Zusatz zu Abschnitt II. 35 braucht wird, soll — im Rahmen unserer Wissenschaft 1 —ganz selbst verständlich doch nur dasjenige gemeint werden, was sich erst als «wirtschaftlicher Wert“ zu seinem scharfen und gültigen Ausdruck bringen läßt. Für diesen zweiten Fall würde nun jener Einwand, den wir doch oben schon abgetan haben, scheinbar wieder aufleben. Zum mindesten erweist er damit seine Geschmeidigkeit, wenn er auf eine denkbare Konstellation hin erst einmal abzuwehren ist. Im Sinne der zweiten Deutung könnte man nämlich einwenden, daß der Zusatz „wirtschaft lich“ doch einen sehr wesentlichen Charakter habe; die Weglassung dieses Zusatzes scheint aber dann, vom Standpunkte der vorliegenden Untersuchung, einen schweren kritischen Verstoß zu besagen. Überlegen wir einmal, in welchem Sinne der Zusatz „wirtschaft lich“ einen wesentlichen Charakter haben kann. Die tatsächlichen Verhältnisse in der „Wertlehre“ können uns darüber keinen allgemein gültigen Aufschluß 'geben. Das ist wohl schon aus ihrer flüchtigen Beleuchtung klar geworden. Für den gesuchten Aufschluß sind wir daher einfach an das logische Denken verwiesen. Unter der Bedingung aber, daß wir „wirtschaftlich“ als einen wesentlichen Zusatz ansehen sollen, sind zwischen „Wert“ und „wirt schaftlichem Wert“ keine anderen Beziehungen denkbar, als daß „Wert“ ein umschließendes Weiteres, „wirtschaftlicher Wert“ aber das davon umschlossene Engere vorstelle. „Wirtschaftlicher Wert“ ließe sich dann nur als das Ergebnis einer Determination auffassen, bei welcher „Wert“ die Rolle des Determinierten, „wirtschaftlich“ aber jene des Determinierenden spielt. Um also z. B. der Wissenschaft unter „wirtschaftlichem Wert“ einen zu erledigenden Gegenstand zuzumuten, müßte ihr vorher schon ein solcher unter „Wert“ gegenüberstehen. Faßt man nun beides als zu Erledigendes auf, dann gewinnt es allerdings den Anschein, daß „Wert“ ein unbestimmtes Vielerlei, „wirtschaftlicher Wert“ dagegen ein, als darin enthalten bestimmbares Einerlei sei. Denn außer der einen Determination — jener, die vom Ausdrucke „wirtschaftlich“ repräsentiert erscheint — könnte noch eine weiter gar nicht absehbare Anzahl anderer Determinationen ein- treten; wie z. B. „moralischer Wert“, „ästhetischer Wert“, „pädagogi scher Wert“ usw. usw. Allein, der Nämlichkeit, sagen wir dem singulären Charakter des unter „Wert“ zu erledigenden Objektes — vorausgesetzt, daß unter „Wert“ überhaupt ein Objekt singulären Charakters vorgesetzt sei — dieser Nämlichkeit täte es ja gar keinen Abbruch, wenn sich jenes Objekt von einer bestimmten Phase seiner Erledigung an dort, wo 3*