580 ,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“, spräche der naiven Anschauung, die sich auch im Sprachgebrauch durchsetzt. Für die Methodologie ist die Tatsache immer schon auf gefaßte Wirklichkeit: das Anschauliche ist dann notwendig schon in begriffliches Denken umgesetzt. Was nämlich den Erfahrungswissen schaften als Tatsache unterlegt wird, entspricht dem Inhalte einer evidenten Aussage über Konkretes. Da nun die Tatsache von not wendig begrifflichem Charakter ist, macht sich in ihr die spezifische Denkweise geltend; gibt es zwei Denkweisen, dann auch zweierlei Tatsachen. Kraft ihrer spezifischen Natur treten also phänomeno logische und noetische Tatsache, „Datum“ und „Faktum“ aus einander. Geschichte und Sozialwissenschaft sind daher vor allem darin eins, daß sie beide von noetisch gearteten Tatsachen, von „Fakten“ ausgehen. So wird sich die Untersuchung an erster Stelle mit der Natur der „Fakten“ und mit der Art ihrer Feststellung be schäftigen. Sie streift hierbei auch das Problem der „Deutung“: Das Feststellen der „Fakten“ darf wohl seinem Erfolge nach als „Deutung“ bezeichnet werden; denn hier wird etwas in Begriffe um gesetzt, das sich bildlich als der „Sinn“ der Wirklichkeit bezeichnen läßt. In der Sache jedoch hat dies selbst dann nichts mit einer „Deutung“ zu tun, wenn die Feststellung im Angesichte der anschau lichen Wirklichkeit, aus dem Erlebnis heraus, erfolgt 1 Das ganze Verständnis der noetischen Denkweise hängt an dieser Einsicht. Noch weniger aber hat das Feststellen der „Fakten“ den Sinn, daß man den physischen Daten psychische Daten interpoliert; dieses grobe Mißverständnis macht die „psychologistische“ Verkennung der Noetik aus. Zweitens prägt sich die spezifische Denkweise auch in der Art der kausalen Verknüpfung von Tatsachen aus. Um die meta physischen Anschauungen über Kausalität braucht sich zum mindesten die fachwissenschaftliche Methodenlehre nicht zu kümmern. Ihr gilt die Kausalität einfach als ein Zusammenhang zwischen Tatsachen, der uns so erfaßlich wird, daß sich die be treffenden Tatsachen gemäß dem Satz vom Grunde auf einander beziehen lassen. Allerdings schwebt uns dabei sofort das Verhältnis zwischen „Ursache“ und „Wirkung“, sowie das „Natur gesetz“ vor. Das sind nämlich die Formen, die der Kausalnexus auf weist, sobald wir die phänomenologische Denkweise üben; jene Formen also, in denen die phänomenologisch gearteten Tatsachen, die «Daten“ kausal verknüpft werden. Nun fällt aber die kausale Ver knüpfung notwendig ganz anders aus, sobald noetisch geartete Tat sachen, „Fakten“ in Frage kommen. Im Gegensatz zu den „Daten“'