beachtet — keineswegs „grundsätzlich nebensächlich für die Na- turalwirtschaft“, ob „die Beziehungen der Verbände zueinander ‚. den bisherigen immerhin soweit verwandt sind, daß Leistungen mit Gegenleistungen in natura bezahlt werden“, oder ob wir „die Großnaturalwirtschaft rein staatlich denken oder rein privatwirt- schaftlich aufgebaut“, ob sie „kommunistisch sein oder sonstigen Verteilungs- und Regierungsformen entsprechen kann“ (Kriegsw., S. 179). Eine „privatwirtschaftlich aufgebaute“, d.h. auf dem Grundsatz der freien Konkurrenz, des wirtschaftlichen Selbstinter- esses der Einzelwirte beruhende Großnaturalwirtschaft scheitert von allem Anfang an der Unmöglichkeit der Aufstellung‘ eines Wirtschaftsplans. Neurath weist selber darauf hin, daß der gegen- wärtige Mangel einer Universalstatistik — die doch für die Auf- machung des Wirtschaftsplans unentbehrlich ist — sich aus den „wirtschaftsstatistischen Geheimnissen“ erklärt: „Selbstverständlich müßten durch eine entsprechende Verfügung die mengenmäßigen Kenntnisse“ (lies: Kenntnisse der Mengen) „Verwendung finden, welche heute von Einzelunternehmungen, Banken usw. geheim gehalten werden.“ Innerhalb einer privatwirtschaftlich aufgebauten, also individualistischen Wirtschaftsordnung, wo „letzten Endes jeder darauf aus ist, seine Konkurrenten, nicht selten auch die Behörden über die eigene Lage zu täuschen“, — glaubt Neurath durch „eine entsprechende Verfügung“ seine universalstatistischen Pläne ihrer Verwirklichung näher bringen zu können. Es folgt aus dem Wesen der durch das Konkurrenzprinzip bestimmten Ver- kehrswirtschaft, daß „man in der Statistik ein Mittel der staat- lichen Herrschaft erblickt, die man auf dem Gebiete der Produk- tion und des Handels energisch bekämpft“, und „in den statistischen Erhebungen oft eine unberechtigte Einschränkung der persönlichen Freiheit sieht“ (Kriegsw., S. 212/213). Eine Universalstatistik — und daher auch der Wirtschaftsplan und die gesamte Verwirk- lichung der Großnaturalwirtschaft — ist verlorene Liebesmüh, so lange diese Wirtschaft durch die Interessen mehrerer miteinander konkurrierender Wirtschaftspersonen beeinflußt ist. Die Groß- naturalwirtschaft ist nur durchführbar, wenn ein Interesse herrscht, eine Wirtschaftsperson vorhanden ist. In diesem Sinne ist die Großnaturalwirtschaft mit dem Organisationstyp der Verkehrs- wirtschaft grundsätzlich unvereinbar; wenigstens, soweit darunter die Wirtschaftsbeziehungen „organisch ineinandergreifender“, aber ihre Wirtschaftsführung selbständig regelnder Einzelwirtschaften verstanden sind, die als solche notwendig konkurrieren. Die Groß-