74 Zweiter Abschnitt. Der Ablauf der Konjunktur seit Gründung des Reiches. Auch Einfuhrzölle, welche diese Staaten zum Schutze gegen die Einfuhr deutscher Industrieerzeugnisse beschließen würden, können also an dieser Tatsache nichts ändern. Denn Deutschland ist zur Til gung seiner Verpflichtungen an das Ausland gezwungen, unter allen Umständen eine aktive Handelsbilanz zu bekommen. Diese Handels bilanz muß in dem Maße aktiv sein, daß diese Verpflichtungen er füllt werden können. Nehmen wir nun an, daß wirklich solche Ein fuhrzölle eingeführt sind, so können diese Einfuhrzölle entweder von uns oder vom Auslande getragen werden. In dem ersteren Falle, wenn Deutschland die Einfuhrzölle in irgendeiner Form trägt, werden diese Zölle zweifellos die Tendenz haben, einschnürend auf die deutsche Ausfuhr zu wirken. Entweder muß deshalb Deutschland, um diesen Aktivposten in seiner Zahlungsbilanz nicht herabmindem zu lassen, seine Einfuhr noch weiter einschränken, was natürlich, wie wir oben gesehen haben, zu Absatzstockungen auf dem Welt märkte führen muß. Soweit dies nicht möglich ist, bleibt nur der andere Weg übrig, daß Deutschland den Versuch macht, trotz dieser Zölle das Maß der bisherigen Ausfuhr aufrecht zu erhalten, was natürlich unter dieser Voraussetzung nur dann geschehen kann, wenn es seine Erzeugnisse noch billiger als bisher auf dem Weltmarkt anbietet. Solange die Notwendigkeit einer solchen Ausfuhr auf dem deutschen Volke lastet, muß einer dieser beiden Wege eingeschlagen werden. In diesem Falle trägt immer Deutschland den Zoll, d. h., die Lebenshaltung des deutschen Volkes muß entsprechend sinken. In dem Maße, in welchem dies aber geschieht, müssen die Produktions kosten der Industrie herabgehen und damit muß ein Ausgleich gegen über diesen Industriezöllen eintreten. Denn die deutsche Industrie muß sich, wie die Dinge liegen, unter allen Umständen ihre Kon kurrenzfähigkeit auf dem Weltmärkte erhalten. Daran wird keinerlei Zollpolitik der anderen Staaten etwas ändern können. Wie dieses aber dann auf die Lebenshaltung in den anderen Staaten wirken muß, haben wir eben in den Worten Mac Kennas kennengelernt. Gerade diese Schwierigkeiten stehen ja auch im Mittelpunkte der Sachverständigengutachten, in denen ja für den Agenten für die Re parationszahlungen ein besonderes Konto bei der Reichsbank vor gesehen ist, an welches die deutsche Regierung alle Reparations zahlungen zu leisten hat. Es hat seine guten Gründe, wenn es zu Punkt XII in dem Gutachten heißt: „Diese Zahlung bildet den end gültigen Akt der deutschen Regierung zur Erfüllung ihrer, auf Cmind des vorliegenden Planes obliegenden finanziellen Verpflichtungen. Es ist leichter, die für die deutsche Wirtschaft und die deutschen Steuerquellen tragbaren Lasten zu schätzen, als denjenigen Betrag