MW P olitis ch e Verhältnisse Das technische Korps des Ministeriums für öffentliche Ar beiten gliedert sich in das Ingenieur- und das Kondukteur-Korps und ist berufen, Pläne und Projekte zu verfassen, alle Staats-, Kreis- und Eemeindebauten auszuführen, diese Bauten zu erhalten, alle Kommunikationen, Docks und Lagerhäuser zu betreiben und alle im Offertwege vergebenen öffentlichen Arbeiten zu überwachen. Das Justizministerium verwaltet die Justiz und überwacht ihren regelmäßigen Gang. Das Finanzministerium gliedert sich in die Direktion für Steuern und Gebühren, die Zoll-Direktion, den Kassen- und Rechnungs- sowie den Überwachungs- und Kontrollsdienst und umfaßt als besondere Dienstzweige die Regie der Staatsmonopole, die Münze, das Stempel wesen, die Zivil- und Kirchen-Pensions-Kasse, den tlrsäit ÄZrioolunddieDepositenbank. Vom Finanzministerium ressortieren ferner für den Dienst der direkten Steuern die Gene ral-Kassiere und Steuereinnehmer mit ihrem Hilfspersonal, für den Dienst der indirekten Abgaben die Kontrollore und Sub kontrollore und für den Zolldienst die Zollbezirke und Zoll ämter mit ihrem Personal von Bezirksvorstehern, Angestellten und Zollwächtern. Als Hilfsorgan des Finanzministeriums in Zoll sachen fungiert die Sachverständigenkommission, welche aus drei vom Finanzminister über Vorschlag des Handelsgerichts in Bukarest ernannten Mitgliedern besteht und im Falle von Zoll differenzen zu intervenieren hat. Das Ministerium des Äußeren leitet und überwacht die auswärtigen Beziehungen. Der Minister des Äußeren verhandelt und interpretiert die internationalen Verträge und regelt das Ver hältnis Rumäniens zu den übrigen Staaten. Er übt auch die Auf sicht über die Hafen-, die Fluß- und die Seepolizei aus. Der Flotten kommandant ist ihm untergeordnet. Als Ordenskanzler verwaltet er die Orden und die Medaillen. Von ihm ressortiert der diplo matische und Konsular-Dienst. Der diplomatische Dienst wird von zehn Gesandtschaften in den europäischen Hauptstädten, der Konsulardienst von einer Anzahl von Berufs- und Honorar- konsuln versehen. Dem Kriegsministerium endlich obliegt die Verwaltung des Heeres und der Gendarmerie. Die Heeresverwaltung umfaßt den Intendantur-, Artillerie-, Genie-, Flotten-, Sani- täts- und Kassendienst und gliedert sich in Leitung, Geschäfts führung und Kontrolle. Die Leitung hat keinen Teil an der Ge schäftsführung, und die Kontrolle ist weder an der Leitung noch an der Geschäftsführung beteiligt und untersteht direkt dem Minister.