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        <title>Wirtschaft als Leben</title>
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            <forname>Friedrich von</forname>
            <surname>Gottl-Ottlilienfeld</surname>
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      <div>Zusatz zu Abschnitt II. 
35 
braucht wird, soll — im Rahmen unserer Wissenschaft 1 —ganz selbst 
verständlich doch nur dasjenige gemeint werden, was sich erst als 
«wirtschaftlicher Wert“ zu seinem scharfen und gültigen Ausdruck 
bringen läßt. 
Für diesen zweiten Fall würde nun jener Einwand, den wir doch 
oben schon abgetan haben, scheinbar wieder aufleben. Zum mindesten 
erweist er damit seine Geschmeidigkeit, wenn er auf eine denkbare 
Konstellation hin erst einmal abzuwehren ist. Im Sinne der zweiten 
Deutung könnte man nämlich einwenden, daß der Zusatz „wirtschaft 
lich“ doch einen sehr wesentlichen Charakter habe; die Weglassung 
dieses Zusatzes scheint aber dann, vom Standpunkte der vorliegenden 
Untersuchung, einen schweren kritischen Verstoß zu besagen. 
Überlegen wir einmal, in welchem Sinne der Zusatz „wirtschaft 
lich“ einen wesentlichen Charakter haben kann. Die tatsächlichen 
Verhältnisse in der „Wertlehre“ können uns darüber keinen allgemein 
gültigen Aufschluß 'geben. Das ist wohl schon aus ihrer flüchtigen 
Beleuchtung klar geworden. Für den gesuchten Aufschluß sind wir 
daher einfach an das logische Denken verwiesen. 
Unter der Bedingung aber, daß wir „wirtschaftlich“ als einen 
wesentlichen Zusatz ansehen sollen, sind zwischen „Wert“ und „wirt 
schaftlichem Wert“ keine anderen Beziehungen denkbar, als daß 
„Wert“ ein umschließendes Weiteres, „wirtschaftlicher Wert“ aber das 
davon umschlossene Engere vorstelle. „Wirtschaftlicher Wert“ ließe 
sich dann nur als das Ergebnis einer Determination auffassen, bei 
welcher „Wert“ die Rolle des Determinierten, „wirtschaftlich“ aber jene 
des Determinierenden spielt. Um also z. B. der Wissenschaft unter 
„wirtschaftlichem Wert“ einen zu erledigenden Gegenstand zuzumuten, 
müßte ihr vorher schon ein solcher unter „Wert“ gegenüberstehen. 
Faßt man nun beides als zu Erledigendes auf, dann gewinnt 
es allerdings den Anschein, daß „Wert“ ein unbestimmtes Vielerlei, 
„wirtschaftlicher Wert“ dagegen ein, als darin enthalten bestimmbares 
Einerlei sei. Denn außer der einen Determination — jener, die vom 
Ausdrucke „wirtschaftlich“ repräsentiert erscheint — könnte noch eine 
weiter gar nicht absehbare Anzahl anderer Determinationen ein- 
treten; wie z. B. „moralischer Wert“, „ästhetischer Wert“, „pädagogi 
scher Wert“ usw. usw. 
Allein, der Nämlichkeit, sagen wir dem singulären Charakter des 
unter „Wert“ zu erledigenden Objektes — vorausgesetzt, daß unter 
„Wert“ überhaupt ein Objekt singulären Charakters vorgesetzt sei 
— dieser Nämlichkeit täte es ja gar keinen Abbruch, wenn sich jenes 
Objekt von einer bestimmten Phase seiner Erledigung an dort, wo 
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