbücher und über die vom Unterrichtsminister an ihn gestellten besonderen Fragen. Die Kontrolle des Unterrichts erfolgt durch eine Anzahl von General- und Territorial-Jnspektoren sowie von Schul-Revi- soren und Unter-Revisoren, und die Verwaltung der einzelnen Schulen durch ihren Rektor oder Direktor. Dem Unterrichtsministerium ist endlich die rumänische Akademie der Wissenschaften undderDienst derErhaltung der historischen Denkmäler unterstellt. Als Hilfsorgan in letzterer Beziehung fungiert die Kommission der öffentlichen Denkmäler, welche aus einem Architekten, dem Direktor des Mu seums in Bukarest und drei vom Minister ernannten Historikern oder Archäologen besteht, von denen zwei der Akademie der Wissen schaften angehören müssen. In den Wirkungskreis des Ministeriums für Domänen und Ackerbau fällt die Vorbereitung der die Landwirtschaft be treffenden Gesetze und Verordnungen, die Errichtung und Verwaltung der die Hebung der Viehzucht bezweckenden Anstalten, die Durch führung von Entwässerungsarbeiten und Drainagen, die Förderung der Landwirtschaft durch Ausstellungen und Preisausschreiben, Ge nossenschaften und landwirtschaftliche Versammlungen, die Gründung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und meteorologischer In stitute, die Beaufsichtigung der landwirtschaftlichen Kreditorgani sationen, die Sammlung und Veröffentlichung der Materialien