Kap. III. Der Lohn wird nicht denr Kapital entnommen. 63 end eien Schiffes steht an Stelle des in Löhnen ausgezahlten wertes. Diese Lohnzahlungen enthalten keinen Kapitalvorschuß; denn die Arbeit seiner Leute erzeugt und verschafft denr Schiffbauer während der Woche oder während des Monats mehr Kapital, als ihnen am Ende der Woche oder des Monats zurückgezahlt wird, wie dies die Tatsache beweist, daß, wenn man dem Schiffbauer zu irgendeiner Zeit während des Baues das teilweise fertige Schiff abkaufen wollte, er einen Vorteil erwarten würde. Ebenso findet kein Kapitalvorschuß statt, sobald ein Sutro- oder St. Gotthard-Tunnel oder ein Suez-Kanal gebaut wird. Der Tunnel oder Kanal wird während des Baues gerade so gut Kapital, wie das zum Bauen verausgabte Geld, oder, wenn man lieber will, das bei der Arbeit gebrauchte Pulver, die Bohrer rc. oder die von den Ar beitern gebrauchten Nahrungsmittel, Kleider rc. — was durch den Umstand bewiesen wird, daß der wert des Kapitalvermögens der Gesellschaft sich nicht vermindert, wenn ihre Geldbeftände sich nach und nach zu Kapital in Gestalt eines Kanals oder Tunnels umwandeln. Zm Gegenteil nimmt es wahrscheinlich im Durchschnitt mit dem Fort gange des Werkes zu, gerade wie das bei einer geschwinderen Pro duktionsart angelegte Kapital sich durchschnittlich vermehrt. Und so ist es offenbar auch beim Ackerbau. Daß die Wertschaffung nicht auf einmal erfolgt, wenn die Ernte eingebracht wird, sondern schrittweise während des ganzen, mit der Ernte endigenden Prozesses, und daß mittlerweile keine Lohnzahlung das Kapital des Landwirts vermindert, zeigt sich handgreiflich genug, wenn während des Pro duktionsprozesses Land verkauft oder verpachtet wird, denn ein ge pflügtes Feld bringt mehr als ein ungepflügtes und ein Acker mit Aus saat mehr als ein nur gepflügter. Ls ist auch handgreiflich genug, wenn, wie dies bisweilen geschieht, Ernten auf dem Palm verkauft werden, oder wenn der Bauer nicht selbst erntet, sondern mit dem Besitzer von Mähmaschinen kontrahiert. Ls ist handgreiflich in dem Falle von Obst gärten und Weinbergen, die, obgleich noch nicht tragend, doch ihrem Alter angemessene preise bringen. Ls ist handgreiflich in dem Falle von Pferden, Rindvieh und Schafen, deren wert mit ihrem Wachstum steigt. Und wenn sie nicht immer handgreiflich ist zwischen den, wie man sie nennen kann, üblichen Austauschstadien der Produktion, so findet diese Wertvermehrung doch unstreitig bei jedem Arbeitsaufwande statt, wo deshalb Arbeit geleistet wird, ehe Lohn gezahlt wird, ist der Kapitalvorschuß faktisch seitens der Arbeit geleistet, und wird von dem Arbeiter dem Arbeitgeber, nicht aber von dem Arbeitgeber dem Arbeiter gemacht. „Dennoch", kann man einwenden, „wird in solchen Fällen, wie wir sie betrachtet, Kapital erfordert!" Gewiß, dies bestreite ich keines wegs. Aber es ist nicht erforderlich, um den Arbeitern Vorschüsse zu