58 ,Der Wertgedanke“, Für uns aber muß es der kritischen Bedenken sehr gewichtige er regen, wenn es den Anschein hat, als würden die tatsächlichen Ver hältnisse in der „Wertlehre“ durchaus nicht mit dem Inhalt des Ge dankens übereinstimmen, auf dessen Grundlage die Wertforschung vorgeht. Bei diesen Bedenken dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben. Es ist uns vielmehr doch darum zu tun, die Gültigkeit des Wert gedankens zu prüfen; was dasselbe sagen will, die Kritische Wert frage zureichend zu beantworten. Dazu reichen selbst die gewichtigsten Bedenken nicht aus; es bedarf klipp und klar des Beweises für oder gegen die Wahrheit des Wertgedankens, oder auch des einwandfreien Nachweises, daß ein solcher Beweis außer Möglichkeit liegt. Der letztere Nachweis schließt sich hier ganz unmittelbar aus. Wir können wohl zur Einsicht kommen, daß es unter der Berufung auf die tatsächlichen Verhältnisse in der „Wertlehre“ gar nicht möglich sei, einen zureichenden Beweis für oder gegen die Wahrheit des Wert gedankens zu führen. Aber weit entfernt davon, daß schon mit dieser Einsicht jener Nachweis vorläge, würde sie uns einfach dazu drängen, erst noch zu versuchen, ob die Kritische Wertfrage nicht in irgend einer anderen Weise ihre Antwort finden könnte. Und erst die Gewißheit, daß solches in keiner Weise möglich sei, wäre mit jenem Nachweise gleichbedeutend. Nun gelangen wir aber wirklich zur erwähnten Einsicht. Die tat sächlichen Verhältnisse in der „Wertlehre“ bieten uns keinerlei Hand habe dazu, über den Wertgedanken entscheidend abzuurteilen, mögen sie auch noch so gewichtige Bedenken gegen seine Gültigkeit in uns wachrufen. Darüber kann uns eine kurze Erwägung belehren. Die „Wertlehre“ setzt sich zur Gänze aus den Versuchen zusammen, die jeder einzelne der beitragenden Theoretiker zur Erledigung des Objektes unternimmt, daß er seiner Auffassung nach unter dem Sprachzeichen „Wert“ vorhanden erblickt. Im Geiste der herkömm lichen Anschauung handelt es sich da überall um das Eine, für jeder mann um das nämliche Objekt. Auf die tatsächlichen Verhältnisse in der „Wertlehre“ hin aber gewinnt es nun den Anschein, daß es eben nicht Ein Objekt sei, was dazu erledigen versucht wird. Um jedoch von diesem Anschein zur erforderlichen Gewißheit in diesem Punkte vorzuschreiten, wäre erst die Frage zu erledigen, in welchem Sinne und bis zu welchem Grade jene Erledigungen — die uns allein vorliegen — einen gültigen Rückschluß auf das zu Erledigende zulassen. Setzen wir nun den günstigsten Fall: Es wäre in der Tat möglich, in unanfechtbarer Weise darzutun, daß