574 ,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“, Versäumnisse lagen tatsächlich in beiden Richtungen vor. Es ent geht der herrschenden Lehre, daß die Begrififsbildung jedesmal eine andere ist, je nachdem unser Erkennen auf das Allgemeine oder auf das Besondere abzielt; denn als Erkenntnisziel gilt überhaupt nur das Allgemeine. Es ist nun wahr, unser Denken trennt sich nie mals vom Allgemeinen, da seine Elemente notwendig abstrakte sind. Dies wird aber in falscher Analogie auf das Ziel unseres Erkennens ausgedehnt So erwächst die Meinung, daß die wissenschaftlichen Begriffe durchweg Allgemeinbegriffe seien und jede auf Erfahrung gegründete Wissenschaft also darin gipfeln müßte, daß man „Gesetze“ erfaßt. Nun ist zwar der Korrektur dieses Irrtums die Bahn längst gebrochen; zuletzt hat es Rick er t umfassend gezeigt, wie sich ins besondere in der Geschichtswissenschaft das Besondere als Ziel unserer Erkenntnis bewährt. Es hat aber gegolten, das logische Verfahren selber, das wir dabei befolgen, in seiner Reinheit darzustellen, los gelöst von seiner Anwendung in irgendeiner Fachwissenschaft Der Zweck dieser „Theorie des Individuellen“ war ein doppelter. Erstens ließ sich bloß durch die scharfe Analyse des Verfahrens dartun, daß letzteres völlig ebenbürtig dem anderen Verfahren sei, nämlich der Bildung von Allgemeinbegriffen. Zweitens ergaben sich alle Voraus setzungen, an welche die Anwendung dieses Verfahrens gebunden ist. Beides aber erweist sich von ausnehmendem Belang für das Ver ständnis der sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung 1 Der erstere Nach weis räumt mit dem Vorurteil auf, als ob auch die Sozialwissenschaft, um Wissenschaft zu bleiben, in Allgemeinbegriffen und „Gesetzen“ aufgehen müsse. Die Kenntnis jener Voraussetzungen wieder bietet den Schlüssel dar zur Lösung eines Problems, das für unsere fachliche Methodologie das fundamentale bleibt: wie sich innerhalb der Sozial wissenschaft die „nomothetische“ und die „idiographische“ Begriffs bildung zueinander stellen. Im Rahmen der Lösung dieses Problems läßt sich der ganze Streit zwischen „Historikern“ und „Theoretikern“ in unseren Disziplinen schlichten, soweit er begriffstechnischer Natur ist, also der Methodologie der Darstellung zur Entscheidung anheimfällt. Die Lösung dieses Problems setzt jedoch voraus, daß man über die Sozialwissenschaft selber prinzipiell im klaren ist. Hier also schiebt sich die erkenntnistheoretische Erwägung ein, wie Sozialwissen schaft überhaupt als Erfahrungswissenschaft möglich ist. Für den Vollzug dieser Erwägung gebricht es nun schon ganz und gar an der richtigen Instruktion; hier waren Lücken aus zufüllen in Bezug auf ganz fundamentale Verhältnisse unseres Erkennensl Dies konnte natürlich bloß ad hoc versucht