Buch VII. 2^8 Die Gerechtigkeit des Heilmittels. ein anderer Titel abgeleitet werden könnte, und 2. weil die Anerkennung eines anderen Besitztitels mit diesem unvereinbar ist und denselben auf beben würde. Denn welches andere Recht besteht, von dem das Recht auf den ausschließlichen Besitz irgendeines Dinges abgeleitet werden könnte, als das Recht des Menschen auf sich selbst? Mit welch anderer Macht ist der Mensch von der Natur bekleidet als der Macht, seine eigenen Fähig keiten zu gebrauchen? Me kann er in anderer Meise auf materielle Dinge oder auf Menschen wirken oder Einfluß ausüben? Man lähme die Bewegungsnerven, und der Mensch hat nicht mehr äußerlichen Einfluß oder mehr Macht als ein Block oder Stein, von was sonst könnte denn das Recht, Dinge zu besitzen und zu beherrschen, abgeleitet werden? Wenn es nicht aus dem Menschen selbst entspringt, wo könnte es sonst wohl entspringen? Die Natur erkennt keinen Besitz oder keine Herrschaft in dem Menschen an, außer als Ergebnis der Arbeit. Auf keine andere Weise können ihre Schätze gehoben, ihre Kräfte geleitet oder ihre Eigen schaften benutzt und beherrscht werden. Sie macht unter den Menschen keinen Unterschied, sondern ist gegen alle vollständig unparteiisch. Sie kennt keine Unterscheidung zwischen Herrn und Sklaven, König und Untertan, Heiligen und Sündern. Alle Menschen stehen zu ihr auf gleichem Fuß und haben gleiche Rechte. Sie erkennt keinen Anspruch als den der Arbeit an und erkennt diesen ohne Ansehen der Person an. wenn der Seeräuber seine Segel ausspannt, so wird der wind sie so gut füllen wie die eines friedlichen Kauffahrteifahrers oder einer Mif- fionärbarke; ob ein König oder ein gewöhnlicher Erdenmenfch über Bord fällt, beide können ihren Kopf nur durch Schwimmen über Wasser halten; die Vögel werden sich dem Grundbesitzer nicht schneller zum Schuß darbieten wie dem Wilddiebe; die Fische beißen an oder nicht, ohne den geringsten Unterschied zu machen, ob der Angelhaken ihnen von einem artigen kleinen Buben, der in die Schule geht, oder von einem herumlungernden Schlingel präsentiert wird; das Korn wird nur wachsen, wenn der Boden bereitet und die Saat gesäet ist; nur auf Geheiß der Arbeit kann das Erz aus der Mine gehoben werden; die Sonne scheint und der Regen fällt über Gerechte und Ungerechte. Die Gesetze der Natur sind die Anordnungen des Schöpfers. Es steht in ihnen keine An erkennung irgendeines Rechtes geschrieben, als desjenigen der Arbeit, aber groß und deutlich steht in ihnen das gleiche Recht aller auf den Ge- brauch und Genuß der Natur geschrieben, das Recht, Arbeit auf sie zu verwenden und ihren Lohn zu empfangen und zu besitzen. Darum weil die Natur nur der Arbeit Geschenke macht, ist die Betätigung der Arbeit in der Produktion der einzige Titel auf ausschließlichen Besitz. 2. Dies der Arbeit entspringende Besitzrecht schließt die Möglichkeit jedes anderen Besitzrechts aus. Wenn ein Mensch das Recht auf das Erzeugnis seiner Arbeit hat, so kann niemand ein Recht auf etwas haben, was nicht das Produkt seiner Arbeit oder der auf ihn übergegangenen