Ausblicke, XI. 301 erschließen, und nie anders, als daß wir uns in jeden einzelnen Fall hineinversetzen 1 Jene Erlebungen, um das einzuflicken, sind in solchem Grade primär, daß ihnen gegenüber unser Denken selber als das Sekundäre erscheinen könnte. Nur ist Dies eine rein ausmalende Vorstellung, sie will nur den Sachverhalt pointieren, will Beziehungen klären. Aber man darf keine sachliche Aussage dahinter suchen, vielleicht über die „Urzeit“. Wie sie dem Arbeitsfelde der schildernden Wissenschaft an gehörte, kann von einer „vorgeschichtlichen“, einer „Urzeit im wesent lichsten Sinne nur vom Boden des unzerfällenden Denkens aus geredet werden. Aber selbst das unzerfällende Denken weiß es Münchhausen nicht gleichzutun, wenn er sich beim eigenen Zopfe aus dem Sumpfe zieht. Über die Wurzel aller Erfahrung kann man nicht mehr erfahrungswissenschaftlich denken — da pfuscht man ins Meta physische! So bleibt für das unzerfällende Denken kaum mehr ein Anlaß, der Gefahren zu achten, die unser Geist überall dort lauft, wo die gedachte und die erlebte Zeit aufeinander prallen. Es drohen da Fehler, die den Schein der plattesten Logik für sich haben; nur daß sie nicht immer so greifbar zu sein brauchen, wie jener entfernt Verwandte von ihnen, der uns nach einem mächtigeren Mikroskope trachten ließe, um Molekeln und Atome doch endlich „sehen zu können; denn berechnen lassen sich diese in ihrer Größe durchaus einwandsfrei, und somit scheinbar auch der Abstand, der sich noch bis zur erforderlichen „Vergrößerung“ dehnt. Aber selbst dort, wo das unzerfällende Denken noch lange nicht der Metaphysik ins ' Gehege käme, auf Kosten seiner Gültigkeit, wird man es mit ausmalenden Vorstellungen jener Art sehr heikel nehmen müssen. So wird z. B. abermals ein Sachverhalt pointiert, Beziehungen werden klarer, wenn man sich vorstellt, daß auf das „Rauben“ nicht sofort das „Tauschen“ folgen könnte. Der Gedanke eines „wechselseitigen und dauernden Verzichtes auf Habe“, der ist ein viel zu verwickelter, um eine plötzliche Eingebung zu sein; um nicht vielmehr löffelweiser Einflößung zu bedürfen, im Sinne vermittelnder Zwischenglieder des Geschehens. Da hilft sogar das Hineindichten einer „Gabe der Wertschätzung“ gar nichts Wesentliches. Anders, wenn wir etwa an die „gütlich und im voraus erlegte Buße“ dächten, um uns wenigsten Ein” Mittelglied vor Augen zu halten. Und erst dabei, nebenbei gesagt, könnte sich der Gedanke jener „Gleichheit artverschiedener Mengen“ herausbilden, die eine notwendige Fiktion des juristischen Denkens bleiben wird, auch wenn der Wertwahn des Unzerfällenden Denkens längst verflogen ist. Kurz, Beziehungen