64 ,Der Wertgedanke“, theorien“ geliefert werden, nur lauter Umschreibungen jenes ohnehin Bekannten erblickt, das als solches, wenn es nur irgend an geht, besser unumschrieben bliebe 1 Das ist eine Seltsamkeit, die sich wieder nur aus dem stillen, also unkontrollierten, ich möchte sagen logisch unverantwortlichen Walten des Wertgedankens begreifen läßt. Dagegen läßt sich der Fall B erkennen, wenn z. B. Schäffle für seine Antwort auf die erwähnte Frage — für seine „Wertauffassung“, wie er sich ausdrückt — ausdrücklich die Priorität in Anspruch nimmt, gleichsam also ein Finderrecht (Gesellsch. Syst., III. Auf!., 2. Bd., S. 162). Nicht minder auch aus den oben (S. 60f.) zitierten Aussagen v. Wiesers. Oder wenn v. Komorzynski, und gerade da eben von Dietzel widersprochen, ein „unentschleiertes Rätsel des Wertes“ vorhanden sieht (siehe oben S. 29). Diese Scheidung im Sinn der Frage „Was ist der Wert?“ darf in mehrfacher Hinsicht nicht verkannt werden. So wäre es falsch, diese Scheidung darin zu erblicken, daß es sich im Falle A um die Analyse eines jedermann als „Wert“ geläufigen Begriffes handle, im Falle B jedoch um die Synthese eines „Wert“ erst zu nennenden Be griffes handle. Denn es gehen auch „Werttheorien“, die offenkundig dem Falle B entsprechen, bei der Antwort auf jene Frage analytisch vor. Nur sehen sie sich dann nicht einer Analyse gegenüber, die sich — wie im Falle A — sozusagen von selbst ergäbe, sondern einer, auf die man nicht gleich zu kommen braucht, und von seiten der übrigen „Werttheoriker“ auch nicht gekommen war. Aus diesem Gesichtspunkte sagt z. B. v. Böhm-Bawerk (Grundzüge d. Th. d. w. Güterw. Conrads Jahrbücher 1896, S. 11): „Unsere Wissenschaft hat den Schatz, den die Sprache ihr im selbständigen, von der Nützlichkeit unterschiedenen Wertbegriff bereit hielt, erst spät, sehr spät gehoben.“ Und Gleiches liegt auch in einem Ausspruche von Sax (Grundlegung, 251), wenn er von dem unter „Wert“ zu Erledigenden mit den Worten spricht: . . eine Sensation, welche man eben schwer beschreiben kann und deren Eigenart der Umstand beweist, daß seit jeher ein urwüchsiger Sprachname für dieselbe vorhanden ist. Dieses konkrete Interesse . . . ist der Wert.“ So läge auch die irrige Meinung recht nahe, daß jene Scheidung nach den Fällen A und B einfach dahinausliefe, jene „Werttheorien“, die — wie man sich nach herkömmlicher Weise ausdrückt — „nur den Tauschwert behandeln“, von den übrigen zu sondern, die sich dieser „Einseitigkeit“ eben nicht schuldig machen. Dieses qui pro quo würde schon in der Sache nicht stimmen. Denn man wirft auch „Werttheorien“, welche dem Falle B einzureihen