308 Buch VIII. Die Anwendung des Heilmittels. IV. Die Gleichheit. Adam Smiths Regel lautet: „Die Untertanen jedes Staates sollten zur Erhaltung der Regierung möglichst im Verhältnis zu ihren respektiven Fähigkeiten beitragen, d. h. im Verhältnis zu dem Einkommen, welches sie unter dem Schutz des Staates genießen." Jede Steuer, sagt er an einer anderen Stelle, die nur auf die Rente, oder nur auf die Löhne oder nur auf die Zinsen fällt, ist notwendig ungleich. In Übereinstim mung damit ist der gewöhnliche Gedanke, den unsere Systeme der Alles- Befteuerung vergebens durchzuführen suchen, daß jeder im Verhältnis zu seinen Mitteln oder zu seinem Einkommen Steuern zahlen sollte. Abgesehen aber von all den unüberwindlichen praktischen Schwierig keiten, die sich der Besteuerung jedermanns nach seinen Mitteln ent gegenstellen, so ist es augenscheinlich, daß Gerechtigkeit auf diese Weise nicht zu erzielen ist. Pier sind z. B. zwei Männer von gleichen Mitteln oder gleichen Einkommen, wovon der eine eine große Familie, der andere niemanden als sich selbst zu erhalten hat. Aus diese beiden Männer fallen indirekte Stenern sehr ungleich, da der eine die Steuern auf die von seiner Familie verbrauchte Nahrung, Kleidung usw. nicht vermeiden kann, während der andere nur von seinem eigenen Verbrauche zu steuern braucht. Nehmen wir hingegen an, daß durch direkte Steuern jedermann gleich besteuert würde, so fehlt auch da die Ungerechtigkeit nicht. Das Einkommen des einen ist mit der Erhaltung von sechs, acht oder zehn Personen be lastet, das des anderen mit der Erhaltung einer einzigen. Wenn man aber die Malthussche Lehre nicht so weit treibt, daß man das Ausziehen eines neuen Bürgers als eine Schädigung des Staates betrachtet, so liegt hier eine grobe Ungerechtigkeit vor. Man könnte jedoch einwenden, dies sei ein nicht zu überwinden der Übelstand; die Natur selbst sei es, welche menschliche wesen hilflos in die Welt bringe und ihre Erhaltung auf die Eltern abwälze, aber als Ersatz dafür große und süße Belohnungen biete. Sehr wohl, wenden wir uns also an die Natur und lesen wir die Gebote der Gerechtigkeit in ihrem Gesetz. Die Natur gibt der Arbeit und nur ihr allein. Selbst in einem Paradiese würde der Mensch, ohne menschliche Anstrengung, verhungern, Pier sind nun zwei Männer gleichen Einkommens — das des einen rührt von der Anstrengung seiner Arbeit her, das des anderen von der Rente eines Grundbesitzes. Ist es gerecht, daß sie zu den Ausgaben des Staates beide gleich beitragen sollen? Sicherlich nicht. Das Ein kommen des einen stellt Güter dar, die er erschafft und dem allgemeinen Fonds des Staates hinzufügt; das Einkommen des anderen stellt nur Güter dar, die er dem allgemeinen Vorrat entnimmt, und wofür er nichts zurückgibt. Das Recht des einen auf den Genuß seines Einkommens beruht auf dem Zeugnis der Natur, die der Arbeit Güter gewährt;