Abschnitt V. 53 gefaßt, und alle zusammen der Aussagenwelt der „Wertlehre“ ent nommen. Die Menge irgendeines anderen Dinges, das für ein Ding einge tauscht wird. (Ricardo.) Kaufkraft. (J. B. Say.) Die allgemeine Tauschkraft, die Verfügungsgewalt, die der Besitz eines Dinges über käufliche Güter im allgemeinen verleiht. (J. St. Mi 11.) Das Vermögen, die Kraft, gleichgeschätzte Güter zu erlangen, zu kaufen. (J. Garnier.) Tauglichkeit eines Dinges, als Mittel zu einem Zwecke. (Hufeland.) Tauglichkeit eines Gutes als Mittel für menschliche Zwecke, bzw. das Maß dieser Tauglichkeit. (Lotz.) Tauglichkeit eines Gutes zur Befriedigung eines Bedürfnisses. (Hermann.) Die Nützlichkeit, in ihrer besonderen Beziehung auf die Befriedigung unserer Bedürfnisse. (Rossi.) Das im menschlichen Urteil erkannte Verhältnis, wonach ein Ding Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerten Zweckes sein kann. (F r i e d 1 ä n d e r.) Das Urteil über die Nützlichkeit der Dinge. (Storch.) Die um ihrer Nützlichkeit willen den Dingen entgegengebrachte Achtung. (C o n d i 11 a c.) Der im menschlichen Urteil anerkannte Grad von Nützlichkeit eines Sachgutes. (R a u -) Das Maß der Nutzleistung. (Knie s.) Maß der Fähigkeit eines Produktes, Bedürfnisse zu befriedigen, verglichen mit der gleichen Fähigkeit anderer Produkte. (Wittelshöfer.) Die Gewichtigkeit eines Gegenstandes, welche ihm in Gemäßheit des Druckes eines auf denselben gerichteten Begehrens erteilt wird. (Thomas.) Das Maß, in welchem jedes der Elemente des gesellschaftlichen Reichtums beiträgt, des Ganze zu bilden. (Proudhon.) Die aus der Erkenntnis der Eignung eines Objektes, Begehrungen zu dienen, hervorgehende Stellung desselben gegenüber der Gesamtpersönlichkeit des Menschen. (W o 1 f.) Ein Verhältnis zwischen Gütern, das nach Maßgabe der Nützlichkeit und Seltenheit derselben gebildet wird. (Galiani.) Bedeutung jener Gegenstände der Außenwelt, welchen der Mensch die Fähigkeit zuerkennt, irgendeinem seiner Bedürfnisse zu entsprechen. (M a n g o 1 d t.)