I. Kapitel 1 ). Begriffsbestimmungen. §i- Um die Beziehungen des in diesem Buche behandelten Problems zu dem Gesamtgebiete der Nationalökonomie klarzustellen, sind einige Grund begriffe zu definieren. In erster Reihe kann die Nationalökonomie selbst als die Wissenschaft vom Reichtum (wealth) und Reichtum als der Inbegriff materieller, im Be sitze der Menschen befindlicher Gegenstände bezeichnet werden. Zum Reichtum gehören daher zwei Hauptmerkmale: Stofflichkeit und An eignung. Nicht alle materiellen Dinge können daher im Reichtum inbe griffen werden, sondern nur solche, von denen man Besitz ergriffen hat. Weder Sonne, Mond und andere Himmelskörper, noch alle Teile der Ober fläche unseres Planeten können als Reichtum betrachtet werden, sondern nur solche Teile, welche zu menschlichem Gebrauche angeeignet worden sind. Es sind daher angeeignete Stücke der Erdoberfläche und angeeignete Gegenstände darauf, die den Reichtum bilden. Man kann zweckmäßigerweise drei Kategorien von Reichtum unter scheiden: Boden (real estate), Waren (commodities) und Menschen. Unter Boden verstehen wir ein Stück Erdoberfläche und andere hiermit verbundene Reichtumsbestandteile — Meliorationen, wie Gebäude, Dämme, Gräben, Eisenbahnen, Straßenbauten usw. Unter Waren verstehen wir allen Mobiliar reichtum (mit Ausnahme des Menschen selbst), sowohl Rohmateriahen als Fertigprodukte. Es gibt nun eine besondere Warengattung — ein gewisses Fertigprodukt —, das für den in diesem Buche behandelten Gegenstand von besonderer Bedeutung ist, nämlich das Geld. Um Geld zu sein, muß eine Ware im Austausch ahgemein annehmbar sein, und jede im Austausch i) i) Dieses Kapitel bildet vornehmlich eine gedrängte Wiedergabe der Kapitel I und II des Buches des Verfassers „The Nature of Capital and Ineome 1 ' 1 ', New York (Macmillan) 1906. Fisher, Kaufkraft des Geldes. 1