8 II. Kapitel. Andererseits kann sogar das, was als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt worden ist, durch allgemeinen Brauch seines praktischen Geldcharakters ent kleidet werden. Während des Bürgerkrieges versuchte die amerikanische Regierung Fünfzigdollarnoten, die 7,3 % Zinsen eintragen sollten, in Um lauf zu setzen, so daß die Zinsen den sehr leicht ausrechenbaren Betrag eines Cents per Tag ergaben. Es gelang jedoch nicht, den Notenumlauf zu sichern. Trotz der Anstrengungen, ihren Austausch zu erleichtern, zog man vor, sie der Zinsen wegen zu behalten 1 ). Geld trägt nie Interessen, außer in dem Sinne, daß sein Gebrauch im Austauschprozesse Vorteil bringt. Diese Be quemlichkeit ist die spezielle Dienstleistung des Geldes, und dies macht den scheinbaren Zinsverlust wett, den die Verwahrung des Geldes in unserer Tasche an Stelle seiner Anlage nach sich zieht. Es gibt verschiedene Stufen der Austauschbarkeit, die überschritten werden müssen, bevor wir zum wirklichen Gelde gelangen. Unter allen Gattungen von Gütern ist Grundbesitz vielleicht am wenigsten austauschbar. Nur wenn zufällig gerade die Person gefunden wird, die das Grundstück benötigt, kann es ausgetauscht werden. Eine Hypothek auf Grund und Boden ist um einen Grad leichter auswechselbar. Doch selbst eine Hypo thek ist schwerer austauschbar als ein bekanntes und sicheres Privateffekt und ein solches Wertpapier weniger leicht austauschbar als ein Staatspapier. Es kommt tatsächlich häufig vor, daß Personen nur zu vorübergehender Kapitalsanlage Staatspapiere kaufen, um sie wieder zu verkaufen, sobald höherverzinsliche dauernde Kapitalanlagen erhältlich sind. Ein Wechsel ist um einen Grad leichter austauschbar als ein Staatspapier; eine Tratte auf Sicht ist um einen Grad leichter umzusetzen als ein Wechsel, während ein Scheck beinahe ebenso austauschbar ist als Geld selbst. Jedoch keines dieser Papiere ist wirkliches Geld, denn keines derselben gelangt zur „all gemeinen Annahme“. Wenn wir unsere Aufmerksamkeit auf gegenwärtige und normale Ver hältnisse, sowie auf die Tauschmittel konzentrieren, die entweder Geld oder annähernd Geld sind, so werden wir finden, daß das Geld selbst zu einer allgemeinen Klasse von Eigentumsrechten gehört, die wir „Umlaufsmittel“ (currency) oder „Tauschmittel“ (circulating media) nennen wollen. Die Umlaufsmittel umfassen jedweden Typus von Eigentumsrechten, die, gleich viel ob allgemein annehmbar oder nicht, in ihrem Hauptzweck und ihrem Gebrauche nach faktisch als Tauschmittel dienen., ' Man unterscheidet zwei Klassen dieser Tauschmittel: 1. Geld, 2. Bank 1 ) Vgl. Jevons, Money and the Meehanism of Exchange, S. 245.