Kap. III. Der Lohn wird nicht dem Kapital entnommen. 55 Ausführung der Arbeit, nicht von deren Ertrag ab." Dies ist jedoch augenscheinlich kein tatsächlicher Unterschied. Denn im Durchschnitt ergibt die um festen Lohn vollbrachte Arbeit nicht nur den Betrag des Lohns, sondern mehr; sonst könnten die Arbeitgeber keinen Gewinn erzielen, wenn ein Lohn festgesetzt ist, übernimmt der Arbeitgeber das ganze Risiko und wird für diese Assekuranz entschädigt, denn ein fester Lohn wird immer etwas niedriger normiert, als ein vom Ertrag abhängender. Dbwohl aber, wenn ein fester Lohn vereinbart ist, der Arbeiter, welcher seinen Teil des Kontrakts erfüllt hat, gewöhnlich einen gesetzlichen Anspruch an den Arbeitgeber hat, ist es doch häufig, wenn nicht immer der Fall, daß die Unfälle, die den Arbeitgeber ver hindern aus der Arbeit Nutzen zu ziehen, ihn auch verhindern, den Lohn zu zahlen. Und in einem bedeutenden Industriezweig ist der Arbeitgeber im Falle eines Unglücks vom Gesetz eximiert, obgleich feste und nicht kontingentierte Löhne vereinbart waren. Denn nach dem Grundsatz des Admiralitätsgesetzes ist „die Fracht die Mutter des Lohns" und wenn auch der Seemann seinen Teil vollbracht hat, so beraubt ihn doch der Unfall, der das Schiff hindert Fracht zu verdienen, des Anspruchs auf seine Löhnung. In diesem gesetzlichen Grundsätze ist die Wahrheit verkörpert, für die ich streite. Die Produktion ist stets die Mutter des Lohns. Ohne Produktion gibt es und kann es keine Löhne geben. Aus dem Arbeits erträge, nicht aus den Kapitalvorschüssen kommt der Lohn. wo wir auch die Tatsachen zergliedern mögen, wird sich dies als richtig erweisen. Denn die Arbeit geht immer dem Lohne voran. Dies ist ebenso allgemein richtig von dem Lohne, den der Arbeiter von einem Arbeitgeber erhält, wie von dem Lohne, den der Arbeiter, welcher sein eigner Arbeitgeber ist, direkt gewinnt. In der einen wie in der anderen Kategorie von Fällen ist die Anstrengung Bedingung für die Belohnung. Bald tageweis, öfter wöchentlich oder monatlich, zuweilen jährlich, und in vielen Produktionszweigen stückweise bezahlt, schließt die Zahlung des Lohnes seitens eines Arbeitgebers an einen Arbeiter immer die vorausgehende Arbeitsleistung des letzteren zugunsten des ersteren ein; denn die wenigen Fälle, in welchen für persönliche Dienste Voraus zahlungen geleistet werden, sind entweder auf Mildtätigkeit oder auf Garantie und Kauf zurückzuführen. Der Ausdruck „Kostenvorschuß", der den den Advokaten gegebenen Vorschüssen beigelegt wird, zeigt den wahren Lharakter dieser Transaktion, ebenso der in der Seemanns sprache gewöhnliche Name „Blutgeld" für eine Zahlung, die dem Namen nach ein den Matrosen gemachter Lohnvorschuß, in Wirklichkeit aber Kaufgeld ist, denn sowohl das englische als das amerikanische Gesetz betrachtet den Matrosen als eine bloße Handelsware. Ich verweile bei dieser offenbaren Tatsache, daß die Arbeit stets dem Lohne voraufgeht, weil es für das Verständnis der verwickelteren Erscheinungen des Lohns von der größten Wichtigkeit ist, daß man dies